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Verwaltungsergänzung (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
18.02.09, 14:11
Aktualisiert
18.02.09, 14:11
Verwaltungsergänzung (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 3/V 325/2007 13.06.2007 Az.: 20 Abteilung: 20 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist Wie im Ausschuss angekündigt (siehe Z 1 / V 325/2007) hat die Verwaltung am 11.06.2007 an einem Gespräch im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie teilgenommen. Als Ergebnis des Gesprächs, bei dem auch Vertreter der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist sowie des Finanzministeriums zugegen waren, ist festzuhalten, dass seitens des Landes noch interner Klärungsbedarf zu haushaltsrechtlichen Fragen besteht. In Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis wird ggf. auch die Wahl der Kooperationsform zur Umsetzung der Maßnahme einer erneuten Prüfung unterzogen. Da die landesseitige Klärung dieser Fragen erst abgewartet werden muss, empfiehlt die Verwaltung, die Angelegenheit in die nächste Sitzungsperiode zu vertagen. gez. Rosenke