Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
117 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.11.2017
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-175/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 21.11.2017
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2017;
hier: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der
Ortschaft Jakobwüllesheim und Neuaufstellung eines Bebauungsplanes
"Ja- 3", Sportplatz;
hier: Aufstellungsbeschluss
Begründung:
Die CDU- Fraktion beantragt mit Schreiben vom 08.11.2017 die bauliche
Erschließung des Grundstückes Gemarkung Jakobwüllesheim, Flur 4, Nr. 256, tlw.,
groß ca. 9.000 qm. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Da die Nachfrage nach Grundtücken groß ist und in Jakobwüllesheim derzeit nur
noch wenige Flächen für Wohnbebauung zur Verfügung stehen, macht es Sinn, ein
neues Baugebiet zu erschließen. Ferner befindet sich das Grundstück im Eigentum
der Gemeinde Vettweiß.
Der derzeitige Flächennutzungsplan weist die Fläche des Sportplatzes als
Grünfläche aus. Im Verfahren ist die bisherige Grünfläche dann als Wohnbaufläche
darzustellen. Hierfür erfolgt eine Rücknahme von Wohnbaufläche hinter der FritzBraun-Straße in gleichem Umfang.
Die zu überplanende Fläche, sowie die herauszunehmende Fläche, sind aus den als
Anlagen beigefügten Plänen ersichtlich.
Die Flächennutzungsplanänderung und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes
sollen im Parallelverfahren erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß
1.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft
Jakobwüllesheim gem. beigefügtem Kartenausschnitt zu beschließen und das
Verfahren entsprechend einzuleiten.
2.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ja-3“, Sportplatz gem. beigefügtem
Kartenausschnitt zu beschließen und das Verfahren entsprechend einzuleiten.
3.
Die Verwaltung zu ermächtigen ein Planungsbüro mit den Planungsleistungen
zu beauftragen.
4.
Die Verwaltung zu ermächtigen ein Ingenieurbüro mit der Planung für die
verkehrstechnische Erschließung zu beauftragen.
Auswirkungen auf den Haushalt: