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Beschlussvorlage Stab (vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
28.11.08, 04:30
Aktualisiert
28.11.08, 04:30
Beschlussvorlage Stab (vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages) Beschlussvorlage Stab (vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages) Beschlussvorlage Stab (vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages) Beschlussvorlage Stab (vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 488/2008 04.11.2008 Az.: 80/Ph X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 17.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der geänderten Beteiligung des Kreises Euskirchen an der vogelsang ip gemeinnützige GmbH ab dem 01.01.2009 auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zu. Die Änderungen betreffen die Aufnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und den Übergang der Gesellschafteranteile von Stadt Aachen und Kreis Aachen auf die Städteregion Aachen. 2 Begründung: Am 17.10.2008 wurde in Vogelsang der Gesellschaftsvertrag der vogelsang ip gemeinnützige GmbH auf Basis der vorhergehenden politischen Beratungen und Beschlüsse in den einzelnen kommunalen Gremien unterzeichnet. In der am gleichen Tage stattfindenden 1. Gesellschafterversammlung wurden folgende zwei Änderungen des Gesellschaftsvertrages beraten und vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien beschlossen: 1. Aufnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens als weiterer Gesellschafter zum 01.01.2009 Die DG Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens hat den Wunsch geäußert, der vogelsang ip gemeinnützige GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Gesellschafter beizutreten - mit gleichen Anteilen wie die Stadt Aachen und der Kreis Heinsberg. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss der Regierung der DG erfolgt; die Absicht wurde zudem von Ministerpräsident Lambertz auf der Eifelkonferenz am 05.09.2008 in Vogelsang öffentlich verkündet. Der zukünftige Anteil der DG am Stammkapital in Höhe von 650,- soll nach den bisherigen Vorüberlegungen als zusätzliche Einlage zu den bisherigen Stammeinlagen hinzukommen, das Stammkapital dementsprechend erhöhen. Es wurden zwei mögliche Varianten einer Neuaufteilung der Gesellschafteranteile gegenübergestellt. Variante 1 geht von einem unveränderten Gesellschaftsanteil des LVR von 50% aus, Variante 2 von einer gleichmäßigen Veränderung sämtlicher Gesellschafteranteile. In der Diskussion wurde die Variante 1 befürwortet, d.h. Landschaftsverband Rheinland: wie bisher Kreis Euskirchen: von bisher 30% auf Stadt Schleiden: von bisher 5% auf Kreis Aachen: von bisher 5% auf Kreis Düren: von bisher 5% auf Stadt Aachen: von bisher 2,5% auf Kreis Heinsberg: von bisher 2,5% auf Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens: 50,00% 28,57% 4,76% 4,76% 4,76% 2,38% 2,38% 2,38% Der zusätzliche Aufsichtsratssitz für die DG soll im Sinne des Gleichgewichts LVR / Region durch einen weiteren Aufsichtsratssitz des LVR ergänzt werden. 2. Übergang der Gesellschafteranteile von Stadt Aachen und Kreis Aachen auf die Städteregion Aachen zum 21.10.2009 In der Sitzung vom 13.08.2008 hat der Rat der Stadt Aachen die unmittelbare Beteiligung der Stadt Aachen an der vogelsang ip gemeinnützige GmbH mit 2,5% der Anteile beschlossen; perspektivisch soll jedoch eine Übertragung der Geschäftsanteile von Stadt und Kreis Aachen mit allen finanziellen Verpflichtungen zum 21.10.2009 auf die Städteregion Aachen erfolgen. Wegen der ohnehin zum 01.01.2009 im Rahmen des Beitritts der DG anstehenden Ergänzung des Gesellschaftsvertrags sollen die notwendigen Veränderungen sofort mit eingebracht werden. Die Gesellschafterversammlung stimmte einer Übertragung der Gesellschafteranteile von Stadt und Kreis Aachen auf die Städteregion Aachen mit Wirkung zum 21. Oktober 2009 zu, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien. Auf Basis dieser Beschlüsse soll der Gesellschaftsvertrag mit Gültigkeit zum 01.01.2009 in den betroffenen Teilen geändert werden (siehe Anlage 1). 3 Dies betrifft im Einzelnen: - § 5 Stammkapital | Abs. 2 -> Aufnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft als weiterer Gesellschafter mit einer Stammeinlage von 650,- EUR. - § 5 Stammkapital | Abs. 2 -> Änderung der Stammeinlage des LVR Landschaftsverband Rheinland von 13.000,- EUR auf 13.650,- EUR. - § 5 Stammkapital | Abs. 5 -> Einfügung als neuen Absatz mit folgendem Wortlaut: "Mit Gründung der Gebietskörperschaft StädteRegion Aachen zum 21.10.2009 werden die Geschäftsanteile des Kreises Aachen und der Stadt Aachen gemäß § 5 Abs. 2 dieses Gesellschaftsvertrages sowie die mit den Beteiligungen verbundenen Rechte und Pflichten auf die StädteRegion Aachen übertragen. Die Übertragungsmodalitäten werden zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen vereinbart." - § 10 Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Amtsdauer | Abs. 2 -> neuer Wortlaut: "Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. 6 Mitglieder werden vom Landschaftsverband Rheinland, 3 Mitglieder vom Kreis Euskirchen und jeweils 1 Mitglied von den übrigen Gesellschaftern entsandt." § 10 Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Amtsdauer | Einschub eines zusätzlichen Absatzes als Abs. 3 mit folgendem Wortlaut: "Ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile des Kreises Aachen und der Stadt Aachen auf die StädteRegion Aachen gemäß § 5 Abs. 5 dieses Gesellschaftsvertrages gehen deren Aufsichtsratssitze auf die StädteRegion Aachen über." 4 gez. I. V. poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)