Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
124 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:01
Aktualisiert
19.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.09.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-135/2017
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 28.09.2017
- öffentlich -
Kindergartenpool
Mitteilung:
Durch die kreisangehörigen Kommunen im Kreis Düren (mit Ausnahme der Stadt
Düren) wurde im Jahr 1997 der Kindergartenpool gegründet. Einige Träger
kommunaler Kindertagesstätten sahen damals aufgrund von Haushaltsproblemen
die Gefahr, die Trägerschaft abgeben zu müssen. Um dies zu vermeiden, wurde in
1997 ein Weg gefunden, einen Finanzausgleich zwischen den einzelnen kreisangehörigen Kommunen im Bereich der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
durchzuführen. Hierfür stellt die Umlagegrundlage der jeweiligen Mitgliedskommune
die Berechnungsgrundlage dar. Unter Berücksichtigung der finanziellen Belastungen
für die kommunalen Kindertagesstätten ergaben sich so sogenannte „GeberKommunen“ und „Nehmer-Kommunen“. Die Gemeinde Vettweiß gehörte von Anfang
an zu der Gruppe von Kommunen, die Zahlungen in den Finanzverbund leisten
musste.
Die „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über den Kindergartenpool ist nach fast 20jähriger Laufzeit durch die drei Kommunen Nideggen, Nörvenich und Niederzier gekündigt worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen ist bereits im Jahr 2015 erfolgt.
Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag vor dem Hintergrund gekündigt, weil
vormals eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises Düren übertragen
worden sind. Die Kündigung der größten „Geber-Kommune“, der Gemeinde
Niederzier, ist aufgrund der vg. Übertragung wegen des hierdurch angenommenen
Wegfalls der Geschäftsgrundlage „aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung“
erfolgt. Kündigungen weiterer Kommunen liegen nicht vor.
Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf der Basis der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“, also zum
31.12.2017, erklärt. Da Uneinigkeiten insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung seitens der Gemeinde Niederzier bestanden, wurde auf Veranlassung der Konferenz der Bürgermeister die Angelegenheit vom Städte- und
Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1
beigefügt. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen
ausreichende Gründe für eine sofort wirksame Kündigung seitens der Gemeinde
Niederzier („aus wichtigem Grund“) nicht vor, andererseits sei aber auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden.
In der Folge wäre die in den 1990er Jahren geschlossene Vereinbarung durch die
übrigen Kommunen (zumindest mit 11, ggfls aber auch mit 12 (einschließlich der Gemeinde Niederzier) weiterzuführen. Ein Fortbestand des Kindergartenpools mit nicht
allen vorher beteiligten Kommunen würde aber dem eigentlichen Sinn der „öffentlichrechtlichen Vereinbarung“ zuwider laufen.
Aufgrund der vorstehend beschriebenen Umstände wurden folgende Problempunkte
erkannt, die es zu klären gilt:
- Weitere Kündigungen der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ mit einer Wirkung
zum 31.12.2017 sind aufgrund der vereinbarten Kündigungsfrist von einem Jahr
nicht mehr möglich, so dass sich die Vereinbarung um weitere 5 Jahre verlängert.
- Weiterhin wurden bislang im Rahmen des Pools nur die Kindergartenjahre bis einschließlich 2011/2012 abgerechnet, wobei zwischenzeitlich noch die Jahre bis
2014/2015 abrechnungsfähig sind. Die „Nachlauffrist“ für die dann noch ausstehenden Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern. Über das möglich Ende der
Vereinbarung am 31.12.2017 hinaus, würde also noch eine Zeit lang abzurechnen
sein.
- Es besteht ein gewisses Prozessrisiko, sofern eine Vertragspartei, z. B. die
Gemeinde Niederzier, die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen
bewertet.
Eine Möglichkeit diese Problempunkte zu lösen könnte in einer einvernehmlichen
Auflösung der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ über den Kindergartenpool
liegen. Da eine solche Auflösung wegen der dargestellten Kündigungsfristen nur
konsensual erfolgen kann, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um in dieser kurzfristig einen Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten.
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde in der Hauptverwaltungsbeamtenbesprechung am 15.09.2017 vorgestellt und sieht folgende Punkte vor:
- Einvernehmliche Auflösung des Kindergartenpools mit Wirkung zum 31.12.2017,
ggf. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen.
- Spitzabrechnung der Kindergartenjahre, für die die abrechnungsrelevanten Daten
und Unterlagen in der Zwischenzeit vorliegen (2012/2013, 2013/2014 und
2014/2015.
- Für die dann noch ausstehenden Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 soll
pauschal abgerechnet werden, wobei sich diese Pauschalabrechnungen an den
Werten der „spitz“ abgerechneten Jahre orientiert. Die sich hiernach ergebenden
Beträge sollen –sowohl auf der Geber- als auch auf der Nehmerseite- um 20 % zur
Abgeltung eines bestehenden Prozessrisikos verringert werden.
- Auf die Abrechnung des Zeitraums 01.08.2017 – 31.12.2017 wird verzichtet.
- Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen.
Alle Hauptverwaltungsbeamten würden ein solches Modell zur Abwicklung des
Kindergartenpools mit tragen.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, für die nächste Sitzungsrunde die bis dahin
vorliegenden Zahlen aufzubereiten und einen Beschluss zur einvernehmlichen
Auflösung des Kindergartenpools zum 31.12.2017 vorzubereiten.