Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
17.04.09, 09:47
Aktualisiert
17.04.09, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1
Datum:
A 164/2009
08.04.2009
Az.: 50/413-30
Abteilung: 50
Altersarmut im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Seit Einführung der Grundsicherungsleistungen für erwerbsunfähige und für ältere Menschen im Jahr
2003 ist bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der Grundsicherung ein kontinuierlicher
Anstieg der Anzahl der Leistungsberechtigten und der finanziellen Aufwendungen zu verzeichnen.
Gründe hierfür sind u.a. in der demografischen Entwicklung, in der zunehmenden Anzahl
unterbrochener Erwerbsbiografien vor allem aber auch in den Einschnitten in den vorgelagerten
Sozialversicherungssystemen zu sehen. Über diese Entwicklung hat die Verwaltung bereits im
Rahmen der Haushaltsausführung 2008 mit der V 446/2008 informiert.
Gründe für die steigende Empfängerzahl sind allerdings auch in den großzügigen
Leistungsvoraussetzungen zu sehen. Die Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und
verursacht u.a. erhebliche Kosten, weil etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und
Eltern weitgehend verzichtet wird (Vermeidung verschämter Altersarmut).
Entwicklung bundesweit:
Bundesweit beziehen nach Berichten des Statistischen Bundesamtes rund 733.000 (Stand 2007)
Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber dem
Vorjahr ist die Zahl der Hilfebezieher um rund 51.000 Personen (+ 7,4 %) angewachsen. Seit dem
ersten Erhebungsstichtag Ende 2003 als noch rund 439.000 gemeldet waren, hat sich die Zahl um
rund 294.000 (+ 67%) erhöht. 54 % der Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter.
Frauen stellten mit einen Anteil von 56 % die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Im Durchschnitt
errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2007 ein monatlicher
Bruttobedarf in Höhe von 625 €, wovon in Schitt 276 € auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter
Berücksichtigung des angerechneten Einkommens von durchschnittlich 240 € wurden monatlich im
Schnitt 385 € an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt. Dabei verfügen gut zwei Drittel der
Grundsicherungsempfänger über angerechnetes Einkommen (z.B. Alters-, Hinterbliebenen- oder
Erwerbsminderungsrenten).
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung überproportional angestiegen sind . Diese haben sich seit der Einführung im Jahr
2003 beinahe verdreifacht und liegen bei 3,6 Mrd. Euro.
Entwicklung im Kreis Euskirchen:
Die vorliegenden Daten des LDS für den Zeitraum von 2005 bis 2007 sind nach Auffassung des
Kreises Euskirchen nicht ausreichend. Während von einem Rückgang der Fälle von 2005 auf 2006 in
Höhe von 4,3 % ausgegangen wird, ist vom 2006 auf 2007 ein Anstieg von 24 % ausgewiesen.
Die tatsächliche Entwicklung der Fallzahlen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
im Kreis Euskirchen spiegelt in etwa die bundesweite Situation wieder. Als Basis dienen hier die
-2durch die örtlichen Sozialämter zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Fälle. Diese lassen sich
allerdings nicht ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Fälle von Grundsicherung im Alter ab 65
Jahre und Fälle von Grundsicherung bei Erwerbsminderung spezifizieren.
Grundsicherung (SGB XII) außerhalb von Einrichtungen
6000
5000
4.957
4.472
4000
3.643
3.274
Fallzahl
Ausgaben T€
3000
2000
1000
984
698
1002
829
0
2005
2006
2007
2008
Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden auch wegen der
demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Leistungen können
nicht allein von den Kommunen getragen werden. Der vor kurzem gefundene Kompromiss von Bund
und Länder über den Anteil des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, fängt bei weitem jedoch nicht die
immensen Kostenbelastungen der Kommunen auf (Seit dem Jahr 2009 beteiligt sich der Bund nicht
mehr wie bisher in Höhe eines Festbetrages sondern in Form einer prozentualen Beteiligung von zur
Zeit 13 % an den Kosten der Grundsicherung).
Mit der Problematik der fortschreitenden Kosten im Bereich Grundsicherung beschäftigen sich die
kommunalen Spitzenverbände bereits seit geraumer Zeit. Insbesondere zum Thema „Altersarmut“ hat
der Deutsche Landkreistag ein Thesenpapier verabschiedet, dass wesentliche Informationen bietet.
Anlage: Thesenpapier DLT
gez. I. V. Poth