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Mitteilung (Kindergartenpool)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
124 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:01
Aktualisiert
19.09.17, 18:01
Mitteilung (Kindergartenpool) Mitteilung (Kindergartenpool)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.09.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-135/2017 Mitteilung für den Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Kindergartenpool Mitteilung: Durch die kreisangehörigen Kommunen im Kreis Düren (mit Ausnahme der Stadt Düren) wurde im Jahr 1997 der Kindergartenpool gegründet. Einige Träger kommunaler Kindertagesstätten sahen damals aufgrund von Haushaltsproblemen die Gefahr, die Trägerschaft abgeben zu müssen. Um dies zu vermeiden, wurde in 1997 ein Weg gefunden, einen Finanzausgleich zwischen den einzelnen kreisangehörigen Kommunen im Bereich der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Hierfür stellt die Umlagegrundlage der jeweiligen Mitgliedskommune die Berechnungsgrundlage dar. Unter Berücksichtigung der finanziellen Belastungen für die kommunalen Kindertagesstätten ergaben sich so sogenannte „GeberKommunen“ und „Nehmer-Kommunen“. Die Gemeinde Vettweiß gehörte von Anfang an zu der Gruppe von Kommunen, die Zahlungen in den Finanzverbund leisten musste. Die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über den Kindergartenpool ist nach fast 20jähriger Laufzeit durch die drei Kommunen Nideggen, Nörvenich und Niederzier gekündigt worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen ist bereits im Jahr 2015 erfolgt. Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag vor dem Hintergrund gekündigt, weil vormals eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises Düren übertragen worden sind. Die Kündigung der größten „Geber-Kommune“, der Gemeinde Niederzier, ist aufgrund der vg. Übertragung wegen des hierdurch angenommenen Wegfalls der Geschäftsgrundlage „aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung“ erfolgt. Kündigungen weiterer Kommunen liegen nicht vor. Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf der Basis der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“, also zum 31.12.2017, erklärt. Da Uneinigkeiten insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung seitens der Gemeinde Niederzier bestanden, wurde auf Veranlassung der Konferenz der Bürgermeister die Angelegenheit vom Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen ausreichende Gründe für eine sofort wirksame Kündigung seitens der Gemeinde Niederzier („aus wichtigem Grund“) nicht vor, andererseits sei aber auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden. In der Folge wäre die in den 1990er Jahren geschlossene Vereinbarung durch die übrigen Kommunen (zumindest mit 11, ggfls aber auch mit 12 (einschließlich der Gemeinde Niederzier) weiterzuführen. Ein Fortbestand des Kindergartenpools mit nicht allen vorher beteiligten Kommunen würde aber dem eigentlichen Sinn der „öffentlichrechtlichen Vereinbarung“ zuwider laufen. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Umstände wurden folgende Problempunkte erkannt, die es zu klären gilt: - Weitere Kündigungen der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ mit einer Wirkung zum 31.12.2017 sind aufgrund der vereinbarten Kündigungsfrist von einem Jahr nicht mehr möglich, so dass sich die Vereinbarung um weitere 5 Jahre verlängert. - Weiterhin wurden bislang im Rahmen des Pools nur die Kindergartenjahre bis einschließlich 2011/2012 abgerechnet, wobei zwischenzeitlich noch die Jahre bis 2014/2015 abrechnungsfähig sind. Die „Nachlauffrist“ für die dann noch ausstehenden Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern. Über das möglich Ende der Vereinbarung am 31.12.2017 hinaus, würde also noch eine Zeit lang abzurechnen sein. - Es besteht ein gewisses Prozessrisiko, sofern eine Vertragspartei, z. B. die Gemeinde Niederzier, die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet. Eine Möglichkeit diese Problempunkte zu lösen könnte in einer einvernehmlichen Auflösung der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ über den Kindergartenpool liegen. Da eine solche Auflösung wegen der dargestellten Kündigungsfristen nur konsensual erfolgen kann, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um in dieser kurzfristig einen Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde in der Hauptverwaltungsbeamtenbesprechung am 15.09.2017 vorgestellt und sieht folgende Punkte vor: - Einvernehmliche Auflösung des Kindergartenpools mit Wirkung zum 31.12.2017, ggf. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen. - Spitzabrechnung der Kindergartenjahre, für die die abrechnungsrelevanten Daten und Unterlagen in der Zwischenzeit vorliegen (2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015. - Für die dann noch ausstehenden Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 soll pauschal abgerechnet werden, wobei sich diese Pauschalabrechnungen an den Werten der „spitz“ abgerechneten Jahre orientiert. Die sich hiernach ergebenden Beträge sollen –sowohl auf der Geber- als auch auf der Nehmerseite- um 20 % zur Abgeltung eines bestehenden Prozessrisikos verringert werden. - Auf die Abrechnung des Zeitraums 01.08.2017 – 31.12.2017 wird verzichtet. - Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen. Alle Hauptverwaltungsbeamten würden ein solches Modell zur Abwicklung des Kindergartenpools mit tragen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, für die nächste Sitzungsrunde die bis dahin vorliegenden Zahlen aufzubereiten und einen Beschluss zur einvernehmlichen Auflösung des Kindergartenpools zum 31.12.2017 vorzubereiten.