Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
20.11.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-174/2017
Mitteilung
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
20.11.2017
- öffentlich -
Flüchtlingssituation in der Gemeinde Vettweiß;
hier: Sachstandsbericht
Mitteilung:
Zum Stichtag 18.10.2017 sind in der Gemeinde Vettweiß 191 ausländische
Flüchtlinge aus 23 verschiedenen Ländern untergebracht. Die meisten Flüchtlinge
stammen aus Syrien (= 46 Personen), dem Irak (= 36 Personen) und aus
Afghanistan (= 15 Personen).
Von den insgesamt 191 Personen sind
83
Personen an eine Wohnsitzauflage gebunden bzw. erhalten
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz-IV).
63
Personen befinden sich noch im laufenden Asylverfahren und
besitzen somit eine Aufenthaltsgestattung. Diese Flüchtlinge
erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
durch die Gemeinde, wofür diese dann eine pauschale
Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vom Land
NRW erhält.
45
Personen sind im Besitz einer Duldung, d.h. deren Abschiebung
ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zur Zeit nicht
möglich. Auch dieser Personenkreis erhält Leistungen nach dem
Asylbewerber-leistungsgesetz, wobei hierfür allerdings keine
Pauschalen nach dem FlüAG gewährt werden.
Unter den 191 ausländischen Flüchtlingen befinden sich 23 Kinder im
Kindergartenalter und 43 Kinder/Jugendliche im Alter von 6 Jahren bis zur
Volljährigkeit.
Seit der letzten Information sind keine Zuweisungen erfolgt. Eine serbische weibl.
Einzelperson wurde abgeschoben. Eine weitere für eine Abschiebung vorgesehen
Person ist untergetaucht.
Die Aufnahmesituationen stellen sich wie folgt dar:
Asylsuchende: Die Aufnahmequote beträgt 85 %.
Personen mit Aufnahmequote = 45 %.
Am 11.11.2017 wird der „Tag der offenen Tür“ in der neuen Asylunterkunft an der
Kettenheimer Str. 14 a stattfinden. Voraussichtlich am 15.11.2017 wird der Neubau
durch das Bauordnungsamt des Kreises Düren abgenommen, so dass hiernach die
Belegung erfolgen kann.
Da das Gebäude teilweise mit Mitteln der NRW.Bank aus dem Förderprogramm
„Flüchtlingsunterkünfte“ finanziert wurde, dürfen hierin keine Personen mit
Wohnsitzauflage untergebracht werden, da es sich bei diesem Personenkreis nicht
um eine sogenannte Erstunterbringung handelt. In der neuen Unterkunft werden in
den Erdgeschossräumen männliche Einzelpersonen untergebracht. Die Räume im
Obergeschoss werden mit Familien bzw. weibl. Einzelpersonen belegt.
Durch den Bezug des Neubaus werden Räume in der bisherigen Unterkunft
„Kettenheimer Str. 14“, die Wohnung „Gereonstr. 13 EG“ sowie die Räume im
Haupthaus „Petrusstr. 53“ frei. Die Räume in der „Kettenheimer Str. 14“ sollen
renoviert und anschließend an Einzelpersonen mit Wohnsitzauflage vergeben
werden. In der Gereonstr. 13 soll künftig der Jugendtreff untergebracht werden.
Als Reserve in Hinblick auf die noch ausstehenden Zuweisungen soll das Haupthaus
in Gladbach, Petrusstr. 53, vorgehalten werden.