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Beschlussvorlage GB (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d)Entsendungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Beschlussvorlage GB (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlussvorlage GB (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlussvorlage GB (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Beschlussvorlage GB (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde 
Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 496/2009 14.01.2009 Az.: 20 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 02.02.2009 Kreisausschuss 17.02.2009 Kreistag 25.03.2009 Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d) Entsendungsbeschlüsse Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich nach HH-Wirksamkeit zur Verfügung Produkt: 571 04 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: gez. Hessenius Kreiskämmerer um um € € 2 Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch Abschluss einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Land Nordrhein-Westfalen; b) die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung; c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung der Anlage 1; d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Anlage 2; e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu Anlage 2; f) die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates (§ 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung) und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Absatz 4 der Unternehmenssatzung): 1. 2. 3. Mitglied Landrat Günter Rosenke ___________________ ___________________ Stellvertreter AV Manfred Poth ___________________ ___________________ g) die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Absatz 2 der Vereinbarung mit dem Land); h) die Bestimmung von ___________________ zum Stimmführer und von ___________________ zum Stellvertreter des Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Absatz 9 der Vereinbarung mit dem Land). 3 Begründung: Der Kreistag hat am 25.04.2007 die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Euskirchen zu einer Beteiligung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist einschließlich der Übernahme einer Bürgschaft beschlossen (siehe V 305/2007). Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Das ursprünglich an den Kreis herangetragene Anliegen ging davon aus, dass sich der Kreis Euskirchen ebenso wie die beteiligten Städte und Gemeinden im Wege einer Bürgschaft beteiligt. Mit der Vorlage V 325/2007 wurde den Gremien eine alternative Handhabung des Themas vorgeschlagen. Die Vorlage wurde seinerzeit vor einer Entscheidung durch den Kreistag zurückgezogen bzw. vertagt, da das Land Nordrhein-Westfalen noch Klärungsbedarf sah (siehe Z 3/V 325/2007 und Kreistagssitzung vom 20.06.2007, TOP 8). Seitdem hat es eine Vielzahl an Gesprächen in dieser Sache gegeben, die zunächst zum Ergebnis hatten, dass das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin an einer Entwicklung des Gebiets interessiert ist. Landesseitig wurde daraufhin unter Zuhilfenahme einer externen Beratungsgesellschaft ein Modell zur Umsetzung des Projektes entwickelt und mit den Verwaltungen der beteiligten Kommunen in einem längeren Prozess abgestimmt. Dies Modell, das die Gründung einer GbR zwischen Kreis, Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist vorsah, fand allerdings im Herbst 2008 nicht die Zustimmung der Bezirksregierung Köln. Statt dessen forderte die Bezirksregierung Köln, dass anstelle der GbR seitens der beteiligten Kommunen eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) errichtet wird. Nachdem sich das Wirtschaftsministerium mit dieser Forderung einverstanden erklärte, haben Kreis, Stadt und Gemeinde eine Unternehmenssatzung für die AöR erarbeitet. Der aktuelle Entwurf der Unternehmenssatzung ist als Anlage 1 beigefügt und liegt derzeit der Bezirksregierung Köln zur Stellungnahme im Wege der vorherigen Beteiligung vor. Sollten seitens der Bezirksregierung noch Änderungen an der Satzung gewünscht werden, wird die Verwaltung diese mit einer Zusatzvorlage nachreichen. § 27 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG) sieht vor, dass die Entscheidungen über die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Unternehmenssatzung übereinstimmender Beschlüsse der Vertretungen der Träger bedürfen, die von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen sind. An den Abstimmungsprozess sind daher in diesem Falle erhöhte Anforderungen zu stellen. Inhaltlich sieht die Umsetzung nunmehr vor, dass Kreis Euskirchen, Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist gemeinsam eine AöR errichten und diese AöR wiederum eine Vereinbarung mit dem Land über die Finanzierung und Entwicklung der LEP-Fläche abschließt (aktueller Vereinbarungsentwurf siehe Anlage 2). Ein Schaubild über die Konstruktion einschließlich der Organe bzw. Gremien ist als Anlage 3 beigefügt. Die regionale Seite lässt sich dabei von einer Aufteilung 50 % - Stadt Euskirchen 20 % - Gemeinde Weilerswist 30 % - Kreis Euskirchen leiten. 4 Die Finanzierung des LEP-Projekts soll zu 60 % landesseitig und zu 40 % kommunal erfolgen, wobei das Land das eigene Risiko auf 25 Mio. € begrenzt (siehe § 4 Absatz 3 und § 8 Absatz 1 der Vereinbarung/Anlage 2). Das Risiko des Kreises am Projekt beträgt damit ca. 12 %. Mit der Beteiligung des Kreises Euskirchen verbunden ist die Hoffnung auf eine bedeutende Industrieansiedlung. Im Erfolgsfalle sollen sich nicht nur die eingesetzten Mittel refinanzieren, sondern werden erhebliche wirtschaftliche Effekte für die gesamte Region erwartet. Sollte allerdings innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums (Beginn ist besonders geregelt in § 9 Absatz 1 der Vereinbarung/Anlage 2) der Versuch einer flächenintensiven Industrieansiedlung nicht gelingen, wird eine schadensmindernde Verwertung der Grundstücke erfolgen. Aufgrund dieses Notfallszenarios und der Tatsache, dass mit den Grundstücksankäufen auch Gegenwerte entstehen, ist das finanzielle Risiko des Kreises derzeit schwer in konkreten Euro-Beträgen zu beziffern. Die Errechnung aufgrund der kalkulierten überschlägigen Kosten von 43,4 Mio. € (konkret: 41,67 Mio. € * 12% zzgl. 1,73 Mio. € * 30% = 5,52 Mio. €) dürfte jedenfalls kein realistisches Bild ergeben. Grundsätzlich ist abzuwägen zwischen den oben angerissenen Risiken und den andererseits bestehenden Chancen auf „den großen Wurf.“ Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass eine Nichtbeteiligung die Region um eine große Chance bringen würde. Hinzu kommt, dass die Risiken durch die Verwertungsmöglichkeiten adäquat abgemildert werden. Es wird daher vorgeschlagen, dass a) sich der Kreis Euskirchen am Projekt LEP beteiligt und er zu diesem Zwecke gemeinsam mit Stadt Euskirchen und Gemeinde Weilerswist eine AöR errichtet; b) die AöR und deren Träger mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über die Finanzierung des Projektes abschließen. Damit die AöR sofort handlungsfähig ist, wird vorgeschlagen, gleichzeitig die Entsendungsbeschlüsse zu fassen. Die vorgeschlagene Personenidentität zwischen Verwaltungsrat der AöR und Projektbeirat dient der schlanken Handhabung der ansonsten komplexen Konstruktion und soll sicherstellen, dass Sitzungen dieser Gremien im Regelfall nacheinander und ohne zusätzliche Informationsprobleme stattfinden können. Die Bestimmung eines Stimmführers ist für den Verwaltungsrat der AöR nicht notwendig, da in der Unternehmenssatzung die Verfahrensweise explizit geregelt ist (§ 7 Absatz 6/Anlage 1). gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)