Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 504/2009
27.01.2009
Datum:
Az.: 51/431-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.03.2009
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschluss beschließt, nachfolgende Tageseinrichtungen für Kinder dem Ministerium
für Generationen, Familie, Frauen und Integration zum 01.08.2009 zu benennen:
(siehe Seite 2)
Stadt/Gemeinde
Name der Einrichtung
Träger der Einrichtung
-2-
Int. Städt. Kindertagesstätte
Bad Münstereifel-Schönau
1
Bad Münstereifel
2
Euskirchen
Städt. Kita Großbüllesheim im Verbund
mit der Städt. Kita Kleinbüllesheim
Stadt Euskirchen
3
Euskirchen
Städt. Kita Kiefernweg.
Stadt Euskirchen
4
Euskirchen
Städt. Kita Gottfried-Disse-Straße
Stadt Euskirchen
5
Kall
6
Mechernich
7
Weilerswist
Kindergarten Sistig
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Kall
Kindertagesstätte Roggendorf
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Euskirchen
Int. Kindertagesstätte Lommersum
Gemeinde Weilerswist
Begründung:
Im Kreis Euskirchen sind derzeit 14 Tageseinrichtungen als Familienzentrum zertifiziert.
Diese wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses (V 322/2007) ausgewählt und dem
Ministerium zur Zertifizierung vorgeschlagen. Zum Kindergartenjahr 2008/2009 bestand für den Kreis
Euskirchen die Möglichkeit, weitere fünf Tageseinrichtungen zur Zertifizierung zu benennen.
Dies wurde aufgrund fehlender klarer Auswahlkriterien/Grundsätze auf das Kindergartenjahr
2009/2010 verschoben.
Zwischenzeitlich hat der JHA am 13.11.2008 ein Konzept zur Einrichtung weiterer Familienzentren im
Kreis Euskirchen beschlossen (V 475/2008).
Zum Kindergartenjahr 2009/2010 können damit insgesamt weitere 7 Kindertageseinrichtungen dem
Ministerium vorgeschlagen werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 Grundsätze zur Einrichtung weiterer
Familienzentren im Kreis Euskirchen beschlossen. Zwischenzeitlich wurden alle Träger von
Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen gebeten, frühzeitig darzulegen, welche
Tageseinrichtung aus Trägersicht von der Möglichkeit, Familienzentrum zu werden, in den nächsten
Jahren Gebrauch machen möchte.
Für das Jahr 2009/2010 haben nachfolgende Einrichtungen ihr Interesse bekundet,
Familienzentrum zu werden:
1.
Kath. Kirchengemeinde St. Peter Zülpich
2.
Gemeindlicher Kindergarten Weilerswist- Lommersum
3.
Kath. Kindergarten St. Anna, Hellenthal
4.
Gemeindlicher Kindergarten Nettersheim-Tondorf
5.
Gemeindlicher Kindergarten Kall- Sistig
6.
Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel- Arloff
7.
AWO-Kindertageseinrichtung Mechernich-Roggendorf
8.
Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße
9.
Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen, Kiefernweg
-310.
Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen-Großbüllesheim im Verbund mit der Städt.
Kindertageseinrichtung Euskirchen-Kleinbüllesheim
11.
Städt. Kindertageseinrichtung Bad Münstereifel-Schönau
Wegen des Umfangs der Bewerbungen und Konzeptionen der Träger wird den Fraktionen jeweils
eine Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
Von den vorgenannten 11 Bewerbungen erfüllen folgende Tageseinrichtungen nicht die
Voraussetzungen der vorgenannten Grundsätze:
a)
Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Zülpich
Gründe:
Angemessene Entfernung (< 5 km) zum nächsten Familienzentrum ist nicht gegeben
(Städt. Kindertageseinrichtung Blayerstraße/Kernort).
Hinsichtlich der Bewerbung aus der Stadt Zülpich wurde Kontakt mit der Stadt Zülpich aufgenommen.
Die Stadt Zülpich teilt mit, dass sie weiteren Bedarf für ein Familienzentrum im Kernstadtgebiet nicht
sieht.
b)
Kath. Kirchengemeinde St. Anna, Hellenthal
Gründe:
Die Gemeinde Hellenthal hat entsprechend des durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen
Verteilerschlüssels, das ihr zustehende Kontingent bereits erhalten.
c)
Gemeindlicher Kindergarten Nettersheim-Tondorf
Gründe:
Die Gemeinde Nettersheim hat entsprechend des durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen
Verteilerschlüssels das ihr zustehende Kontingent bereits erhalten.
d)
Städt. Tageseinrichtung Gottfried-Disse-Straße, Euskirchen
Gründe:
Angemessene Entfernung zum nächsten Familienzentrum ist nicht gegeben.
e)
Städt. Tageseinrichtung Kiefernweg, Euskirchen
Gründe:
wie vor
Hinsichtlich der beiden Bewerbungen aus der Stadt Euskirchen wurde Kontakt mit der Stadt
Euskirchen aufgenommen. Die Stadt Euskirchen erklärt, dass befürchtet werden muss, sofern eine
Verteilung aller 11 Familienzentren, die für das Stadtgebiet Euskirchen vorgesehen sind, ohne
Verstoß gegen das Entfernungsgebot nicht möglich sein werden. Eine Konzentration der
-4Familienzentren auf die Außenorte entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers. Ergänzend
kommt hinzu, dass die pädagogische Konzeption der Einrichtung in der Gottfried-Disse-Straße
(Ausbau einer Gruppe des Gruppentyps 2) die Einrichtung eines Familienzentrums sinnvoll
erscheinen lässt. Die Tageseinrichtung "Kiefernweg" begründet sich aus Sicht der Stadt Euskirchen
wie auch aus Sicht der Abt. Jugend und Familie aus den besonders belasteten familialen Strukturen
(hoher Anteil Alleinerziehender bzw. Familien mit Migrationshintergrund).
Seitens der Abt. Jugend und Familie ist darauf hinzuweisen, dass die Vorgabe des
Kinderfördergesetzes und des damit verbundenen Rechtsanspruches auf eine Betreuung für Kinder
unter drei Jahren im Kernstadtbereich eine hohe Herausforderung darstellt. Familienzentren stellen
hierzu ein wichtiges Bindeglied dar (Tagespflege).
Eine Ausnahme erscheint aus fachlicher Sicht sinnvoll.
- Städt. Kindertageseinrichtung Bad
Bartholomäus Bad Münstereifel-Arloff:
Münstereifel-Schönau
/
Kath.
Kindergarten
St.
In den Richtlinien wurde festgehalten, dass das Gebot der Trägervielfalt zu beachten ist. Da im
Gebiet der Stadt Bad Münstereifel bereits ein Katholisches Familienzentrum existiert, ist die
Bewerbung der Stadt Bad Münstereifel vorzuziehen.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Ministerium die vorgenannten 7 Familienzentren ab dem
Kindergartenjahr 2009/2010 vorzuschlagen.
Für das Jahr 2010/2011 bewerben sich nachfolgende Tageseinrichtungen um die Anerkennung
als Familienzentrum:
1.
Waldorfkindergarten Mechernich-Lessenich
2.
Kath. Kindergarten St. Mauritius, Weilerswist
3.
AWO-Kindertageseinrichtung Mechernich-Firmenich
4.
Städt. Kindertageseinrichtung Euskirchen-Wißkirchen.
5.
Evangelische Kindertageseinrichtung Keltenring, Euskirchen
6.
Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel-Arloff
7.
Int. Caritas-Kindergarten St. Philippus und Jakobus Schleiden
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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