Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
@ Öffentliche Sitzung
K
O
E
@
V 500/2009
14.01.2009
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
04.02.2009
Kreisausschuss
17.02.2009
Ausbau der K 82, OD Zülpich
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:120 542 01 7852067
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der Kreisverkehre Münstertor und Kölntor
sowie der Umgestaltung des Frankengrabens zwischen beiden Kreisverkehren zu.
-2Begründung:
Mit Info 175/2008 berichtete die Verwaltung über den Sachstand der Planungen der beiden KreisVerkehren Münstertor und Kölntor im Zuge der K82, OD Zülpich.
Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit der Stadt Zülpich und dem Landesbetrieb Strassen NRW
ein Vorentwurf erarbeitet. Neben dem Ausbau der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen
schließt der Vorentwurf die Neugliederung des Querschnitts der K 82, Frankengraben zwischen den
beiden Kreisverkehrsplätzen in die Planung ein. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der B 56, im Zuge
der Bonner und Nideggener Straße wird hierdurch künftig eine einheitliche Führung des
Radverkehrs im Stadtgebiet gewährleistet und wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
beigetragen.
Ist-Zustand
Die Knotenpunkte Münstertor und Kölntor sind historisch gewachsen, zwei der wichtigsten Verknüpfungspunkte im innerstädtischen Verkehrsnetz der Stadt Zülpich. Dies spiegelt sich in deren
durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen wieder. Der DTV des Knotenpunkts Münstertor
liegt bei ca. 16.000 Kfz/Tag und wird durch die Belastungen des Knoten Kölntor mit seinen ca. 18.000
Kfz/Tag noch übertroffen. Als direkte Verbindungsstraße zwischen den beiden benachbarten
Knotenpunkten übernimmt die K 82, OD Zülpich, im 540 m langen Abschnitt des Frankengrabens die
Bedeutung einer Hauptverkehrsader mit einer Verkehrsbelastung von 11.000 Kfz/Tag.
Die durch Wohnbebauung geprägte Randnutzung des Frankengraben steht im Gegensatz zur
starken Verkehrsbelastung als Teil der Ringstrasse, welche durch die unmittelbare Nähe zum
Einzelhandel auch eine wesentliche Zubringerfunktion erfüllt. Im Bereich der lichtsignalgesteuerten
Knotenpunkte Münstertor und Kölntor kommt es in den täglichen Spitzenstunden trotz der
vorhandenen Abbiegespuren regelmäßig zu langen Rückstaus. Diese behindern die Leichtigkeit und
Sicherheit des Verkehrs und stellen eine wesentliche Belästigung für die angrenzende
Wohnbebauung dar. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten der K82 im Bereich des Frankengraben
betragen zwischen 8,50 und 9,00 m. Diese Dimensionierung führt in Kombination mit dem hier
vorhandenen Parkdruck zu einem nicht strukturiertem Parken im Randbereich der Fahrbahn, sowie
zu überhöhten Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs. Zwar bieten die vorhandenen Gehwege einen
sicheren Verkehrsraum für die Fußgänger, jedoch wird der Radfahrer ungesichert auf der Fahrbahn
geführt und angesichts der vorhandenen Umstände einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt.
Der Zustand der vorhanden Fahrbahndecke im Bereich des Frankengrabens entspricht über weite
Bereiche nicht den an sie gestellten Anforderungen. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen
Aufbrüchen und starker Abnutzungen der Oberfläche. Die notwendige Rauhigkeit der Fahrbahndecke
ist weitestgehend nicht mehr gegeben. Anzeichen auf nicht standfeste Tragschichten oder einen
unzureichenden Unterbau lassen sich nicht erkennen, so dass sich eine Erneuerung der
Fahrbahndecke anbietet.
Künftiger Zustand
Der Vorentwurf sieht den Ausbau der beiden Knotenpunkte Münstertor und Kölntor zu
Kreisverkehrsplätzen mit jeweils einem Durchmesser von 28 m vor. Durch die Umgestaltung der
Knotenpunkte können Rückstaus weitestgehend ausgeschlossen werden. Lediglich im Bereich der
Kölnstrasse ist auf Grund der Verkehrsverteilung am Knotenpunkt Kölntor mit einer Verlängerung der
Wartezeiten und damit mit einer Einschränkung der Leichtigkeit des Verkehrs zu rechnen. Ein
Umstand, der jedoch im Einklang mit den Ausbauabsichten der Stadt zur Verkehrsberuhigung der
Kölnstrasse steht. Diese soll für den Durchgangsverkehr weniger attraktiv gestaltet und damit die
Verkehrsbelastung reduziert werden.
Die Verkehrssicherheit wird durch eine Minimierung von Konfliktpunkten deutlich verbessert. Beide
Kreisverkehre werden mit 2,50 m breiten Querrungsinseln in den Anschlußästen ausgestattet, um ein
-3sicheres Queren von Fußgängern zu gewährleisten. Nach neuen Erkenntnissen der Unfallforschung
soll der Radfahrer bei den hier vorhandenen Verkehrsstärken im Blickfeld des Kraftverkehrs auf der
Kreisfahrbahn geführt werden. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem durch den Landesbetrieb
Strassen NRW geplanten Ausbau der Anschlüsse Nideggener- und Bonner-Straße, sowie dem
Ausbau der Römerstrasse durch die Stadt Zülpich. Hier ist geplant den Radfahrer ebenfalls auf
Schutzstreifen im Bereich der Fahrbahn zu führen.
Das Konzept in der Querschnittsgliederung im Bereich des Frankengrabens folgt ebenfalls
weitestgehend den geplanten Umbaumaßnahmen des Landesbetriebes im Zuge der Nideggener- und
Bonner- Straße, um eine einheitliche Führung des Radfahrers zu gewährleisten.
Ausgehend vom Kreisverkehr Münstertor entlang der Parkanlage ermöglicht die vorhandene
Fahrbahnbreite das Markieren zweier Schutzstreifen für den Radfahrer mit jeweils 1,50 m Breite. Die
dabei verbleibende Fahrstreifenbreite für den Kraftverkehr beträgt, wie im angefügten Lageplan und
Regelquerschnitt 1 dargestellt, 2 x 2,75 m. Folglich ist im Begegnungsfall LKW/LKW ein Ausweichen
in den Schutzstreifenbereich notwendig.
Mit der einsetzenden, linksseitigen Wohnbebauung wechselt bei Station 0+290 das Entwurfsprinzip.
Die für den Verkehrsraum vorhandene Flurstückbreite, sowie der einsetzende Parkdruck bedingen
einen Wechsel der Querschnittsaufteilung. Der vorhanden in Richtung Kölntor rechtsseitige Gehweg
nimmt den Radfahrer auf und wird in seiner Breite von durchgehend mehr als 2,00 m zu einem
Gemeinsamen Fuß-/Radweg mit Einrichtungsradverkehr umfunktioniert. Es schließen sich zwei
Fahrstreifen für den Kraftverkehr von je 2,50 m, sowie eine Schutzstreifen von 1,50 m Breite für den
Radverkehr in Richtung Münstertor an. Dem vorhandenen Parkdruck in diesem Bereich Rechnung
tragend schließt sich ein 2,00 m breiter Parkstreifen an den Schutzstreifen für den Radfahrer an.
Schutz- und Parkstreifen werden durch einen notwendigen Sicherheitsstreifen von 0,5 m getrennt, um
den Radfahrer vor aufschlagenden Türen zu schützen. Da die vorhandene Fahrbahnbreite nicht der
Summe der genannten Einzelbreiten entspricht, handelt es sich beim dem Parkstreifen, wie im
Regelquerschnitt 2 dargestellt, um ein teilweises Parken auf dem Gehweg nach StVO. Unter
Einhaltung einer verbleibenden Restbreite des Gehweges vom 1,20-2,00 m ist somit die Markierung
eines ca. 100 m langen Parkstreifens abzüglich der im Bestand vorhandenen Ein- und Ausfahrten
möglich.
Da der Radfahrer im Bereich der Kreisverkehre auf der Fahrbahn geführt werden soll, wird er im
Einmündungsbereich Düsseldorfer Strasse vom o.a. Gemeinsamen Rad-/Gehweg in einem
übersichtlichen Abschnitt der Ausbaustrecke zurück auf die Fahrbahn geführt.
Die Wahl den Gemeinsamen Rad-/Gehweg rechtsseitig zu führen lässt sich durch zwei wesentliche
Punkte begründen. Die vorhandenen privaten Einfahrten des linken Fahrbahnrandes zeichnen sich
durch eine wesentlich bessere Übersichtlichkeit aus. Der linke Fahrbahnrand dagegen ist aufgrund
des vorhandenen Parkdrucks eher ungeeignet, da der Radfahrer durch parkende Fahrzeuge dem
Sichtfeld des fließenden Verkehrs entzogen wird und es so, insbesondere beim Ein- und Ausfädeln,
zu Konfliktpunkten kommt.
Die grün dargestellten Flächen stellen Bereiche dar, welche sich zum Anlegen von Anpflanzungen
anbieten, entsprechende Einzelheiten sollten zu einem späteren Planungszeitpunkt geklärt werden.
Die dargestellte Querschnittsgestaltung zwischen den geplanten Kreisverkehrsplätzen ist ohne eine
Verschiebung der Bestandsfahrbahnränder durch eine Erneuerung der Fahrbahndecke, punktuelle
Absenkungen der Borde und das Aufbringen der neuen Markierung realisierbar. Dies sichert eine
kostengünstige Durchführung. In diesem Zusammenhang ist beabsichtig die Fahrbahndecke über
den Kreisverkehr Kölntor hinaus bis zum Anschluss an die fertig gestellte Baumaßnahme K 82
Martinsstrasse fortzuführen, um ein einheitliches Bild herzustellen.
Das Konzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen und der Stadt Zülpich
abgestimmt und findet deren Zustimmung.
-4-
Kosten und weiterer Planungsablauf
Der Kreisverkehr Münstertor soll im Rahmen der Maßnahme zum Ausbau der B56 , Bonner- Strasse,
Niggener-Strasse durch den Landesbetrieb realisiert werden. Aus diesem Grund wird der
Landesbetrieb Strassen NRW die weitere Planung des Kreisverkehrs Münstertor übernehmen.
Der Kreisverkehr Kölntor soll in einem Zug mit der Umgestaltung des Frankengrabens durch den
Kreis Euskirchen als zusammenhängende Maßnahme im Anschluss an den Ausbau der
Römerstrasse durch die Stadt Zülpich erfolgen.
Die Kostenschätzung beider Kreisverkehre beläuft sich auf je 370.000 €.
Im Rahmen der Kostenteilung entfallen hiervon auf den Kreis Euskirchen für den Kreisverkehr
Münstertor 124.000 € und für den Kreisverkehr Kölntor 248.000 €.
Die Kosten der dargestellte Umgestaltung des Querschnitts der K 82, Frankengraben im Zuge einer
Deckenerneuerungsmaßnahme belaufen sich nach Schätzung auf ca. 98.000 €.
Für die vom Kreis insgesamt zu tragenden Kosten wird eine Förderung nach derzeit geltenden
Richtlinien und Fördersätzen beantragt.
Da die Bagatellgrenze zur Förderung bei 200.000 € liegt ist eine spätere eigenständige Förderung der
hier dargestellten Deckenerneuerung nicht möglich.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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