Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.09.2008
A U S Z U G
aus der 25. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 28.08.2008, 18:10 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Punkt 10:
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-10" gem. § 13
Baugesetzbuch
(V-89/2008)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:
A
Die Wertung der eingegangenen Stellungnahme erfolgt gemäß dem
Wertungsvorschlag:
1.
Marion und Arno Lückenbach
Schreiben vom 05.08.2008
Es bestehen gegen die Änderung Bedenken, da die Bebauungsdichte erhöht und
somit die Geräuschsemissionen gesteigert werden können. Ferner wurde das
Grundstück nur erworben, weil eine Einzelhausbebauung festgesetzt war.
Wertungsvorschlag:
Die Erweiterung von Einzelhausbebauung in Doppelhausbebauung bedeutet
nicht zwangsläufig, dass auch tatsächlich Doppelhaushälften errichtet werden, es
wird lediglich die Möglichkeit hierzu geschaffen. Man kann nicht generell davon
ausgehen, dass in einer Doppelhaushälfte mehr Personen leben als in einem
Einzelhaus. Die vorhandene unbebaute Grundstücksbreite lässt bei einer
Doppelhaushälfte von 6,00 m, drei Doppelhäuser zu. Dies entspricht 6
Wohneinheiten. Bei einer Einzelhausbebauung und einer gleichen
Wohnhausbreite von 6,00 m, ergäben sich 5 Wohneinheiten. Aufgrund dieses
geringen Unterschiedes und der bereits vorgenannten Aussage, dass die Anzahl
der Bewohner nicht vorhersehbar ist, erscheint die Wahrscheinlichkeit einer
höheren Belästigung nicht gegeben.
B
Der Gemeinderat beschließt die 4. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-10“ gem. § 10 BauGB als Satzung.
Die Begründung ist Bestandteil der Satzung.