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Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) hier. Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
hier. Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung) Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
hier. Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung) Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.06.2007 BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß für Donnerstag, den 14.06.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 4. Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) hier. Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung (V-5/2007) Ratsmitglied Helmut Kemmerling sagt, dass man die Bedenken der beiden Landwirte teilen kann, das Lärmgutachten aber zu dem erwarteten Ergebnis kommt, dass eine Belastung nicht zu erwarten ist. In der Gemeinde Vettweiß sollte der Grundsatz gelten, dass Wohnen nebeneinander möglich ist. Die Ratsmitglieder Jürgen Kemmerling und Ruskowski stellen die Standpunkte von BI und SPD klar, wonach es nicht notwendig ist, hier einen Problemfall zu schaffen, der zu späteren Konflikten führen könnte. Ratsmitglied Buir äußert ihr Verständnis für beide Landwirte und fragt an, ob es sinnvoll wäre, die späteren Bebauer unterschreiben zu lassen, dass sie mit Lärm zu rechnen haben und nicht klagen können. Bürgermeister Kranz antwortet hierzu, dass diese Möglichkeit nicht praktikabel ist. Ratsmitglied Bille berichtet, dass er mit beiden Landwirten gesprochen hat. Beide sehen eigentlich in der Thematik keine Probleme und tragen die Entscheidung mit. Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 14 Stimmen bei 11 Gegenstimmen und 1 Enthaltung: A. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. der Wertungsvorschläge: 1. F. Rochels und A. Schröder-Rochels Schreiben vom 09.04.2006 Es bestehen Bedenken gegen die Erweiterung, da die künftigen Bauherren durch die von dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb „Budepützhof“ ausgehenden Geräusche gestört werden könnten. Wertungsvorschlag: Ein schalltechnisches Gutachten wurde erstellt. Daraus geht hervorgeht, dass die vom landwirtschaftlichen Betrieb „Budepützhof“ ausgehenden Geräusche die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. 2. Hubert Wintz Schreiben vom 17.04.2007 Herr Wintz bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Marienstraße. Er ist gegen die Erweiterung, da es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis es zu ersten Konflikten wegen Erntearbeiten, Geräusch- und Geruchsentwicklung, Wochenendarbeiten usw. kommt. Wertungsvorschlag: Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich westlich des Erweiterungsgebietes gegenüber der Parzelle, die schon von der Ortslagenabgrenzung erfasst und auch bebaut ist. Zwischen der schon bebauten Parzelle und der Erweiterungsfläche liegt noch eine weitere Parzelle, so dass der Abstand zum Betrieb Wintz ungefähr genauso groß ist, wie zum Betrieb „Budepützhof“. Hierbei hat ein schalltechnisches Gutachten ermittelt, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. 3. BUND Schreiben vom 16.03.2006 Es kann nicht geprüft werden, ob der angegebene Ausgleich angemessen ist, da eine Bilanzierung und eine Darstellung der Festsetzungen fehlen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Eingriff im Nahrungsbiotop des Steinkauzes Um14.06.2007 das Defizit im Nahrungsangebot für den Steinkauz auszugleichen, Seite 2 Beschluss der Sitzung deserfolgt. Rates vom wird vorgeschlagen, an der Grundstücksgrenze eine 3-reihige frei wachsende Hecke aus bodenständigen, bewehrten Sträuchern mit Beerenfrüchten anzulegen. In solchen Hecken halten sich gerne Beutetiere des Steinkauzes auf. Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.06.2007 Seite 3