Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
187 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
09.05.17, 18:01
Aktualisiert
09.05.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.04.2017
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-58/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 18.05.2017
Gemeinderat am 01.06.2017
- öffentlich -
Beitritt der Gemeinde Vettweiß zur d-NRW AöR
Begründung:
Mit der neuen Anstalt d-NRW erfolgt die Institutionalisierung der staatlichkommunalen Zusammenarbeit nachhaltig und verbindlich. Sie ist erste
Ansprechpartnerin für IT-Kooperationen zwischen Land und Kommunen, um die
Standardisierung, Kompetenzbündelung und den Interessenausgleich herzustellen.
Zum 01.01.2017 ist d-NRW AöR durch das Land Nordrhein-Westfalen errichten worden, eine
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW
Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft.
Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch
das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und
Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben
möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen
Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
dienen,
erbringt
sie
insbesondere
im
Rahmen
von
staatlich-kommunalen
Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der
Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW (gegründet als Gremium der
ebenenübergreifenden Kooperation).
Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von dNRW in der bisherigen Rechtsform sind:
Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen
Vergabeplattform „vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole
Ruhr, Westfalen, Wirtschaftsregion Aachen und Köln
Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private
Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und
KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW
Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute
Schule 2020“ sind in Planung.
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat
besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs
kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und
die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der
Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere
Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und haben
die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Für die einzelne Kommunalverwaltung ist es von Interesse, auch weiterhin an den
Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. So enthalten das am 06.07.2016 vom Land
beschlossene E-Government-Gesetz und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine
Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen
erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.
Zudem können Kommunen, soweit sie Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der
Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen.
Historie zur Ergänzung:
d-NRW bestand aus einem in privater (d-NRW-Betriebs-GmbH & Co KG) und einem in
öffentlicher Hand befindlichen Bereich (d-NRW Besitz-GmbH & Co KG). Gesellschafter der
Besitzgesellschaft waren das Land Nordrhein-Westfalen und ein großer Teil der Kommunen
des Landes Nordrhein-Westfalen (zum Teil über die kommunalen IT-Dienstleister) sowie die
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Beteiligungen wurden im Public
Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (d-NRW Public Konsortium GbR)
zusammengefasst. Die Beteiligung des Landes wurde vom Ministerium für Inneres und
Kommunales verwaltet.
Die aus der ursprünglichen ÖPP-Konzeption resultierenden komplizierten Strukturen mit
einer Vielzahl von Organisationseinheiten und Gremien verursachten erheblichen
Steuerungs- und Abstimmungsaufwand, der angesichts der gesellschaftsrechtlichen
Trennung beider Bereiche nicht mehr zu rechtfertigen war.
Eine beitrittsbegründende gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ist
beigefügt.
Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen
Zusammenarbeit – auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt auch
die kdvz Rhein-Erft-Rur ihren Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und
kommunaler Träger von d-NRW.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, den
Beitritt zur d-NRW AöR rückwirkend zum 1.1.2017 zu beschließen und den
Bürgermeister zu ermächtigen, das Stammkapital einzubringen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Einmalige Einlage in Höhe von 1.000 €, die beim einem späteren Austritt
unverzinslich zurückerstattet werden.