Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8190/2012 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße
und Gartenstraße hier Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 33/Bedburg, 7. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Für dem Bereich zwischen Neusser Straße, Wiesenstraße und Erftstraße gilt seit 1986 der
Bebauungsplan Nr. 33 /Bedburg. Dieser Bebauungsplan sah die Entwicklung eines kleinteilig
strukturierten Mischgebietes mit einem System innen liegender Erschließungsstraßen vor. Die
tatsächliche Entwicklung folgte jedoch in wesentlichen Teilen einzelnen Planänderungen, die bis
zur Planreife, jedoch nicht abschließend zur Rechtskraft geführt wurden. Vor diesem Hintergrund
sollte der Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung die teilweise überplanten Einzelbereiche
zusammenführen. Aufgrund unterschiedlicher Entwicklungsgeschwindigkeiten der Teilbereiche
konnte jedoch noch kein alle Teilbereiche umfassendes Plankonzept aufgestellt werden.
In der Folge wurden und werden einzelne Teilbereiche zur Rechtskraft gebracht, welche einerseits
einzeln aufgestellt werden können, andererseits für die übrigen, noch nicht abschließend
überplanten Teilbereiche keine Einschränkungen oder Restriktionen herbeiführen. Hierzu zählen
bisher u. a. die Planänderungen BP 33/Bedburg, 6. Änderung (Erftstraße) sowie BP 33/Bedburg,
4. Änderung (Aldi-Markt) – siehe den beigefügten Übersichtsplan.
Für den Bereich der Neusser Straße im Bereich zur Einmündung der Gartenstraße liegt der
Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans vor. Hintergrund ist die mögliche
Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses, welches von dem Ursprungsplan baurechtlich
nicht abgedeckt ist.
Wenngleich über Fragen des Grunderwerbs in diesem Bereich noch nicht abschließend
entschieden worden ist (siehe TOP 15 der Tagesordnung des Rates am 03.07.2012 – WP880/2012, 2. Ergänzung), soll zuvor bereits das Änderungsverfahren des Bebauungsplans
eingeleitet werden, um für die im Bereich der Neusser Straße gelegenen unbebauten Grundstücke
zeitnah die baurechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Bebauung zu
schaffen. Dabei ist vorgesehen, dass die Baugrundstücke unabhängig von der Eigentumsfrage
genutzt werden können. Die Festsetzungen sollen eine mit dem vorhandenen Bestand verträgliche
Bebauung der Freibereiche sicherstellen. Dies betrifft insbesondere die Höhen sowie
Gesamtkubaturen der Gebäude.
Eine Überplanung des gesamten Bereichs des BP 33/Bedburg und damit eine Zusammenfassung
sämtlicher Teilbereiche ist bisher noch nicht möglich, da es insbesondere noch konzeptioneller
Abstimmungen im Bereich der Seniorenheime inkl. möglicher weiterer Gebäude für diese Anlage
bedarf.
Daher soll mit der Einleitung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 das Baurecht für den
Teilbereich an der Neusser Straße geschaffen werden, obwohl dies durchaus Auswirkungen auf
die anderen Plangebiete haben kann. Da ein zeitnaher Fortgang in diese anderen Plangebiete
jedoch nicht erwartet werden kann, ist ein weiteres Abwarten für die Antragsteller nicht zumutbar.
Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Dabei ist eine
Entwicklung dieser Flächen unabhängig von einer möglichen Neunutzung des Grundstücks des
benachbarten Möbelmarktes möglich, da sie inhaltlich abgestimmt wird.
Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012:
Nach Erarbeitung der Planunterlagen soll nunmehr der Offenlagebeschluss gefasst werden. Auf
die frühzeitige Beteiligung wird verzichtet. Eine Entscheidung über den Verkauf städtischer
Grundstücke in diesem Bereich erfolgt unabhängig vom Bauleitplanverfahren.
Beschlussvorlage WP8-190/2012 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bebauungsplanänderung trägt zur städtebaulich angemessenen Grundstücksnutzung in zentraler Lage in Bedburg
bei und stärkt damit die Funktionsfähigkeit des Siedlungsschwerpunktes Bedburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 07.11.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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