Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
17.09.14, 13:08
Aktualisiert
17.09.14, 13:08
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NIEDERSCHRIFT
über die 1. und konstituierende Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 09.09.2014
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Gerards, Elmar
4. Graf von Spee, Mariano
5. Harperscheidt, Guido
6. Heidbüchel, Rolf, vertritt Schroeteler, Rolf
7. Kammer, Jürgen, vertritt Böcking, Paul
8. Kaptain, Johannes, vertritt Tesch, Michael
9. Kesseler, Achim
10. Kilian, Manfred
11. Körner, Karlheinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Olschewski, Dieter
15. Petran, Franz
16. Strohpagel, Birgit
17. Szymanski, Udo
b) von der Verwaltung:
1. BM Esser
2. VA Gottstein
3. VwfW Wolfram
4. VwfA Rheinbach
5. VfA Nolden
Es fehlen
1. Böcking, Paul
2. Schroeteler, Rolf
3. Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Beginn in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
Ausschussmitglied Heidbüchel bittet darum, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 um eine ganze
Sitzungsrunde zu verschieben. Ausschussmitglied Heidbüchel erläutert, dass die SPD zum TOP 5
noch einige Fragen habe. Vor der Sitzung hat Ausschussmitglied Heidbüchel einen Fragenkatalog
von Ratsmitglied Böcking an Herrn Gottstein mit Fragen zum Bebauungsplanentwurf sowie zum
-2Aktenvermerk des RA Nettekoven zur Zulässigkeit eines Sondergebietes im Bereich der
Papierfabrik übergeben.
Ausschussmitglied Dr. Nolten weist darauf hin, dass dieser TOP bereits in der letzten
Sitzungsrunde im März aufgrund von Beratungsbedarf um eine Sitzungsrunde vertagt wurde. VA
Gottstein führt aus, dass die Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28 im September 2015
ausläuft. Eine weitere Verlängerung wäre nur möglich, wenn dies begründet werden kann, was so
nach einer erneuten Vertagung des Beschlussvorschlages kaum möglich sein wird.
Es wird darüber abgestimmt, den TOP 5 um eine Sitzungsrunde zu verschieben.
Hierfür stimmen 8 Ausschussmitglieder mit Ja, 8 Ausschussmitglieder mit Nein und 1 Enthaltung.
Da bei Stimmengleichheit der Antrag als abgelehnt gilt, bleibt der TOP 5 auf der Tagesordnung.
Als nächstes wird darüber abgestimmt, den TOP 6 um eine Sitzungsrunde zu verschieben.
Hierfür stimmen 15 Ausschussmitglieder mit Ja, 1 Ausschussmitglied mit Nein und 1 Enthaltung.
Der TOP 6 wird somit in die nächste Sitzungsrunde verschoben.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Verpflichtung der sachkundigen Bürger
3.
Wahl eines Schriftführers und eines stellv. Schriftführers
4.
Mitteilungen
4.1
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft sowie Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“,
Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ und Nr. G 2, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Steinkaul“
4.2
Abfallbilanz 2013
5.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 3. Ergänzung
6.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 31/2014
7.
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
hier: Beteiligungsverfahren
Vorlage: 32/2014
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
-310.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Fritz Böhm aus Kreuzau fragt an, ob es Regelungen hinsichtlich des Plakatierens an
jeglichen Stellen im Gemeindegebiet gibt, da vermehrt die Plakate nicht wieder entfernt werden.
VwfW Wolfram erläutert, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau vom 14.04.2010 dies
für kommunale Flächen regelt. Es wird darauf geachtet, dass Plakate zeitnah immer entfernt
werden. Wildes Plakatieren ist jedoch grundsätzlich nicht zulässig.
Herr Thomas Adels aus Thum möchte gerne wissen, wie lange die Dokumente bezüglich der
Windräder in Thum auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau stehen bleiben, da diese sehr
umfangreich und lang sind.
VA Gottstein weist darauf hin, dass diese Unterlagen für einen Monat, vom 01.09. – 01.10.2014 im
Rathaus und auch im Internet offen liegen. Sie werden aber auch weitere Tage darüber hinaus
bleiben. Die Unterlagen können von der Homepage heruntergeladen und abgespeichert werden.
2.
Verpflichtung der sachkundigen Bürger
Die anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden durch die Vorsitzende
verpflichtet. Hierüber wurden Niederschriften gefertigt.
3.
Wahl eines Schriftführers und eines stellv. Schriftführers
Von den Ausschussmitgliedern ergehen keine Vorschläge, so dass die Verwaltung Frau
Rheinbach als Schriftführerin und Herrn Nolden als stellvertretenden Schriftführer vorschlägt.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
4.
Mitteilungen
4.1
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft sowie Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang
Ellebach“, Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ und Nr. G 2,
Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“
BM Eßer ergänzt hierzu, dass es sich um eine Sachstandsmitteilung zu allen drei Plangebieten
handelt. Es hat in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse, insbesondere für das Plangebiet
Stockheim, gegeben. Bis es zu einer abschließenden rechtlichen Bewertung dieser Angelegenheit
gekommen ist, schlägt die Verwaltung vor, diese Fläche erst einmal nicht mehr zu verfolgen.
Die Potenzialfläche „Lausbusch“ in Thum wurde im Regionalplan zu einem kleinen Teilbereich als
Waldfläche ausgewiesen, auch wenn sie dies tatsächlich nicht ist, weil auf dieser Fläche
tatsächlich keine Bäume stehen und diese derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Diese Fläche ist
im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Für diese Fläche wurde
das landesplanerische Einvernehmen versagt. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, diesen kleinen
Teilbereich rauszunehmen, um das Verfahren weiter voranzutreiben.
Ausschussvorsitzende Hohn möchte hierzu wissen, ob eine Verkleinerung der Fläche auch zu
einer geringeren Anzahl an Windenergieanlagen führt.
VA Gottstein erläutert, dass in dem Bereich „Lausbusch“ 6 Anlagen geplant waren. Eine
Verkleinerung der Fläche würde bedeutet, dass eine Anlage wegfällt.
Ausschussmitglied Dr. Nolten fragt an, ob, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, eine Änderung
des Flächennutzungsplanes stattfindet, vor allem im Hinblick auf die Frage, ob es sich nun um
Waldfläche oder nicht handelt.
-5BM Eßer unterstützt dieses Anliegen.
Ausschussmitglied Petran weist darauf hin, dass ein neuer Windenergieerlass zu erwarten ist,
welcher alle offenen Fragen regelt.
4.2
Abfallbilanz 2013
Die schriftliche Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
5.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier: 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 3. Ergänzung
Ausschussmitglied Heidbüchel weist darauf hin, dass er vor der Sitzung an Herrn Gottstein einen
Fragenkatalog von RM Böcking zum Bebauungsplanentwurf E 28 übergegeben hat und bittet ihn,
diese vorzutragen und ggfls. zu beantworten.
Alsdann werden die Fragen, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, durch VA
Gottstein vorgelesen.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung aller Fragen zu.
Die
Ausschussvorsitzende
erläutert,
dass
die
textlichen
Festsetzungen
zum
Bebauungsplanentwurf E 28 an einigen Stellen korrigiert wurden und möchte hierzu gerne wissen,
wieso an den Stellen, wo zuvor der Hinweis aufgeführt war, dass externe Gutachten zu erbringen
sind, diese Hinweise nun fehlen und bittet die Verwaltung um eine Erläuterung, welche Stellen
korrigiert wurden und wieso. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung dieser Frage zu.
Ausschussmitglied Dr. Nolten möchte darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, zum jetzigen
Zeitpunkt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. In diesem Planungsstadium geht es um die Grundsätze der Planung – und nicht
um die Details. Hierzu sollte man die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligungsrunde
einholen, um anschließend mit den Stellungnahmen weiter über den Bebauungsplan diskutieren
zu können.
Ausschussmitglied Körner weist darauf hin, dass es auf Seite 6 der Begründung heißt „Dabei
handelt es sich einerseits um den mit Bäumen bestandenen Bereich im Südwesten des
Plangebietes“.
VA Gottstein erklärt, dass dies ein Fehler ist. Es muss nicht im Südwesten, sondern im Westen
heißen.
Die Ausschussvorsitzende fragt, wieso der nördliche Bereich des Betriebsgeländes im
Bebauungsplanentwurf E 28 als Gewerbegebiet festgesetzt wird, da er zuvor nicht für eine
gewerbliche Nutzung zur Verfügung stand. Die Verwaltung erläutert, dass - wie der Begründung
zum Bebauungsplan zu entnehmen ist - in diesem Bereich Gewerbebetriebe ansässig sind bzw.
diese Bereiche als Lager, Verwaltung o.ä. genutzt werden. Dieser Teilbereich ist im
Bebauungsplan E 19 als Industriegebiet ausgewiesen und somit ist planungsrechtlich eine
gewerbliche Nutzung dieser Flächen zulässig. Durch eine Ausweisung eines Gewerbegebietes an
dieser Stelle würde eine Verbesserung für die Anwohner geschaffen, da in einem Gewerbegebiet
im Gegensatz zu einem Industriegebiet nur nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulässig
sind.
Ausschussmitglied Kaptain schlägt vor, einen Vertreter der Kanzlei Lenz und Johlen für die
Ausschusssitzung in der nächsten Woche einzuladen.
Die Verwaltung wird sich diesbezüglich mit den Rechtsanwälten in Verbindung setzen.
-6-
Beratungsergebnis:
6.
Ohne Abstimmung
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1
BauGB
Vorlage: 31/2014
Dieser TOP wurde in die nächste Sitzungsrunde verschoben.
Beratungsergebnis:
7.
Zurückverwiesen
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
hier: Beteiligungsverfahren
Vorlage: 32/2014
Zu diesem TOP wurde eine Tischvorlage verteilt, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
VwfW Wolfram führt aus, dass der Abfallwirtschaftsplan ein Rahmenplan ist, der
Absichtserklärungen beinhaltet, welche später in das Landesabfallgesetz einfließen.
Auf Grundlage der vom ZEW vorgelegten Stellungnahme hat der Kreis Düren für seine Gremien
eine entsprechende Vorlage erarbeitet.
Es soll zum einen eine Wiederverwertung gefördert werden.
Immer häufiger werden noch funktionsfähige Geräte aus den Haushalten weggeworfen, nur weil
diese nicht mehr zeitgemäß sind. Diese Geräte sollen nun einer Wiederverwertung, z.B. sozialen
Maßnahmen, zugeführt werden.
Zum anderen soll eine Sicherheit gegeben werden, dass der „Mülltourismus“ unterbunden wird
und die ortsnahen MVAs genutzt werden sollen. Der „freie Markt“ soll hierbei jedoch nicht
unterbunden werden. Es ist angedacht, Zonen aufzuzeigen, wo welches MVAs zu nutzen sind.
Außerdem wurden Ziele bzgl. der Menge der Bioabfallentsorgung aufgezeigt.
BM Eßer weist darauf hin, dass es sich bei der Stellungnahme lediglich um einen Entwurf handelt.
Es steht dem Ausschuss also frei, noch einige Passagen abzuwandeln oder zu streichen.
Ausschussmitglied Dr. Nolten verweist auf Seite 6, Punkt 4.2 „Gebührenanreize für Abfälle zur
Verwertung“.
Da nicht nachvollziehbar ist, wieso eine Einführung einer Grundgebühr einen Anreiz für die Bürger
schaffen soll, sollte dieser Absatz im Entwurf gestrichen werden.
Des Weiteren schlägt Ausschussmitglied Dr. Nolten vor, den Punkt a) „Förderung der
Abfallvermeidung und Abfallberatung“ auf der Seite 2 ab dem Absatz 4 bis Seite 3, Absatz 2 zu
streichen, da eine Gründung einer Stiftung nicht sinnvoll wäre.
Auch sollte auf der Seite 7 der Absatz 5 bzgl. Verbrennung von Klärschlamm gestrichen werden,
da dies aus technischen Gründen derzeit in der MVA nicht möglich ist.
-7Alle drei Vorschläge werden von dem Ausschuss unterstützt.
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum
Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, wird mit den vorgenannten Änderungen, die im
Ausschuss beschlossen wurden, zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum
Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, wird mit den vorgenannten Änderungen, die im
Ausschuss beschlossen wurden, zugestimmt.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Anfragen
Ausschussmitglied Kaptain führt aus, dass es an der Kleinanlieferstelle für Grünabfälle an dem
ELC in Horm seit einiger Zeit zu längeren Staus kommt, da Mitarbeiter des ELC mit Gefäßen die
Menge der angelieferten Abfälle nachmessen.
VwfW Wolfram erklärt, dass der Tarif durch den ZEW und die AWA geändert wurde. Für die
Abgabe von Grünabfällen ist nun eine Gebühr von 3,00 € pro 0,5cbm vorgegeben.
Die Verwaltung wird sich jedoch in Bezug auf die Frage, wieso Mitarbeiter dies mit einem Gefäß
nachmessen und es dazu zu längeren Staus und Verärgerungen der Bürgerinnen und Bürger
kommt, mit den Betreibern in Verbindung setzen.
B. Nichtöffentliche Sitzung