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Beschlussvorlage GB (Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Schulen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
19.11.08, 04:12
Aktualisiert
19.11.08, 04:12
Beschlussvorlage GB (Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Schulen) Beschlussvorlage GB (Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Schulen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 486/2008 31.10.2008 Az.: 40/211 - 60 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 11.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Schulentwicklungsplanung für die kreiseigenen Schulen Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Bereitstellung im Rahmen der ersten Veränderungsliste zum Haushalt 2009 (Produkt 243 01 - Schulverwaltung) Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: Für die Erstellung eines Schulentwicklungsplans für die kreiseigenen Schulen werden im Haushaltsjahr 2009 25.000 € bereitgestellt. Begründung: 2 Nach § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, soweit sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schulen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes, um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Über die Prognose der zukünftigen Schülerzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Der Schulentwicklungsplan berücksichtigt 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristig Entwicklung des Schulraumstands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Im Rahmen eines ggf. durchzuführenden Genehmigungsverfahrens im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung oder Auflösung einer kreiseigenen Schule ist die Schulentwicklung des Kreises darzulegen. In Dienstbesprechungen mit der oberen Schulaufsicht hat diese darauf hingewiesen, dass bei derartigen Anlässen künftig eine den Bestimmungen des § 80 SchulG entsprechende Schulentwicklungsplanung Voraussetzung für die beantragte Genehmigung sein wird. Die zuvor beschriebene rechtliche Verpflichtung hat der Kreis Euskirchen als Schulträger bisher noch nicht erfüllt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die selbst erstellten Prognosen – z. B. hinsichtlich des Schüleraufkommens der beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung - mit der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen letztlich nicht übereinstimmen. Die Entwicklung eines professionellen Schulentwicklungsplans – insbesondere für die beiden Berufskollegs – ist wegen der Komplexität der Materie mangels der nötigen Fachkenntnisse mit eigenem Personal nicht leistbar. Deshalb ist beabsichtigt, in 2009 die Erstellung eines Schulentwicklungsplans für alle kreiseigenen Schulen extern zu vergeben. Im Rahmen der Veränderungsliste sollen hierfür 25.000 € im Produkt 243 01 - Schulverwaltung - bereit gestellt werden. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)