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Dringlichkeitsentscheidung (Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben bei Sachkonto 02.126.01.00/ 5412001 (Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
113 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:01
Aktualisiert
19.09.17, 18:01
Dringlichkeitsentscheidung (Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben bei Sachkonto 02.126.01.00/ 5412001 (Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr))

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.08.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-101/2017 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW - öffentlich - Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben bei Sachkonto 02.126.01.00/ 5412001 (Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr) Begründung: Die Feuerwehr hat eine Bestellung für Dienst- und Schutzkleidung in einer Größenordnung von 7.132,18 € bei der Verwaltung eingereicht. Hierbei handelt es sich um Neueinkleidungen und um den Ersatz defekter Bekleidung. Ferner machen sechs Feuerwehrkammeraden eine AGT-Ausbildung (Atemschutzgeräteträger), die dann ebenfalls entsprechend einzukleiden sind (Kosten pro Person ca. 900,00 bis 1.000,00 €). Da bei dem o.g. Sachkonto z.Zt. lediglich noch 4.500,00 € zur Verfügung stehen sind 12.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Mehrausgaben können durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Entscheidung: Im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs.1 Satz 2, GO NRW wird entschieden, bei Sachkonto 02.126.01.00/ 5412001 Mittel in Höhe von 12.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen. J. Kunth D. Hürtgen (Bürgermeister) (Ratsmitglieder) I. Rosbroy J. Ruskowski T. Poth