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Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 82, OD Zülpich hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
17.02.2009
Erstellt
25.03.09, 04:13
Aktualisiert
25.03.09, 04:13
Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 82, OD Zülpich
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 82, OD Zülpich
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: @ Öffentliche Sitzung K O E @ V 500/2009 14.01.2009 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 04.02.2009 Kreisausschuss 17.02.2009 Ausbau der K 82, OD Zülpich hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt:120 542 01 7852067 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: gez. Hessenius Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der Kreisverkehre Münstertor und Kölntor sowie der Umgestaltung des Frankengrabens zwischen beiden Kreisverkehren zu. -2Begründung: Mit Info 175/2008 berichtete die Verwaltung über den Sachstand der Planungen der beiden KreisVerkehren Münstertor und Kölntor im Zuge der K82, OD Zülpich. Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit der Stadt Zülpich und dem Landesbetrieb Strassen NRW ein Vorentwurf erarbeitet. Neben dem Ausbau der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen schließt der Vorentwurf die Neugliederung des Querschnitts der K 82, Frankengraben zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen in die Planung ein. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der B 56, im Zuge der Bonner und Nideggener Straße wird hierdurch künftig eine einheitliche Führung des Radverkehrs im Stadtgebiet gewährleistet und wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Ist-Zustand Die Knotenpunkte Münstertor und Kölntor sind historisch gewachsen, zwei der wichtigsten Verknüpfungspunkte im innerstädtischen Verkehrsnetz der Stadt Zülpich. Dies spiegelt sich in deren durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen wieder. Der DTV des Knotenpunkts Münstertor liegt bei ca. 16.000 Kfz/Tag und wird durch die Belastungen des Knoten Kölntor mit seinen ca. 18.000 Kfz/Tag noch übertroffen. Als direkte Verbindungsstraße zwischen den beiden benachbarten Knotenpunkten übernimmt die K 82, OD Zülpich, im 540 m langen Abschnitt des Frankengrabens die Bedeutung einer Hauptverkehrsader mit einer Verkehrsbelastung von 11.000 Kfz/Tag. Die durch Wohnbebauung geprägte Randnutzung des Frankengraben steht im Gegensatz zur starken Verkehrsbelastung als Teil der Ringstrasse, welche durch die unmittelbare Nähe zum Einzelhandel auch eine wesentliche Zubringerfunktion erfüllt. Im Bereich der lichtsignalgesteuerten Knotenpunkte Münstertor und Kölntor kommt es in den täglichen Spitzenstunden trotz der vorhandenen Abbiegespuren regelmäßig zu langen Rückstaus. Diese behindern die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs und stellen eine wesentliche Belästigung für die angrenzende Wohnbebauung dar. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten der K82 im Bereich des Frankengraben betragen zwischen 8,50 und 9,00 m. Diese Dimensionierung führt in Kombination mit dem hier vorhandenen Parkdruck zu einem nicht strukturiertem Parken im Randbereich der Fahrbahn, sowie zu überhöhten Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs. Zwar bieten die vorhandenen Gehwege einen sicheren Verkehrsraum für die Fußgänger, jedoch wird der Radfahrer ungesichert auf der Fahrbahn geführt und angesichts der vorhandenen Umstände einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Der Zustand der vorhanden Fahrbahndecke im Bereich des Frankengrabens entspricht über weite Bereiche nicht den an sie gestellten Anforderungen. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Aufbrüchen und starker Abnutzungen der Oberfläche. Die notwendige Rauhigkeit der Fahrbahndecke ist weitestgehend nicht mehr gegeben. Anzeichen auf nicht standfeste Tragschichten oder einen unzureichenden Unterbau lassen sich nicht erkennen, so dass sich eine Erneuerung der Fahrbahndecke anbietet. Künftiger Zustand Der Vorentwurf sieht den Ausbau der beiden Knotenpunkte Münstertor und Kölntor zu Kreisverkehrsplätzen mit jeweils einem Durchmesser von 28 m vor. Durch die Umgestaltung der Knotenpunkte können Rückstaus weitestgehend ausgeschlossen werden. Lediglich im Bereich der Kölnstrasse ist auf Grund der Verkehrsverteilung am Knotenpunkt Kölntor mit einer Verlängerung der Wartezeiten und damit mit einer Einschränkung der Leichtigkeit des Verkehrs zu rechnen. Ein Umstand, der jedoch im Einklang mit den Ausbauabsichten der Stadt zur Verkehrsberuhigung der Kölnstrasse steht. Diese soll für den Durchgangsverkehr weniger attraktiv gestaltet und damit die Verkehrsbelastung reduziert werden. Die Verkehrssicherheit wird durch eine Minimierung von Konfliktpunkten deutlich verbessert. Beide Kreisverkehre werden mit 2,50 m breiten Querrungsinseln in den Anschlußästen ausgestattet, um ein -3sicheres Queren von Fußgängern zu gewährleisten. Nach neuen Erkenntnissen der Unfallforschung soll der Radfahrer bei den hier vorhandenen Verkehrsstärken im Blickfeld des Kraftverkehrs auf der Kreisfahrbahn geführt werden. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem durch den Landesbetrieb Strassen NRW geplanten Ausbau der Anschlüsse Nideggener- und Bonner-Straße, sowie dem Ausbau der Römerstrasse durch die Stadt Zülpich. Hier ist geplant den Radfahrer ebenfalls auf Schutzstreifen im Bereich der Fahrbahn zu führen. Das Konzept in der Querschnittsgliederung im Bereich des Frankengrabens folgt ebenfalls weitestgehend den geplanten Umbaumaßnahmen des Landesbetriebes im Zuge der Nideggener- und Bonner- Straße, um eine einheitliche Führung des Radfahrers zu gewährleisten. Ausgehend vom Kreisverkehr Münstertor entlang der Parkanlage ermöglicht die vorhandene Fahrbahnbreite das Markieren zweier Schutzstreifen für den Radfahrer mit jeweils 1,50 m Breite. Die dabei verbleibende Fahrstreifenbreite für den Kraftverkehr beträgt, wie im angefügten Lageplan und Regelquerschnitt 1 dargestellt, 2 x 2,75 m. Folglich ist im Begegnungsfall LKW/LKW ein Ausweichen in den Schutzstreifenbereich notwendig. Mit der einsetzenden, linksseitigen Wohnbebauung wechselt bei Station 0+290 das Entwurfsprinzip. Die für den Verkehrsraum vorhandene Flurstückbreite, sowie der einsetzende Parkdruck bedingen einen Wechsel der Querschnittsaufteilung. Der vorhanden in Richtung Kölntor rechtsseitige Gehweg nimmt den Radfahrer auf und wird in seiner Breite von durchgehend mehr als 2,00 m zu einem Gemeinsamen Fuß-/Radweg mit Einrichtungsradverkehr umfunktioniert. Es schließen sich zwei Fahrstreifen für den Kraftverkehr von je 2,50 m, sowie eine Schutzstreifen von 1,50 m Breite für den Radverkehr in Richtung Münstertor an. Dem vorhandenen Parkdruck in diesem Bereich Rechnung tragend schließt sich ein 2,00 m breiter Parkstreifen an den Schutzstreifen für den Radfahrer an. Schutz- und Parkstreifen werden durch einen notwendigen Sicherheitsstreifen von 0,5 m getrennt, um den Radfahrer vor aufschlagenden Türen zu schützen. Da die vorhandene Fahrbahnbreite nicht der Summe der genannten Einzelbreiten entspricht, handelt es sich beim dem Parkstreifen, wie im Regelquerschnitt 2 dargestellt, um ein teilweises Parken auf dem Gehweg nach StVO. Unter Einhaltung einer verbleibenden Restbreite des Gehweges vom 1,20-2,00 m ist somit die Markierung eines ca. 100 m langen Parkstreifens abzüglich der im Bestand vorhandenen Ein- und Ausfahrten möglich. Da der Radfahrer im Bereich der Kreisverkehre auf der Fahrbahn geführt werden soll, wird er im Einmündungsbereich Düsseldorfer Strasse vom o.a. Gemeinsamen Rad-/Gehweg in einem übersichtlichen Abschnitt der Ausbaustrecke zurück auf die Fahrbahn geführt. Die Wahl den Gemeinsamen Rad-/Gehweg rechtsseitig zu führen lässt sich durch zwei wesentliche Punkte begründen. Die vorhandenen privaten Einfahrten des linken Fahrbahnrandes zeichnen sich durch eine wesentlich bessere Übersichtlichkeit aus. Der linke Fahrbahnrand dagegen ist aufgrund des vorhandenen Parkdrucks eher ungeeignet, da der Radfahrer durch parkende Fahrzeuge dem Sichtfeld des fließenden Verkehrs entzogen wird und es so, insbesondere beim Ein- und Ausfädeln, zu Konfliktpunkten kommt. Die grün dargestellten Flächen stellen Bereiche dar, welche sich zum Anlegen von Anpflanzungen anbieten, entsprechende Einzelheiten sollten zu einem späteren Planungszeitpunkt geklärt werden. Die dargestellte Querschnittsgestaltung zwischen den geplanten Kreisverkehrsplätzen ist ohne eine Verschiebung der Bestandsfahrbahnränder durch eine Erneuerung der Fahrbahndecke, punktuelle Absenkungen der Borde und das Aufbringen der neuen Markierung realisierbar. Dies sichert eine kostengünstige Durchführung. In diesem Zusammenhang ist beabsichtig die Fahrbahndecke über den Kreisverkehr Kölntor hinaus bis zum Anschluss an die fertig gestellte Baumaßnahme K 82 Martinsstrasse fortzuführen, um ein einheitliches Bild herzustellen. Das Konzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen und der Stadt Zülpich abgestimmt und findet deren Zustimmung. -4- Kosten und weiterer Planungsablauf Der Kreisverkehr Münstertor soll im Rahmen der Maßnahme zum Ausbau der B56 , Bonner- Strasse, Niggener-Strasse durch den Landesbetrieb realisiert werden. Aus diesem Grund wird der Landesbetrieb Strassen NRW die weitere Planung des Kreisverkehrs Münstertor übernehmen. Der Kreisverkehr Kölntor soll in einem Zug mit der Umgestaltung des Frankengrabens durch den Kreis Euskirchen als zusammenhängende Maßnahme im Anschluss an den Ausbau der Römerstrasse durch die Stadt Zülpich erfolgen. Die Kostenschätzung beider Kreisverkehre beläuft sich auf je 370.000 €. Im Rahmen der Kostenteilung entfallen hiervon auf den Kreis Euskirchen für den Kreisverkehr Münstertor 124.000 € und für den Kreisverkehr Kölntor 248.000 €. Die Kosten der dargestellte Umgestaltung des Querschnitts der K 82, Frankengraben im Zuge einer Deckenerneuerungsmaßnahme belaufen sich nach Schätzung auf ca. 98.000 €. Für die vom Kreis insgesamt zu tragenden Kosten wird eine Förderung nach derzeit geltenden Richtlinien und Fördersätzen beantragt. Da die Bagatellgrenze zur Förderung bei 200.000 € liegt ist eine spätere eigenständige Förderung der hier dargestellten Deckenerneuerung nicht möglich. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)