Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 227/2009
26.02.2009
Az.: 51/430-90/Fir
x Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.03.2009
Kinderförderungsgesetz (KiföG)
Der Bundestag hat am 26.09.2008 das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) verabschiedet.
Der Bundesrat hat dem Gesetz am 07.11.2008 zugestimmt.
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15.12.2008 sind die im Gesetz verankerten
Änderungen damit am 16.12.2008 in Kraft getreten.
Insbesondere ist dies die Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau bis zum Rechtsanspruch auf
Betreuung für einjährige Kinder ab August 2013 und die finanzielle Beteiligung des Bundes hieran.
Daneben sind Neuregelungen zum Recht der Kindertagespflege von wesentlicher Bedeutung
Der Bundesgesetzgeber hat durch die Änderungen der §§ 22 ff. SGB VIII nochmals unterstrichen,
dass die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Tageseinrichtungen für Kinder gleichrangig
nebeneinander steht und die Vergütung von Tagespflegestellen „leistungsgerecht“ erfolgen soll.
Die Verwaltung beabsichtigt, bis zur nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung ein Neukonzept der
Tagespflegerichtlinien sowie der Heranziehung zu den Kostenbeiträgen bei Tagespflege vorzulegen.
Als Anlage ist die Synopse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. zur
Kenntnisnahme beigefügt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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