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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung.) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung.) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 276/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 30.10.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 276/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Witthöft 30.10.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung. Beschlussentwurf: 1. Änderungssatzung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Abwassersatzung. Den mit der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen der Satzung wird zugestimmt. Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SG NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2004 (GV NRW 2004 S. 644) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2001 und am 2006 folgende Änderungssatzung beschlossen. Artikel 1 § 16 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Abwassersatzung - wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Auskunfts- und Benachrichtigungspflicht, Betretungsrecht, Recht der Kamera-Befahrung“ b) In Absatz 1 wird das Wort „Hausanschlussleitung“ ersetzt durch die Formulierung „Anschlussleitung (§ 2 Nrn. 7 und 8)“. c) In Absatz 4 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt: „Das Betretungsrecht schließt das Recht zur Befahrung der Anschlussleitung(en) mit einer Kanalkamera ein.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem 2. Lösung 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen