Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
276/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und
den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
30.10.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 276/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Witthöft
30.10.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung.
Beschlussentwurf:
1. Änderungssatzung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage – Abwassersatzung.
Den mit der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen der Satzung wird zugestimmt.
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SG NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. November 2004 (GV NRW 2004 S. 644) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner
Sitzung am 18. Dezember 2001 und am
2006 folgende Änderungssatzung beschlossen.
Artikel 1
§ 16 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage - Abwassersatzung - wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Auskunfts- und Benachrichtigungspflicht, Betretungsrecht,
Recht der Kamera-Befahrung“
b) In Absatz 1 wird das Wort „Hausanschlussleitung“ ersetzt durch die Formulierung „Anschlussleitung (§ 2
Nrn. 7 und 8)“.
c) In Absatz 4 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt: „Das Betretungsrecht schließt das Recht
zur Befahrung der Anschlussleitung(en) mit einer Kanalkamera ein.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
2. Lösung
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen