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Beschlusstext (a) Offene Ganztagsschule; hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens b) Kindertageseinrichtungen; hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
13.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (a) Offene Ganztagsschule; 
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.08.2007 BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß für Montag, den 13.08.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 3. a) Offene Ganztagsschule; hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens b) Kindertageseinrichtungen; hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens (V-33/2007) Die CDU-Fraktion erweitert ihren Antrag dahingehend, dass sie beantragt, die Kosten für die Mittagsverpflegung für Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 - 12.271,00 € je Kalenderjahr in Gänze zu erlassen. Bürgermeister Kranz weist die Anwesenden darauf hin, dass im Entwurf des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ein Elternanteil von 0,50 Cent pro Mahlzeit bei einem Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 1,00 € und einem Zuschuss von 1,00 € durch das Land vorgesehen ist. Das heißt, ein Antrag für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ würde keine Aussicht auf Erfolg haben, da dies am nicht erhobenen Elternanteil scheitern würde. Außerdem käme man in Erklärungsnot, wenn man Eltern zum jetzigen Zeitpunkt vom Essensbeitrag freistellt und bei einer möglichen Teilnahme am Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ den Eltern erklären müsste, dass sie dann einen Eigenanteil für das Essen übernehmen müssen. Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag der CDU-Fraktion wie folgt ergänzt und dem Rat der Gemeinde einstimmig empfohlen: a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 – 12.271,00 € je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 1,50 € erlassen. b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist gleichermaßen auf den entsprechenden Personenkreis, die Mittagsverpflegung in unseren Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, anzuwenden. c) Bei den unter Buchstabe a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche Ersparnis nicht auf einen ggf. vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden. d) Nach Inkrafttreten des Landesprogrammes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll ein entsprechender Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung sowie eine Elternbeteiligung vorsieht, gestellt werden. e) Nach Antragsbescheid wird über den Sachverhalt neu beraten.