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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 483/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
28.11.08, 04:30
Aktualisiert
28.11.08, 04:30

Inhalt der Datei

1 Firma und Sitz §1 [Stadtwerke Management] GmbH der Gesellschaftsvertrag §3 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft §5 können die übrigen Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschließen. Der kündigende Gesellschafter nimmt an der Beschlussfassung nicht teil. Wird die Auflösung beschlossen, so scheidet der kündigende Gesellschafter nicht aus. Er nimmt an Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, fer- ner Interessengemeinschaften eingehen. Firmenname steht noch nicht fest. Wird aber unmittelbar nachgereicht. kündigende Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus. Im Fall der Kündigung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche 2 schließt. Das nach der Befriedigung der Gläubiger verbleibende Vermögen der Ge- die Geschäftsführer, soweit die Gesellschafterversammlung nichts anderes be- 5. Nach Auflösung der Gesellschaft ist diese abzuwickeln. Abwickler (Liquidatoren) sind der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft teil. 4. Durch die Kündigung wird die Gesellschaft vorbehaltlich Satz 3 nicht aufgelöst. Der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ten zum 31.12. eines Jahres kündigen. 3. Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung mit einer Frist von 12 Mona- 2. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht begrenzt. zember. beginnt mit der Gründung der Gesellschaft und endet am darauf folgenden 31. De- 1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ge. Die Gewährung der Gesellschafterdarlehen erfolgt aufgrund separater Darlehensverträ- Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt unter anderem durch Gesellschafterdarlehen. Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen §4 2. Die Stammeinlage ist sofort und in voller Höhe in bar zu leisten. send). 1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000 (i. W.: Euro fünfundzwanzigtau- Stammkapital 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Kommunen ergänzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. len das Leistungsspektrum der Gesellschafter und damit der mittelbar beteiligten leistungen im Bereich der Energieversorgung. Die Produkte und Dienstleistungen sol- rangig in den Vertriebsgebieten der Gesellschafter sowie die Erbringung von Dienst- 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von und der Handel mit Energie vor- Gegenstand des Unternehmens §2 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberhausen/Rheinland. 1. Die Gesellschaft führt die Firma ….1 Stand 25.09.2008 Entwurf men. 3 anzeiger, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestim- Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundes- Bekanntmachungen §6 gegangenen Verpflichtungen bleiben unberührt. 8. Die bis zum Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft gegenüber dieser ein- betreffen. bzgl. Entscheidungen, die einen Zeitraum nach dem Austritt des Gesellschafters 7. Die Stimmrechte des kündigenden Gesellschafters ruhen ab Zugang der Kündigung sem zu zahlen. von der Gesellschaft, im Fall der Abtretung an einen anderen Gesellschafter von die- schaftsvertrags und ist im Falle der Einziehung oder Abtretung an die Gesellschaft wird nach Abs. 4 beschlossen. Die Abfindung richtet sich nach § 19 dieses Gesell- schafter oder die Gesellschaft verlangen, es sei denn die Auflösung der Gesellschaft Gesellschafters beschließen oder alternativ die Abtretung an einen anderen Gesell- ses Gesellschaftsvertrags die Einziehung der Geschäftsanteile des ausscheidenden 6. Bei Erklärung der Kündigung kann die Gesellschafterversammlung gemäß § 18 die- len. sellschaft ist im Verhältnis der Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern aufzutei- Entwurf schäftsjahres zu beschließen. 4 resabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses des abgelaufenen Ge- des Geschäftsjahres statt. In dieser ist insbesondere über die Feststellung des Jah- 1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate Gesellschafterversammlung §9 rern bzw. Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis erteilen. den Beschränkungen des § 181 BGB). Sie kann einzelnen oder allen Geschäftsfüh- oder mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von führer bzw. Liquidatoren ermächtigen, die Gesellschaft bei Vornahme mit sich selbst 3. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss einzelne oder alle Geschäfts- versammlung. ordnung geben. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung der Gesellschafter- und dieses Gesellschaftsvertrages. Die Geschäftsführung kann sich eine Geschäfts- 2. Der Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze schäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Ge- bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft §8 zelne Aufgaben der Gesellschafterversammlung übertragen werden. werden. Dieser soll grundsätzlich beratend tätig wird, im Einzelfall können ihm auch ein- lung. Daneben kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung ein Beirat berufen Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversamm- Organe der Gesellschaft §7 Entwurf Akten der Gesellschaft zu nehmen ist. Jeder Gesellschafter erhält eine Abschrift bzw. Fotokopie der Niederschrift. Gesellschaft betragen, verlangt wird. 5 kann sein Stimmrecht nur einheitlich ausüben. 100,00 Euro eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Jeder Gesellschafter durch schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz gefasst. Je 7. Beschlüsse der Gesellschafter werden in einer Gesellschafterversammlung oder Ladung hinzuweisen. ist ohne Rücksicht auf das vertretene Stammkapital beschlussfähig. Hierauf ist in der zung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung schlussunfähigkeit ist unverzüglich mit einer Frist von zwei Wochen eine neue Sit- Einladung mehr als 75 % des gesamten Stammkapitals vertreten ist. Im Falle der Be- 6. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer sammlung. grundsätzlich unbefristet; sie endet durch Abberufung durch die Gesellschafterver- etwas anderes bestimmt. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist schafterversammlungen teil, sofern die Gesellschafterversammlung im Einzelfall nicht Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Geschäftsführung nimmt an den Gesell- 5. Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen erberatenden oder der wirtschaftsprüfenden Berufe hinzuziehen. einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steu- schriftlicher Vollmacht zulässig. Jeder Gesellschafter kann auch zu seiner Beratung tung eines Gesellschafters, außer durch seine gesetzlichen Vertreter, nur aufgrund lassen oder eine/mehrere Stimmbotschaft(en) überreichen. Im Übrigen ist die Vertre- sellschafter oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten 4. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Mitge- der Einberufung und der Mitteilung der Tagesordnung verzichtet werden. verständnis aller Gesellschafter kann auf die Einhaltung der Frist, der Formalitäten Tagen zu laden. Die Frist beginnt mit der Abgabe des Schreibens zur Post. Mit Ein- nen Briefes oder per Fax unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von 14 3. Zu den Gesellschafterversammlungen sind alle Gesellschafter mittels eingeschriebe- Berufung, Abberufung, Entlastung der Geschäftsführung, Erteilung der EinzelverBerufung von Liquidatoren abweichend von § 5 Ziffer 5 Satz 2, tretungsbefugnis, Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftführung und die Errichtung, Veräußerung und Aufgabe von Betrieben oder Betriebsstätten gungsgesellschaften, schäftsanteilen an der Gesellschaft selbst, sowie die Stimmabgabe in Beteili- Änderung oder Kündigung von - auch stillen – Beteiligungen, einschließlich Ge- den Erwerb anderer Unternehmen, den Erwerb, die Veräußerung, Belastung, sowie die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen, 6 S. der §§ 291 und 292 Abs. 1 AktG, k) den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Unternehmensverträgen i. j) i) h) die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen, g) Wahl des Abschlussprüfers, f) Strategie, e) Genehmigung des Wirtschaftsplans, der Fünfjahresplanung und der langfristigen d) Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung, c) Auflösung der Gesellschaft, b) Umwandlungen der Gesellschaft, a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages, gende Angelegenheiten: 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt bzw. entscheidet insbesondere über fol- schaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben wahr. 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt die ihr gesetzlich und in diesem Gesell- Aufgaben der Gesellschafterversammlung § 10 Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen und zu den ren Geschäftsanteile alleine oder zusammen mindestens 10% des Stammkapitals der 2. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung obliegt der Geschäftsführung. 8. Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist eine wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder von Gesellschaftern, de- Entwurf Darüber hinaus sind außerordentliche Gesellschafterversammlungen einzuberufen, Entwurf Festlegung der langfristigen Energiebeschaffungs- und Vertriebsstrategie, werden. Die Rechten und Pflichten werden in einer von der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Geschäftsordnung geregelt. Für die Beschlüsse gem. Satz 1 und 2 bedarf es einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. notwendigen Sach- und Personalinvestitionen berücksichtigt sind. Zu den zustim- mungsbedürftigen Geschäften und Maßnahmen gehören insbesondere: 7 gefasst, soweit nicht das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag eine andere Mehr- 4. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen 100.000,00 abgewichen wird. f. Investitionen, durch die vom Investitionsplan um mehr als 20 % oder € Einzelfall € 100.000,00 überschreitet; sowie Verträge der Gesellschaft mit Gesellschaftern, deren Betrag jeweils im e. die Aufnahme oder Gewährung von Darlehen außerhalb der Regelung des § 4 weit es sich nicht um Energiebezugs- oder -veräußerungsverträge handelt; schaft im Umfang von mehr als € 300.000,00 pro Jahr begründet werden, so- Laufzeit drei Jahre überschreitet oder durch die Verpflichtungen der Gesell- d. der Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Verträgen, deren feste 300.000 betreffen; die Gesellschaft sind oder im Einzelfall einen Streitwert von mehr als € der Abschluss von Vergleichen, sofern sie von grundsätzlicher Bedeutung für c. die Klageerhebung sowie die Einleitung schiedsgerichtlicher Verfahren und b. die Erteilung oder der Widerruf von Prokura; schritten wird; grundstücksgleichen Rechten, soweit eine Wertgrenze von € 50.000,00 über- § 13 gegebenen Stimmen fasst. 8 einen entsprechenden Zustimmungsbeschluss mit einer einfachen Mehrheit der ab- schafter die in Abs. 1 genannten Kriterien erfüllt und die Gesellschafterversammlung zur Aufnahme weiterer Gesellschafter zu erhöhen, sofern der beitretende Gesell- Ausschluss der Bezugsrechte der Gesellschafter im Wege der Barkapitalerhöhung 2. Zur Aufnahme weiterer Gesellschafter wird das Stammkapital der Gesellschaft unter naler Hand befinden. versorgungsunternehmen handelt, deren Anteile sich zu mindestens 25 % in kommu- 1. Der Gesellschaft können weitere Gesellschafter beitreten, sofern es sich um Energie- Aufnahme weiterer Gesellschafter de Gewinnverteilung beschließt. teile zu, soweit nicht die Gesellschafterversammlung einstimmig eine davon abweichen- Auszuschüttende Gewinne stehen den Gesellschaftern entsprechend ihrer Geschäftsan- Gewinnverteilung § 12 schafterversammlung einzelne Aufgaben der Gesellschafterversammlung übertragen nicht bereits im Wirtschaftsplan oder in etwaigen Nachträgen dazu hinsichtlich der a. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken oder Soweit nach § 7 ein Beirat berufen wird, können diesem durch Beschluss der Gesell- mung der Gesellschafterversammlung, soweit diese Geschäfte und Maßnahmen Beirat § 11 einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. heit vorschreibt. Für Beschlüsse gem. Abs. 2 lit. a, b, c, d, f, h, i, j, k und o bedarf es Entwurf Betrieb des Unternehmens der Gesellschaft hinaus gehen, der vorherigen Zustim- 3. Darüber hinaus bedürfen Geschäfte und Maßnahmen, die über den gewöhnlichen trags. o) Aufnahme weiterer Gesellschafter gemäß § 13 Abs. 3 dieses Gesellschaftsver- trags, n) Aufnahme weiterer Gesellschafter gemäß § 13 Abs. 2 dieses Gesellschaftsver- und Aufgaben im Rahmen des Unternehmensgegenstandes, m) Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf neue Geschäftsfelder l) Entwurf Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchzuführen. Die Gesellschafter sind befugt, darüber hinaus Richtlinien für die Prüfung festzusetzen. durch Beschluss der Gesellschafterversammlung, der einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedarf. 9 Lagebericht sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des dritten Buches 2. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und der lung zu nehmen. auch zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung Stel- gebericht aufzustellen. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Lageberichts ist schäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und einen La- 1. Die Geschäftsführer haben in den ersten drei Monaten nach Abschluss des Ge- Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung § 15 diese fort und entwickelt eine langfristige Strategieplanung. 3. Die Geschäftsführung erarbeitet darüber hinaus eine Fünfjahresplanung, schreibt 2. Bei wesentlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan ist ein Nachtrag aufzustellen. jahr. plan, den Vermögensplan und die Stellenübersicht für das nächstfolgende Geschäfts- plan ihre Zustimmung dazu erteilen kann. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs- schafterversammlung rechtzeitig vor Beginn des Geschäftsjahres dem Wirtschafts- 1. Die Geschäftsführung stellt so rechtzeitig den Wirtschaftsplan auf, dass die Gesell- Wirtschaftsplan § 14 rechtlichen Vorschriften sowie nach den Grundsätzen des § 53 Abs. 1 und § 54 die in Abs. 1 genannten Kriterien erfüllen, entscheiden die bisherigen Gesellschafter 10 Ankaufsrechtes nach Abs. 2 an einen Ankaufsberechtigten verkauft werden. zu erteilen, wenn Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsanteilen aufgrund des lung bedarf einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. Die Zustimmung ist sellschafterversammlung erteilt werden. Der Beschluss der Gesellschafterversamm- Gesellschaft zulässig. Die Einwilligung darf nur nach vorheriger Zustimmung der Ge- schäftsanteile oder Teile der Geschäftsanteile ist nur mit schriftlicher Einwilligung der 1. Die Übertragung oder Verpfändung von sowie jede sonstige Verfügung über Ge- Verfügung über Geschäftsanteile § 16 fungsberichtes alljährlich zu veranlassen. 1 Nr. 1 bis 3 HGrG genannte Prüfung, Berichterstattung und Übersendung des Prü- Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) zu. Die Geschäftsführung hat die in § 53 Abs. der Gemeindeordnung NRW genannten Rechte nach § 53 Abs. 1 und § 54 des 6. Die an der Gesellschaft mittelbar beteiligten Kommunen stehen die in § 112 Abs. 1 5. Der Jahresabschluss ist gemäß § 325 ff. HGB offen zu legen. verpflichtet. den Gesellschaftern beteiligten Kommunen sind die Gesellschafter berechtigt und tes den Gesellschafter vorzulegen; zur Weiterleitung an die jeweiligen unmittelbar an schlag für die Ergebnisverwendung unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberich- der Stellungnahme der Geschäftsführer zu dem Prüfungsbericht und einem Vor- 4. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit dem Bericht des Abschlussprüfers Prüfung ist entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden handels- alljährlich auf Kosten der Gesellschaft durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Die 3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung prüfen. des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und zu Entwurf 4. Über die Aufnahme weiterer Gesellschafter durch eine Barkapitalerhöhung, die nicht wendig sind. unverzüglich alle Schritte zu ergreifen, die zur Umsetzung der Kapitalerhöhung not- verpflichtet, der Kapitalerhöhung zuzustimmen, auf ihr Bezugsrecht zu verzichten und 3. Soweit die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sind alle Gesellschafter Entwurf kapital verteilt. 11 der über 50 % oder mehr des Stammkapitals haltende Gesellschafter weniger als verteilung getroffen wird, die von der Verteilung der Geschäftsanteile abweicht, indem die Geschäftsanteile neu verteilt werden oder eine Regelung über die Stimmrechts- schäftsanteile, so werden die Gesellschafter eine Einigung darüber herbeiführen, ob den, werden zugerechnet. Erlangt einer der Gesellschafter mehr als 50 % der Ge- Anteile, die von im Sinne des § 17 AktG beherrschten Unternehmen gehalten wer- 1. Kein Gesellschafter soll mehr als 50 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft halten. Anteilsverteilung § 17 etwaigen Rechtsnachfolgers begründete Bedenken bestehen. erteilen, wenn nicht ausnahmsweise gegen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des nach Abs. 2 nicht. Eine nach Abs. 1 erforderliche Zustimmung ist in diesem Fall zu re mit ihm verbundene Unternehmen i. S. des § 15 AktG besteht das Ankaufsrecht 6. Bei Verfügungen (i. S. v. Abs. 1 und Abs. 5) eines Gesellschafters an ein oder mehre- der Verfügung über Geschäftsanteile. 5. Die Bestimmungen über das Ankaufsrecht gelten entsprechend für jede sonstige Art sich der Kaufpreis nach § 18 dieses Gesellschaftsvertrags. 4. Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit dem oder den Ankaufsberechtigten bestimmt ausüben. ihr zusätzliches Ankaufsrecht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer mehrere Ankaufsberechtigte über, so können diese innerhalb eines weiteren Monats ausgeübt werden. Geht ein Ankaufsrecht aufgrund von Abs. 2 Satz 2 auf einen oder seit Empfang der Mitteilung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Das Ankaufsrecht kann nur bis zum Ablauf von drei Monaten 3. Der Verkäufer hat die Verkaufsabsicht unverzüglich sämtlichen Ankaufsberechtigten mit dem geringsten Anteil zu. kaufsberechtigten anteilig zu. Ein unteilbarer Spitzenbetrag fällt dem Gesellschafter Einziehung von Geschäftsanteilen § 18 12 die Gesellschaft oder auf einen von der Gesellschaft zu benennenden Dritten über- nach Beschluss der Gesellschafterversammlung – auf einzelne Gesellschafter, auf schäftsanteil auf die übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung oder – 3. Statt der Einziehung kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass der Ge- Der von dem Einziehungsbeschluss betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht. heit von 75 % der abgegebenen Stimmen aufgenommen worden; sellschafter ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer Mehr- war bereits zum Zeitpunkt des Beitritts des Gesellschafters der Fall und der Ge- 25 % oder weniger der Anteile an dem Gesellschafter halten, es sei denn, dies c) kommunale Anteilseigner des Gesellschafters mittelbar oder unmittelbar nur noch b) der Geschäftsanteil des Gesellschafters gepfändet wird; oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; a) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen werden, wenn einen mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen gefassten 2. Ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters können Geschäftsanteile durch eingezogen werden. 1. Geschäftsanteile können mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters jederzeit ist. Frist von sechs Monaten, nachdem eine Situation gemäß Abs. 1 Satz 2 eingetreten schaft zu. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist nur zulässig binnen einer 50 % der Anteile an der Gesellschaft halten, das Recht zur Kündigung der Gesell- 2. Wird keine Einigung nach Abs. 1 erzielt, so steht den Gesellschaftern, die weniger als werden dann auf die übrigen Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile am Stamm- kaufsberechtigt (Ankaufsrecht). Übt ein Ankaufsberechtigter oder üben mehrere An- kaufsberechtigte ihr Ankaufsrecht nicht aus, so wächst das Recht den übrigen An- 50 % der Stimmen erhält. Die dem betreffenden Gesellschafter entzogenen Stimmen schäftsanteils sind die übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungen an- Entwurf 2. Beim beabsichtigten Verkauf eines Geschäftsanteils oder von Teilen eines Ge- Entwurf § 19 Abfindung 13 von dem Schiedsgutachter bestimmte Abfindung ist für die Beteiligten verbindlich. vertrags sowie subsidiär der Regelungen des IDW zur Unternehmensbewertung. Die über die Höhe der Abfindung unter Beachtung der Regelungen dieses Gesellschafts- 14 Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages hiervon unberührt. sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, bleibt die Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam § 21 Gültigkeitsklausel Schiedsgutachter entscheidet innerhalb von drei Wochen nach seiner Einschaltung richtes. falls nach der rechtskräftigen Entscheidung der Finanzbehörde bzw. des Finanzge- stellt wurde. Die Höhe des nach Abs. 2 zu leistenden Wertersatzes richtet sich eben- Gewinnausschüttung i.S.v. § 8 Abs. 3 Satz des Körperschaftssteuergesetzes festge- kräftige Feststellung einer Finanzbehörde oder eines Finanzgerichtes eine verdeckte 3. Die Gewährung eines geldwerten Vorteils i.S.v. Abs. 1 liegt vor, wenn durch rechts- den Gesellschafter, dem der Dritte nahe steht. nahe stehenden Dritten kein Ausgleichsanspruch, so richtet sich der Anspruch gegen Vorteils zu leisten. Besteht aus Rechtsgründen gegen einen einem Gesellschafter günstigte ist verpflichtet, der Gesellschaft Wertersatz in Höhe des ihm zugewandten weit unwirksam, als den dort genannten Personen ein Vorteil gewährt wird. Der Be- 2. Verstoßen Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen gegen Abs. 1, so sind sie inso- gewähren. werte Vorteile nur nach Maßgabe satzungsgemäßer Gewinnverteilungsbeschlüsse 1. Die Gesellschaft darf den Gesellschaftern oder diesen nahe stehenden Dritten geld- Steuerklausel Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. ("IDW") zu bestimmen. Der Schiedsgutachter verständigen, ist dieser auf Antrag eines der Beteiligten durch das verlangen. Können sich die Beteiligten nicht innerhalb von einer Woche auf einen stimmung der Abfindung durch einen unabhängigen Dritten als Schiedsgutachter zu 4. Besteht Streit über die Höhe der Abfindung, hat jeder Beteiligte das Recht, die Be- gewähren. Abs. 2 nichtig oder unzumutbar ist, so ist die niedrigste noch zulässige Abfindung zu 3. Sollte im Einzelfall rechtskräftig festgestellt werden, dass die Abfindungsregelung in resende ergibt, höchstens jedoch dem Verkehrswert. seinem Ausscheiden vorangehende oder mit ihm zusammenfallende Geschäftsjah- scheidenden Gesellschafters, wie er sich aus dem Jahresabschluss für das letzte 2. Die Höhe der Abfindung entspricht dem Buchwert des Geschäftsanteils des aus- gelung. der ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung nach Maßgabe der folgenden Re- 1. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters nach diesem Vertrag erhält sellschaftsvertrags. § 20 schafter steht diesem das Recht aus Satz 2 zu. 4. Die von der Gesellschaft zu zahlende Abfindung bestimmt sich nach § 19 dieses Ge- zu bezahlen. Im Fall der Abtretung des Geschäftsanteils an einen anderen Gesell- klärt. den Jahres. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise früher dem Tag des Ausscheidens, die folgenden Raten jeweils zum 31. März des folgen- Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung gegenüber dem Gesellschafter er- unberührt. Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. § 30 Abs. 1 GmbHG bleibt 5. Die Abfindung ist in drei gleichen Raten zu zahlen, die erste Rate drei Monate nach analog §§ 91 ff. Zivilprozessordnung. versammlung bestimmt. Die Gesellschaft haftet für die Zahlung des Entgelts wie ein Der Schiedsgutachter entscheidet auch über die Kosten seiner Inanspruchnahme schäftsanteils geschuldet wird und sofort zu zahlen ist, wird von der Gesellschafter- Entwurf tragen wird. Die Höhe des Entgelts, das in diesen Fällen von dem Erwerber des Ge- Entwurf wäre. 15 vereinbart worden wäre, wenn die Lücke bei Abfassung des Vertrages bedacht worden vereinbaren, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung nahe kommen und zulässig sind. Im Fall von Vertragslücken ist diejenige Bestimmung zu baren Bestimmungen angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen oder undurchführ- Die Gesellschafter verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen Entwurf