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Vorlage (Errichtung von zwei Gärrestlagern durch die Biogasanlage)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
13.09.17, 11:54
Aktualisiert
13.09.17, 11:54
Vorlage (Errichtung von zwei Gärrestlagern durch die Biogasanlage)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.09.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-132/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2017 Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Errichtung von zwei Gärrestlagern durch die Biogasanlage Begründung: Nachdem die Gemeinde Vettweiß der Agrarenergie Vettweiß das unmittelbar angrenzende Grundstück an die Biogasanlage veräußert hat, wird nunmehr seitens der Bezirksregierung Köln der Genehmigungsantrag gemäß § 4 Bundesimissionsschutzgesetz vorgelegt. Demnach ist beabsichtigt, auf dem Grundstück zwei Gärrestlager zu errichten, die mit einer geruchsdichten Abdeckung versehen sind. Die Gärrestlager haben eine Gesamthöhe von 17,70 m und 13,36 m, die damit die im Bebauungsplan festgesetzte Gesamthöhe von 12 m überschreiten. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die bisher vorhandenen Behälter auf der Biogasanlage besitzen bereits eine Höhe von maximal 16 m, sodass das eine Gärrestlager die Höhe minimal mit 1,70 m überschreitet und das zweite Gärrestlager ca. 2,50 m unter dieser Höhe liegt. Ferner ist beabsichtigt, das Grundstück aus Gewässerschutzgründen mit einem Wall zu versehen. Da die Verwallung zum Teil im Gewässerschutzstreifen liegt, ist auch hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Da zwischen Wall und Mersheimergraben immer noch eine freie Fläche von 1,80 m verbleibt, bestehen keine Bedenken, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Entsprechende Gutachten bezüglich immissionsschutzrechtlicher Belange, Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, wasserrechtlicher Belange und naturschutzrechtliche Belange sind dem Antrag beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Erteilung des Einvernehmens keine Bedenken. Auch der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollte zugestimmt werden. Da der Bezirksregierung bis spätestens zum 27.09.2017 die Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen ist, soll im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60, Abs. 1 Satz 1 GONRW entschieden werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60, Abs. 1, Satz 1 GONRW das Einvernehmen zum Genehmigungsantrag gemäß § 4 Bundesemissionsschutzgesetz der Agrarenergie Krukum GmbH & Co.KG zur Errichtung von 2 Gärrestlagern zu erteilen und einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Höhe der Gärrestlager und Verwallung auf dem Grundstück zuzustimmen.