Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
04.02.2009
Erstellt
29.01.09, 04:10
Aktualisiert
29.01.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 215/2009
14.01.2009
Az.: 60.13/ÖPNV
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
04.02.2009
Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich – Düren und Kall-Hellenthal
hier: Sachstandbericht
Schienenstrecke Euskirchen – Zülpich - Düren
1.
Bürgerbahnbetrieb
Am 11.11.2008 haben die Kreise Euskirchen und Düren, der NVR und der Bürgerbahnverein ein
Gespräch mit dem MBV bezüglich des beabsichtigten Bürgerbahnbetriebes geführt. Der
Bürgerbahnverein, der bereits seit längerem mit dem MBV in Kontakt steht, hat in diesem Rahmen
eine formlose Anfrage auf Finanzierung des Projektes gestellt (jährliche Förderung in Höhe von
10.000 €).
Bestandteil dieser Anfrage war auch die zwischenzeitlich vorliegende Zusage des NVR, über einen
Zeitraum von 2 Jahren einen Zuschuss in Höhe von je 30.000 € zu leisten. Darüber hinaus hat der
Kreis Düren eine Defizitübernahmeerklärung erteilt.
Im Dezember 2008 hat das MBV die Anfrage des Bürgerbahnvereines negativ beschieden. In der
Begründung wird ausgeführt, dass der geplante Verkehr nur ein touristischer sei und zudem eine zu
geringe Fahrleistung habe. Auch sei die Ehrenamtlichkeit nur teilweise gegeben.
Der Bürgerbahnverein bemüht sich derzeit um eine Klarstellung.
Die Verwaltung beabsichtigt nach wie vor, die Bestrebungen des Bürgerbahnvereins zu unterstützen
und dazu das zuständige Ministerium auf die bisherigen positiven Signale des Landes (u.a. positive
Einstufung im IGVP) zu verweisen.
2.
Haltung NVR
Der NVR hat auf Initiative des Kreises Euskirchen einen Prüfauftrag formuliert, ob die
Betriebsleistungen der o.a. Strecke in Ausschreibung des „Kölner Dieselnetzes“ zu integrieren sind.
Alternativ dazu käme in Betracht, die Betriebsleistungen der Strecke Euskirchen – Zülpich – Düren in
den im Jahr 2016 neu auszuschreibenden Dieselnetzvertrag im Bereich des AVV (Euregiobahn)
einzubeziehen.
Der NVR wird unter Einbindung der Kreise Euskirchen und Düren für die Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit ein aktuelles Gutachten zur Ermittlung der Reaktivierungspotentiale in Auftrag
geben.
3.
Streckenabschnitt Zülpich – Euskirchen
Der Pachtvertragsentwurf und der Eisenbahninfrastrukturanschlussvertrag (E-IAV) wurden von der
DKB, der RTB und dem Kreis Euskirchen geprüft. Die RTB fordert Umgestaltung des kompletten
Vertragswerkes in der Form, dass der Pachtvertrag zwischen DB Netz AG und DKB abgeschlossen
wird, der E-IAV dagegen zwischen DB Netz AG und RTB. Die RTB lehnt darüber hinaus die
Übernahme von Instandsetzungskosten im Rahmen des E-IAV und die Kosten für die Durchführung
eines Stilllegungsverfahrens im Rahmen des Pachtvertrages ab.
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Der Kreis Euskirchen sieht ebenfalls die vorgeschlagenen Vereinbarungen zur Übernahme von
Instandsetzungskosten im Rahmen des E-IAV vor dem Hintergrund früherer anders lautender
Verhandlungsergebnisse als zu überarbeiten an. Beim Übernahmevertrag sieht er
Anpassungsnotwendigkeiten zur Vertragslaufzeit (Befristung) und zum Ablauf eines eventuellen
Stilllegungsverfahrens.
Nach Abstimmung sollen die Änderungsvorschläge durch die DKB der DB Netz AG zugeleitet
werden.
4.
Streckenabschnitt Düren – Zülpich
Die DKB informiert darüber, dass die Wiederaufnahme der Kaufverhandlungen im Dezember 2008
erfolgte. Gegenstand ist ein Kaufpaket aus dem Bahnhof Düren-Nord und dem Streckenabschnitt
Düren – Zülpich. Es ist ein zeitnaher Kauf und der Übergang der Betriebsführung erforderlich, da zur
Optimierung der Verkehrskonzepte von NVR, DKB und RTB Maßnahmen im Bahnhof Düren - Nord
und im angrenzenden nördlichen Streckenabschnitt der Rurtalbahn geplant sind.
5.
SPNV-Betrieb
Nach der derzeitigen ablehnenden Haltung des MBV in Sachen Bürgerbahnbetrieb beurteilt die
Verwaltung die kurz- bzw. mittelfristige Durchführung eines regelmäßigen SPNV als unsicher. Unter
diesen Voraussetzungen stellt sich die Frage, ob die Strecke gepachtet und 25.000 €/a an Pacht
aufgewendet werden sollen.
Der bisherige KT-Beschluss ermächtigte lediglich dazu, einen Trassensicherungsvertrag
abzuschließen.
Schienenstrecke Kall- Schleiden –Hellenthal
Die RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE) erhielt am 11.12.2008 vom MBV eine fünfzigjährige
Betriebsgenehmigung für den Abschnitt Schleiden-Stadtgrenze bis einschließlich Hellenthal Bahnhof.
Das Eigentum der Strecke liegt noch bei der DB Netz AG. Gemäß dem geltenden Eisenbahnrecht
steht der RSE trotz fehlendem Nutzungsvertrag die Betriebsgenehmigung zu (ähnlich Wiehltalbahn).
Nach Auskunft der RSE ist diese jedoch bemüht, zu einer zivilrechtlichen Einigung zu gelangen.
Bereits zum 01.11.2008 hatte die RSE die Abschnitte von Kall bis Höddelbusch sowie Schleiden
Bahnhof bis Schleiden Stadtgrenze von der Deutschen Bahn übernommen und dafür eine ebenso
lange Betriebsgenehmigung erteilt bekommen. Außerdem betreibt die RSE seit 1999 den Abschnitt
Höddelbusch bis Schleiden Bahnhof.
Zusammen mit der Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. (B.U.B.I.) als Kooperationspartner
der RSE sollen nach dem Jahreswechsel die Arbeiten von der Schleidener Stadtgrenze bis nach
Hellenthal aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei zunächst vorwiegend um
Vegetationsarbeiten.
Eine Wiedereröffnung für die Durchbindung der Touristikfahrten der Oleftalbahn bis nach Hellenthal
ist nach Angaben der RSE je nach Fortgang der Arbeiten für frühestens Sommer 2009 geplant.
Wie die RSE darüber hinaus mitteilt, steht sie im kontinuierlichen Gespräch mit der Gemeinde
Hellenthal.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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