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Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
27.11.08, 04:12
Aktualisiert
27.11.08, 04:12
Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur) Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur) Dringlichkeitsentscheidung GB (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz"
Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 94/2008 05.11.2008 Az.: 60.13 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil 2: Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur Sachbearbeiter/in: Frau Kröger Tel.: 15 579 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag erhebt Bedenken gegen das Änderungsverfahren des Regionalplanes. Das Regionalplanverfahren soll erst fortgeführt werden, wenn die rechtskräftigen Verordnungen zu den Überschwemmungsgebieten (Olef, Urft, Ahr) vorliegen. 2 Begründung: Erst die rechtskräftigen Verordnungen belegen die fehlerfreien Überschwemmungsgebietsausweisungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht alle Bedenken im Rahmen der Überschwemmungsgebietsausweisungen ausgeräumt. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Olef befindet sich im Beteiligungsverfahren. Zu verschiedenen Überschwemmungsflächen hat der Kreis Euskirchen im Verfahren Bedenken geäußert. Die Bedenken bestehen, da die vorgelegten Unterlagen nicht nachprüfbar bezüglich der Überschwemmungsausdehnung in die Fläche sind. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der BR Köln wurden lediglich Lagepläne beigefügt. Aufgrund der örtlichen Erkenntnisse kann nur vermutet werden, dass die Höhenvermessung nicht hinreichend ist, bzw. dass auf veraltete Höhenaufnahmen zurückgegriffen wurde. Der Kreis Euskirchen hat die BR Köln im Verfahren darum gebeten, die Ausweisung so lange Ruhen zu lassen, bis die Datengrundlage der Überschwemmungsgebiete auf eine aktuelle Geländevermessung gestützt werden kann. Da keine rechtskräftige Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Olef vorliegt, soll das Änderungsverfahren des Regionalplans solange zurückgestellt werden. Zu den Ausweisung im Bereich der Urft haben die Gemeinde Nettersheim und die Stadt Schleiden Einwände vorgetragen. Erst mit einer rechtskräftigen Verordnung sind alle Bedenken abgewogen. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtskräftige Verordnung für das Überschwemmungsgebiet der Urft vorliegt, soll das Änderungsverfahren des Regionalplans solange zurückgestellt werden. Das Überschwemmungsgebiet der Ahr wurde seitens der BR Köln ermittelt, aber nie in das Beteiligungsverfahren gegeben. Der ausgewiesene Überschwemmungsbereich im Regionalplan ist aus der Hochwassergefahrenkarte der Ahr abgeleitet. Da auch hier keine Verordnung für das Überschwemmungsgebiet der Ahr vorliegt, soll das Änderungsverfahren des Regionalplans solange zurückgestellt werden. Für die Kyll hat der Kreis Euskirchen die BR Köln darum gebeten das Überschwemmungsgebiet neu auszuweisen. Eine Neuausweisung des Überschwemmungsgebiets wurde seitens der BR Köln bisher nicht vorgesehen. Auch die Stellungnahmen und Beschlüsse der anliegenden Kommunen Blankenheim, Hellenthal, Schleiden, Dahlem, Kall und Nettersheim zielen teilweise darauf ab, das Änderungsverfahren des Regionalplans Region Aachen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Rur für die genannten Gewässer solange auszusetzen, bis eine fehlerfreie und ausreichend abgesicherte Fachplanung (Überschwemmungsgebietsverordnungen) vorliegt. Diesem grundsätzlichen Votum der Städte und Gemeinden schließt sich der Kreis Euskirchen an und unterstützt die Ziele der Städte und Gemeinden. Es wird noch darauf hingewiesen, das in verschiedenen vorgesehenen Überschwemmungsgebieten eingetragene Altlasten im Kataster des Kreises Euskirchen liegen. Falls genaue Bezeichnung und Lage der Eintragungen notwendig sind, können diese bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises erfragt werden. Den Fraktionen werden die Anlagen (Unterlagen des Verfahrens) als pdf-Dokumente zugesandt. 3 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Der Termin zur Abgabe der Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ ist am 05.11.2008. Die Bezirksregierung hat Fristlängerung bis zum 12.11.2008 gewährt. Da die Sitzung des Kreistages erst am 10.12.2008 stattfindet, ist im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Troschke gez. Reiff gez. I. V. Poth Landrat gez. Grutke (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)