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Info GB (Kinderförderungsgesetz (KiföG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 227/2009 26.02.2009 Az.: 51/430-90/Fir x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.03.2009 Kinderförderungsgesetz (KiföG) Der Bundestag hat am 26.09.2008 das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 07.11.2008 zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15.12.2008 sind die im Gesetz verankerten Änderungen damit am 16.12.2008 in Kraft getreten. Insbesondere ist dies die Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau bis zum Rechtsanspruch auf Betreuung für einjährige Kinder ab August 2013 und die finanzielle Beteiligung des Bundes hieran. Daneben sind Neuregelungen zum Recht der Kindertagespflege von wesentlicher Bedeutung Der Bundesgesetzgeber hat durch die Änderungen der §§ 22 ff. SGB VIII nochmals unterstrichen, dass die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Tageseinrichtungen für Kinder gleichrangig nebeneinander steht und die Vergütung von Tagespflegestellen „leistungsgerecht“ erfolgen soll. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zur nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung ein Neukonzept der Tagespflegerichtlinien sowie der Heranziehung zu den Kostenbeiträgen bei Tagespflege vorzulegen. Als Anlage ist die Synopse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. zur Kenntnisnahme beigefügt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)