Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
29.11.08, 04:15
Aktualisiert
29.11.08, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 1 / A 144/2008
25.09.2008
Az.: 50
Abteilung: 50
Erhöhung des Haushaltsansatzes 2009 für die Frauenberatungsstelle – Fachstelle
„Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“
hier: Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen vom 25.09.2008
01)
Der Kreis fördert den Verein Frauen helfen Frauen e.V. Euskirchen wie folgt:
a)
b)
c)
Zuschuss Frauenberatungsstelle
Zuschuss Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“
Zuschuss Schwangerschaftskonfliktberatung
a)
Zuschuss Frauenberatungsstelle
Seit dem 05.05.1999 besteht bezüglich der Bezuschussung der Frauenberatungsstelle eine
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Verein Frauen helfen Frauen e.V.. Die
Vereinbarung regelt die Förderung der Frauenberatungsstelle mit einem Zuschuß des Kreises
Euskirchen zu den Personal- und Sachkosten. Auf Basis dieser Vereinbarung beläuft sich der
Zuschuss für das Jahr 2007 auf 36.591,95 €
Dieser Betrag (36.000,00 €) sollte bereits bei der Vereinbarungsneugestaltung zum
01.01.2008 in der neuen Vereinbarung als Zuschuss festgeschrieben werden. Bei den
Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2007/2008 wurde jedoch versehentlich der falsche
Betrag in den Haushaltsansatz (30.000 €) eingebracht, so dass eine entsprechende Korrektur
auf 36.000,00 € erst ab dem Haushaltsjahr 2009 möglich ist.
Der Zuschuss der seit 2008 gültigen Vereinbarung soll daher ab 01.01.2009 auf 36.000,00 €
korrigiert werden. Im Haushaltsentwurf 2009 ist dieser Betrag eingeplant.
b)
Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“
Der Beratungsschwerpunkt „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ ist in die
Frauenberatungsstelle integriert. Seit 1999 ergänzt dieser Beratungsschwerpunkt die
Aufgabenbereiche der Frauenberatungsstelle. Zur Zeit wird für diese Fachstelle seitens des
Kreises ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 900,00 € (durch jeweiligen Kreistagsbeschlusses) an
den Verein Frauen helfen Frauen gezahlt.
Das Land NRW fördert den Beratungsschwerpunkt, doch muss der Verein Frauen helfen
Frauen e.V. für diesen Schwerpunkt seit 9 Jahren zusätzliche Eigenmittel aufbringen (im
Haushaltjahr 2007: 6.492 €).
c)
Schwangerschaftskonfliktberatung:
Der Zuschuss des Kreises (Abt. 53) beträgt zur Zeit jährlich: 8.575,00 € (für 1,5 Stellen).
2
Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen als freiwillige Leistung ist davon abhängig,
dass das Land NRW die staatlich anerkannte Beratungsstelle entsprechend dem
Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) angemessen fördert.
Die Landesförderung nach § 4 (2) SchKG beträgt gemäß § 5 AG SchKG 80 % der
angemessenen Personal- und Sachkosten der Fachkräfte und Verwaltungskräfte der
Beratungsstellen, soweit die Stellen zur Erfüllung des Versorgungsschlüssels erforderlich sind
(Kontingent). Die Landesförderung soll pauschalisiert erfolgen.
Eine jährliche Erhöhung des Kreiszuschusses erfolgt entsprechend den Regelungen im
Haushalt des Kreises. Die lineare Erhöhung berechnet sich von dem Personalkostenanteil des
Kreiszuschusses, der pauschal mit 80 % des gesamten Kreiszuschusses angesetzt wird.
2.
Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. zur Fachstelle "Information und Beratung
bei sexualisierter Gewalt"
Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. beantragt die Erhöhung des Zuschusses für die
Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" um 6.000 € zur Deckung des
Personalkosendefizits. Die Frauenberatungsstelle Euskirchen ist die einzige Stelle kreisweit,
die diese Beratungen durchführt. Der Verein begründet die Erhöhung des Ansatzes mit der
hohen Notwendigkeit und verstärkter Inanspruchnahme des Angebotes und verweist in
diesem Zusammenhang auf den in der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur,
Soziales und Gesundheit am 12.08.2008 vorgelegten Jahresbericht 2007. Demnach nahmen
im Jahr 2007 insgesamt 389 Frauen die Beratungsstelle in Anspruch, davon 84 im Rahmen
der Fachberatung zu sexualisierter Gewalt.
3.
Haushalt 2009:
Bei Bewilligung des Antrages (A 144/2008) des Vereines Frauen helfen Frauen e.V
Euskirchen erhöht sich der Zuschuss des Kreises Euskirchen beim Produkt 331 01 –
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände -, Produktsachkonto 5318006 -Zuschuss
Frauenberatungsstelle – um 6.000,00 € auf 42.000 €.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Leistungsvereinbarungen für die
Förderung der Frauenberatungsstelle und die Fachstelle „Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt“ entsprechend anzupassen.
gez. I. V. Poth