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Beschlussvorlage (Antrag der DLRG - Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 336/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der DLRG - Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 20.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 336/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Irene Jacobs 20.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag der DLRG - Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. TUIV 08/1998 .....Sach1 Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 15.10.2006 (siehe Anlage) beantragt die DLRG – Ortsgruppe Wesseling e.V. – die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 3.800,00 € für die Beschaffung von einem Ausbildungs-Tauchgerät und Ausstattungsgeräten zur Ergänzung des Schulungsraumes. 2. Lösung Gemäss Nr. 4.2 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling kann ein Zuschuss zur Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall (Stückpreis) mindestens 100 EUR beträgt, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur Verfügung steht, die Beschaffung vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gefördert wird oder der Verein die Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen Verwendung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sollten im Haushaltsjahr 2007 Mittel für die Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ bereitgestellt werden, so könnte hieraus für die Beschaffung eines Ausbildungs-Tauchgerätes (Kosten ca. 1.700 EUR) sowie für Ausstattungsgeräte zur Ergänzung des Schulungsraumes (Kosten ca. 2.100 EUR), ein Zuschuss bereits jetzt gebunden werden. Der Stadtsportverband Wesseling e. V. wird in der Sitzung mündlich Stellung nehmen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ sind insgesamt 16.200 EUR im Haushaltsbuch 2006 veranschlagt, von denen noch ca. 2.000 EUR zur Verfügung stehen, die jedoch für die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für die Sportlerehrung verplant sind. TUIV 08/1998