Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
27.11.08, 04:12
Aktualisiert
27.11.08, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 94/2008
05.11.2008
Az.: 60.13
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
Tel.: 15 579
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag erhebt Bedenken gegen das Änderungsverfahren des Regionalplanes. Das
Regionalplanverfahren soll erst fortgeführt werden, wenn die rechtskräftigen Verordnungen zu den
Überschwemmungsgebieten (Olef, Urft, Ahr) vorliegen.
2
Begründung:
Erst die rechtskräftigen Verordnungen belegen die fehlerfreien Überschwemmungsgebietsausweisungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht alle Bedenken im Rahmen der
Überschwemmungsgebietsausweisungen ausgeräumt.
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Olef befindet sich im Beteiligungsverfahren. Zu
verschiedenen Überschwemmungsflächen hat der Kreis Euskirchen im Verfahren Bedenken
geäußert. Die Bedenken bestehen, da die vorgelegten Unterlagen nicht nachprüfbar bezüglich der
Überschwemmungsausdehnung in die Fläche sind. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der BR
Köln wurden lediglich Lagepläne beigefügt.
Aufgrund der örtlichen Erkenntnisse kann nur vermutet werden, dass die Höhenvermessung nicht
hinreichend ist, bzw. dass auf veraltete Höhenaufnahmen zurückgegriffen wurde.
Der Kreis Euskirchen hat die BR Köln im Verfahren darum gebeten, die Ausweisung so lange Ruhen
zu lassen, bis die Datengrundlage der Überschwemmungsgebiete auf eine aktuelle
Geländevermessung gestützt werden kann.
Da keine rechtskräftige Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Olef vorliegt, soll das
Änderungsverfahren des Regionalplans solange zurückgestellt werden.
Zu den Ausweisung im Bereich der Urft haben die Gemeinde Nettersheim und die Stadt Schleiden
Einwände vorgetragen. Erst mit einer rechtskräftigen Verordnung sind alle Bedenken abgewogen. Da
zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtskräftige Verordnung für das Überschwemmungsgebiet der Urft
vorliegt, soll das Änderungsverfahren des Regionalplans solange zurückgestellt werden.
Das Überschwemmungsgebiet der Ahr wurde seitens der BR Köln ermittelt, aber nie in das
Beteiligungsverfahren gegeben. Der ausgewiesene Überschwemmungsbereich im Regionalplan ist
aus der Hochwassergefahrenkarte der Ahr abgeleitet.
Da auch hier keine Verordnung für das Überschwemmungsgebiet der Ahr vorliegt, soll das
Änderungsverfahren des Regionalplans solange zurückgestellt werden.
Für die Kyll hat der Kreis Euskirchen die BR Köln darum gebeten das Überschwemmungsgebiet neu
auszuweisen. Eine Neuausweisung des Überschwemmungsgebiets wurde seitens der BR Köln bisher
nicht vorgesehen.
Auch die Stellungnahmen und Beschlüsse der anliegenden Kommunen Blankenheim, Hellenthal,
Schleiden, Dahlem, Kall und Nettersheim zielen teilweise darauf ab, das Änderungsverfahren des
Regionalplans Region Aachen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Rur für
die genannten Gewässer solange auszusetzen, bis eine fehlerfreie und ausreichend abgesicherte
Fachplanung (Überschwemmungsgebietsverordnungen) vorliegt.
Diesem grundsätzlichen Votum der Städte und Gemeinden schließt sich der Kreis Euskirchen an und
unterstützt die Ziele der Städte und Gemeinden.
Es wird noch darauf hingewiesen, das in verschiedenen vorgesehenen Überschwemmungsgebieten
eingetragene Altlasten im Kataster des Kreises Euskirchen liegen. Falls genaue Bezeichnung und
Lage der Eintragungen notwendig sind, können diese bei der Unteren Bodenschutzbehörde des
Kreises erfragt werden.
Den Fraktionen werden die Anlagen (Unterlagen des Verfahrens) als pdf-Dokumente zugesandt.
3
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Termin zur Abgabe der Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ ist am
05.11.2008. Die Bezirksregierung hat Fristlängerung bis zum 12.11.2008 gewährt. Da die Sitzung des
Kreistages erst am 10.12.2008 stattfindet, ist im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. Reiff
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Grutke
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)