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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b "Dahlem-West" b) Beschluss über den Entwurf und c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.01.09, 04:21
Aktualisiert
23.01.09, 04:21
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung
hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b "Dahlem-West"
b) Beschluss über den Entwurf und 
c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung
hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b "Dahlem-West"
b) Beschluss über den Entwurf und 
c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung
hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b "Dahlem-West"
b) Beschluss über den Entwurf und 
c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung
hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b "Dahlem-West"
b) Beschluss über den Entwurf und 
c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 493/2009 07.01.2009 Az.: 60.3/ 629-61/12b X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 04.02.2009 Kreisausschuss 17.02.2009 Kreistag 25.03.2009 Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b "Dahlem-West" b) Beschluss über den Entwurf und c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des Entwurfs Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: --------- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b “Dahlem-West“ b) den Entwurf des Landschaftsplanes 12b “Dahlem-West“, 1. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte € € 2 der Festsetzungskarte in der Fassung der Anlage, Stand: Januar 2009 sowie c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz (LG NW)* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW. _______________________________________________________________________________________________________________ *Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) Begründung: Allgemeine Anmerkungen Der Kreis Euskirchen hat 2008 mit der Bekanntmachung der Landschaftspläne Zülpich und Bad Münstereifel das Ziel einer flächendeckenden Landschaftsplanung erreicht. Die Landschaftsplanung erstreckte sich dabei über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. In dieser Zeit wurde nicht nur das Naturschutzrecht weiterentwickelt (Novellen von BNatSchG und Landschaftsgesetz); vor allem der Diskussionsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachbehörden, Kommunen und zu beteiligenden Institutionen hat in den jüngeren Landschaftsplanverfahren zu einer Weiterentwicklung der Festsetzungen geführt und wesentlich zu einer Beschleunigung der Planverfahren beigetragen. Insofern soll in 2009 durch eine Harmonisierung der textlichen Festsetzungen sowie deren Systematik in allen Planverfahren eine Gleichbehandlung aller von der Planung betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter im gesamten Kreisgebiet erreicht werden. Naturgemäß ist dabei der Überarbeitungsbedarf bei den älteren Planverfahren größer als bei den neueren. Insofern sollen in einem ersten Schritt die Landschaftspläne Schleiden (aus formellen Gründen als Neuaufstellung) sowie Dahlem und Dahlem-West (jeweils als 1. Änderung) überarbeitet werden. Entwürfe für die Änderungen aller übrigen Verfahren werden derzeit erarbeitet. Die allgemeinen textlichen Festsetzungen (Präambel, in den Schutzgebieten bzw. für die Schutzobjekte geltende Ver- und Gebote, Unberührtheitsklauseln, allg. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen) wurden dabei an die zuletzt angezeigten Pläne Zülpich und Bad Münstereifel angepasst. Diese stellen den aktuellsten Stand der einvernehmlichen Abstimmung mit Behörden und Institutionen dar. Darüber hinaus wurden die seitens der Bezirksregierung zu den v.g. Verfahren vorgetragenen Hinweise berücksichtigt. Hierzu erfolgt ergänzend am 27.01.2009 ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung unter Einbeziehung der Landwirtschaftskammer Rheinland. Auch dem Landesbetrieb Wald und Holz liegt die aktuelle Fassung der Plantexte vor. Änderungen zum LP Dahlem-West Mit der Gemeinde Dahlem erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung. Der aktuelle Stand der Bauleitplanung in der Gemeinde wurde berücksichtigt. Wesentliche inhaltliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt: Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen: Der Katalog der für die Schutzgebiete geltenden allgemeinen Verbote und Unberührtheitsklauseln wurde im Laufe der Verfahren in den anderen Kommunen insbesondere mit der Land- und Forstwirtschaft einvernehmlich abgestimmt und grundlegend überarbeitet. Gegenüber den bisherigen allgemeinen Festsetzungen ergeben sich hieraus nach Auffassung des Kreises für die betroffenen 3 Eigentümer und Bewirtschafter keine zusätzlichen Einschränkungen, die Änderungen führen vielmehr zu Klarstellungen und Verbesserungen hinsichtlich der Lesbarkeit der Vorschriften. Entwicklungsziele Entsprechung der Systematik in den übrigen Landschaftsplänen wurde eine stärkere Differenzierung der Entwicklungsziele vorgenommen. Festsetzungen Hier erfolgte als wesentliche Änderung die Aufteilung des bisherigen einheitlichen Landschaftsschutzgebiets 2.2-1 in verschiedene LSG für Waldbereiche und das Offenland, wodurch der Schutzzweck stärker konkretisiert wurde. Schließlich erfolgten verschiedene Ergänzungen hinsichtlich der auf konkrete Schutzgebiete bezogenen Festsetzungen sowie redaktionelle Überarbeitungen der Schutzzwecke und Erläuterungsberichte. Die Ergänzungen in den Plantexten sind durch Unterstrich gekennzeichnet, während entfallene Passagen durchgestrichen sind. Zeichnerische Darstellungen: Entwicklungsziele: Wie ausgeführt, erfolgt auch zeichnerisch eine stärkere Differenzierung der Teil-Entwicklungsziele, die die unterschiedlichen Schutzkategorien berücksichtigt. Festsetzungskarte: LSG: Schwerpunkt der Änderungen bildet die v.g. Aufteilung des bisherigen LSG 2.2-1 in verschiedene naturräumlich abgegrenzte LSG. NSG: Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Abgrenzungen der derzeitigen Festsetzungen nochmals überprüft und vereinzelt dort zurück genommen, wo eine Schutzwürdigkeit nach fachlicher Einschätzung nicht besteht und ein zwingendes Erfordernis zur Aufwertung nicht gegeben ist. U.a. handelt es sich dabei um Nadelholz bestockte Flächen im Randbereich von Schutzgebieten. §-62-Biotope Der Landschaftsplan enthält erstmals eine zeichnerische Darstellung aller nach § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotope. Die Bereiche, in denen Änderungen vorgenommen wurden, sind in den entsprechenden Karten mit einem roten Kreis umfahren bzw. auch in der Legende kenntlich gemacht. §-62-Biotope sind grundsätzlich neu dargestellt und nicht gesondert markiert. Strategische Umweltprüfung (SUP) Gemäß § 17 Abs. 2 LG NW bedarf es einer SUP, anders als bei einer Neuaufstellung, bei Änderung eines Landschaftsplanes nicht, wenn keine Anhaltspunkte für zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen bestehen. Dies ist im aktuellen Änderungsverfahren der Fall. Zur Begründung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Daher wird von der Durchführung einer SUP abgesehen. Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und 4 Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)