Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsergänzung (Altersarmut im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
17.04.09, 09:47
Aktualisiert
17.04.09, 09:47
Verwaltungsergänzung (Altersarmut im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Altersarmut im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 Datum: A 164/2009 08.04.2009 Az.: 50/413-30 Abteilung: 50 Altersarmut im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Seit Einführung der Grundsicherungsleistungen für erwerbsunfähige und für ältere Menschen im Jahr 2003 ist bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der Grundsicherung ein kontinuierlicher Anstieg der Anzahl der Leistungsberechtigten und der finanziellen Aufwendungen zu verzeichnen. Gründe hierfür sind u.a. in der demografischen Entwicklung, in der zunehmenden Anzahl unterbrochener Erwerbsbiografien vor allem aber auch in den Einschnitten in den vorgelagerten Sozialversicherungssystemen zu sehen. Über diese Entwicklung hat die Verwaltung bereits im Rahmen der Haushaltsausführung 2008 mit der V 446/2008 informiert. Gründe für die steigende Empfängerzahl sind allerdings auch in den großzügigen Leistungsvoraussetzungen zu sehen. Die Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und verursacht u.a. erhebliche Kosten, weil etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern weitgehend verzichtet wird (Vermeidung verschämter Altersarmut). Entwicklung bundesweit: Bundesweit beziehen nach Berichten des Statistischen Bundesamtes rund 733.000 (Stand 2007) Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Hilfebezieher um rund 51.000 Personen (+ 7,4 %) angewachsen. Seit dem ersten Erhebungsstichtag Ende 2003 als noch rund 439.000 gemeldet waren, hat sich die Zahl um rund 294.000 (+ 67%) erhöht. 54 % der Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter. Frauen stellten mit einen Anteil von 56 % die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2007 ein monatlicher Bruttobedarf in Höhe von 625 €, wovon in Schitt 276 € auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens von durchschnittlich 240 € wurden monatlich im Schnitt 385 € an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt. Dabei verfügen gut zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger über angerechnetes Einkommen (z.B. Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrenten). Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung überproportional angestiegen sind . Diese haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 beinahe verdreifacht und liegen bei 3,6 Mrd. Euro. Entwicklung im Kreis Euskirchen: Die vorliegenden Daten des LDS für den Zeitraum von 2005 bis 2007 sind nach Auffassung des Kreises Euskirchen nicht ausreichend. Während von einem Rückgang der Fälle von 2005 auf 2006 in Höhe von 4,3 % ausgegangen wird, ist vom 2006 auf 2007 ein Anstieg von 24 % ausgewiesen. Die tatsächliche Entwicklung der Fallzahlen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Kreis Euskirchen spiegelt in etwa die bundesweite Situation wieder. Als Basis dienen hier die -2durch die örtlichen Sozialämter zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Fälle. Diese lassen sich allerdings nicht ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Fälle von Grundsicherung im Alter ab 65 Jahre und Fälle von Grundsicherung bei Erwerbsminderung spezifizieren. Grundsicherung (SGB XII) außerhalb von Einrichtungen 6000 5000 4.957 4.472 4000 3.643 3.274 Fallzahl Ausgaben T€ 3000 2000 1000 984 698 1002 829 0 2005 2006 2007 2008 Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Leistungen können nicht allein von den Kommunen getragen werden. Der vor kurzem gefundene Kompromiss von Bund und Länder über den Anteil des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, fängt bei weitem jedoch nicht die immensen Kostenbelastungen der Kommunen auf (Seit dem Jahr 2009 beteiligt sich der Bund nicht mehr wie bisher in Höhe eines Festbetrages sondern in Form einer prozentualen Beteiligung von zur Zeit 13 % an den Kosten der Grundsicherung). Mit der Problematik der fortschreitenden Kosten im Bereich Grundsicherung beschäftigen sich die kommunalen Spitzenverbände bereits seit geraumer Zeit. Insbesondere zum Thema „Altersarmut“ hat der Deutsche Landkreistag ein Thesenpapier verabschiedet, dass wesentliche Informationen bietet. Anlage: Thesenpapier DLT gez. I. V. Poth