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Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-10" gem. § 13 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-10" gem. § 13 Baugesetzbuch)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.09.2008 A U S Z U G aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 28.08.2008, 18:10 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 10: 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-10" gem. § 13 Baugesetzbuch (V-89/2008) Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig bei einer Enthaltung: A Die Wertung der eingegangenen Stellungnahme erfolgt gemäß dem Wertungsvorschlag: 1. Marion und Arno Lückenbach Schreiben vom 05.08.2008 Es bestehen gegen die Änderung Bedenken, da die Bebauungsdichte erhöht und somit die Geräuschsemissionen gesteigert werden können. Ferner wurde das Grundstück nur erworben, weil eine Einzelhausbebauung festgesetzt war. Wertungsvorschlag: Die Erweiterung von Einzelhausbebauung in Doppelhausbebauung bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch tatsächlich Doppelhaushälften errichtet werden, es wird lediglich die Möglichkeit hierzu geschaffen. Man kann nicht generell davon ausgehen, dass in einer Doppelhaushälfte mehr Personen leben als in einem Einzelhaus. Die vorhandene unbebaute Grundstücksbreite lässt bei einer Doppelhaushälfte von 6,00 m, drei Doppelhäuser zu. Dies entspricht 6 Wohneinheiten. Bei einer Einzelhausbebauung und einer gleichen Wohnhausbreite von 6,00 m, ergäben sich 5 Wohneinheiten. Aufgrund dieses geringen Unterschiedes und der bereits vorgenannten Aussage, dass die Anzahl der Bewohner nicht vorhersehbar ist, erscheint die Wahrscheinlichkeit einer höheren Belästigung nicht gegeben. B Der Gemeinderat beschließt die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-10“ gem. § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung ist Bestandteil der Satzung.