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Info GB (Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
Info GB (Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW) Info GB (Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 226/2009 16.02.2009 Az.: 51/434-10/He x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.03.2009 Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bedarfsmeldung zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/Investitionsvolumen bis 2013 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 10. September 2008 wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom Ministerium für Generationen, Familie und Integration (MGFFI) aufgefordert bis zum 15. Januar 2009 folgende Planungszahlen mitzuteilen. 1. Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die bis zum 31.07.2013 geschaffen werden sollen einschließlich der Höhe der beabsichtigten Betreuungsquote. 2. Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Ausstattungsbedarf. Aufgrund des damals noch nicht beschlossenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) sowie fehlender Daten zur Ausbauplanung, wurde auf eine Information des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung vom 13.11.2008 verzichtet. Zwischenzeitlich wurde der Abgabetermin vom 22. Januar 2009 auf den 28 Februar 2009 verschoben. Gleichzeitig wurde die Anfrage durch einen Excel-Vordruck ergänzt. Auf der Grundlage der in der V 510/2009 erläuterten Ermittlungen ergibt sich bis zum Jahr 2013 für den Kreis Euskirchen folgender zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren: - Plätze für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 10 Monaten: Plätze für Kinder im Alter von 10 Monaten bis 1 Jahr 10 Monate: Plätze für Kinder im Alter von 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10 Monate: 3.1. Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau, Umbau- und Ausstattungsbedarf 4 Plätze 183 Plätze 472 Plätze. -2- Da unter Berücksichtigung des Schutzes der Kinder in Kindertageseinrichtungen das Raumangebot und die Ausstattung altersgemäß vorhanden sein muss (Schlaf-/Ruheraum, Wickelraum), ist davon auszugehen, dass für ca. 80 % der Plätze für Kinder im Alter von 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre 10 Monate Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Diese Planung entspricht z.B. der Planung des Kreis Gütersloh. Insgesamt ergibt sich somit folgender Investitionsbedarf: - - - Neubau von Kindertageseinrichtungen einschl. Ersteinrichtung 80 % von 659 Betreuungsplätzen = 527 Plätze 527 Betreuungsplätze x 20.000 € = Aus- und Umbaumaßnahmen einschl. Ersteinrichtung 10 % von 659 Betreuungsplätzen = 66 Plätze 66 Betreuungsplätze x 8.500 € = Ersteinrichtung: 10 % von 659 Betreuungsplätzen = 66 Plätze 66 Betreuungsplätze x 3.500 € = Investitionsmaßnahmen insgesamt: 10.540.000 € 561.000 € 231.000 € 11.332.000 €. Der 5 % - Kreisanteil (V 473/2008) würde hierzu 566.800 € betragen; verteilt auf die Haushaltsjahre 2009 bis 2013. Des weiteren wurde folgender Bedarf für Tagespflege im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gemeldet: - Einrichtungspauschale für Kindertagespflege 90 Tagespflegekinder x 500 € = 45.000 €. Die o.g. Bedarfe wurden dem Ministerium gemeldet. In einem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Meldung keinen verbindlichen Charakter besitzt, eine Ausbauplanung durch den Jugendhilfeausschuss noch nicht erfolgt ist und es sich lediglich um eine überschlägige Prognose handelt. Die Meldung ist als Anlage 1 beigefügt. Hinsichtlich der Verteilung der Investitionskosten auf die Jahre 2009 bis 2013 wurde vom jetzigen Erkenntnisstand für das Jahr 2009 ausgegangen. Für die Jahre 2010 bis 2013 wurde eine Aufteilung nach Jahren vorgenommen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)