Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
28.11.08, 04:30
Aktualisiert
28.11.08, 04:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 488/2008
04.11.2008
Az.: 80/Ph
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
vogelsang ip gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der geänderten Beteiligung des Kreises Euskirchen an der vogelsang ip
gemeinnützige GmbH ab dem 01.01.2009 auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs
des Gesellschaftsvertrages zu. Die Änderungen betreffen die Aufnahme der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens und den Übergang der Gesellschafteranteile von Stadt Aachen und Kreis
Aachen auf die Städteregion Aachen.
2
Begründung:
Am 17.10.2008 wurde in Vogelsang der Gesellschaftsvertrag der vogelsang ip gemeinnützige GmbH
auf Basis der vorhergehenden politischen Beratungen und Beschlüsse in den einzelnen kommunalen
Gremien unterzeichnet. In der am gleichen Tage stattfindenden 1. Gesellschafterversammlung
wurden folgende zwei Änderungen des Gesellschaftsvertrages beraten und vorbehaltlich der
Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien beschlossen:
1. Aufnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens als weiterer Gesellschafter zum
01.01.2009
Die DG Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens hat den Wunsch geäußert, der vogelsang ip
gemeinnützige GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Gesellschafter beizutreten - mit gleichen
Anteilen wie die Stadt Aachen und der Kreis Heinsberg. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss der
Regierung der DG erfolgt; die Absicht wurde zudem von Ministerpräsident Lambertz auf der
Eifelkonferenz am 05.09.2008 in Vogelsang öffentlich verkündet.
Der zukünftige Anteil der DG am Stammkapital in Höhe von 650,- soll nach den bisherigen
Vorüberlegungen als zusätzliche Einlage zu den bisherigen Stammeinlagen hinzukommen, das
Stammkapital dementsprechend erhöhen.
Es wurden zwei mögliche Varianten einer Neuaufteilung der Gesellschafteranteile gegenübergestellt.
Variante 1 geht von einem unveränderten Gesellschaftsanteil des LVR von 50% aus, Variante 2 von
einer gleichmäßigen Veränderung sämtlicher Gesellschafteranteile. In der Diskussion wurde die
Variante 1 befürwortet, d.h.
Landschaftsverband Rheinland: wie bisher
Kreis Euskirchen: von bisher 30% auf
Stadt Schleiden: von bisher 5% auf
Kreis Aachen: von bisher 5% auf
Kreis Düren: von bisher 5% auf
Stadt Aachen: von bisher 2,5% auf
Kreis Heinsberg: von bisher 2,5% auf
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens:
50,00%
28,57%
4,76%
4,76%
4,76%
2,38%
2,38%
2,38%
Der zusätzliche Aufsichtsratssitz für die DG soll im Sinne des Gleichgewichts LVR / Region durch
einen weiteren Aufsichtsratssitz des LVR ergänzt werden.
2. Übergang der Gesellschafteranteile von Stadt Aachen und Kreis Aachen auf die
Städteregion Aachen zum 21.10.2009
In der Sitzung vom 13.08.2008 hat der Rat der Stadt Aachen die unmittelbare Beteiligung der Stadt
Aachen an der vogelsang ip gemeinnützige GmbH mit 2,5% der Anteile beschlossen; perspektivisch
soll jedoch eine Übertragung der Geschäftsanteile von Stadt und Kreis Aachen mit allen finanziellen
Verpflichtungen zum 21.10.2009 auf die Städteregion Aachen erfolgen.
Wegen der ohnehin zum 01.01.2009 im Rahmen des Beitritts der DG anstehenden Ergänzung des
Gesellschaftsvertrags sollen die notwendigen Veränderungen sofort mit eingebracht werden.
Die Gesellschafterversammlung stimmte einer Übertragung der Gesellschafteranteile von Stadt und
Kreis Aachen auf die Städteregion Aachen mit Wirkung zum 21. Oktober 2009 zu, vorbehaltlich der
Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien.
Auf Basis dieser Beschlüsse soll der Gesellschaftsvertrag mit Gültigkeit zum 01.01.2009 in den
betroffenen Teilen geändert werden (siehe Anlage 1).
3
Dies betrifft im Einzelnen:
-
§ 5 Stammkapital | Abs. 2
-> Aufnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft als weiterer Gesellschafter mit einer
Stammeinlage von 650,- EUR.
-
§ 5 Stammkapital | Abs. 2
-> Änderung der Stammeinlage des LVR Landschaftsverband Rheinland von 13.000,- EUR auf
13.650,- EUR.
-
§ 5 Stammkapital | Abs. 5
-> Einfügung als neuen Absatz mit folgendem Wortlaut:
"Mit Gründung der Gebietskörperschaft StädteRegion Aachen zum 21.10.2009 werden die
Geschäftsanteile des Kreises Aachen und der Stadt Aachen gemäß § 5 Abs. 2 dieses
Gesellschaftsvertrages sowie die mit den Beteiligungen verbundenen Rechte und Pflichten auf die
StädteRegion Aachen übertragen. Die Übertragungsmodalitäten werden zwischen der Stadt Aachen
und der StädteRegion Aachen vereinbart."
-
§ 10 Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Amtsdauer | Abs. 2
-> neuer Wortlaut:
"Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. 6 Mitglieder werden vom Landschaftsverband
Rheinland, 3 Mitglieder vom Kreis Euskirchen und jeweils 1 Mitglied von den übrigen Gesellschaftern
entsandt."
§ 10 Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Amtsdauer | Einschub eines zusätzlichen Absatzes
als Abs. 3 mit folgendem Wortlaut:
"Ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile des Kreises Aachen und der Stadt Aachen
auf die StädteRegion Aachen gemäß § 5 Abs. 5 dieses Gesellschaftsvertrages gehen deren
Aufsichtsratssitze auf die StädteRegion Aachen über."
4
gez. I. V. poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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