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Beschlussvorlage GB (Verlängerung des ARGE-Vertrages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
22.04.09, 04:09
Aktualisiert
22.04.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Verlängerung des ARGE-Vertrages) Beschlussvorlage GB (Verlängerung des ARGE-Vertrages)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 523/2009 03.04.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 28.04.2009 Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Verlängerung des ARGE-Vertrages Sachbearbeiter/in: Herr Fritze x Tel.: 15 548 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, den ARGE-Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen um ein Jahr bis zum 31.12.2010 zu verlängern. -2Begründung: Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen vom 23.06.2006 ist befristet bis zum 31.12.2009 (ARGE-Vertrag). In § 22 Abs. 2 des Vertrages ist vorgesehen, dass die Vertragspartner den Vertrag einvernehmlich um jeweils 3 weitere Jahre verlängern können. Diese Verlängerungsregelung kann aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 jedoch nicht mehr zur Anwendung kommen, da das Bundesverfassungsgericht in seiner v. g. Entscheidung festgelegt hat, dass § 44 b SGB II mit dem Grundgesetz unvereinbar und nur noch bis zum 31.12.2010 anwendbar ist. Da trotz aller bundespolitischer Diskussionen bisher eine ARGE-Nachfolgeregelung nicht vorliegt, hat die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl mit Schreiben vom 19.03.2009 dem Landrat angeboten, den bestehenden ARGE-Vertrag um ein Jahr bis zum 31.12.2010 zu verlängern (s. Anlage). Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Neuregelung sieht die Verwaltung mit Blick auf die Sicherstellung der Gewährung der Hilfe aus einer Hand für die betroffenen Menschen im Kreis Euskirchen auch die Notwendigkeit, den ARGE-Vertrag um ein Jahr zu verlängern, um so die durch das Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist bis zum 31.12.2010 zu nutzen und abzuwarten, ob nach der Bundestagswahl nicht doch noch eine bundesgesetzliche Regelung getroffen wird. Alternativ wären zum 01.01.2010 die Vorbereitungen zur getrennten Aufgabenwahrnehmung zu treffen. Da die Stadt Euskirchen den Dienstleistungsüberlassungsvertrag mit der ARGE zum 31.12.2009 gekündigt hat, wird zunächst in Verhandlungen mit der Stadt Euskirchen versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, könnten die der Stadt Euskirchen übertragenen Aufgaben vom Kreis wahrgenommen werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der ARGE Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit Brühl und dem Kreis Euskirchen um ein Jahr bis zum 31.12.2010 verlängert wird. Anlage: Vertragsentwurf gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)