Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
03.03.09, 04:09
Aktualisiert
03.03.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
KREISTAGSFRAKTION
EUSKIRCHEN
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Datum:
A 145/2008
23.10.2008
Az.: ko/ky
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
11.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Entwicklung einer einzelfallbezogenen Beratung im Rahmen des Zentralen
Informationsbüros Pflege (Z.I.P.)
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
namens und im Auftrag unserer Fraktion beantragen wir:
Der Kreistag möge beschließen, im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Projektes das derzeitige
Beratungsangebot des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) um aufsuchende Hilfen und
einzelfallbezogene Beratung (Case-Management) zu erweitern. Hierzu werden zwei Teilzeitstellen mit
je 0,5 Stellenanteilen eingerichtet, um flexibel auf Bedarfe reagieren zu können und die Verfügbarkeit
im Flächenkreis sicherzustellen. Die Anstellung wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Das Projekt
wird vor Ablauf der Zweijahresfrist evaluiert, um auf dieser Grundlage über eine Weiterführung des
Case-Managements entscheiden zu können.
Begründung:
In den vergangenen Jahren sind im Bereich „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ die Fallzahlen und die
damit unmittelbar verbundenen Kosten sowie die Ausgaben beim Pflegewohngeld kontinuierlich
gestiegen. Im Haushaltsentwurf 2009 werden für den Bereich „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“
Ausgaben in Höhe von rund 5 Mio. Euro kalkuliert. Die Verwaltung veranschlagt in diesem
Haushaltsentwurf Pflegewohngeldzahlungen in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund
des Demographischen Wandels und einer sich ausweitenden Altersarmut gehen Fachleute für die
Zukunft von noch deutlicheren Steigerungen der Fallzahlen aus. So ist von einer Verdopplung der
sogenannten Heimfälle innerhalb der nächsten zehn Jahre die Rede.
-2Um dieser Entwicklung und der damit verbundenen Kostenspirale langfristig begegnen zu können, ist
unserer Meinung nach die Ausweitung des Beratungsangebotes der Z.I.P. in der von uns beantragten
Form angezeigt.
Mit der von uns intendierten aufsuchenden Hilfe, die unmittelbar in der Häuslichkeit berät, ist nach
unserer Auffassung gewährleistet, dass die Lebenssituation des betroffenen Menschen und deren
Vereinbarkeit mit dem anstehenden Pflegebedarf realistisch eingeschätzt werden kann, um so ggf.
unmittelbar präventive Hilfe anzubieten. Dabei muss eine themenübergreifende, zielorientierte und
unbürokratische Hilfestellung durch Nutzung aller vorhandenen Beratungs- und Serviceangebote
oberste Priorität haben.
Mit der Arbeit der aufsuchenden Hilfe könnten folgende Ziele verfolgt werden:
¾ die Sicherstellung einer möglichst langen, selbstständigen Lebensführung in der eigenen
Wohnung
¾ die Stärkung der ambulanten Versorgungsstruktur
¾ die stärkere Unterstützung von pflegenden Angehörigen in der Pflege und der Betreuung des
Hilfebedürftigen
¾ das Hinauszögern eines Heimaufenthaltes
¾ die Dämpfung der Kostenentwicklung im Bereich der stationären Pflege
Wir gehen also davon aus, dass durch den gezielten Einsatz der Fachkräfte im Case-Management
Heimaufnahmen vermindert oder zumindest hinausgezögert werden.
Dies vorausgesetzt würden (bei durchschnittlichen monatlichen Heimkosten in Höhe von 2300,-€ –
2700,-€) bereits zwei Fälle, deren Heimaufnahme sich um ein Jahr hinausgezögert, ausreichen, um
die anfallenden zusätzlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten decken zu können. Alle darüber
hinaus gehenden Fälle würden zu erheblichen Einsparpotenzialen bei den Kosten in den Bereichen
„Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ und „Pflegewohngeld“ führen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Reidt
Fraktionsvorsitzender
gez. Bernd Kolvenbach
Fraktionsgeschäftsführer