Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Stellungsnahme Bez.Reg. Biogasanlage)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
76 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Mitteilung (Stellungsnahme Bez.Reg. Biogasanlage) Mitteilung (Stellungsnahme Bez.Reg. Biogasanlage)

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Vlatten, Thomas Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Hatzold, Stefanie <stefanie.hatzold@bezreg-koeln.nrw.de> Mittwoch, 8. November 2017 16:27 Vlatten, Thomas Widuch, Gabriele AW: Biogasanlage Vettweiß Sehr geehrter Herr Vlatten, bei Biogasanlagen werden gewöhnlich das verschmutzte Niederschlagswasser und die Sickersäfte aus den Fahrsilos zurück in die Fermenter oder Gärrestebehälter gepumpt und somit dem Prozess wieder zugeführt. Unbelastetes Niederschlagswasser wird bei der Biogasanlage Vettweiß in ein Regenrückhaltebecken eingeleitet. Von hier konnte dieses Wasser in den Mersheimer Graben eingeleitet werden. Dafür gab es eine Einleitererlaubnis der Oberen Wasserbehörde. Zum ersten Mal wurde eine Verschmutzung des Mersheimer Graben durch die Biogasanlage Vettweiß im Dezember 2014 festgestellt. Ursache war ein verstopfter Schmutzwasserablaufschacht auf dem Hofgelände vor den Siloplatten. Durch die Verstopfung hatte sich das verschmutze Regenwasser nachts auf dem Hofgelände zurückgestaut und gelangte über einen Regenwassereinlaufschacht ins Regenrückhaltebecken und von dort aus in den Mersheimer Graben. Daraufhin wurden die Schmutzauffangeimer aus den Hofeinlaufschächten entfernt, so dass größere Schmutzpartikel bis in den Sammelbehälter abgeleitet werden konnten und somit ggf. ein Alarm ausgelöst wird. Eine erneute Verunreinigung wurde im Dezember 2015 festgestellt. Ursache war hier die Beschädigung eines Rohres für unbelastetes Niederschlagswasser. So konnte belastetes Wasser und Sickersaft über das Rohr ins Regenrückhaltebecken gelangen. Bei den festgestellten Verunreinigungen wurde wie auch im Jahr 2014 sofort der Zulauf vom Regenrückhaltebecken zum Mersheimer Graben verschlossen, so dass keine weitere Verunreinigung des Grabens stattfinden konnte. Aufgrund des Vorfalls im Dezember 2015 hat die Obere Wasserbehörde angeordnet, den Zulauf vom Becken zum Graben bis auf weiteres zu verschließen und kein Wasser mehr in den Graben einzuleiten. Leider hat sich dann beim nächsten Vorfall im Dezember 2016 herausgestellt, dass der Schieber nicht vollkommen geschlossen war, so dass man wie Sie wissen, den Zulauf mit Beton verfüllt hat. Eine Einleitung in den Graben ist somit weiterhin nicht möglich. Ursachen dieser Störung sind Ihnen bekannt. Es gibt also keine Genehmigung, um Gärreste in den Mersheimer Graben einzuleiten, eine solche Genehmigung würde auch nie erteilt werden. Abgeleitet werden durfte ausschließlich unbelastetes Niederschlagswasser aus der Getrennterfassung der Anlage. Aber selbst diese Ableitung ist zur Zeit nicht erlaubt. Von daher waren es drei bedauerliche Betriebsstörungen, die nicht vorhersehbar waren, sich aber aufgrund der durchgeführten Maßnahmen nicht wiederholten sollten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Hatzold 1 Bezirksregierung Köln Dezernat 53 - Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147-3448 Telefax: + 49 (0) 221 - 147-4168 mailto: stefanie.hatzold@brk.nrw.de http://www.brk.nrw.de Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/BezRegKoeln Von: Vlatten, Thomas [mailto:TVlatten@vettweiss.de] Gesendet: Mittwoch, 8. November 2017 15:50 An: Hatzold, Stefanie Betreff: Biogasanlage Vettweiß Sehr geehrter Frau Hatzold, das Anlage beigefügten Schreiben der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß überreiche ich zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Vlatten Gemeinde Vettweiß Sachgebiet Bürgerbüro und Ordnungsamt Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß Telefon-Nr.: +49 (0) 24 24 209 211 Telefax: +49 (0) 24 24 209 234 E-Mail: tvlatten@vettweiss.de www.vettweiss.de Aus Rechts- und Sicherheitsgruenden ist die in dieser E-Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestaetigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung in schriftlicher Form nach. Beachten Sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Diese Nachricht ist ausschliesslich fuer den bezeichneten Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt. Sollten Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein, so bitten wir Sie, sich mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. 2