Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
22.04.09, 04:09
Aktualisiert
22.04.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vertrag
über die Verlängerung des
öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. Zehntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB X)
über die
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft
gem. § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
zwischen
der Agentur für Arbeit Brühl,
mit den Geschäftsstellen in Euskirchen und Kall
vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung
und
dem Kreis Euskirchen
- als kommunaler Träger nach dem SGB II vertreten durch den Landrat des Kreises Euskirchen
(zusammen nachfolgend bezeichnet als „Vertragspartner“)
§1
(1)
Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Ausgestaltung einer
Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b des SGB II vom 23.06.2006, der zum
01.01.2007 in Kraft getreten und dessen Laufzeit bis zum 31.12.2009 befristet
ist, wird auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 des Vertrages durch die
Vertragspartner einvernehmlich um ein Jahr bis zum 31.12.2010 verlängert.
(2)
Alle übrigen Regelungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 23.06.2006
gelten bis zum 31.12.2010 unverändert weiter.
Euskirchen, den
Agentur für Arbeit Brühl
Vorsitzende der Geschäftsführung
Kreis Euskirchen
Der Landrat
____________________________
Roswitha Stock
_____________________________
Günter Rosenke
Agentur für Arbeit
Geschäftsführer Operativ
Kreis Euskirchen
Allgemeiner Vertreter des Landrats
_____________________________
Ralf Müller
______________________________
Manfred Poth