Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
03.02.09, 04:11
Aktualisiert
03.02.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1
Datum:
A 158/2009
28.01.2009
Az.: 50
Abteilung: Soziales
Sprechstunden der Versorgungsverwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Durch das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen wurden die elf
Versorgungsämter aufgelöst und die Wahrnehmung der Aufgaben den Kreisen und kreisfreien
Städten, den Landschaftsverbänden und den Bezirksregierungen übertragen. Der Kreis Euskirchen
nimmt seit dem 01.01.08 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes und des Bundeselterngeldund -elternzeitgesetzes (BEEG) für seine Bürgerinnen und Bürger wahr.
Bis zur Übertragung der Aufgaben wurden vom Versorgungsamt Aachen einmal im Monat
Außensprechtage (in der Regel in der Zeit von 09.00 – 13.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Schleiden
und in der Kreisverwaltung Euskirchen durchgeführt. Bei diesen Sprechtagen wurden Ausweise
verlängert und Anträge auf Ausstellung von Ausweisen sowie Erst- und Änderungsanträge entgegen
genommen. In Ausnahmefällen wurden Widersprüche und Anträge auf Akteneinsicht aufgenommen
sowie Akteneinsicht im Rahmen der Sprechtage gewährt.
Seit dem 01.01.2008 sind Außensprechtage nicht mehr vorgesehen. Das gesamte Serviceangebot
der früheren Versorgungsverwaltung in Aachen steht nun an allen Werktagen während der üblichen
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Euskirchen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Darüber hinaus können auch weiterhin durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausweise
verlängert bzw. Anträge auf Ausstellung eines Ausweises entgegengenommen werden. Erst- und
Änderungsanträge werden ebenfalls vor Ort entgegengenommen und an den Kreis weitergeleitet.
Akteneinsicht wird gegebenenfalls, sofern vom Betroffenen gewünscht, bei den Gemeinden gewährt.
Die mit Antrag A 158/2009 gewünschte Ausweitung des Serviceangebotes durch eine zusätzliche
dezentrale Sprechzeitenregelung geht davon aus, dass in allen kreisangehörigen Städten und
Gemeinden einmal im Monat Sprechzeiten durch Mitarbeiter der Abteilung 50 – Soziales vorgehalten
werden.
Dies vorausgesetzt, würde ein zusätzlicher Personalaufwand von etwa einer 0,5 Stelle entstehen.
Basis für die Berechnung des zusätzlichen Personalaufwandes nach KGST ist die Annahme, dass in
10 Kommunen – ohne die Stadt Euskirchen – einmal monatlich Sprechzeiten in der Zeit von 09.00 bis
13.00 Uhr angeboten werden.
Diese zusätzliche dezentrale Sprechzeitenregelung würde eine personelle Verstärkung notwendig
machen, da der Personalbedarf von 0,5 Stelle mit den vorhanden Personalressourcen nicht mehr
kompensiert werden kann. Die Personalbemessung im Team 50.12 – Schwerbehindertenrecht beruht
auf einer Fallzahlenbasis des MAGS (Erst- und Änderungsanträge = 3.178), die im Jahr 2008 um
mehr als 35 % höher liegt (Erst-/Änderungsanträge = 4.319) und bereits mit der vorhandenen
Personalkapazität aufgefangen werden muss. Die daraus resultierende enorme Personalauslastung
wird noch verschärft durch den Ausfall eines langzeiterkrankten Mitarbeiters (bisher seit 6 Monaten
erkrankt.)
Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.02.2009
• den Personal- und Sachkostenaufwand ermitteln und
2
•
mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Durchführung von
Sprechstunden in den Rathäusern klären (Bereitstellung eines geeigneten
Besprechzungsraumes und evtl. Kostenersatz)
gez. Rosenke