Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 496/2009
14.01.2009
Az.: 20
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
02.02.2009
Kreisausschuss
17.02.2009
Kreistag
25.03.2009
Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde
Weilerswist
b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen
Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen /
Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der
Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d) Entsendungsbeschlüsse
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich nach HH-Wirksamkeit zur Verfügung
Produkt: 571 04
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
um
um
€
€
2
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer
interkommunalen
Ansiedlung
von
flächenintensiven
Großvorhaben
auf
der
im
Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung
eines gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen
Rechts sowie durch Abschluss einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens
mit dem Land Nordrhein-Westfalen;
b) die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des
Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung;
c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen
/ Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung der Anlage 1;
d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen /
Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem
Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Anlage 2;
e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu Anlage 2;
f)
die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates (§ 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung) und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Absatz 4 der Unternehmenssatzung):
1.
2.
3.
Mitglied
Landrat Günter Rosenke
___________________
___________________
Stellvertreter
AV Manfred Poth
___________________
___________________
g) die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Absatz 2 der Vereinbarung mit dem
Land);
h) die Bestimmung
von ___________________ zum Stimmführer und
von ___________________ zum Stellvertreter des Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Absatz 9
der Vereinbarung mit dem Land).
3
Begründung:
Der Kreistag hat am 25.04.2007 die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Euskirchen zu einer Beteiligung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist einschließlich der Übernahme
einer Bürgschaft beschlossen (siehe V 305/2007). Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
Das ursprünglich an den Kreis herangetragene Anliegen ging davon aus, dass sich der Kreis Euskirchen ebenso wie die beteiligten Städte und Gemeinden im Wege einer Bürgschaft beteiligt.
Mit der Vorlage V 325/2007 wurde den Gremien eine alternative Handhabung des Themas vorgeschlagen. Die Vorlage wurde seinerzeit vor einer Entscheidung durch den Kreistag zurückgezogen
bzw. vertagt, da das Land Nordrhein-Westfalen noch Klärungsbedarf sah (siehe Z 3/V 325/2007 und
Kreistagssitzung vom 20.06.2007, TOP 8).
Seitdem hat es eine Vielzahl an Gesprächen in dieser Sache gegeben, die zunächst zum Ergebnis
hatten, dass das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin an einer Entwicklung des Gebiets interessiert
ist. Landesseitig wurde daraufhin unter Zuhilfenahme einer externen Beratungsgesellschaft ein Modell zur Umsetzung des Projektes entwickelt und mit den Verwaltungen der beteiligten Kommunen in
einem längeren Prozess abgestimmt. Dies Modell, das die Gründung einer GbR zwischen Kreis,
Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist vorsah, fand allerdings im Herbst 2008 nicht die Zustimmung der Bezirksregierung Köln. Statt dessen forderte die Bezirksregierung Köln, dass anstelle
der GbR seitens der beteiligten Kommunen eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) errichtet wird.
Nachdem sich das Wirtschaftsministerium mit dieser Forderung einverstanden erklärte, haben Kreis,
Stadt und Gemeinde eine Unternehmenssatzung für die AöR erarbeitet.
Der aktuelle Entwurf der Unternehmenssatzung ist als Anlage 1 beigefügt und liegt derzeit der Bezirksregierung Köln zur Stellungnahme im Wege der vorherigen Beteiligung vor. Sollten seitens der
Bezirksregierung noch Änderungen an der Satzung gewünscht werden, wird die Verwaltung diese mit
einer Zusatzvorlage nachreichen.
§ 27 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG) sieht vor, dass
die Entscheidungen über die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Unternehmenssatzung übereinstimmender Beschlüsse der Vertretungen der Träger bedürfen, die von der
Aufsichtsbehörde zu genehmigen sind. An den Abstimmungsprozess sind daher in diesem Falle erhöhte Anforderungen zu stellen.
Inhaltlich sieht die Umsetzung nunmehr vor, dass Kreis Euskirchen, Stadt Euskirchen und Gemeinde
Weilerswist gemeinsam eine AöR errichten und diese AöR wiederum eine Vereinbarung mit dem
Land über die Finanzierung und Entwicklung der LEP-Fläche abschließt (aktueller Vereinbarungsentwurf siehe Anlage 2). Ein Schaubild über die Konstruktion einschließlich der Organe bzw. Gremien
ist als Anlage 3 beigefügt.
Die regionale Seite lässt sich dabei von einer Aufteilung
50 % - Stadt Euskirchen
20 % - Gemeinde Weilerswist
30 % - Kreis Euskirchen
leiten.
4
Die Finanzierung des LEP-Projekts soll zu 60 % landesseitig und zu 40 % kommunal erfolgen, wobei
das Land das eigene Risiko auf 25 Mio. € begrenzt (siehe § 4 Absatz 3 und § 8 Absatz 1 der Vereinbarung/Anlage 2).
Das Risiko des Kreises am Projekt beträgt damit ca. 12 %.
Mit der Beteiligung des Kreises Euskirchen verbunden ist die Hoffnung auf eine bedeutende Industrieansiedlung. Im Erfolgsfalle sollen sich nicht nur die eingesetzten Mittel refinanzieren, sondern werden erhebliche wirtschaftliche Effekte für die gesamte Region erwartet. Sollte allerdings innerhalb
eines 10-Jahres-Zeitraums (Beginn ist besonders geregelt in § 9 Absatz 1 der Vereinbarung/Anlage
2) der Versuch einer flächenintensiven Industrieansiedlung nicht gelingen, wird eine schadensmindernde Verwertung der Grundstücke erfolgen. Aufgrund dieses Notfallszenarios und der Tatsache,
dass mit den Grundstücksankäufen auch Gegenwerte entstehen, ist das finanzielle Risiko des Kreises derzeit schwer in konkreten Euro-Beträgen zu beziffern. Die Errechnung aufgrund der kalkulierten
überschlägigen Kosten von 43,4 Mio. € (konkret: 41,67 Mio. € * 12% zzgl. 1,73 Mio. € * 30% = 5,52
Mio. €) dürfte jedenfalls kein realistisches Bild ergeben.
Grundsätzlich ist abzuwägen zwischen den oben angerissenen Risiken und den andererseits bestehenden Chancen auf „den großen Wurf.“ Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass eine
Nichtbeteiligung die Region um eine große Chance bringen würde. Hinzu kommt, dass die Risiken
durch die Verwertungsmöglichkeiten adäquat abgemildert werden. Es wird daher vorgeschlagen,
dass
a) sich der Kreis Euskirchen am Projekt LEP beteiligt und er zu diesem Zwecke gemeinsam mit
Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist eine AöR errichtet;
b) die AöR und deren Träger mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über die Finanzierung des Projektes abschließen.
Damit die AöR sofort handlungsfähig ist, wird vorgeschlagen, gleichzeitig die Entsendungsbeschlüsse
zu fassen. Die vorgeschlagene Personenidentität zwischen Verwaltungsrat der AöR und Projektbeirat
dient der schlanken Handhabung der ansonsten komplexen Konstruktion und soll sicherstellen, dass
Sitzungen dieser Gremien im Regelfall nacheinander und ohne zusätzliche Informationsprobleme
stattfinden können. Die Bestimmung eines Stimmführers ist für den Verwaltungsrat der AöR nicht
notwendig, da in der Unternehmenssatzung die Verfahrensweise explizit geregelt ist (§ 7 Absatz
6/Anlage 1).
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)