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Info GB (Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich – Düren und Kall-Hellenthal hier: Sachstandbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
04.02.2009
Erstellt
29.01.09, 04:10
Aktualisiert
29.01.09, 04:10
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 215/2009 14.01.2009 Az.: 60.13/ÖPNV X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 04.02.2009 Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich – Düren und Kall-Hellenthal hier: Sachstandbericht Schienenstrecke Euskirchen – Zülpich - Düren 1. Bürgerbahnbetrieb Am 11.11.2008 haben die Kreise Euskirchen und Düren, der NVR und der Bürgerbahnverein ein Gespräch mit dem MBV bezüglich des beabsichtigten Bürgerbahnbetriebes geführt. Der Bürgerbahnverein, der bereits seit längerem mit dem MBV in Kontakt steht, hat in diesem Rahmen eine formlose Anfrage auf Finanzierung des Projektes gestellt (jährliche Förderung in Höhe von 10.000 €). Bestandteil dieser Anfrage war auch die zwischenzeitlich vorliegende Zusage des NVR, über einen Zeitraum von 2 Jahren einen Zuschuss in Höhe von je 30.000 € zu leisten. Darüber hinaus hat der Kreis Düren eine Defizitübernahmeerklärung erteilt. Im Dezember 2008 hat das MBV die Anfrage des Bürgerbahnvereines negativ beschieden. In der Begründung wird ausgeführt, dass der geplante Verkehr nur ein touristischer sei und zudem eine zu geringe Fahrleistung habe. Auch sei die Ehrenamtlichkeit nur teilweise gegeben. Der Bürgerbahnverein bemüht sich derzeit um eine Klarstellung. Die Verwaltung beabsichtigt nach wie vor, die Bestrebungen des Bürgerbahnvereins zu unterstützen und dazu das zuständige Ministerium auf die bisherigen positiven Signale des Landes (u.a. positive Einstufung im IGVP) zu verweisen. 2. Haltung NVR Der NVR hat auf Initiative des Kreises Euskirchen einen Prüfauftrag formuliert, ob die Betriebsleistungen der o.a. Strecke in Ausschreibung des „Kölner Dieselnetzes“ zu integrieren sind. Alternativ dazu käme in Betracht, die Betriebsleistungen der Strecke Euskirchen – Zülpich – Düren in den im Jahr 2016 neu auszuschreibenden Dieselnetzvertrag im Bereich des AVV (Euregiobahn) einzubeziehen. Der NVR wird unter Einbindung der Kreise Euskirchen und Düren für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein aktuelles Gutachten zur Ermittlung der Reaktivierungspotentiale in Auftrag geben. 3. Streckenabschnitt Zülpich – Euskirchen Der Pachtvertragsentwurf und der Eisenbahninfrastrukturanschlussvertrag (E-IAV) wurden von der DKB, der RTB und dem Kreis Euskirchen geprüft. Die RTB fordert Umgestaltung des kompletten Vertragswerkes in der Form, dass der Pachtvertrag zwischen DB Netz AG und DKB abgeschlossen wird, der E-IAV dagegen zwischen DB Netz AG und RTB. Die RTB lehnt darüber hinaus die Übernahme von Instandsetzungskosten im Rahmen des E-IAV und die Kosten für die Durchführung eines Stilllegungsverfahrens im Rahmen des Pachtvertrages ab. 2 Der Kreis Euskirchen sieht ebenfalls die vorgeschlagenen Vereinbarungen zur Übernahme von Instandsetzungskosten im Rahmen des E-IAV vor dem Hintergrund früherer anders lautender Verhandlungsergebnisse als zu überarbeiten an. Beim Übernahmevertrag sieht er Anpassungsnotwendigkeiten zur Vertragslaufzeit (Befristung) und zum Ablauf eines eventuellen Stilllegungsverfahrens. Nach Abstimmung sollen die Änderungsvorschläge durch die DKB der DB Netz AG zugeleitet werden. 4. Streckenabschnitt Düren – Zülpich Die DKB informiert darüber, dass die Wiederaufnahme der Kaufverhandlungen im Dezember 2008 erfolgte. Gegenstand ist ein Kaufpaket aus dem Bahnhof Düren-Nord und dem Streckenabschnitt Düren – Zülpich. Es ist ein zeitnaher Kauf und der Übergang der Betriebsführung erforderlich, da zur Optimierung der Verkehrskonzepte von NVR, DKB und RTB Maßnahmen im Bahnhof Düren - Nord und im angrenzenden nördlichen Streckenabschnitt der Rurtalbahn geplant sind. 5. SPNV-Betrieb Nach der derzeitigen ablehnenden Haltung des MBV in Sachen Bürgerbahnbetrieb beurteilt die Verwaltung die kurz- bzw. mittelfristige Durchführung eines regelmäßigen SPNV als unsicher. Unter diesen Voraussetzungen stellt sich die Frage, ob die Strecke gepachtet und 25.000 €/a an Pacht aufgewendet werden sollen. Der bisherige KT-Beschluss ermächtigte lediglich dazu, einen Trassensicherungsvertrag abzuschließen. Schienenstrecke Kall- Schleiden –Hellenthal Die RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE) erhielt am 11.12.2008 vom MBV eine fünfzigjährige Betriebsgenehmigung für den Abschnitt Schleiden-Stadtgrenze bis einschließlich Hellenthal Bahnhof. Das Eigentum der Strecke liegt noch bei der DB Netz AG. Gemäß dem geltenden Eisenbahnrecht steht der RSE trotz fehlendem Nutzungsvertrag die Betriebsgenehmigung zu (ähnlich Wiehltalbahn). Nach Auskunft der RSE ist diese jedoch bemüht, zu einer zivilrechtlichen Einigung zu gelangen. Bereits zum 01.11.2008 hatte die RSE die Abschnitte von Kall bis Höddelbusch sowie Schleiden Bahnhof bis Schleiden Stadtgrenze von der Deutschen Bahn übernommen und dafür eine ebenso lange Betriebsgenehmigung erteilt bekommen. Außerdem betreibt die RSE seit 1999 den Abschnitt Höddelbusch bis Schleiden Bahnhof. Zusammen mit der Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. (B.U.B.I.) als Kooperationspartner der RSE sollen nach dem Jahreswechsel die Arbeiten von der Schleidener Stadtgrenze bis nach Hellenthal aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei zunächst vorwiegend um Vegetationsarbeiten. Eine Wiedereröffnung für die Durchbindung der Touristikfahrten der Oleftalbahn bis nach Hellenthal ist nach Angaben der RSE je nach Fortgang der Arbeiten für frühestens Sommer 2009 geplant. Wie die RSE darüber hinaus mitteilt, steht sie im kontinuierlichen Gespräch mit der Gemeinde Hellenthal. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)