Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
22.04.09, 04:09
Aktualisiert
22.04.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 523/2009
03.04.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
28.04.2009
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Verlängerung des ARGE-Vertrages
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
x
Tel.: 15 548
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, den ARGE-Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit Brühl
und dem Kreis Euskirchen um ein Jahr bis zum 31.12.2010 zu verlängern.
-2Begründung:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis
Euskirchen vom 23.06.2006 ist befristet bis zum 31.12.2009 (ARGE-Vertrag).
In § 22 Abs. 2 des Vertrages ist vorgesehen, dass die Vertragspartner den Vertrag einvernehmlich
um jeweils 3 weitere Jahre verlängern können.
Diese Verlängerungsregelung kann aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 20.12.2007 jedoch nicht mehr zur Anwendung kommen, da das Bundesverfassungsgericht in
seiner v. g. Entscheidung festgelegt hat, dass § 44 b SGB II mit dem Grundgesetz unvereinbar und
nur noch bis zum 31.12.2010 anwendbar ist.
Da trotz aller bundespolitischer Diskussionen bisher eine ARGE-Nachfolgeregelung nicht vorliegt, hat
die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl mit Schreiben vom 19.03.2009
dem Landrat angeboten, den bestehenden ARGE-Vertrag um ein Jahr bis zum 31.12.2010 zu
verlängern (s. Anlage).
Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Neuregelung sieht die Verwaltung mit Blick auf die
Sicherstellung der Gewährung der Hilfe aus einer Hand für die betroffenen Menschen im Kreis
Euskirchen auch die Notwendigkeit, den ARGE-Vertrag um ein Jahr zu verlängern, um so die durch
das Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist bis zum 31.12.2010 zu nutzen und abzuwarten, ob
nach der Bundestagswahl nicht doch noch eine bundesgesetzliche Regelung getroffen wird.
Alternativ wären zum 01.01.2010 die Vorbereitungen zur getrennten Aufgabenwahrnehmung zu
treffen.
Da die Stadt Euskirchen den Dienstleistungsüberlassungsvertrag mit der ARGE zum 31.12.2009
gekündigt hat, wird zunächst in Verhandlungen mit der Stadt Euskirchen versucht, eine
einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, könnten die der Stadt Euskirchen
übertragenen Aufgaben vom Kreis wahrgenommen werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der ARGE Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit Brühl
und dem Kreis Euskirchen um ein Jahr bis zum 31.12.2010 verlängert wird.
Anlage:
Vertragsentwurf
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)