Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 226/2009
16.02.2009
Az.: 51/434-10/He
x Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.03.2009
Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis
2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen
und Integration des Landes NRW
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren bis 2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen,
Familie, Frauen und Integration des Landes NRW zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 10. September 2008 wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom
Ministerium für Generationen, Familie und Integration (MGFFI) aufgefordert bis zum 15. Januar 2009
folgende Planungszahlen mitzuteilen.
1.
Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die bis zum 31.07.2013 geschaffen werden sollen
einschließlich der Höhe der beabsichtigten Betreuungsquote.
2.
Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Ausstattungsbedarf.
Aufgrund des damals noch nicht beschlossenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) sowie fehlender
Daten zur Ausbauplanung, wurde auf eine Information des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung
vom 13.11.2008 verzichtet.
Zwischenzeitlich wurde der Abgabetermin vom 22. Januar 2009 auf den 28 Februar 2009
verschoben.
Gleichzeitig wurde die Anfrage durch einen Excel-Vordruck ergänzt.
Auf der Grundlage der in der V 510/2009 erläuterten Ermittlungen ergibt sich bis zum Jahr 2013 für
den Kreis Euskirchen folgender zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren:
-
Plätze für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 10 Monaten:
Plätze für Kinder im Alter von 10 Monaten bis 1 Jahr 10 Monate:
Plätze für Kinder im Alter von 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10 Monate:
3.1. Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau, Umbau- und Ausstattungsbedarf
4 Plätze
183 Plätze
472 Plätze.
-2-
Da unter Berücksichtigung des Schutzes der Kinder in Kindertageseinrichtungen das Raumangebot
und die Ausstattung altersgemäß vorhanden sein muss (Schlaf-/Ruheraum, Wickelraum), ist davon
auszugehen, dass für ca. 80 % der Plätze für Kinder im Alter von 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10
Monate Umbaumaßnahmen erforderlich werden.
Diese Planung entspricht z.B. der Planung des Kreis Gütersloh.
Insgesamt ergibt sich somit folgender Investitionsbedarf:
-
-
-
Neubau von Kindertageseinrichtungen einschl. Ersteinrichtung
80 % von 659 Betreuungsplätzen = 527 Plätze
527 Betreuungsplätze x 20.000 € =
Aus- und Umbaumaßnahmen einschl. Ersteinrichtung
10 % von 659 Betreuungsplätzen = 66 Plätze
66 Betreuungsplätze x 8.500 € =
Ersteinrichtung:
10 % von 659 Betreuungsplätzen = 66 Plätze
66 Betreuungsplätze x 3.500 € =
Investitionsmaßnahmen insgesamt:
10.540.000 €
561.000 €
231.000 €
11.332.000 €.
Der 5 % - Kreisanteil (V 473/2008) würde hierzu 566.800 € betragen; verteilt auf die Haushaltsjahre
2009 bis 2013.
Des weiteren wurde folgender Bedarf für Tagespflege im Rahmen der Festbetragsfinanzierung
gemeldet:
-
Einrichtungspauschale für Kindertagespflege
90 Tagespflegekinder x 500 € =
45.000 €.
Die o.g. Bedarfe wurden dem Ministerium gemeldet.
In einem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Meldung keinen verbindlichen Charakter
besitzt, eine Ausbauplanung durch den Jugendhilfeausschuss noch nicht erfolgt ist und es sich
lediglich um eine überschlägige Prognose handelt.
Die Meldung ist als Anlage 1 beigefügt.
Hinsichtlich der Verteilung der Investitionskosten auf die Jahre 2009 bis 2013 wurde vom jetzigen
Erkenntnisstand für das Jahr 2009 ausgegangen. Für die Jahre 2010 bis 2013 wurde eine Aufteilung
nach Jahren vorgenommen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
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Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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