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Beschlussvorlage (BP 33.7 / Bedburg Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
271 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Beschlussvorlage (BP 33.7 / Bedburg Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 253 Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO) VORENTWURF 1. 93 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 19 Mischgebiete (§ 6 BauNVO) Die in § 6 Abs. 2 BauNVO aufgeführten allgemeinen zulässigen Nutzungen 1. Gartenbaubetriebe 2. Tankstellen 3. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 BauNVO sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig. 235 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 7. Änderung gem. § 13a BauGB 319 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO) 295 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen 434 bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrsfläche, die unmittelbar vor dem Grundstück liegt. Es gilt jeweils die Verkehrsfläche vor der Haupteingangsseite des Gebäudes. Für Baufenster, die mehr als 20,00 m von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt liegen, ist die Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen die maximale bestehende 202 Geländehöhe innerhalb des Baufensters. 635 Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die 374 Traufe der Schnittlinie des niedrigeren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Flachdächern ist die festgesetzte maximale Traufhöhe durch die Oberkante des obersten Vollgeschosses einzuhalten. Ein eventuelles Staffelgeschoss im Sinne der BauO NRW als Nichtvollgeschoss darf die maximale Traufhöhe mit seinem obersten Dachabschluss maximal um 3,50 m überschreiten. 439 ,0 22 3. 504 ,0 14 6,0 0m 6,0 0m TH 12,0 FH 592 tra rS 53 LP BI II ße SD 604 GRZ 0,4 II V 30 BI 13 LP L2 n ah MI 2 621 5° -4 o 622 140 IV 191 420 6,0 8. 301 B LP 6,0 164 5 D3 - ° 45 632 # B LP IV 2. Erhaltungsgebot des Baumbestandes (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) 310 311 384 III 333 1. 631 442 22 20 18 213 Zweckbestimmung Elektrizität 336 322 Sonstige Planzeichen Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu 323 belastende Fläche (siehe textliche Festsetzungen u. Hinweise) 419 LPB III LPB IV 49 320 2. 526 3. 387 Kampfmittel 361 Vorschlag Parzellierung Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Bedburg, den ____________________ Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom ______________ aufgestellt worden. Bedburg, den _____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. _______________________________ (ÖbVI) ________________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) Trägerbeteiligung Offenlegungsbeschluss Offenlage Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durchgeführt worden. Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Rat der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Bedburg, den ____________________ Bedburg, den _____________________ Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) Erdbebengefährdung 39 Vorgezogene Bürgerbeteiligung Die öffentliche Unterrichtung der Bürger hat gemäß § 3 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durch öffentliche Auslegung stattgefunden. 40 Kau Bedburg, den ____________________ 38 37 Satzungsbeschluss Im E rftbu 4. 41 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen Aufstellungsbeschluss 351 Dem Kampfmittelräumdienst liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln oder Bombenblindgängern / Kampfmitteln vor, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet / 158 271diesen Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, Kampfgebiet liegt. Auch wenn Bodenuntersuchungen dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umge275 hend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen ist. 27 Satteldach mit vorgeschriebener Dachneigung SD 30-45° Planunterlage Bodendenkmäler Grundwasserverhältnisse 43 42 Entwurf und Bearbeitung: V e r Baugrundverhältnisse schö nerun 376 Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natürliche Grundwasserspiegel 352 naStand 13.11.2012 g he der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. 92 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Abgrenzung unterschiedlicher Dachformen 375 354 324 Hauptfirstrichtung max. Traufhöhe als Höchstmaß in Metern über Bezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen) 94in Metern max. Firsthöhe als Höchstmaß über Bezugspunkt (siehe textliche Festsetzungen) Zuordnung der Lärmpegelbereiche 363 gemäß DIN 4109 Abgrenzung unterschiedlicher Maße der Nutzungen Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß FH 12,00 bau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen. Geeignete Abdichtungsmaßnahmen97 nach den Vorschriften der DIN 18 195 ‚Bauwerksabdichtungen sind vorzusehen. 524 325 Mischgebiete TH 6,00 413 Überschwemmungsgebiet 272 Gemäß der 'Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das Erdbebengebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 305 303 Gully II Im385 Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß353 §§ 15 und 16 DschG NRW, sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. FL G 3, 0 381 443 214 Fläche für Versorgungsanlagen 364 Schieber Gas / Wasser 82 332 GRZ 0,3 Grundflächenzahl Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB, § 86 Abs. 4 BauONRW) Hinweise 382 444 261 W MI Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 'Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 377 zu beachten. Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche ge412 Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderkennzeichnet,185 bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche lich sind. 2 B LP 216 473 G Flächen für Versorgungsanlagen Begrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen # 215 306 Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. § 113 des Landeswassergesetzes und § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes sind zu beachten. ,0 18 3,0 441 477 Strassenbegrenzungslinie Hydrant unterirdisch HY 345 138 438 natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenberg383 476 359 GFL Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder 472 Öffentliche Strassenverkehrsfläche Höhe in Meter über NHN Art und Maß der baulichen Nutzung Kennzeichnungen III #3 217 Verkehrsflächen 347 233 335 Innerhalb des Baufensters mit festgesetzter Hauptfirstrichtung sind nur Gebäude 319 mit Satteldächern mit einer Dachneigung 30 - 45° zulässig. 323 Innerhalb des MI 3 ist ein Satteldach mit einer Dachneigung 35 - 45° vorgeschrieben. 324 608 S 25,0 BV o 238 Büroräume 30 dB 35 dB 40 dB Dachgestaltung LP GRZ 0,4 560 365 Gebäude mit Hausnummer 234 Der außerhalb der überbaubaren Flächen gelegene Baumbestand, der der Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg unterliegt, ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 318 418 m ,80 10 0m TH 16,8 FH 220 598 1. 49 81 III 144 ,0 BV 490 10 LP 14 MI 3 # 3,0 1,0 Flurstücksnummer Kanalschacht ,7 ße stra nia 489 7. #1 rma o LP 218 419 615 GRZ 0,3 V BI 219 459 2,0 LP II offene Bauweise o Laterne Die DIN 4109 kann in der Stadtverwaltung in der zuständigen Planungsabteilung eingesehen werden. II BI MI 1 353 Baugrenze Flurgrenze 83.48 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Wohnräume 35 dB 40 dB 45 dB Bauweise, Baugrenzen de die Anforderungen gemäß Abschnitt 5 der DIN 4109 zum Schutz vor Außenlärm eingehalten werden. #2 V Ge 80 50332 m ZEICHENERKLÄRUNG Im Bereich der gekennzeichneten Baufensterbegrenzungen sollten schutzbedürftige Räume nicht der Lärmquelle zugewandt sein. Alternativ sind die Fenster mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen oder die öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räumen zu den der Schallquelle abgewandten Hausseiten vorzusehen. II L 300 237 40 334 I PB BI 437 233 20 Kartengrundlage 79 Für die mit GFL2 gekennzeichnete Fläche werden folgende Rechte festgesetzt: Leitungsrecht für die Energieversorgung Geh- und Fahrrecht zugunsten des Versorgungsträgers Lärmpegelbereich III IV V 189 ,5 #4 LP 234 236 232 III 3,0 113 142 10 den Festsetzungen darf abgewichen werden, wenn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch einen 188Von Sachverständigen nachgewiesen wird, dass aufgrund der Stellung sowie der Aus- und Grundrissgestaltung der Gebäu- 0 6,0 0 TH 12,0 FH 6,3 #1 51 239448 B LP 5 367 548 Außenbauteile, die zu gekennzeichneten Baufensterbegrenzungen ausgerichtet sind, sind derart herzustellen, dass das resultierende Schalldämmmaß R'w,res gemäß Tabelle für den jeweils angegebenen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 'Schallschutz im Städtebau', November 1989, eingehalten wird. ,0 7,0 222 BV 235 4,0 B LP #3 GF L1 449 LP 141 474 192 6. 5,0 223 Für die mit GFL1 gekennzeichnete Fläche werden folgende Rechte festgesetzt: Leitungsrecht für die Schmutzwasserbeseitigung Geh- und Fahrrecht zugunsten des Trägers der Entsorgung 614 ,0 240 5.1 315 331 333 Flurstücksgrenze Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 5.2 599 #7 224 310 334 335 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO) 5. 417 #1 69 0 372 460 317 366 416 4.2 Innerhalb des MI 3 darf die zulässige Grundfläche durch Stellplätze bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. 1,0 1 4. 616 #3 0,0 318 Maßstab 1:500 4.1 Innerhalb aller Baugebiete müssen Garagen und Carports von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. 3,0 se b en 68 593 320 313 Lipp 1 Vorgartenflächen werden begrenzt durch die Straßenbegrenzungslinie und die Vorderkante der Gebäude und deren seitlicher Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze. Lipper Graben LP Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 Abs. 5 BauNVO) Im MI 3 darf innerhalb der Vorgartenfläche zusätzlich eine Aufzugsanlage auf einer Grundfläche von maximal 4,0 m² 373 errichtet werden. 600 605 TH FH 6,0 0m 1 # 1 2, 7,5 00 m ,0 V BI us Eis 160 St ra ße BI II 10 Ne 54 LP 590 520 Gemarkung: Flur: Innerhalb der MI 2 und 3 sind in den Vorgartenflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind mit Ausnahme von nicht überdachten Stellplätzen, Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern ausgeschlossen. Abfallbehälter sind einzuhausen oder allseitig einzu197 grünen. 234 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), 321 zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). 316 Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Erftstra 625 Inhalt: 14 580 19 Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg Die in § 6 Abs. 3 BauNVO aufgeführte ausnahmsweise zulässige Nutzung 'Vergnügungsstätte' im Sinne des § 4a Abs. 3 BauNVO ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Erftkana l 435 1 9 626 365 ße 516 1 W sch Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. 362 360 273 36 35 Bedburg, den ____________________ 359 _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 34