Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vlatten, Thomas
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Betreff:
Hatzold, Stefanie <stefanie.hatzold@bezreg-koeln.nrw.de>
Mittwoch, 8. November 2017 16:27
Vlatten, Thomas
Widuch, Gabriele
AW: Biogasanlage Vettweiß
Sehr geehrter Herr Vlatten,
bei Biogasanlagen werden gewöhnlich das verschmutzte Niederschlagswasser und die Sickersäfte aus den
Fahrsilos zurück in die Fermenter oder Gärrestebehälter gepumpt und somit dem Prozess wieder
zugeführt. Unbelastetes Niederschlagswasser wird bei der Biogasanlage Vettweiß in ein
Regenrückhaltebecken eingeleitet. Von hier konnte dieses Wasser in den Mersheimer Graben eingeleitet
werden. Dafür gab es eine Einleitererlaubnis der Oberen Wasserbehörde.
Zum ersten Mal wurde eine Verschmutzung des Mersheimer Graben durch die Biogasanlage Vettweiß im
Dezember 2014 festgestellt. Ursache war ein verstopfter Schmutzwasserablaufschacht auf dem
Hofgelände vor den Siloplatten. Durch die Verstopfung hatte sich das verschmutze Regenwasser nachts
auf dem Hofgelände zurückgestaut und gelangte über einen Regenwassereinlaufschacht ins
Regenrückhaltebecken und von dort aus in den Mersheimer Graben. Daraufhin wurden die
Schmutzauffangeimer aus den Hofeinlaufschächten entfernt, so dass größere Schmutzpartikel bis in den
Sammelbehälter abgeleitet werden konnten und somit ggf. ein Alarm ausgelöst wird.
Eine erneute Verunreinigung wurde im Dezember 2015 festgestellt. Ursache war hier die Beschädigung
eines Rohres für unbelastetes Niederschlagswasser. So konnte belastetes Wasser und Sickersaft über das
Rohr ins Regenrückhaltebecken gelangen. Bei den festgestellten Verunreinigungen wurde wie auch im Jahr
2014 sofort der Zulauf vom Regenrückhaltebecken zum Mersheimer Graben verschlossen, so dass keine
weitere Verunreinigung des Grabens stattfinden konnte.
Aufgrund des Vorfalls im Dezember 2015 hat die Obere Wasserbehörde angeordnet, den Zulauf vom
Becken zum Graben bis auf weiteres zu verschließen und kein Wasser mehr in den Graben einzuleiten.
Leider hat sich dann beim nächsten Vorfall im Dezember 2016 herausgestellt, dass der Schieber nicht
vollkommen geschlossen war, so dass man wie Sie wissen, den Zulauf mit Beton verfüllt hat. Eine
Einleitung in den Graben ist somit weiterhin nicht möglich. Ursachen dieser Störung sind Ihnen bekannt.
Es gibt also keine Genehmigung, um Gärreste in den Mersheimer Graben einzuleiten, eine solche
Genehmigung würde auch nie erteilt werden. Abgeleitet werden durfte ausschließlich unbelastetes
Niederschlagswasser aus der Getrennterfassung der Anlage. Aber selbst diese Ableitung ist zur Zeit nicht
erlaubt. Von daher waren es drei bedauerliche Betriebsstörungen, die nicht vorhersehbar waren, sich aber
aufgrund der durchgeführten Maßnahmen nicht wiederholten sollten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefanie Hatzold
1
Bezirksregierung Köln
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
50606 Köln
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Von: Vlatten, Thomas [mailto:TVlatten@vettweiss.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2017 15:50
An: Hatzold, Stefanie
Betreff: Biogasanlage Vettweiß
Sehr geehrter Frau Hatzold,
das Anlage beigefügten Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß überreiche ich zur
Kenntnisnahme und mit der Bitte um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Vlatten
Gemeinde Vettweiß
Sachgebiet Bürgerbüro und Ordnungsamt
Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß
Telefon-Nr.: +49 (0) 24 24 209 211
Telefax:
+49 (0) 24 24 209 234
E-Mail:
tvlatten@vettweiss.de
www.vettweiss.de
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