Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.01.09, 04:21
Aktualisiert
23.01.09, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 493/2009
07.01.2009
Az.: 60.3/ 629-61/12b
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
04.02.2009
Kreisausschuss
17.02.2009
Kreistag
25.03.2009
Landschaftsplan 12b "Dahlem-West", 1. Änderung
hier: a) Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b
"Dahlem-West"
b) Beschluss über den Entwurf und
c) die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche
Auslegung des Entwurfs
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
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Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) die Durchführung der 1. Änderung des Landschaftsplanes 12b “Dahlem-West“
b) den Entwurf des Landschaftsplanes 12b “Dahlem-West“, 1. Änderung, bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte
€
€
2
der Festsetzungskarte
in der Fassung der Anlage, Stand: Januar 2009 sowie
c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a
Landschaftsgesetz (LG NW)* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines
Monats gemäß § 27 c LG NW.
_______________________________________________________________________________________________________________
*Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000
(GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226)
Begründung:
Allgemeine Anmerkungen
Der Kreis Euskirchen hat 2008 mit der Bekanntmachung der Landschaftspläne Zülpich und Bad
Münstereifel das Ziel einer flächendeckenden Landschaftsplanung erreicht. Die Landschaftsplanung
erstreckte sich dabei über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. In dieser Zeit wurde nicht nur das
Naturschutzrecht weiterentwickelt (Novellen von BNatSchG und Landschaftsgesetz); vor allem der
Diskussionsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachbehörden, Kommunen und zu beteiligenden
Institutionen hat in den jüngeren Landschaftsplanverfahren zu einer Weiterentwicklung der
Festsetzungen geführt und wesentlich zu einer Beschleunigung der Planverfahren beigetragen.
Insofern soll in 2009 durch eine Harmonisierung der textlichen Festsetzungen sowie deren
Systematik in allen Planverfahren eine Gleichbehandlung aller von der Planung betroffenen
Eigentümer und Bewirtschafter im gesamten Kreisgebiet erreicht werden.
Naturgemäß ist dabei der Überarbeitungsbedarf bei den älteren Planverfahren größer als bei den
neueren. Insofern sollen in einem ersten Schritt die Landschaftspläne Schleiden (aus formellen
Gründen als Neuaufstellung) sowie Dahlem und Dahlem-West (jeweils als 1. Änderung) überarbeitet
werden. Entwürfe für die Änderungen aller übrigen Verfahren werden derzeit erarbeitet.
Die allgemeinen textlichen Festsetzungen (Präambel, in den Schutzgebieten bzw. für die
Schutzobjekte geltende Ver- und Gebote, Unberührtheitsklauseln, allg. Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen) wurden dabei an die zuletzt angezeigten Pläne Zülpich und Bad
Münstereifel angepasst. Diese stellen den aktuellsten Stand der einvernehmlichen Abstimmung mit
Behörden und Institutionen dar. Darüber hinaus wurden die seitens der Bezirksregierung zu den v.g.
Verfahren vorgetragenen Hinweise berücksichtigt. Hierzu erfolgt ergänzend am 27.01.2009 ein
weiteres
Abstimmungsgespräch
mit
der
Bezirksregierung
unter
Einbeziehung
der
Landwirtschaftskammer Rheinland. Auch dem Landesbetrieb Wald und Holz liegt die aktuelle
Fassung der Plantexte vor.
Änderungen zum LP Dahlem-West
Mit der Gemeinde Dahlem erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der
Landschaftsplanung und der Bauleitplanung. Der aktuelle Stand der Bauleitplanung in der Gemeinde
wurde berücksichtigt.
Wesentliche inhaltliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt:
Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen:
Der Katalog der für die Schutzgebiete geltenden allgemeinen Verbote und Unberührtheitsklauseln
wurde im Laufe der Verfahren in den anderen Kommunen insbesondere mit der Land- und
Forstwirtschaft einvernehmlich abgestimmt und grundlegend überarbeitet. Gegenüber den bisherigen
allgemeinen Festsetzungen ergeben sich hieraus nach Auffassung des Kreises für die betroffenen
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Eigentümer und Bewirtschafter keine zusätzlichen Einschränkungen, die Änderungen führen vielmehr
zu Klarstellungen und Verbesserungen hinsichtlich der Lesbarkeit der Vorschriften.
Entwicklungsziele
Entsprechung der Systematik in den übrigen Landschaftsplänen wurde eine stärkere Differenzierung
der Entwicklungsziele vorgenommen.
Festsetzungen
Hier erfolgte als wesentliche Änderung die Aufteilung des bisherigen einheitlichen
Landschaftsschutzgebiets 2.2-1 in verschiedene LSG für Waldbereiche und das Offenland, wodurch
der Schutzzweck stärker konkretisiert wurde.
Schließlich erfolgten verschiedene Ergänzungen hinsichtlich der auf konkrete Schutzgebiete
bezogenen Festsetzungen sowie redaktionelle Überarbeitungen der Schutzzwecke und
Erläuterungsberichte.
Die Ergänzungen in den Plantexten sind durch Unterstrich gekennzeichnet, während entfallene
Passagen durchgestrichen sind.
Zeichnerische Darstellungen:
Entwicklungsziele:
Wie ausgeführt, erfolgt auch zeichnerisch eine stärkere Differenzierung der Teil-Entwicklungsziele,
die die unterschiedlichen Schutzkategorien berücksichtigt.
Festsetzungskarte:
LSG:
Schwerpunkt der Änderungen bildet die v.g. Aufteilung des bisherigen LSG 2.2-1 in verschiedene
naturräumlich abgegrenzte LSG.
NSG:
Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Abgrenzungen der derzeitigen Festsetzungen nochmals
überprüft und vereinzelt dort zurück genommen, wo eine Schutzwürdigkeit nach fachlicher
Einschätzung nicht besteht und ein zwingendes Erfordernis zur Aufwertung nicht gegeben ist. U.a.
handelt es sich dabei um Nadelholz bestockte Flächen im Randbereich von Schutzgebieten.
§-62-Biotope
Der Landschaftsplan enthält erstmals eine zeichnerische Darstellung aller nach § 62 LG NW
gesetzlich geschützten Biotope.
Die Bereiche, in denen Änderungen vorgenommen wurden, sind in den entsprechenden Karten mit
einem roten Kreis umfahren bzw. auch in der Legende kenntlich gemacht. §-62-Biotope sind
grundsätzlich neu dargestellt und nicht gesondert markiert.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Gemäß § 17 Abs. 2 LG NW bedarf es einer SUP, anders als bei einer Neuaufstellung, bei Änderung
eines Landschaftsplanes nicht, wenn keine Anhaltspunkte für zusätzliche oder andere erhebliche
Umweltauswirkungen bestehen. Dies ist im aktuellen Änderungsverfahren der Fall. Zur Begründung
wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Daher wird von der Durchführung einer SUP abgesehen.
Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus
Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und
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Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt.
Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten.
Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen
Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren
Landschaftsbehörde im Kreishaus aus.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)