Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
13.09.17, 11:54
Aktualisiert
13.09.17, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.09.2017
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-132/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2017
Gemeinderat am 28.09.2017
- öffentlich -
Errichtung von zwei Gärrestlagern durch die Biogasanlage
Begründung:
Nachdem die Gemeinde Vettweiß der Agrarenergie Vettweiß das unmittelbar
angrenzende Grundstück an die Biogasanlage veräußert hat, wird nunmehr seitens
der
Bezirksregierung
Köln
der
Genehmigungsantrag
gemäß
§
4
Bundesimissionsschutzgesetz vorgelegt.
Demnach ist beabsichtigt, auf dem Grundstück zwei Gärrestlager zu errichten, die
mit einer geruchsdichten Abdeckung versehen sind. Die Gärrestlager haben eine
Gesamthöhe von 17,70 m und 13,36 m, die damit die im Bebauungsplan
festgesetzte Gesamthöhe von 12 m überschreiten. Somit ist eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die bisher vorhandenen Behälter
auf der Biogasanlage besitzen bereits eine Höhe von maximal 16 m, sodass das eine
Gärrestlager die Höhe minimal mit 1,70 m überschreitet und das zweite Gärrestlager
ca. 2,50 m unter dieser Höhe liegt. Ferner ist beabsichtigt, das Grundstück aus
Gewässerschutzgründen mit einem Wall zu versehen. Da die Verwallung zum Teil im
Gewässerschutzstreifen liegt, ist auch hier eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erforderlich. Da zwischen Wall und Mersheimergraben immer
noch eine freie Fläche von 1,80 m verbleibt, bestehen keine Bedenken, eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Entsprechende
Gutachten bezüglich immissionsschutzrechtlicher Belange, Arbeitsschutz und
Anlagensicherheit, wasserrechtlicher Belange und naturschutzrechtliche Belange
sind dem Antrag beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Erteilung des Einvernehmens keine
Bedenken. Auch der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sollte zugestimmt werden. Da der Bezirksregierung bis spätestens
zum 27.09.2017 die Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen ist, soll im Wege der
Dringlichkeit gemäß § 60, Abs. 1 Satz 1 GONRW entschieden werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60,
Abs. 1, Satz 1 GONRW das Einvernehmen zum Genehmigungsantrag gemäß § 4
Bundesemissionsschutzgesetz der Agrarenergie Krukum GmbH & Co.KG zur
Errichtung von 2 Gärrestlagern zu erteilen und einer Befreiung von Festsetzungen
des Bebauungsplanes bezüglich der Höhe der Gärrestlager und Verwallung auf dem
Grundstück zuzustimmen.