Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
15.11.08, 04:14
Aktualisiert
15.11.08, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 468/2008
15.10.2008
Az.: 10/031-10/Ru
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Stellenplan 2009
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
Tel.: 15 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2009 nach dem vorgelegten Entwurf.
€
€
2
Begründung:
Gemäß § 49 Abs. 1 der KrO ist der Landrat der Dienstvorgesetzte der Bediensteten des Kreises.
Grundsätzlich trifft er die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
Der Stellenplan bildet den Handlungsrahmen für die nicht nur vorübergehende Besetzung von Stellen
sowie für Beförderungen und Höhergruppierungen.
Grundlage für die Aufstellung des Stellenplans 2009 bilden
der fortgeschriebene Organisations- und Stellenbewertungsplan - Stand 01.10.2008, der auf
der analytischen Stellenbewertung gemäß dem Gutachten „Stellenplan – Stellenbewertung“
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) und den
Eingruppierungsvorschriften des BAT i. V. m. dem TVöD basiert und
das Personalausgabeneinsparkonzept (PAEK) 2006 – 2009 gemäß dem Kreistagsbeschluss
vom 03.04.2006.
Der Entwurf des Stellenplanes 2009 (Anlage) weist
134,62 Beamtenstellen
467,68 Stellen für tariflich Beschäftigte
602,30 Stellen aus.
Gegenüber dem Stellenplan 2008 bedeutet dies eine Erhöhung um rund 26 Stellen.
Im Übrigen enthält der Stellenplanentwurf 2009
- 15,59 Stellen mit kw-Vermerken
- 4,51 Stellen mit ku-Vermerken
Gegenüber den Angaben im Haushaltsentwurf Seite A 159 ff. haben sich in einzelnen Positionen
geringfügige Veränderungen ergeben, die auf den Wesensgehalt des Stellenplanes keinen Einfluss
haben.
Die Stellenmehrungen gegenüber dem Stellenplan 2008 sind in nachfolgender Übersicht dargestellt:
1.
-
Kostenrechnende Einrichtungen / Drittfinanziert
ARGE
2
(Ermittlungsdienst; Vermittlungs- und Fallmanagement)
-
Übernahme der Versorgungsverwaltung
Übernahme der Umweltverwaltung
Rettungsdienst
Leitstelle (70% drittfinanziert)
2.
2.1
-
Kreisumlagenrelevant
in Vorabstimmung mit Politik
Demografie
Kasse, Vollstreckungssachbearbeitung
KFZ-Zulassung
9,7
4
1
0,7
17,4
0,5
1
1
b.a.w. keine Auflösung Nebenstelle Schleiden, Umwandl. ZV
-
Schulpsychologe
Regionales Bildungsbüro
Abt. Jugend u. Familie, Allg. Sozialer Dienst
0,5
1
3
Umwandlung ZV
-
Übernahme der Kreisverkehrsgesellschaft
1,8
8,8
3
2.2
-
Sonstige
(gesetzl. Vorgaben, Aufgabenmehrungen)
TUIV
1
Umwandlung ZV
-
1
Bußgeldstelle
Aufgabenmehrung Ermittlungstätigkeit
-
Leitstelle (30% Eigenanteil)
Abt. Jugend u. Familie: Beistand-/Amtsvormund
0,3
1
Personalbedarfsberechung
-
Abt. Gesundheit: Arzt Sozialpsychiatrie
0,5
(statt Personalgestellung durch Marien-Hospital Euskirchen)
-
1
Führerscheinstelle
gesetzl. Mehraufgaben, u.a Führerschein mit 17,
Umwandlung ZV
-
Lebensmittelüberwachung, Verwaltungskraft
0,5
Erhöhung Kontrolldichte, Mehraufgaben u. a. i.d. Wildbrethygiene und bei
Tiertransporten
-
1
Abt. Schulen
gesetzl. Mehraufgaben, z.B. Sprachstandsförderung, Prognoseunterricht,
Schulschiedsstelle, Mehraufwand "Geld statt Stellen" an Grundschulen
-
Struktur-/Wirtschaftsförderung
1
Mehraufgaben Zukunftsinitiative Eifel u.a., Umwandlung ZV
Summe Stellenmehrungen:
3.
-
Gegenüberstehende Stelleneinsparungen
Einsparungen aus dem durchgeführten
Personalausgabeneinsparkonzept
Stelleneinsparungen darüber hinaus
7,3
33,5
3,9
3,6
(Immobilienmanagement, Gewerbeaufsicht, Personalmanagement, AWZ)
B)
Summe Stelleneinsparungen
7,5
Netto-Stellenmehrung
26
Einstellung von Nachwuchskräften
Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2009 eingestellt werden:
-
1 Inspektoranwärter/in
4 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten"
1 Azubi für den Beruf der/des "Vermessungstechnikerin/-technikers"
1 Azubi für den Beruf der/des "Straßenwärterin/-wärters"
1 Azubi für den Beruf der "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik"
1 Azubi für den Beruf der „Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
Die derzeit bis zum Jahr 2012 erkennbaren Personalbedarfe aus der Personalfluktuation
(Verrentungen) können mit den vorgenannten und den bereits eingestellten Nachwuchskräften sowie
mit den z.Z. beurlaubten Bediensteten (z. B. Erziehungsurlaub) gedeckt werden.
4
C)
Übernahme von Nachwuchskräften
Im Jahr 2009 werden voraussichtlich
-
1 Inspektoranwärter
2 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten"
1 Azubi für den Beruf des "Straßenwärters"
1 Azubi für den Beruf der „Fachkraft für Straßen- u. Verkehrstechnik“
ihre Ausbildung beenden. Zur Zeit lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob alle diese
Nachwuchskräfte in Kreisdienste übernommen werden können.
D)
Stellenobergrenzenverordnung
Für die Berechnung der Beamtenstellen in den einzelnen Laufbahngruppen ist die
Stellenobergrenzenverordnung (StOV) zu beachten. Auf der Grundlage des Stellenplanentwurfs 2009
wurden die Obergrenzen der Beförderungsämter berechnet (Anlage).
Die Obergrenzen der Beförderungsämter werden im Stellenplanentwurf 2009 eingehalten.
Der Personalrat hat den Stellenplanentwurf 2009 in seiner Sitzung am 23.10.2008 zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Anlagen
1. Entwurf des Stellenplans 2009
2. Berechnung der Obergrenzen nach der StOV
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)