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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 504/2009 27.01.2009 Datum: Az.: 51/431-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.03.2009 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschluss beschließt, nachfolgende Tageseinrichtungen für Kinder dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration zum 01.08.2009 zu benennen: (siehe Seite 2) Stadt/Gemeinde Name der Einrichtung Träger der Einrichtung -2- Int. Städt. Kindertagesstätte Bad Münstereifel-Schönau 1 Bad Münstereifel 2 Euskirchen Städt. Kita Großbüllesheim im Verbund mit der Städt. Kita Kleinbüllesheim Stadt Euskirchen 3 Euskirchen Städt. Kita Kiefernweg. Stadt Euskirchen 4 Euskirchen Städt. Kita Gottfried-Disse-Straße Stadt Euskirchen 5 Kall 6 Mechernich 7 Weilerswist Kindergarten Sistig Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Kall Kindertagesstätte Roggendorf Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen Int. Kindertagesstätte Lommersum Gemeinde Weilerswist Begründung: Im Kreis Euskirchen sind derzeit 14 Tageseinrichtungen als Familienzentrum zertifiziert. Diese wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses (V 322/2007) ausgewählt und dem Ministerium zur Zertifizierung vorgeschlagen. Zum Kindergartenjahr 2008/2009 bestand für den Kreis Euskirchen die Möglichkeit, weitere fünf Tageseinrichtungen zur Zertifizierung zu benennen. Dies wurde aufgrund fehlender klarer Auswahlkriterien/Grundsätze auf das Kindergartenjahr 2009/2010 verschoben. Zwischenzeitlich hat der JHA am 13.11.2008 ein Konzept zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen beschlossen (V 475/2008). Zum Kindergartenjahr 2009/2010 können damit insgesamt weitere 7 Kindertageseinrichtungen dem Ministerium vorgeschlagen werden. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 Grundsätze zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen beschlossen. Zwischenzeitlich wurden alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen gebeten, frühzeitig darzulegen, welche Tageseinrichtung aus Trägersicht von der Möglichkeit, Familienzentrum zu werden, in den nächsten Jahren Gebrauch machen möchte. Für das Jahr 2009/2010 haben nachfolgende Einrichtungen ihr Interesse bekundet, Familienzentrum zu werden: 1. Kath. Kirchengemeinde St. Peter Zülpich 2. Gemeindlicher Kindergarten Weilerswist- Lommersum 3. Kath. Kindergarten St. Anna, Hellenthal 4. Gemeindlicher Kindergarten Nettersheim-Tondorf 5. Gemeindlicher Kindergarten Kall- Sistig 6. Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel- Arloff 7. AWO-Kindertageseinrichtung Mechernich-Roggendorf 8. Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 9. Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen, Kiefernweg -310. Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen-Großbüllesheim im Verbund mit der Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen-Kleinbüllesheim 11. Städt. Kindertageseinrichtung Bad Münstereifel-Schönau Wegen des Umfangs der Bewerbungen und Konzeptionen der Träger wird den Fraktionen jeweils eine Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Von den vorgenannten 11 Bewerbungen erfüllen folgende Tageseinrichtungen nicht die Voraussetzungen der vorgenannten Grundsätze: a) Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Zülpich Gründe: Angemessene Entfernung (< 5 km) zum nächsten Familienzentrum ist nicht gegeben (Städt. Kindertageseinrichtung Blayerstraße/Kernort). Hinsichtlich der Bewerbung aus der Stadt Zülpich wurde Kontakt mit der Stadt Zülpich aufgenommen. Die Stadt Zülpich teilt mit, dass sie weiteren Bedarf für ein Familienzentrum im Kernstadtgebiet nicht sieht. b) Kath. Kirchengemeinde St. Anna, Hellenthal Gründe: Die Gemeinde Hellenthal hat entsprechend des durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Verteilerschlüssels, das ihr zustehende Kontingent bereits erhalten. c) Gemeindlicher Kindergarten Nettersheim-Tondorf Gründe: Die Gemeinde Nettersheim hat entsprechend des durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Verteilerschlüssels das ihr zustehende Kontingent bereits erhalten. d) Städt. Tageseinrichtung Gottfried-Disse-Straße, Euskirchen Gründe: Angemessene Entfernung zum nächsten Familienzentrum ist nicht gegeben. e) Städt. Tageseinrichtung Kiefernweg, Euskirchen Gründe: wie vor Hinsichtlich der beiden Bewerbungen aus der Stadt Euskirchen wurde Kontakt mit der Stadt Euskirchen aufgenommen. Die Stadt Euskirchen erklärt, dass befürchtet werden muss, sofern eine Verteilung aller 11 Familienzentren, die für das Stadtgebiet Euskirchen vorgesehen sind, ohne Verstoß gegen das Entfernungsgebot nicht möglich sein werden. Eine Konzentration der -4Familienzentren auf die Außenorte entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers. Ergänzend kommt hinzu, dass die pädagogische Konzeption der Einrichtung in der Gottfried-Disse-Straße (Ausbau einer Gruppe des Gruppentyps 2) die Einrichtung eines Familienzentrums sinnvoll erscheinen lässt. Die Tageseinrichtung "Kiefernweg" begründet sich aus Sicht der Stadt Euskirchen wie auch aus Sicht der Abt. Jugend und Familie aus den besonders belasteten familialen Strukturen (hoher Anteil Alleinerziehender bzw. Familien mit Migrationshintergrund). Seitens der Abt. Jugend und Familie ist darauf hinzuweisen, dass die Vorgabe des Kinderfördergesetzes und des damit verbundenen Rechtsanspruches auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren im Kernstadtbereich eine hohe Herausforderung darstellt. Familienzentren stellen hierzu ein wichtiges Bindeglied dar (Tagespflege). Eine Ausnahme erscheint aus fachlicher Sicht sinnvoll. - Städt. Kindertageseinrichtung Bad Bartholomäus Bad Münstereifel-Arloff: Münstereifel-Schönau / Kath. Kindergarten St. In den Richtlinien wurde festgehalten, dass das Gebot der Trägervielfalt zu beachten ist. Da im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel bereits ein Katholisches Familienzentrum existiert, ist die Bewerbung der Stadt Bad Münstereifel vorzuziehen. Es wird daher vorgeschlagen, dem Ministerium die vorgenannten 7 Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 vorzuschlagen. Für das Jahr 2010/2011 bewerben sich nachfolgende Tageseinrichtungen um die Anerkennung als Familienzentrum: 1. Waldorfkindergarten Mechernich-Lessenich 2. Kath. Kindergarten St. Mauritius, Weilerswist 3. AWO-Kindertageseinrichtung Mechernich-Firmenich 4. Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen-Wißkirchen. 5. Evangelische Kindertageseinrichtung Keltenring, Euskirchen 6. Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel-Arloff 7. Int. Caritas-Kindergarten St. Philippus und Jakobus Schleiden gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)