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Verwaltungsergänzung (Sprechstunden der Versorgungsverwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
03.02.09, 04:11
Aktualisiert
03.02.09, 04:11
Verwaltungsergänzung (Sprechstunden der Versorgungsverwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Sprechstunden der Versorgungsverwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 Datum: A 158/2009 28.01.2009 Az.: 50 Abteilung: Soziales Sprechstunden der Versorgungsverwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion Durch das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen wurden die elf Versorgungsämter aufgelöst und die Wahrnehmung der Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten, den Landschaftsverbänden und den Bezirksregierungen übertragen. Der Kreis Euskirchen nimmt seit dem 01.01.08 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes und des Bundeselterngeldund -elternzeitgesetzes (BEEG) für seine Bürgerinnen und Bürger wahr. Bis zur Übertragung der Aufgaben wurden vom Versorgungsamt Aachen einmal im Monat Außensprechtage (in der Regel in der Zeit von 09.00 – 13.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Schleiden und in der Kreisverwaltung Euskirchen durchgeführt. Bei diesen Sprechtagen wurden Ausweise verlängert und Anträge auf Ausstellung von Ausweisen sowie Erst- und Änderungsanträge entgegen genommen. In Ausnahmefällen wurden Widersprüche und Anträge auf Akteneinsicht aufgenommen sowie Akteneinsicht im Rahmen der Sprechtage gewährt. Seit dem 01.01.2008 sind Außensprechtage nicht mehr vorgesehen. Das gesamte Serviceangebot der früheren Versorgungsverwaltung in Aachen steht nun an allen Werktagen während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Euskirchen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Darüber hinaus können auch weiterhin durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausweise verlängert bzw. Anträge auf Ausstellung eines Ausweises entgegengenommen werden. Erst- und Änderungsanträge werden ebenfalls vor Ort entgegengenommen und an den Kreis weitergeleitet. Akteneinsicht wird gegebenenfalls, sofern vom Betroffenen gewünscht, bei den Gemeinden gewährt. Die mit Antrag A 158/2009 gewünschte Ausweitung des Serviceangebotes durch eine zusätzliche dezentrale Sprechzeitenregelung geht davon aus, dass in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einmal im Monat Sprechzeiten durch Mitarbeiter der Abteilung 50 – Soziales vorgehalten werden. Dies vorausgesetzt, würde ein zusätzlicher Personalaufwand von etwa einer 0,5 Stelle entstehen. Basis für die Berechnung des zusätzlichen Personalaufwandes nach KGST ist die Annahme, dass in 10 Kommunen – ohne die Stadt Euskirchen – einmal monatlich Sprechzeiten in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr angeboten werden. Diese zusätzliche dezentrale Sprechzeitenregelung würde eine personelle Verstärkung notwendig machen, da der Personalbedarf von 0,5 Stelle mit den vorhanden Personalressourcen nicht mehr kompensiert werden kann. Die Personalbemessung im Team 50.12 – Schwerbehindertenrecht beruht auf einer Fallzahlenbasis des MAGS (Erst- und Änderungsanträge = 3.178), die im Jahr 2008 um mehr als 35 % höher liegt (Erst-/Änderungsanträge = 4.319) und bereits mit der vorhandenen Personalkapazität aufgefangen werden muss. Die daraus resultierende enorme Personalauslastung wird noch verschärft durch den Ausfall eines langzeiterkrankten Mitarbeiters (bisher seit 6 Monaten erkrankt.) Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009 • den Personal- und Sachkostenaufwand ermitteln und 2 • mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Durchführung von Sprechstunden in den Rathäusern klären (Bereitstellung eines geeigneten Besprechzungsraumes und evtl. Kostenersatz) gez. Rosenke