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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße - hier Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8190/2012 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße hier Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Für dem Bereich zwischen Neusser Straße, Wiesenstraße und Erftstraße gilt seit 1986 der Bebauungsplan Nr. 33 /Bedburg. Dieser Bebauungsplan sah die Entwicklung eines kleinteilig strukturierten Mischgebietes mit einem System innen liegender Erschließungsstraßen vor. Die tatsächliche Entwicklung folgte jedoch in wesentlichen Teilen einzelnen Planänderungen, die bis zur Planreife, jedoch nicht abschließend zur Rechtskraft geführt wurden. Vor diesem Hintergrund sollte der Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung die teilweise überplanten Einzelbereiche zusammenführen. Aufgrund unterschiedlicher Entwicklungsgeschwindigkeiten der Teilbereiche konnte jedoch noch kein alle Teilbereiche umfassendes Plankonzept aufgestellt werden. In der Folge wurden und werden einzelne Teilbereiche zur Rechtskraft gebracht, welche einerseits einzeln aufgestellt werden können, andererseits für die übrigen, noch nicht abschließend überplanten Teilbereiche keine Einschränkungen oder Restriktionen herbeiführen. Hierzu zählen bisher u. a. die Planänderungen BP 33/Bedburg, 6. Änderung (Erftstraße) sowie BP 33/Bedburg, 4. Änderung (Aldi-Markt) – siehe den beigefügten Übersichtsplan. Für den Bereich der Neusser Straße im Bereich zur Einmündung der Gartenstraße liegt der Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans vor. Hintergrund ist die mögliche Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses, welches von dem Ursprungsplan baurechtlich nicht abgedeckt ist. Wenngleich über Fragen des Grunderwerbs in diesem Bereich noch nicht abschließend entschieden worden ist (siehe TOP 15 der Tagesordnung des Rates am 03.07.2012 – WP880/2012, 2. Ergänzung), soll zuvor bereits das Änderungsverfahren des Bebauungsplans eingeleitet werden, um für die im Bereich der Neusser Straße gelegenen unbebauten Grundstücke zeitnah die baurechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Bebauung zu schaffen. Dabei ist vorgesehen, dass die Baugrundstücke unabhängig von der Eigentumsfrage genutzt werden können. Die Festsetzungen sollen eine mit dem vorhandenen Bestand verträgliche Bebauung der Freibereiche sicherstellen. Dies betrifft insbesondere die Höhen sowie Gesamtkubaturen der Gebäude. Eine Überplanung des gesamten Bereichs des BP 33/Bedburg und damit eine Zusammenfassung sämtlicher Teilbereiche ist bisher noch nicht möglich, da es insbesondere noch konzeptioneller Abstimmungen im Bereich der Seniorenheime inkl. möglicher weiterer Gebäude für diese Anlage bedarf. Daher soll mit der Einleitung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 das Baurecht für den Teilbereich an der Neusser Straße geschaffen werden, obwohl dies durchaus Auswirkungen auf die anderen Plangebiete haben kann. Da ein zeitnaher Fortgang in diese anderen Plangebiete jedoch nicht erwartet werden kann, ist ein weiteres Abwarten für die Antragsteller nicht zumutbar. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Dabei ist eine Entwicklung dieser Flächen unabhängig von einer möglichen Neunutzung des Grundstücks des benachbarten Möbelmarktes möglich, da sie inhaltlich abgestimmt wird. Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012: Nach Erarbeitung der Planunterlagen soll nunmehr der Offenlagebeschluss gefasst werden. Auf die frühzeitige Beteiligung wird verzichtet. Eine Entscheidung über den Verkauf städtischer Grundstücke in diesem Bereich erfolgt unabhängig vom Bauleitplanverfahren. Beschlussvorlage WP8-190/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bebauungsplanänderung trägt zur städtebaulich angemessenen Grundstücksnutzung in zentraler Lage in Bedburg bei und stärkt damit die Funktionsfähigkeit des Siedlungsschwerpunktes Bedburg. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 07.11.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-190/2012 1. Ergänzung Seite 3