Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
336/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der DLRG - Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
20.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 336/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Irene Jacobs
20.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag der DLRG - Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
TUIV 08/1998
.....Sach1
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 15.10.2006 (siehe Anlage) beantragt die DLRG – Ortsgruppe Wesseling e.V. – die
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 3.800,00 € für die Beschaffung von einem Ausbildungs-Tauchgerät und Ausstattungsgeräten zur Ergänzung des Schulungsraumes.
2. Lösung
Gemäss Nr. 4.2 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling kann ein Zuschuss zur
Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall
(Stückpreis) mindestens 100 EUR beträgt, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur Verfügung
steht, die Beschaffung vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gefördert wird oder der Verein die
Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen Verwendung unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen.
Sollten im Haushaltsjahr 2007 Mittel für die Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ bereitgestellt werden, so könnte hieraus für die Beschaffung eines Ausbildungs-Tauchgerätes (Kosten ca. 1.700 EUR)
sowie für Ausstattungsgeräte zur Ergänzung des Schulungsraumes (Kosten ca. 2.100 EUR), ein Zuschuss bereits jetzt gebunden werden.
Der Stadtsportverband Wesseling e. V. wird in der Sitzung mündlich Stellung nehmen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ sind insgesamt 16.200 EUR im Haushaltsbuch 2006
veranschlagt, von denen noch ca. 2.000 EUR zur Verfügung stehen, die jedoch für die Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten für die Sportlerehrung verplant sind.
TUIV 08/1998