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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 523/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
22.04.09, 04:09
Aktualisiert
22.04.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 523/2009) Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 523/2009)

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Inhalt der Datei

Vertrag über die Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Brühl, mit den Geschäftsstellen in Euskirchen und Kall vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung und dem Kreis Euskirchen - als kommunaler Träger nach dem SGB II vertreten durch den Landrat des Kreises Euskirchen (zusammen nachfolgend bezeichnet als „Vertragspartner“) §1 (1) Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b des SGB II vom 23.06.2006, der zum 01.01.2007 in Kraft getreten und dessen Laufzeit bis zum 31.12.2009 befristet ist, wird auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 des Vertrages durch die Vertragspartner einvernehmlich um ein Jahr bis zum 31.12.2010 verlängert. (2) Alle übrigen Regelungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 23.06.2006 gelten bis zum 31.12.2010 unverändert weiter. Euskirchen, den Agentur für Arbeit Brühl Vorsitzende der Geschäftsführung Kreis Euskirchen Der Landrat ____________________________ Roswitha Stock _____________________________ Günter Rosenke Agentur für Arbeit Geschäftsführer Operativ Kreis Euskirchen Allgemeiner Vertreter des Landrats _____________________________ Ralf Müller ______________________________ Manfred Poth