Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
13.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.08.2007
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
der Gemeinde Vettweiß
für Montag, den 13.08.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
3.
a) Offene Ganztagsschule;
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung
der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
(V-33/2007)
Die CDU-Fraktion erweitert ihren Antrag dahingehend, dass sie beantragt, die Kosten für
die Mittagsverpflegung für Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen
zwischen 0 - 12.271,00 € je Kalenderjahr in Gänze zu erlassen.
Bürgermeister Kranz weist die Anwesenden darauf hin, dass im Entwurf des
Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ein Elternanteil von 0,50 Cent pro Mahlzeit bei
einem Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 1,00 € und einem Zuschuss von 1,00 €
durch das Land vorgesehen ist. Das heißt, ein Antrag für das Programm „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ würde keine Aussicht auf Erfolg haben, da dies am nicht erhobenen
Elternanteil scheitern würde. Außerdem käme man in Erklärungsnot, wenn man Eltern
zum jetzigen Zeitpunkt vom Essensbeitrag freistellt und bei einer möglichen Teilnahme
am Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ den Eltern erklären müsste, dass sie dann
einen Eigenanteil für das Essen übernehmen müssen.
Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag der CDU-Fraktion wie folgt ergänzt und
dem Rat der Gemeinde einstimmig empfohlen:
a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 – 12.271,00 € je
Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS
freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen
haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 1,50 €
erlassen.
b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist
gleichermaßen auf den entsprechenden Personenkreis, die Mittagsverpflegung in
unseren Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, anzuwenden.
c) Bei den unter Buchstabe a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche
Ersparnis nicht auf einen ggf. vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden.
d) Nach Inkrafttreten des Landesprogrammes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll ein
entsprechender Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung sowie eine
Elternbeteiligung vorsieht, gestellt werden.
e) Nach Antragsbescheid wird über den Sachverhalt neu beraten.