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Beschlussvorlage GB (Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
22.04.09, 04:09
Aktualisiert
22.04.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009) Beschlussvorlage GB (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009) Beschlussvorlage GB (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 522/2009 03.04.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 28.04.2009 Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009 Sachbearbeiter/in: Herr Fritze Tel.: 02251/15-548 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 331 01 Zeile:15 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, der Wohnberatungsstelle des Kreiskrankenhauses Mechernich GmbH auf Grundlage der neuen Finanzierungsregelung nach § 8 Abs. 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW (ÄndVO) in Verbindung mit § 45 c SGB XI a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 eine Zuwendung in Höhe von 17.381 € und b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 eine Zuwendung in Höhe von 29.796 € zu gewähren. -2- Begründung: Seit 01.03.2005 existiert die Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und wird auf Grundlage der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) und § 45 c des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) über das Modellprojekt des Landes NRW "Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger in NRW" gefördert. Die Förderung erfolgte bisher zu je einem Drittel durch das Land, die Pflegekassen (Bereitstellung einer Fallpauschale für die Beratung ihrer pflegebedürftigen Versicherten) und die Kommunen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW am 10.12.2008 stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Förderung der Wohnberatungsstellen aus dem Modellprojekt zum 31.05.2009 ein. Stattdessen sind nach § 8 Abs. 4 der ÄndVO in Verbindung mit § 45 c SGB XI nun Pflegekassen und Kommunen Finanzierungspartner der bisher geförderten Wohnberatungsstellen, wobei der Zuschuss aus Mitteln der Pflegeversicherung nach § 45 c Abs. 2 Satz SGB XI in derselben Höhe gezahlt wird wie der der Kommune. Ziel der Förderung nach § 6 Nr. 3 der ÄndVO ist der Aufbau und die Sicherstellung von Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib insbesondere demenzkranker Menschen in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld (Wohnberatungsagentur) durch Kommunen und Pflegekassen. Dies entspricht u.a. den Aufgaben der durch das Modellprojekt eingerichteten Wohnberatungsstellen. Die Zuwendung für die Wohnberatungsagenturen ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf und den Kommunen zu beantragen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Wohnberatungsstellen, die bisher Fördermittel über das Modellprojekt "Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger in NRW" erhalten haben. Die Pflegekassen haben sich bereits zu einer hälftigen Finanzierung der bisher geförderten Wohnberatungsstellen bereiterklärt. Aufgrund der geänderten Finanzierungsmodalitäten hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH beim Kreis Euskirchen mit Schreiben vom 06.04.2009 eine Zuwendung - in Höhe von 7.863 € für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.05.2009, - in Höhe von 17.381 € für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 und - in Höhe von 29.796 € für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 beantragt. Für die Gewährung des Zuschusses in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.05.2009 gilt noch die alte Förderregelung (1/3 Land, 1/3 Pflegekassen, 1/3 Kommunen). Danach gewährt der Kreis Euskirchen der Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH gem. Kreistagsbeschluss vom 12.01.2005 (V 53/2005) seit 2005 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Personalkosten unter der Voraussetzung der Landesförderung in gleicher Höhe. Gem. Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.12.2008 wird der Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.05.2009 ein Zuschuss in Höhe von 7.863 € gewährt, so dass die Förderung durch den Kreis Euskirchen in gleicher Höhe erfolgt. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Gemäß der neuen Förderung ab 01.06.2009 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH mit Schreiben vom 06.04.2009 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 in Höhe von 34.762 € und b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 59.592 € gestellt. Da die Zuwendung, wie oben aufgeführt, zu gleichen Teilen durch die Pflegekassen und die Kommunen sichergestellt werden muss, entfällt auf den Kreis Euskirchen: a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 ein Zuwendungsanteil in Höhe von 17.381 € und -3- b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 ein Zuwendungsanteil in Höhe von 29.796 €. Im Haushaltsjahr 2009 stehen Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2010 sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Wie aus dem Verwendungsnachweis der Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH im Jahr 2008 hervorgeht, hat die Wohnberatungsstelle insgesamt 115 Beratungen durchgeführt, davon 33 telefonisch, 23 im Büro, 3 in der Tagesklinik und 56 per Hausbesuch. Für die Hilfesuchenden wurden in Zusammenarbeit mit anderen an der pflegerischen Versorgung beteiligten Institutionen individuelle Lösungsmöglichkeiten entwickelt, die den Verbleib in der eigenen Wohnung sicherten, die häusliche Pflege erleichterten bzw. erst ermöglichten. Insgesamt konnte durch die Wohnberatung im Jahr 2008 bei 8 Betroffenen der Pflegestufen II und III eine Heimaufnahme verhindert werden. Die Betroffenen wohnen auch heute noch im häuslichen Bereich. Bei durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen des Kreises Euskirchen für Heimunterbringungen in Höhe von 1.350 € (Sozialhilfe und Pflegewohngeld), bedeutet jede verhinderte oder zumindest hinausgezögerte Heimunterbringung bei sozialhilfebedürftigen Betroffenen eine erhebliche Kostenersparnis. Auch im Jahr 2009 wurden seitens der Wohnberatung bereits 24 Beratungen durchgeführt, davon 15 Hausbesuche. Die statistischen Zahlen belegen, dass die Arbeit der Wohnberatungsstelle für den Kreis Euskirchen unverzichtbar ist, da sie präventiv tätig wird, den Verbleib in der eigenen Wohnung sicherstellt und hilft Heimkosten einzusparen. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Arbeit der Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wird der Kreistag gebeten, dem Antrag der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH auf Gewährung der Zuwendungen für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 in Höhe von 17.381 € und für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 29.796 € zu zustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)