Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
19.11.08, 04:12
Aktualisiert
19.11.08, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 486/2008
31.10.2008
Az.: 40/211 - 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
11.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Schulen
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst: Bereitstellung im Rahmen der ersten Veränderungsliste zum Haushalt
2009 (Produkt 243 01 - Schulverwaltung)
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
Für die Erstellung eines Schulentwicklungsplans für die kreiseigenen Schulen werden im Haushaltsjahr 2009 25.000 € bereitgestellt.
Begründung:
2
Nach § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, soweit
sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle
Schulformen und Schulen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für
ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes, um
ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Über die Prognose der zukünftigen
Schülerzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits
im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen.
Der Schulentwicklungsplan berücksichtigt
1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen
(Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der
Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
3. die mittelfristig Entwicklung des Schulraumstands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.
Im Rahmen eines ggf. durchzuführenden Genehmigungsverfahrens im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung oder Auflösung einer kreiseigenen Schule ist die Schulentwicklung des Kreises
darzulegen. In Dienstbesprechungen mit der oberen Schulaufsicht hat diese darauf hingewiesen,
dass bei derartigen Anlässen künftig eine den Bestimmungen des § 80 SchulG entsprechende
Schulentwicklungsplanung Voraussetzung für die beantragte Genehmigung sein wird.
Die zuvor beschriebene rechtliche Verpflichtung hat der Kreis Euskirchen als Schulträger bisher noch
nicht erfüllt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die selbst erstellten Prognosen – z. B. hinsichtlich
des Schüleraufkommens der beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- mit der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen letztlich nicht übereinstimmen. Die Entwicklung
eines professionellen Schulentwicklungsplans – insbesondere für die beiden Berufskollegs – ist wegen der Komplexität der Materie mangels der nötigen Fachkenntnisse mit eigenem Personal nicht
leistbar.
Deshalb ist beabsichtigt, in 2009 die Erstellung eines Schulentwicklungsplans für alle kreiseigenen
Schulen extern zu vergeben. Im Rahmen der Veränderungsliste sollen hierfür 25.000 € im Produkt
243 01 - Schulverwaltung - bereit gestellt werden.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)