Daten
Kommune
Vettweiß
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Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.06.2007
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
für Donnerstag, den 14.06.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
4.
Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch
(BauGB)
hier. Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung
(V-5/2007)
Ratsmitglied Helmut Kemmerling sagt, dass man die Bedenken der beiden Landwirte
teilen kann, das Lärmgutachten aber zu dem erwarteten Ergebnis kommt, dass eine
Belastung nicht zu erwarten ist. In der Gemeinde Vettweiß sollte der Grundsatz gelten,
dass Wohnen nebeneinander möglich ist.
Die Ratsmitglieder Jürgen Kemmerling und Ruskowski stellen die Standpunkte von BI
und SPD klar, wonach es nicht notwendig ist, hier einen Problemfall zu schaffen, der zu
späteren Konflikten führen könnte.
Ratsmitglied Buir äußert ihr Verständnis für beide Landwirte und fragt an, ob es sinnvoll
wäre, die späteren Bebauer unterschreiben zu lassen, dass sie mit Lärm zu rechnen
haben und nicht klagen können.
Bürgermeister Kranz antwortet hierzu, dass diese Möglichkeit nicht praktikabel ist.
Ratsmitglied Bille berichtet, dass er mit beiden Landwirten gesprochen hat. Beide sehen
eigentlich in der Thematik keine Probleme und tragen die Entscheidung mit.
Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 14 Stimmen bei 11 Gegenstimmen und 1 Enthaltung:
A.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. der
Wertungsvorschläge:
1.
F. Rochels und A. Schröder-Rochels
Schreiben vom 09.04.2006
Es bestehen Bedenken gegen die Erweiterung, da die künftigen Bauherren durch
die von dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb „Budepützhof“
ausgehenden Geräusche gestört werden könnten.
Wertungsvorschlag:
Ein schalltechnisches Gutachten wurde erstellt. Daraus geht hervorgeht, dass die
vom landwirtschaftlichen Betrieb „Budepützhof“ ausgehenden Geräusche die
zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten.
2.
Hubert Wintz
Schreiben vom 17.04.2007
Herr Wintz bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Marienstraße.
Er ist gegen die Erweiterung, da es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis es zu
ersten Konflikten wegen Erntearbeiten, Geräusch- und Geruchsentwicklung,
Wochenendarbeiten usw. kommt.
Wertungsvorschlag:
Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich westlich des Erweiterungsgebietes
gegenüber der Parzelle, die schon von der Ortslagenabgrenzung erfasst und
auch bebaut ist. Zwischen der schon bebauten Parzelle und der
Erweiterungsfläche liegt noch eine weitere Parzelle, so dass der Abstand zum
Betrieb Wintz ungefähr genauso groß ist, wie zum Betrieb „Budepützhof“. Hierbei
hat ein schalltechnisches Gutachten ermittelt, dass die zulässigen
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
3.
BUND
Schreiben vom 16.03.2006
Es kann nicht geprüft werden, ob der angegebene Ausgleich angemessen ist, da
eine Bilanzierung und eine Darstellung der Festsetzungen fehlen.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Eingriff im Nahrungsbiotop des Steinkauzes
Um14.06.2007
das Defizit im Nahrungsangebot für den Steinkauz auszugleichen, Seite 2
Beschluss der Sitzung deserfolgt.
Rates vom
wird vorgeschlagen, an der Grundstücksgrenze eine 3-reihige frei wachsende
Hecke aus bodenständigen, bewehrten Sträuchern mit Beerenfrüchten
anzulegen. In solchen Hecken halten sich gerne Beutetiere des Steinkauzes auf.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.06.2007
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