Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
2,1 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
25.09.17, 14:33
Aktualisiert
25.09.17, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 1 –
Brandschutzbedarfsplan
der
Gemeinde Vettweiß
Stand 09/2017
Gemeinde Vettweiß
Mitglied der LEADER Region
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Projekt:
Projektbearbeitung:
In Abstimmung mit:
– Seite 2 –
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß
Verwaltungsmitarbeiter Thomas Vlatten
Dezernat II
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Telefon:
02424/209211
E-Mail:
tvlatten@vettweiss.de
Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
– Seite 3 –
Seite
Allgemeiner Teil
1.1
Vorwort
1.2
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
1.3
Aufgaben der Gemeinde nach dem BHKG
1.4
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
6
7
13
19
Schutzzieldefinition
2.1
Einleitung
2.2
Grundlagen und Definitionen
21
22
Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß
3.1
Die Gemeinde Vettweiß
3.2
Einwohnerzahl
3.3
Größe, Grenzen und Flächennutzung
3.4
Topographie
3.5
Verkehrsinfrastruktur
3.6
Öffentliche Infrastruktur
3.7
Risiken
3.8
Löschwasserversorgung
29
31
32
32
32
33
34
36
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß
4.1
Allgemeines, Organisation
4.2
Einzelbetrachtung der Löschgruppen
- Standorte
- Mitglieder
- Fahrzeuge
4.3
Materielle Ausstattung und Ausrüstung
4.4
Jugendfeuerwehr
4.5
Ehrenabteilung
4.6
Aufwandsentschädigung und Zuschuss
für die Kameradschaftspflege
4.7
Einsatzleitdienst
38
40
72
72
72
73
73
5.
Schutzzielfestlegung
74
6.
Zukunftssicherung
6.1
Personalentwicklung und Mitgliederwerbung
6.2
Organisatorische Maßnahmen
6.3
Investitionsmaßnahmen
76
76
77
Fortschreibung
77
7.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 4 –
Abkürzungen
AGBF NW
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in
Nordrhein-Westfalen
BauO NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung)
BF
Berufsfeuerwehr
BHKG
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (ab 01.01.2016)
DIN
Deutsche Industrienorm
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
ELW
Einsatzleitwagen
FB
Fachbereich
FF
Freiwillige Feuerwehr
FNP
Flächennutzungsplan
FP
Feuerlöschkreiselpumpe
FSHG
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(bis 31.12.2015)
FwDV
Feuerwehrdienstvorschrift
FWGH
Feuerwehrgerätehaus
GSG
Gefährliche Stoffe und Güter
GW-G
Gerätewagen Gefahrengut
GW-Mess
Gerätewagen Messtechnik
GW-L
Gerätewagen Logistik
GW-Öl
Gerätewagen Ölabwehr
HLF
Hilfeleistungslöschfahrzeug
HuPF
Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine
universelle Feuerschutzkleidung
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 5 –
KBM
Kreisbrandmeister
LdF
Leiter der Feuerwehr
LF
Löschfahrzeug
VOFF NRW
Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr
LVR
Landschaftsverband Rheinland
MTF/MTW
Mannschaftstransportfahrzeug/-wagen
OT
Ortsteil
RW
Rüstwagen
SLA
Schlauchanhänger
THW
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
TLF
Tanklöschfahrzeug
TS
Tragkraftspritze
TSA
Tragkraftspritzenanhänger
TSF
Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
UVV
Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehr“
VV
Verwaltungsvorschrift
ZDG
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
(Zivildienstgesetz)
ZSKG
Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 6 –
1. Allgemeiner Teil
1.1 Vorwort
Das Feuerwehrwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01. Januar 2016 neu
geregelt worden. Das „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)“ vom
10.02.1998 wurde durch das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst.
Nach dem BHKG ist es Aufgabe der Gemeinde, für den Brandschutz und die
Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten.
Weiterhin haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr
aufzustellen umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes treffen Aussagen über:
das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Gemeinde Vettweiß
(Schutzziel).
den
Standort
und
Wirkungsbereich
der
Feuerwachen
bzw.
Feuerwehrgerätehäuser,
die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte
die Zahl der in einer definierten Zeit zum Einsatzort zu gelangenden
Einsatzkräfte,
der Investitionen, Beschaffungen und Maßnahmen
Die Bedarfsplanung dient der umfassenden und begründeten Information der
Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich des Risikopotentials der
Gemeinde Vettweiß, der Festlegung der Qualität der Gefahrenabwehr
(Schutzzieldefinition) und der Organisation, Größe und Ausstattung einer Feuerwehr.
Den politischen Entscheidungsträgern der Gemeinde Vettweiß bleibt es überlassen,
welches Sicherheitsniveau die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß für die Bürgerinnen und
Bürger in der Gemeinde Vettweiß erreichen muss und mit welcher Qualität die
Freiwillige Feuerwehr Vettweiß arbeiten soll. Hierbei ist die „Handreichung zur
Brandschutzbedarfsplanung“ (Schnellbrief Nr. 194/2016 StGB NRW vom 11.07.2016),
die gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, dem Städtetag,
dem Landkreistag und Städte- und Gemeindebund NRW erarbeitet worden ist, zu
Grunde zu legen. Die Handreichung ist erarbeitet worden um die unterschiedlichen im
Land NRW existierenden Rundverfügungen zu ersetzen und die Vor-Ort-Zuständigkeit
und Verantwortlichkeit hervorzuheben. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom
03.03.2012 „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ wird somit durch die „Handreichung zur
Brandschutzbedarfsplanung“ ersetzt.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 7 –
1.2 Rechtlichen Grundlagen
1. Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886)
2. Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger
vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag
NRW und Städte und Gemeindebund NRW
3. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz – ZSKG vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726)
4. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung –
NRW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 256)
(BauO
5. Weitere Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem.
RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, –
222.2.02.02.02/79-48065/06 v. 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650)
6. Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
7. Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
8. DVGV-Arbeitsblatt W 405.
Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
1.2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) – Zitierung Auszugsweise –
Teil 1
Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger
§1
Ziel und Anwendungsbereich
„Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende
und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
1. bei Brandgefahren (Brandschutz)
2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch
Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden (Hilfeleistung) und
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)“
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
§2
– Seite 8 –
Aufgabenträger
„Aufgabenträger sind
1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung,
2. die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein
überörtlicher Bedarf besteht,
3. die Kreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der
Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.“
„Die Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung war.“
§3
Aufgabe der Gemeinden
„Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren
als gemeindliche Einrichtung. Sie sind im Katastrophenschutz gemeinsam
mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.“
„Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene
Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, das
wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere
Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer/in, der
Besitzer/in Sorge zu tragen.“
„Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben.“
§4
Aufgaben der Kreise
§5
Aufgaben des Landes
Teil 2
Organisationen
Kapitel 1: Feuerwehr
§7
Arten
„Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren
(Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und
betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren)“
„Freiwillige Feuerwehr ist die Feuerwehr der Gemeinde.“
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
§8
Berufsfeuerwehren
§9
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
– Seite 9 –
„Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
(Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der
Gemeinde tätig. Sie werden durch die Leiterin oder den Leiter der
Feuerwehr aufgenommen, befördert und entlassen; die Leiterin oder der
Leiter der Feuerwehr ist zugleich Vorgesetze oder Vorgesetzter.“
„Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im
Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer
leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.“
§ 10
Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
§ 11
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
„Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des
Kreisbrandmeister und nach Anhörung der Feuerwehr durch die
Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie werden durch die
Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leiterin oder
der Leiter der Feuerwehr und ihre Stellvertreter ehrenamtlich tätig ist,
sind sie in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.“
§ 13
Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
§ 14
Pflichtfeuerwehr
Kapitel 2: Katastrophenschutz
Kapitel 3: Rechtstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der
Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz
§ 20
Dienstpflichten, Freistellung
„Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sind auf Anforderung
hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und
Fortbildungsdienst verpflichtet.“
„Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus ihrem
Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis
erwachsen.“
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
§ 21
– Seite 10 –
Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
„Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder Dienstherren ehrenamtlicher
Angehöriger der Feuerwehr sind verpflichtet Arbeitsentgelte oder
Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen
fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden
die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.“
§ 22
Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden
„Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das
übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines
Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde
erhalten.“
Teil 3
Gesundheitswesen
Teil 4
Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen
Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz
§ 27
Brandsicherheitswachen
„Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei
Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist,
sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet
drüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Sie kann bei
Bedarf Auflagen erteilen.“
„Ist die Veranstalterin oder der Veranstalter in der Lage, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat die
Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgaben zu übertragen.“
Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für
Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen
§ 28
Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
„Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und
gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte.“
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
§ 32
– Seite 11 –
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
„Die Gemeinden führen die Grundausbildung der Angehörigen öffentlicher
Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und
Fortbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den Kreisen
und kreisfreien Städten. Die Führungsausbildung und –fortbildung sowie
die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse erfolgt durch die zentrale Ausund Fortbildungsstätte des Landes.“
Teil 5
Durchführung der Abwehrmaßnahmen
Kapitel 1: Einsatzleitung
§ 33
Einsatzleitung
„Die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen
Abwehrmaßnahmen werden von der durch die Gemeinde bestellten
Einsatzleiterin oder Einsatzleiter geleitet.“
Kapitel 2: Krisenmanagement
Kapitel 3: Überörtliche Hilfeleistung
Teil 6
Rechte und Pflichten der Bevölkerung
Teil 7
Kosten
§ 50
Kostenträger
„Die Gemeinden und Kreis haben die Kosten für die ihnen nach diesem
Gesetz obliegenden oder übernommenen Aufgaben zu tragen.“
„Das Land leistet Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der
Gemeinden und Kreis.“
„Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist nur für den Brandschutz
und die übrigen Aufgaben dieses Gesetzes zu verwenden.“
§ 52
Kostenersatz
„Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem
Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich. Für bestimmte Einsätze
kann allerdings ein Kostenersatz verlangt werden.“
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 12 –
Teil 8
Aufsicht
§ 53
Aufsichtsbehörden
„Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden ist die Landrätin
oder der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.“
Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
1.2.2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
- Zitierung Auszugsweise –
§1
Aufgaben des Zivilschutzes
„Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnung und Arbeitsstätten usw.
durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie
Beseitigung oder Milderung der Folgen. Zum Zivilschutz gehören
insbesondere
1. der Selbstschutz,
2. die Warnung der Bevölkerung,
3. der Katastrophenschutz.
§2
Auftragsverwaltung
§5
Selbstschutz
„Den Gemeinden obliegt der Aufbau, die Förderung und die Leitung des
Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe.“
§6
Warnung der Bevölkerung
§ 11
Einbeziehung des Katastrophenschutzes
„Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen
auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen
Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.“
§ 13
Ausstattung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den
Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw.
§ 15
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 13 –
1.2.3 Landesbauordnung
- Zitierung Auszugsweise –
§ 54
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung
„Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen
und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.“
„Anforderungen oder Erleichterungen können sich u.a. Erstrecken auf
Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen.“
„Die vor genannten Vorschriften gelten u. a. für Hochhäuser, Kirchen und
Versammlungsstätten.“
§ 72
Behandlung des Bauantrages
„Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen …
Im Hinblick auf … den Brandschutz einer baulichen Anlage sind
Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweis und
Bauvorlagen erforderlich.“
1.3 Aufgaben der Gemeinden nach dem BHKG
Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löst das bis dahin geltende
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) ab. Durch das BHKG wurden die rechtlichen
Grundlagen im Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen grundlegend
überarbeitet.
Mit dem neuen BHKG werden drei wichtige neue Ziele verfolgt. Es soll das Ehrenamt
gestärkt, der Katastrophenschutz hervorgehoben und die Strukturen im
Feuerwehrwesen modernisiert werden.
Ehrenamt stärken
Die Feuerwehr und der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen werden zum
überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Mitgliedern getragen. Damit dies auch in
Zukunft der Fall ist, soll das neue Gesetz das Ehrenamt stärken. Nur dadurch können in
einer immer älter werdenden Gesellschaft und in der Konkurrenz mit den vielen anderen
attraktiven Freizeitangeboten auch zukünftig genügend Freiwillige für diese wichtigen
Ehrenämter gewonnen werden. Entsprechende Regelungen hierzu wurden u.a. in den
§§ 9, 13 und 21 BHKG getroffen.
Katastrophenschutz hervorheben
Im FSHG gab es den Begriff Katastrophe gar nicht, weil man noch in den 1990iger
Jahren davon ausging, dass unsere weit entwickelte moderne Gesellschaft vor
Katastrophen verschont bleibt. Inzwischen haben wir aber erste Auswirkungen des
Klimawandels erlebt, im Münsterland im Winter 2005 beim Stromausfall aufgrund des
Schneechaos und im Jahr 2014 bei einem Starkregenereignis sowie im gesamten
Bundesland im Jahr 2014 durch den Sturm Ela.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 14 –
Auch die Atomkatastrophe von Fukuschima in Japan hat gezeigt, dass hoch entwickelte
Technologien erhebliche Gefahren bergen können. Vor diesem Hintergrund schenkt
das BHKG einer guten Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen
besondere Bedeutung, indem in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BHKG der Begriff der Katastrophe
wieder in das Gesetz eingeführt wurde. In den §§ 3, 4, 5 und 35 BHKG wurden u.a.
entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingebaut.
Strukturen aktualisieren
In den letzten 15 Jahren sind die gesetzlichen Grundlagen weitgehend unverändert
geblieben. Es hat sich gezeigt, dass auch die gesetzlichen Strukturen des Brand- und
Katastrophenschutz an der einen oder anderen Stelle verbessert werden müssen. Dazu
wurden vor allem folgende Regelungen in das BHKG aufgenommen:
- vorgegebene Qualifikationen für konkrete Aufgaben (u.a. § 12 und § 26 BHKG)
- Einführung der Möglichkeit von Betriebsfeuerwehren (§ 15 BHKG)
- Beschäftigte der Gemeinden, die Brandverhütungsschauen durchführen (§ 26 BHKG)
- Möglichkeit zur Bestellung hauptamtlicher Kreisbrandmeister(innen) (§ 12 BHKG)
- Klare Befugnisse der Einsatzleitung (§ 34 BHKG).
1.3.1 Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung
Gemäß § 2 (2) BHKG nehmen die Gemeinden und Kreise die Aufgaben nach diesem
Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das „Ob“ der
Aufgabenwahrnehmung ist für die Gemeinden und Kreise für ihre jeweiligen
Aufgabenbereiche - § 2 (1) BHKG - somit zwingend vorgegeben. Über das „Wie“, also
über die Art und Weise, wie die Aufgaben erfüllt werden sollen(z.B. Organisation,
Ausstattung, etc. der örtlichen Feuerwehr), können die Gemeinden und Kreise nach
pflichtgemäßen Ermessen selbst entscheiden.
1.3.2 Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr
Durch das BHKG werden die Gemeinden verpflichtet, für den Brandschutz und die
Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren
als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Weiterhin sind sie im Katastrophenschutz
und bei dessen Umsetzung zur landesweiten Hilfe verpflichtet. Gemeinsam mit dem
Kreis sind sie im Katastrophenschutz für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.
Personalaufstellung:
Hinsichtlich der personellen Aufstellung der Feuerwehren sind keine Vorschriften bzw.
Richtlinien vorhanden. Es obliegt daher jeder Gemeinde selbst, in eigener Zuständigkeit
hierüber zu entscheiden. Eine Einschränkung dieser Befugnis besteht lediglich durch
die Pflicht, die Feuerwehr in personeller Hinsicht so aufzustellen, dass das örtlich
vorhandene Gefährdungspotenzial bewältigt werden kann.
Die personelle Zusammenstellung von Löschgruppen und Löschzügen wird jedoch in
den Feuerwehrdienstvorschriften „FwDV 3“ des Landes NRW sowie in der
„Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ beschrieben.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 15 –
Folglich lastet auch die volle Verantwortung auf den Kommunen. Sie müssen – wie dies
hier im Brandschutzbedarfsplan vorgenommen wird – Schutzziele definieren und dafür
Sorge tragen, dass durch die Größe der Feuerwehr diese Ziele realisiert werden
können.
Jedoch beschränkt sich die Personalaufstellung nicht nur auf die Größenordnung,
sondern ebenso auf die Aus- und Fortbildung der einzelnen Feuerwehrmitglieder.
Die Gemeinde muss entsprechend der geforderten Leistungsfähigkeit ihren
Feuerwehrangehörigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.
Materielle Ausstattung:
Die Gemeinden haben des Weiteren die Pflicht, ihren Feuerwehren eine den
Anforderungen gerecht werdende materielle Ausstattung bereitzustellen. Unter
materieller Ausstattung werden die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrmitglieder,
die Feuerwehrhäuser der einzelnen Löschgruppen, feuerwehrtechnische Gerätschaften,
das Alarm- und Meldesystem der Kommune sowie die Feuerwehrfahrzeuge
zusammengefasst. Bei dieser Ausrüstung der Feuerwehr ist den Gemeinden ein
gewisser „Beurteilungsspielraum“ einzugestehen.
Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Gemeinden, der Unterschiede bei den
vorhandenen Gefahrenpotenzialen und der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten
ist eine allgemein verbindliche Festlegung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände
nicht möglich. Somit hat jede Gemeinde in Eigenverantwortlichkeit abzuwägen,
inwieweit sie dem Bedarf an Ausstattung mit ihren finanziellen Mitteln nachkommen
kann, ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu vernachlässigen. Trotz des
beschriebenen Beurteilungsspielraumes bestehen weiterhin Vorschriften, die die
Gemeinden hinsichtlich der materiellen Ausstattung zu berücksichtigen haben. Die
persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen muss insbesondere
den
Unfallverhütungsvorschriften und den Feuerwehr-Dienstvorschriften genügen. Auch für
sämtliche feuerwehrspezifischen Gerätschaften und Fahrzeuge existieren
Normvorschriften, um die geforderte Sicherheit zu gewährleisten.
Unterhaltung der Feuerwehr:
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre örtlichen Feuerwehren zu unterhalten. Die
Feuerwehrmitglieder müssen ständig einsatzbereit und die Einsatzfähigkeit der Geräte
muss gewährleistet sein. Hieraus ergibt sich die Pflicht der Kommunen, alle
Maßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Feuerwehren dienen. So sind die Gemeinden u.a. für die Aus- und Fortbildung der
Feuerwehrmitglieder sowie für die Wartung und Pflege der Geräte und Fahrzeuge
zuständig.
1.3.3 Löschwasserversorgung
Da die Versorgung mit Löschwasser des Stadt- bzw. Gemeindegebietes die Basis für
einen funktionierenden Brandschutz darstellt, müssen die Kommunen eine für ihre
lokalen Verhältnisse angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen. Die
Ortschaften werden heutzutage mittels Hydranten aus den öffentlichen Wasserleitungen
versorgt.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 16 –
Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast
oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat
hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein
sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen.
Weitere Ausführungen zur Löschwasserversorgung sind Punkt 3.8 zu entnehmen.
1.3.4 Aufgaben der Feuerwehr
Der Aufgabenbereich der Feuerwehren in Deutschland ist relativ umfassend
anzusehen. Von der originären Aufgabe, der Brandbekämpfung, reicht er über
Tätigkeiten zum vorbeugenden Brandschutz bis hin zur technischem Hilfeleistung.
Gerade in den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt der feuerwehrtechnischen
Arbeit verlagert. Die Tätigkeiten im Bereich technische Hilfeleistung fordern die
Feuerwehrangehörigen immer häufiger.
Im Nachfolgenden sollen die einzelnen Teilbereiche der Aufgaben der Feuerwehren
etwas näher erläutert werden.
Präventiver Brandschutz
Unter präventivem Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die
Entstehung und Ausbreitung von Schadensfeuern im Voraus begrenzen und im Falle
eines Brandes eine effiziente Brandbekämpfung sowie eine schnelle Menschenrettung
ermöglichen. Hierunter fallen aber u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung eines Tages
der offenen Tür, Mitarbeit bei Brandschauen, Brandschutzerziehung und
Brandschutzaufklärung.
Baulicher Brandschutz:
Heutzutage gewinnt die Feuerfestigkeit der Baumaterialien zunehmend an Bedeutung.
Für das Brandverhalten bzw. die Feuerfestigkeit von Baustoffen und –teilen existieren
mittlerweile Normen, die die Kontrollen erleichtern. Baulicher Brandschutz spiegelt sich
auch in unserer Fluchtwegeplanung bei großen bzw. öffentlichen Bauvorhaben wieder.
Grundlage für den baulichen Brandschutz ist in erster Linie die Landesbauordnung.
Konstruktiver Brandschutz:
In größeren bzw. in öffentlichen Gebäuden sind in aller Regel technische Anlagen
installiert, die dem Brandschutz dienen. Hierzu zählen insbesondere Feuer- und
Rauchmelder, jedoch auch spezieller Feuerschutztüren, Fluchtwegebeleuchtungen oder
vor Ort installierte Handfeuerlöscher.
Organisatorischer Brandschutz:
Der für die Feuerwehren bedeutendste Aspekt stellt wahrscheinlich der organisatorische
Brandschutz dar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bestellung von
Brandschutzbeauftragten oder die Erstellung von Alarmplänen. Ferner wird zum
organisatorischen Brandschutz aber auch das Schulen im Umgang mit brennbaren
Stoffen gezählt.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 17 –
1.3.5 Brandbekämpfung
Die Bekämpfung von Bränden ist die originäre und zugleich auch bekannteste Tätigkeit
der Feuerwehr. Allerdings sind Brandeinsätze durch den präventiven Brandschutz
weniger geworden. Durch technische Fortschritte sind insbesondere Baumaterialien
lange nicht mehr so empfänglich für Brände wie vor Jahren. Durch gezielte Maßnahmen
im vorbeugenden Brandschutz wird die Bevölkerung besser auch etwaige
Brandausbrüche vorbereitet.
Bei der Brandbekämpfung wird zwischen verschiedenen Löschverfahren unterschieden.
Im Einzelnen sind dies:
Entfernung des brennbaren Stoffes
Abkühlung und
Erstickung
Das Entfernen des brennbaren Stoffes wird beispielsweise oft bei Waldbränden
angewandt, indem Schneisen angelegt werden. Das am häufigsten angewandte
Löschverfahren ist wohl die Abkühlung durch Wasser, dem eventuell noch ein Tensid
zugesetzt wird. Vielfach ist auch die Erstickung von Nutzen. Hierbei wird dem Feuer der
Sauerstoff entzogen. Dies erfolgt z.B. durch einfaches Abdecken mit einer Decke oder
durch Überziehen einer luftundurchlässigen Schicht (Schaum etc.).
Als typische Situation, in der die Feuerwehren zur Brandbekämpfung ausrücken, ist der
Zimmerbrand zu bezeichnen. Für die Feuerwehrangehörigen ergeben sich hierbei zwei
unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorgehensweise, da bei der Menschenrettung auf
zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig vorgegangen werden muss. Die Entscheidung,
ob entweder ein Innen- oder ein Außenangriff vorgenommen wird, trifft der jeweilige
Einsatzleiter der Feuerwehr.
Außenangriff:
Bei einem Außenangriff findet die Brandbekämpfung statt, indem Löschmittel durch
Gebäudeöffnungen in das Innere eines Gebäudes gespritzt werden. Außenangriffe
sollen nach Möglichkeit vermieden werden, da sie im Allgemeinen im Vergleich zu
Innenangriffen als weniger effektiv angesehen werden. Jedoch ergibt sich gerade bei
weniger personalstarken Feuerwehren öfter die Problematik, dass ein
personalintensiver Innenangriff nicht getätigt werden kann.
Innenangriff:
Innenangriffe werden auch als Regelangriffe bezeichnet, da sich hier das
Standardvorgehen der Feuerwehren in der Brandbekämpfung widerspiegelt. Hierbei
dringen die Feuerwehrangehörigen mit Atemschutzgeräten in das brennende Gebäude
ein, um den Brand gezielt, vor allen Dingen effektiv zu bekämpfen. Für die
Feuerwehrangehörigen stellt der Innenangriff zugleich aber auch die risikostärkste
Maßnahme dar. Daher ist bei der Menschenrettung, wie bereits erwähnt, auf zwei
verschiedenen Wegen gleichzeitig vorzugehen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 18 –
1.3.6 Technische Hilfeleistung
Die Technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für
Leben, Gesundheit von Menschen, Tieren oder Sachen. Des Weiteren lässt sich die
technische Hilfeleistung über den Ausschluss der Brandbekämpfung definieren. Da es
sich um technische Tätigkeiten handelt, werden vorwiegend Maschinen oder Aggregate
eingesetzt. Voraussetzung für eine funktionierende Hilfeleistung ist jedoch das
Vorhandensein technischen Wissens.
Die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehrangehörigen in der technischen Hilfeleistung
sind sehr umfassend. Deshalb soll an dieser Stelle eine kurze, nicht abschließende
Aufstellung der wesentlichen Tätigkeitsfelder genügen.
Patientengerechte Rettung
Sicherung verunglückter Fahrzeuge
Hilfeleistungen bei Unwetterlagen und Naturkatastrophen
Tierrettung
ABC-Einsätze (atomare, biologische, chemische Stoffe)
1.3.7 Die Feuerwehr als soziokulturelle Institution
Neben den feuerwehrspezifischen Aufgaben nimmt die Freiwillige Feuerwehr auch
zahlreiche andere Aufgaben wahr, die unter anderem der Brauchtums- und Kulturpflege
dienen und unterstützt die örtlichen Vereinen bei der Organisation von Veranstaltungen.
Hierdurch wird gewährleistet, dass Brauchtumspflege auch in der heutigen Zeit, in der
es oft an Initiatoren fehlt, nicht an Bedeutung verliert.
Auch das Bemühen der Freiwilligen Feuerwehr hinsichtlich der Jugendarbeit sollte an
dieser Stelle erwähnt werden. Gerade hier, im ländlichen Raum, gelingt es der
Feuerwehr immer noch, die Jugendlichen zu animieren. Die Gemeinschaft, oder eher
noch die Kameradschaft, die bei den Feuerwehren vorzufinden ist, stellt gerade für
Heranwachsende einen nicht zu unterschätzenden Reiz dar. Allgemein, sowohl in den
Jugendabteilungen als auch in der regulären Freiwilligen Feuerwehr, liegt gerade in
dieser Gemeinschaft ein maßgeblicher Beweggrund, der die Menschen veranlasst, der
Feuerwehr beizutreten.
Aus diesen Gründen darf die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr, die über den
eigentlichen Aufgabenbereich hinausgeht, nicht unterschätzt werden. Alle
außerordentlichen Tätigkeiten, die von Feuerwehrmitgliedern wahrgenommen werden,
dienen letztendlich der Allgemeinheit – entweder auf direktem Wege im Rahmen von
Festen, Umzügen, wohltätigen Aktionen und dergleichen- oder aber auf indirektem
Wege, durch die Stärkung der Mitglieder und den Ausbau der Freiwilligen Feuerwehr
zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Brandschutzes für die Bevölkerung.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 19 –
1.4 Aufgaben der Feuerwehr Freiwilligen Vettweiß
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde Vettweiß. Die
nachstehenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen.
Brandschutz- und Hilfeleistung:
Bekämpfung von Schadenfeuern
Menschenrettung nach Unglücksfällen
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
Mitwirken von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz
Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine
erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eine große Anzahl von
Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und
Ausrückeordnung (AA0)
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
Beteiligung
bei
der
Erstellung
von
Gefahrenabwehrplänen
für
Großschadensereignisse
Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung
der Leistungsfähigkeit durch Übungen
Mitwirkung bei der Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen für
Großschadensereignisse
Mitwirkung im Zivilschutz
Dienstleistungen für die Polizei
Ausleuchten von Einsatzstellen.
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten.
Leichenbergung
Dienstleistungen für andere Ämter, z.B. Ordnungsamt
Einfangen von Tieren
Unterstützung bei Kampfmittelräumung
Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt,
Lebensmittelbehörde, Untere Wasserbehörde
Aufstellen von Absperrungen
Beseitigung von Verkehrshindernissen
Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten
Beschaffung, technische Logistik
Mitwirken bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Zusammenarbeit
mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung
Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie der
Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung.
Durchführung von Reparaturarbeiten
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 20 –
Bauunterhaltung
Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern
in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung
Jugendarbeit
Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige Pressearbeit im Amtsblatt der Gemeinde
Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Vettweiß
Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen
Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft
Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei)
(z.B. Martinszugbegleitung u. a.)
Unterstützung von Vereinen der einzelnen Ortschaften
(z.B. Karnevalsumzüge, Schützenfeste, Sportveranstaltungen u.a.)
Unterstützung jeglicher Veranstaltungen im Gemeindegebiet Vettweiß, die im
Interesse der Allgemeinheit liegen und dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Vettweiß dienen.
(z.B. Kulturtage der Gemeinde Vettweiß)
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 21 –
2. Schutzzieldefinition
Hierbei ist die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ (Schnellbrief Nr.
194/2016 StGB NRW vom 11.07.2016), die gemeinsam vom Ministerium für Inneres
und Kommunales NRW, dem Städtetag, dem Landkreistag und Städte- und
Gemeindebund NRW erarbeitet worden ist, zu Grunde zu legen.
Die Definition der Schutzziele ist der zentrale Punkt des Brandschutzbedarfsplanes.
Hier wird festgelegt, welche planerischen Situationen (Schutzzielszenario) die Freiwillige
Feuerwehr Vettweiß bewältigen soll. Es wird festgelegt, nach welcher Zeit der
Alarmierung (Hilfsfrist), sie mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln am
Einsatzort eintreffen muss (Eintreffzeit). Gleichzeitig wird festgelegt wie verbindlich
dieses Ziel zu erfüllen ist (Erreichungsgrad).
Die Schutzzieldefinition wird für die kommenden 5 Jahre Grundlage für die
Bedarfsplanung und Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß. Sie wird auch Teil und
Maßstab zukünftiger Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde.
Damit legt die Schutzzieldefinition das Sicherheitsniveau der Gemeinde Vettweiß bis
zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes als politische
Grundsatzentscheidung des Rates fest.
2.1 Einleitung – Gesetzliche Rahmenvorgaben
Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach § 2 BHKG eine
grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren
durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten.
Das bedeutet insbesondere auch, dass die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß jederzeit
effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein müssen. Mit der
Schutzzieldefinition wird die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß nach § 54 Abs. 1 BHKG ermöglicht. Erst mit Erfüllung gewisser
Mindestanforderungen wird ein „Grundschutz“ als gewährleistet angesehen. Diese
Mindestanforderungen betreffen
die Hilfsfristen mit bestimmter Personalstäke und Einsatzmittel.
Nach § 3 Abs. 1 BHKG „unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung“. Das
bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige
Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem
Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten zu sorgen.
Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige
Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der
Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben
sich zwangsläufig Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 22 –
Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung
eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu
erfüllen, um einen „kritischen Wohnungsbrand“ und „kritischen Verkehrsunfall“
bewältigen zu können.
Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards des Feuerschutzes, dass nicht
nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen Gesichtspunkten gehandelt wird.
Daher muss die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen im Rahmen einer
Überprüfung des Leistungsstandes einer Feuerwehr nach § 54 BHKG jederzeit
nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche
Weisung nach § 54 Abs. 1 BHKG erforderlich werden, um den Feuerschutz zu
gewährleisten.
Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als
Organisationsmangel angelastet werden.
2.2 Grundlagen und Definitionen
Die Schutzzieldefinition ist zweistufig: Zunächst muss das gemeindliche
Gefahrenpotential analysiert werden und daraus abgeleitet werden, mit welchen
kritischen, d.h. lebens- bzw. gesundheitsschädlichen Situationen oder Situationen mit
erheblichen Sachwertrisiko üblicherweise zu rechnen ist (Schutzzielszenario). In zweiter
Stufe wird festgelegt, welche Mindeststandards die Feuerwehr bei diesen Szenarien zu
erfüllen hat, d.h. es wird festgelegt, nach welcher Zeit der Alarmierung (Hilfsfrist), sie
mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln am Einsatzort eintreffen muss
(Eintreffzeit).
Der Ermessensspielraum ist hierbei durch rechtliche und tatsächliche Erkenntnisse
nach unten hin stark eingeschränkt. Mit Blick gerade auch auf aufsichts- bzw.
haftungsrechtliche Konsequenzen sollten allgemeine Standards und Regeln der
Technik berücksichtigt werden.
Dabei haben in NRW die sog. O.R.B.I.T.-Studie aus den 70er Jahren, wie die
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren besonderen Stellenwert erlangt.
Die AGBF-Qualitätskriterien gehen von einem Brand in einer Obergeschosswohnung
eines mehrstöckigen Wohnhauses mit stark verrauchtem Treppenhaus in einer
Innenstadt (kritischer Wohnungsbrand) aus. Bei einem solchen kann schon 13 Minuten
nach Brandbeginn die Erträglichkeitsgrenze der CO-Konzentration und somit die
Ohnmacht der Bewohner erreicht werden. Nach 18 Minuten droht der Tod und kurz
darauf der sog. Flash-Over, mit erheblicher Brandausbreitungs- und
Sachschadensgefahr.
Die AGBF-Qualitätskriterien gehen sodann davon aus, dass es nach Brandbeginn
durchschnittlich 3,5 Minuten dauert bis der Brand erstmals gemeldet wird. Von da an
verbleiben 9,5 Minuten um mit einer ersten Einheit zur Menschenrettung und ersten
Brandeindämmung innerhalb der Erträglichkeitszeit einzutreffen (Hilfsfrist 1) und 14,5
Minuten, um vor dem Flash-Over auf eine Funktionsstärke aufzustocken, die
erfolgreiche Brandbekämpfung ermöglicht.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 23 –
Diese AGBF Empfehlungen waren den Gemeinden im Regierungsbezirk Köln bislang
durch eine Verfügung der Aufsichtsbehörde fast vollständig verbindlich vorgegeben und
wurden dementsprechend in den vorausgegangenen Brandschutzbedarfsplänen zu
Grunde gelegt. Diese Vorgabe wurde nunmehr gerade mit Blick auf ländlichere
Gemeinden durch die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ gelockert, weil
die AGBF-Qualitätskriterien von Berufsfeuerwehrkameraden für die Bedarfsplanung in
größeren Städten erstellt wurden.
Prinzipiell hält die Gemeinde Vettweiß dennoch weiterhin an den bewährten und auch in
der Rechtsprechung anerkannten AGBF-Qualitätskriterien fest, jedoch mit Blick darauf,
dass die örtlichen Verhältnisse der Gemeinde Vettweiß - ländliche Struktur und große
Ausdehnung des Gebietes mit Gliederung in 11 Ortsteile, 2 Wohnplätzen verteilt auf ein
ca. 83 km² großes Gemeindegebiet - von den in den AGBF-Qualitätskriterien zu
Grunde gelegten örtlichen Verhältnissen abweichen.
2.2.1. Schutzzielszenario
Schutzzielszenarien sind Schadensereignisse, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im
Gemeindegebiet oder in Teilgebieten auftreten können und aufgrund des
Schadensausmaßes regelmäßig Personen- und/oder Sachschäden fordern.
Solche Ereignisse sind in jeder Gemeinde Brände in Gebäuden und
Verkehrsunfallereignisse. Bezüglich der Brandereignisse ist das Schadensausmaß zu
definieren, das bei der ortsüblichen Bauweise zu erwarten ist. Dies wird bestimmt durch
die Nutzung und Größe, die Bauweise und die zu erwartenden betroffenen Personen,
sofern dies Einfluss auf die Funktionsstärke hat. Gleiches gilt auch für
Verkehrsunfallereignisse. Diese sollten nach Anzahl der beteiligten Fahrzeuge, Art der
Fahrzeuge, Anzahl der betroffenen Personen und der zu erwartenden Unfallfolgen
differenziert werden.
Unter diesen Gesichtspunkten können unterschiedliche Strukturen innerhalb einer
Kommune, beispielsweise verdichteter Kernbereich und Randbereiche zu
verschiedenen Schutzzielszenarien für die einzelnen Bereiche führen. Dadurch wird die
Aufstellung einer bedarfsgerechten Feuerwehr erreicht und Einheiten in den
Randbereichen werden nicht unnötig überfordert.
Die AGBF-Qualitätskriterien gehen vom einem Brandschadensereignis „kritischer
Wohnungsbrand“ aus, d.h. ein Wohnungsbrand im Obergeschoß eines
mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und Rauch in der betroffenen
Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum. Es sind Personen aus
der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über
den Treppenraum zu retten.
Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich demgegenüber durch eine ländliche Struktur aus.
Ganz überwiegend handelt es sich um Einfamilienhäuser, davon die meisten
alleinstehend und massiv gebaut. Die Bauweise übersteigt nur in seltenen
Ausnahmefällen die Zweigeschossigkeit. Hochhäuser sind nicht vorhanden und nicht
geplant. Einzig für die Alten- und Pflegewohnheim in der Ortschaft Vettweiß sowie die
Schulgebäude in den Ortschaften Vettweiß und Kelz sind höhere Mindestschutzziele
erforderlich.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 24 –
Deshalb wird als grundlegendes Brandschutzzielszenario für das gesamte
Gemeindegebiet der Brand in einem massiven, zweigeschossigen Einfamilienhaus
festgelegt. Zusätzlich wird der Brand in Alten- und Pflegewohnheimen und den
Schulgebäude in Vettweiß und Kelz als spezielles Brandschutzzielszenario festgelegt.
Als grundlegendes gemeindeweites Schutzzielszenario des Rettungswesens wird ein
Verkehrsunfall mit Beteiligung eines PKW und einer eingeklemmten Person festgelegt.
Da sich keine unterschiedlichen Anforderungen bei der Bewältigung des grundlegenden
Brandschutzzielszenarios und des Rettungsschutzzielszenarios ergeben, wird im
Folgenden nicht zwischen ihnen differenziert.
2.2.2. Eintreffzeit
Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Wohnungsbrand ist die Menschenrettung. Nach
statistischen Angaben der AGBF ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden
die Rauchgasintoxikation (u.a. die Vergiftung mit Kohlenstoffmonoxid). Je nach
Brandentwicklungsdauer, u.a. in Abhängigkeit der Zündquelle, der Menge und Art der
Brandlasten, den Zu- und Abluftbedingungen, der Verfügbarkeit von Rauchwarnmeldern
und dem Verhalten und Aufenthaltsort der betroffenen Personen, werden diese
Menschen unterschiedlich intensiv dem Brandrauch ausgesetzt. Neben den darin
enthaltenen toxischen Gasen stellt auch die teilweise sehr hohe Temperatur des
Brandrauchs eine erhebliche Gefahr dar. Bei sich ausbreitenden Bränden nimmt die
produzierte Rauchmenge exponentiell zu.
Personen, die dem Brandrauch ausgesetzt sind, befinden sich in akuter Lebensgefahr.
Die Erfahrungen der AGBF zeigen, dass Personen- und Sachschäden mit
zunehmender Entwicklungsdauer exponentiell zunehmen.
Es muss daher so schnell wie möglich mit der Menschenrettung und der
Brandbekämpfung begonnen werden.
Die Zeitdauer vom Brandausbruch an setzt sich generell wie folgt zusammen:
Bei kreisangehörigen Gemeinden ist zu beachten, dass die Notrufabfrage und Dispositionszeit (2) in der Kreisleitstelle
besonders zu berücksichtigen und nicht zu Lasten der gemeindlichen Feuerwehr ausgewiesen wird.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 25 –
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich hauptsächlich solche Zeitabschnitte, die von der
Feuerwehr regelmäßig unmittelbar beeinflusst und dokumentiert werden können
(Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrücke- und Anfahrtszeit).
Die AGBF-Qualitätskriterien empfehlen eine 1. Hilfsfrist von 9,5 Minuten - davon 1,5
Minuten als Gesprächs- und Dispositionszeit der Kreisleitstelle und 8 Minuten als
Ausrücke- und Anfahrtszeit für die Freiwillige Feuerwehr. Nach weiteren 5 Minuten (2.
Hilfsfrist) soll die Funktionsstärke aufgestockt werden. Diese zeitliche Empfehlung geht
von einem Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses aus.
Wie bereits schon erwähnt befinden sich in der Gemeinde Vettweiß keine Gebäude, die
den AGBF-Qualitätskriterien „kritischer Wohnungsbrand“ entsprechen, ist sehr stark
ländlich strukturiert und die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß muss weite Anfahrtswege in
Kauf nehmen.
Deshalb wird für die Gemeinde Vettweiß eine gegenüber den AGBF-Qualitätskriterien
aber der „Handreichung zum Brandschutzbedarfsplan“ entsprechenden 1. Hilfsfrist von
10,5 Minuten - davon 1,5 Minuten als Gesprächs- und Dispositionszeit der Kreisleitstelle
- 9 Minuten als Ausrücke- und Anfahrtszeit der Freiwillige Feuerwehr Vettweiß
festgelegt. An der 2. Hilfsfrist wird an den AGBF-Kriterien von 14,5 Minuten
festgehalten.
Die Altenheime und Schulgebäude sind mit automatischen Brandmeldeanlagen
ausgerüstet. Im Falle einer Auslösung der Brandmeldeanlage wird automatisch die
Wehrleitung, Zugführung, der Einsatzleitdienst, der Abschnitt ELW Vettweiß und der 1.
Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sowie die Drehleiter und der
Atemschutzcontainer des Feuerwehrtechnischen Zentrum des Kreises Düren alarmiert.
Dabei muss die Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß die von der AGBF empfohlenen
Hilfsfristen von 9,5 Minuten und 14,5 Minuten einhalten.
2.2.3 Funktionsstärke
Zur Durchführung der vielfältigen Aufgaben im Feuerwehreinsatz sind Einsatzkräfte und
Einsatzmittel erforderlich, die in Einheiten zusammengefasst werden. Innerhalb dieser
Einheiten übernehmen die Einsatzkräfte verschiedene Funktionen. Zur Wahrnehmung
dieser Funktionen sind teilweise spezielle Ausbildungen vorgeschrieben. Die
Funktionsstärke definiert die Leistungsfähigkeit der Einheit hinsichtlich der Anzahl der
Einsatzkräfte und der erforderlichen Qualifikation. Sie muss insbesondere auch mit
Blick auf Vorschriften zum Schutze der Feuerwehrkameraden und deren Ausbildungsund Einsatzstandards festgelegt werden. Denn eine Vernachlässigung der
Eigensicherung ist nach § §17I GUV-V C53 nur in Ausnahmefällen zulässig und kann
nicht Grundlage eines Brandschutzbedarfsplanes werden. Funktionsstärken, die
Abweichungen von den normalen Vorgehensweisen bedingen, würden die Effektivität
beeinträchtigen.
Die Feuerwehr gliedert sich prinzipiell in die Einheiten „Gruppe“, „Staffel“ und
„selbstständiger Trupp“ bzw. deren Summation im Zug bzw. mehrere Züge als Verband.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 26 –
Dabei ist eine Gruppe die Standardeinheit. Sie setzt sich aus 9 Kameraden zusammen:
1 Gruppenführer, 1 Maschinist, 1 Melder, 2 Angriffstrupp, 2 Wassertrupp und 2
Schlauchtrupp. Die Gruppe kann mehrere Aufgaben (z.B. Menschenrettung und
Brandbekämpfung) gleichzeitig ausführen (FwDV 3; 5.1).
Eine Staffel besteht demgegenüber aus 6 Kameraden: 1 Gruppenführer, 1 Maschinist,
2 Angriffstrupp, 2 Wassertrupp. Sie ist die kleinste Einheit, die eine Menschenrettung
aus dem Gefahrenbereich durchführen kann (vgl. FwDV 3; 5.1 ).
Ein selbstständiger Trupp ist die kleinste taktische Einheit. Aufgrund der Ausstattung
und des geringen Personals ist das Einsatzspektrum begrenzt. Es handelt sich in erster
Linie um ergänzende Aufgaben (vgl. FwDV 3; 2.3).
Summiert man zwei Einheiten zu einem Zug, wird zusätzlich ein Zugführer mit Zugtrupp
benötigt, wobei der Zugtrupp reduziert werden kann. Fügt man mehrere Züge zu einem
Verband zusammen, wird zusätzlich ein Verbandsführer notwendig.
Gerade bei freiwilligen Feuerwehren hängt die Einsatzmöglichkeit der jeweiligen
Einheiten auch stark von der Anzahl der verfügbaren Atemschutzgeräteträger ab. Nur
diese dürfen überhaupt in den verrauchten Gefahrenbereich eindringen – z.B. zur
Menschenrettung. Zur Eigensicherung ist es außerdem erforderlich, dass ein
Sicherungstrupp (Wassertrupp), der ebenfalls mit Atemschutzgeräten ausgerüstet ist,
zur Verfügung steht.
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß hat zum 01.01.2016 bereits organisatorische
Maßnahmen ergriffen und einen Einsatzleitdienst eingerichtet, in dem eine ausgebildete
Führungskraft in einer sog. Tagesbereitschaft verfügbar ist.
Zur regelmäßig notwendigen Funktionsstärke kann man sich an verschiedenen
Empfehlungen orientieren:
Die AGBF-Qualitätskriterien empfehlen 10 Funktionen innerhalb der ersten Hilfsfrist und
insgesamt 16 Funktionen innerhalb der zweiten Hilfsfrist. Die auf den AGBFQualitätskriterien aufbauende Verfügung der Bezirksregierung Köln sah demgegenüber
zur 1. Hilfsfrist 9-10 Funktionen (davon 1 Gruppenführer und im Brandeinsatz min 4.
Atemschutzgeräte) und bis zur 2. Hilfsfrist insgesamt 20-21 Funktionen (davon ein
Verbands- bzw. Zugführer, 3 Gruppenführer und im Brandeinsatz min. 8
Atemschutzgeräte) vor. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln wurde aber wie
bereits schon mehrfach erwähnt, durch die Handreichung des StGB NRW zum
Brandschutzbedarfsplan aufgehoben.
Die Empfehlungen der AGBF gehen vom Szenario eines kritischen Brand im
Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses aus. Hier kommt es
insbesondere bei der 1. Hilfsfrist auch darauf an, Personen zu retten, während
gleichzeitig erste Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden um Sachgüter zu
schützen. Die Gemeinde Vettweiß hat aber Szenario „Brand in einem massiven,
zweigeschossigen Einfamilienhaus (siehe 2.2.1)“ festgelegt. Bei der der 1. Hilfsfrist
steht die Menschenrettung an erster Stelle.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 27 –
Hierzu reicht insofern eine Einheit in Staffelstärke, wenn sie mit 4 Atemschutzgeräten
ausgerüstet ist, aus. Der Sachwertschutz rückt dadurch etwas in den Hintergrund, wird
aber durch die Funktionsstärke der 2. Hilfsfrist kompensiert.
Die Funktionsstärke der 1. Hilfsfrist wird daher auf mindestens eine Staffelbesatzung
von 6 Feuerwehrkameraden, davon 1 Führungskraft und 4 Atemschutzgeräteträgern
festgelegt.
Die Funktionsstärke der 2. Hilfsfrist wird daher auf
mindestens 19
Feuerwehrkameraden, davon 1 Führungskraft, 1 Zugführer, 2 Gruppenführer und 8
Atemschutzgeräteträger festgelegt.
2.2.4 Erreichungsgrad und Controlling
Das Kriterium des Erreichungsgrades muss stets unter Berücksichtigung
gemeindespezifischer Belange betrachtet werden und wird beispielsweise durch
topografische Besonderheiten, ländliche Strukturen, Verkehrsverhältnisse und
Witterungseinflüsse beeinflusst. Als planerischer Erreichungsgrad sollten 90 %
angestrebt werden, weil allgemein nicht anzunehmen ist, dass bei üblicher
Einsatzhäufigkeit und den durchschnittlichen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen die
Kriterien Hilfsfrist
und Funktionsstärke infolge von Paralleleinsätzen oder
Witterungseinflüssen nicht eingehalten werden können. Außerdem lässt ein
Erreichungsgrad von beispielsweise 50% vermuten, dass die individuellen Verhältnisse
fehlerhaft berücksichtigt werden. Bereits 90% Erreichungsgrad besagen, dass bei
einem von zehn Einsätzen die Feuerwehr später oder mit weniger als den
vorgegebenen Einsatzkräften der Einsatzstelle erreicht und dadurch die Rettung
erschwert oder sogar gefährdet ist.
Diese Art des Planungsfaktors ist insbesondere auf größere Städte mit vielen
zeitkritischen Einsätzen ausgelegt. In kleineren Gemeinden kommt es jährlich
üblicherweise zu so wenigen schutzzielrelevanten Einsätzen, dass keine ausreichende
Datenbasis vorliegt. In den AGBF-Qualitätskriterien heißt es dazu: „Dieses Verfahren
zur Ermittlung des Erreichungsgrades ist nur dann sachgerecht, wenn es für das
untersuchte Versorgungsgebiet auf einer ausreichenden Datenbasis erfolgt. Das dürfte
bei weniger als etwa 50 bemessungsrelevanten Einsätzen nicht mehr der Fall sein. In
diesen Fällen können aber die Qualitätskriterien unmittelbar dargestellt werden. Zum
Beispiel durch die jeweiligen durchschnittlichen Hilfsfristen oder Funktionsstärken nach
Ortsteilen.“
Es sollte aber trotzdem für die Gemeinde Vettweiß ein Erreichungsgrad festgelegt
werden. Aufgrund der ländlichen Struktur der Gemeinde Vettweiß mit 10 Ortschaften, 2
Wohnplätzen verteilt auf ein ca. 83 km² großes Gemeindegebiet sind hier 80%
sachgerecht und realistisch. Ein Erreichungsgrad von 80% hat den Vorteil, dass
zeitkritische Einsätze, bei denen die Hilfsfrist nur knapp verfehlt wurde, der Einsatz aber
erfolgreich durch die Freiwillige Feuerwehr abgearbeitet wurde, zu einer Motivation der
Feuerwehrkameraden beiträgt.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 28 –
Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende
Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr. Die Willensbildung und der
Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im
Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die
Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden. Die
konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung eines
Brandschutzbedarfsplans (§ 3 Abs. 3 BHKG) durch den Gemeinderat.
Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat.
Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad
von einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer
gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“
klar erkennbar.
In den nächsten 5 Jahren sind daher alle zeitkritischen Einsätze bzgl. der Hilfsfrist und
Einsatzstärke
auszuwerten,
um
dann
bei
der
Fortschreibung
des
Brandschutzbedarfsplanes evtl. einen höheren Erreichungsgrad festzulegen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 29 –
3. Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß
3.1 Die Gemeinde Vettweiß
Die Gemeinde Vettweiß liegt im Südosten des Kreises Düren und grenzt mit einem
kleinen Stück an den Rhein-Erft-Kreis sowie an den Kreis Euskirchen mit der Stadt
Zülpich im Osten, im Südwesten und Westen an die Gemeinden Nideggen und
Kreuzau, im Norden an die Gemeinde Nörvenich.
Vettweiß liegt in der Zülpicher Börde und grenzt an die Nordeifel. Mitten durch die
Gemeinde fließt der Neffelbach, den ein Landschaftsschutzgebiet an beiden Ufern
umrahmt. Im Westen angrenzend an die Gemeinde Kreuzau liegt das etwa 670 ha
große Naturschutzgebiet „Drover Heide“. 90% dieser Fläche gehören zum
Gemeindegebiet Vettweiß. Der höchste Punkt der Gemeinde liegt am Wasserturm
Ginnick bei 231 m ü. NN, der tiefste am Neffelbach bei Gladbach bei 120 m ü. NN. Die
Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 11 km, in Ost-West-Richtung 12,8 km.
Die Gemeinde Vettweiß besteht aus den elf Ortsteilen Vettweiß mit Kettenheim,
Ginnick, Froitzheim mit Frangenheim, Soller, Jakobwüllesheim, Kelz, Lüxheim,
Gladbach mit Mersheim, Müddersheim, Disternich und Sievernich.
Die Gemeinde hat ein gut ausgebautes Straßennetz. Durch das Gemeindegebiet
verlaufen die B 56, B 477, die L 264, L 33 und L327. Schnell erreichbar ist die A 1 bei
Zülpich, die A 61 bei Erftstadt und die A 4 bei Merzenich. Von Nord nach Süd
durchquert die 2002 privatisierte Bördebahn die Gemeinde. Betreiber für regelmäßigen
Güterverkehr von Düren nach Zülpich ist die Rurtalbahn, der Personenverkehr von
Düren bis nach Euskirchen wird mit dem Bördeexpress betrieben. Der Bördeexpress
verkehrt mit vier Zugpaaren im Dreistundentakt an Samstagen, Sonntagen und
Feiertagen zwischen Euskirchen und Düren.
In der Gemeinde gibt es eine Grundschulen mit zwei Standorten in Vettweiß und Kelz.
Die Hauptschule befindet sich im Zentralort. Weiterführende Schulen gibt es in Düren,
Kreuzau, Erftstadt und Zülpich. Sie sind gut durch den öffentlichen Personennahverkehr
zu erreichen. Kindergärten gibt es in Vettweiß, Froitzheim, Gladbach, Disternich, Kelz
und Jakobwüllesheim.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 30 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
3.2 Einwohnerzahl
Einwohnerstatistik (Stichtag 30.06.2017):
Ortschaft
Einwohner
männlich
Einwohner
weiblich
Gesamt
Disternich
321
325
646
Froitzheim
422
401
823
Ginnick
197
189
386
Gladbach
364
369
733
Jakobwüllesheim
427
406
833
Kelz
564
559
1.123
Lüxheim
220
205
425
Müddersheim
380
374
754
Sievernich
226
210
436
Soller
374
384
758
Vettweiß
1.267
1.295
2.562
Gesamt
4.762
4.717
9.479
– Seite 31 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 32 –
3.3 Größe, Grenzen und Flächennutzung
Gemeindegebiet:
83,14 km2
Gemeindegrenze:
51,25 km
Angrenzende Städte und Gemeinden und Entfernungen zu den Ortskernen:
Nörvenich:
9,1 km
Zülpich:
10,2 km
Nideggen: 10,9 km
Kreuzau:
9,0 km
Erftstadt:
16,0 km
Flächen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen:
ca. 0,11 km2
Flächen, die zu Wohnzwecken dienen:
ca. 4 km²
Flächen, die gewerblichen Zwecken dienen:
ca. 0,4 km².
Flächen, die der Versorgung dienen:
ca. 0,005 km²
Flächen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen:
ca. 78 km²
Flächen, die dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder
dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen:
ca. 0,3 km²
Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen
sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt werden:
ca. 11 km²
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind:
ca. 0,03 km²
3.4 Topographie
Höchster Punkt:
231 ü. NN
Niedrigster Punk:
120 ü. NN
3.5 Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraßen:
B 477 ca. 7,5 km,
B 56 ca. 7,0 km
Landstraßen:
L 327 ca. 2,0 km,
L 33 ca. 11,5 km,
L 264 ca. 10,5 km.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Kreisstraßen:
K 53 ca. 2,0 km,
K 33 ca. 2,5 km,
K 28 ca. 5,0 km.
Eisenbahnschienen:
ca. 6,6 km.
Wasserläufe (2. Ordnung):
ca. 9 km (Neffelbach).
Brückenbauwerke:
Befahrbare ca. 2,3 km,
nicht befahrbare ca. 15 m
Unterführungen:
an der L 33 ca. 5,50 m hoch.
Bahnübergänge:
3 Stück an Straßen
4 Stück an Wirtschaftswegen
– Seite 33 –
3.6 Öffentliche Infrastruktur
Öffentliche Sicherheit:
Polizeibezirksdienst Vettweiß, Seelenpfad 1.
Gesundheit:
1 Internist (Zentralort Vettweiß),
2 praktische Ärzte ( je 1 Arzt im Zentralort Vettweiß und der Ortschaft Gladbach),
1 Zahnarzt (Zentralort Vettweiß),
1 Apotheke und 1 Drogeriemarkt (Zentralort Vettweiß),
mehrere Massagepraxen,
1 Alten- und Pflegewohnheim (Zentralort Vettweiß)
1 Heilpädagogisches Heim des Landschaftsverbandes Rheinland (Zentralort
Vettweiß)
Einrichtung für betreutes Wohnen (Zentralort Vettweiß)
Ortsnahe Krankenhäuser in Düren, Lendersdorf, Birkesdorf, Euskirchen
und Geriatrie Zülpich
Versorger:
Strom: Westnetz GmbH
Gas: e-regio
Telekommunikation: Deutsche Telekom, diverse Mobilfunkanbieter
Wasser: Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Kirchen:
11 Katholische Kirchen.
Schulen und Kindergärten:
Schulzentrum Vettweiß (bestehend aus Gemeinschaftshauptschule und
Gemeinschaftsgrundschule),
1 Gemeinschaftsgrundschule (Standort Kelz),
Lehrerseminar (Vettweiß)
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 34 –
7 Kindergärten (je 1x in Disternich, Froitzheim, Gladbach, Jakobwüllesheim, Kelz
sowie 2x Vettweiß),
1 Schüler- und Jugendbücherei im Schulzentrum Vettweiß.
Freizeit und Sport:
14 Kinderspielplätze,
12 Sportplätze, davon:
- 1 Kunstrasenplatz mit 400-m-Laufbahn, Sprunganlage,
- 5 Sportplätze mit Flutlichtanlage,
7 Tennisplätze,
1 Zweifachturnhalle,
1 Turnhalle,
1 Mehrzweckhalle,
5 Luftgewehrschießstände,
Vielfältige Vereine in sportlichen und kulturellen Bereichen.
7 Dorfgemeinschaftshäuser, mehrere Jugendheime und Jugendräume,
1 Bürgerbegegnungsstätte (Zentralort Vettweiß)
Flugplatz:
1 Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in Nähe der Ortschaft Soller
Wirtschaft und Industrie:
Gewerbegebiet „Lindchenspfad“ ca. 9,5 ha im Zentralort Vettweiß
Gewerbegebiet „Mersheimer Graben“ ca. 7,3 ha im Zentralort Vettweiß
Gewerbegebiet „ Kettenheimer Straße“ ca. 2,1 ha im Zentralort Vettweiß
Zweigstellen der Sparkasse Düren (Vettweiß) und der Volksbank Düren e.G. (Kelz)
Nahversorgungszentrum mit 2 Verbrauchermärkten, Drogeriemarkt, Friseur und
Imbissbetrieb
Sonstiges:
Drover Heide als Naherholungsgebiet
8 Aussiedlerhöfe, landwirtschaftlich genutzt,
1 Wasserturm in Ginnick,
6 Windkraftanlagen.
3.7 Risiken
Wohnbebauung
Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der
Gebäudeart und deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich im Gemeindegebiet
Vettweiß um Gebäude geringer Höhe (1 bis 2 geschossige Bebauung), die in offener
oder geschlossener Bauweise errichtet wurden.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von
Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in
Wohngebieten nicht alleine durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch
durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 35 –
Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig bekämpft werden können, sind schwere
Rauchvergiftungen möglich (z. B. im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen).
Zimmer und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere
Gefährdung dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die
Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht bemerken. In vielen Fällen
erfolgt die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben.
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung,
die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl
von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern, ist
ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte
Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten.
Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf
benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der
Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Weiterhin stellt die große
Zunahme von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen von Wohngebäuden im
Gemeindegebiet für die Feuerwehr eine zusätzliche Gefahrenlage dar.
Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen
grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es
zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine
Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten
Hilfsfrist in der Lage sein, Personal und Gerätschaften in den Einsatz zu bringen,
Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der
eigenen Kräfte vorzunehmen.
Straßen- und Schienennetz
Die Gemeinde Vettweiß verfügt über ein ausgedehntes Straßennetz. Durch die
Berufspendler, den Schwerlastverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden die
Bundesstraßen B 56, B 477 und L 264 stark befahren. Der Transport von gefährlichen
Gütern und Stoffen erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet. Bei Verkehrsunfällen
ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen.
Die wieder Inbetriebnahme der Bahnstrecke Düren – Euskirchen durch den
Bördeexpress stellt ebenfalls ein nicht unerhebliches Risiko dar.
Gewerbegebiet
In den Gewerbegebieten in Vettweiß sind unterschiedlichste klein- und mittelständige
Betriebe angesiedelt. Die Palette umfasst Handwerksbetriebe aller Art, Lagerhallen und
Transportbetriebe. Bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen ist daher mit einer
Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht im Voraus zu erkennen
sind. Bei Einsätzen muss von der Feuerwehr daher erkundet werden, ob Gefahrstoffe
vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, wo bekannt ist, dass dort Gefahrstoffe
lagern bzw. verarbeitet werden, sondern für alle Wirtschaftszweige da dort ebenfalls
gefährliche Stoffe und Güter in nicht unerheblicher Menge gelagert werden.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 36 –
Waldflächen und Naturschutzgebiete
Die Waldflächen im Gemeindegebiet Vettweiß werden von vielen Spaziergängern und
Erholungssuchenden genutzt. Im Naturschutzgebiet „Drover Heide“ stehen verschieden
ausgewiesen Wanderwege zur Verfügung. Hier besteht insbesondere im Frühjahr und
den
trockenen
Sommermonaten
eine
erhöhte
Waldbrandgefahr. Die
Löschwasserversorgung ist bei Einsätzen schwierig und sehr material- und
personalintensiv.
Sonstige Risiken
Die Nähe zum Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ in der Gemeinde
Nörvenich,
Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Soller,
Spritzmittellager der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Vettweiß,
Natopumpstation Lüxheim sowie die quer durch das Gemeindegebiet führende
NATO-Treibstoff-Pipeline,
Mehrere Aussiedlerhöfe (z.T. ohne Löschwasserversorgung aus dem Netz),
ehemalige Tongrube Müddersheim (Müddersheimer See)
Jeweils eine Biogasanlage in Vettweiß und Müddersheim
Hähnchenmastbetrieb in Müddersheim
Mehrere Windkrafträder im Gemeindegebiet
Unvorhersehbare Unwetterlagen wie Starkregen, Sturmschäden oder
Starkschneefall
3.8 Löschwasserversorgung
Löschwasserversorgung im Sinne des Brandschutzes ist die Gesamtheit aller
Maßnahmen, Mittel und Methoden, die der Gewinnung, der Bereitstellung und der
Förderung von Löschwasser zum Löschen von Bränden dienen. Nach § 3 Abs. 2 BHKG
stellen die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen angemessen
Löschwasserversorgung sicher.
Die Löschwasserversorgung in der Gemeinde Vettweiß wird durch eine Kooperation mit
dem Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden sichergestellt. Es kann bei
Bedarf auf das Trinkwassernetz des Wasserleitungszweckverbandes der
Neffeltalgemeinden zurückgegriffen werden. Bei dem Trinkwassernetz handelt es sich
um ein eng vermaschtes Ringleitungssystem. Es wird eine Menge von mind. 48 cbm/h
nach dem Arbeitsblatt W405 DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
e.V.) sichergestellt. Teilweise liegen höhere Mengen vor.
Hydranten, Standrohre mit Entnahmevorrichtung, Schläuche, Kupplungen, Armaturen,
Feuerlöschkreiselpumpen und Fahrzeuge müssen nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik sowie den jeweiligen Betriebsanleitungen eingesetzt und
instandgehalten werden (siehe FwDV 1, DVGW W 331 (M), W 392 (A) bzw. W 400-3B1 (A), W 408 (A), W 408-B1 (A), DIN 14420, DIN 14811, DIN EN 1846-3 etc.). Alle
Tätigkeiten zur Löschwasserentnahme müssen von Einsatzkräften ausgeführt werden,
die danach geschult, geübt und unterwiesen worden sind.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 37 –
Problem
und
Fragen
in
Bezug
auf
Rohrnetzverhältnisse
des
Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden und eventuelle Maßnahmen
zum Schutz von Trinkwasser und Rohrnetz stimmen die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß
und das Versorgungsunternehmen gemeinsam ab. Kommt es bei der
Löschwasserentnahme zur erkennbaren Beeinträchtigung des Trinkwassers oder des
Rohrnetzes, muss die Feuerwehr das Versorgungsunternehmen unverzüglich in
Kenntnis setzen.
Der Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden wird die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß entsprechend der v. g. Ausführungen unterweisen. Die
Freiwillige Feuerwehr Vettweiß wird bei Neuanschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen
und Geräten diese dem Stand der Technik anpassen (z.B. Systemtrenner,
Rückflussverhinderer).
Grundlegende weitere Details sollten im Wasserversorgungskonzept der Gemeinde
Vettweiß, dass durch den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden erstellt
wird, geregelt werden.
An Oberflächengewässern, die der Wasserentnahme dienen, steht der „Neffelbach“ zur
Verfügung. Dieser durchfließt die Ortschaften Sievernich, Disternich, Müddersheim,
Gladbach und Lüxheim.
Folgende Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung
angeschlossen und verfügen damit nicht über eine Löschwasserversorgung aus dem
öffentlichen Netz bzw. von Oberflächengewässern:
a) Gut Dirlau,
b) Kemperhof
c) Gut Veitzheim,
Hier hält die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß zur Löschwasserversorgung entsprechende
Tanklöschfahrzeuge vor. Darüber hinaus verfügt der Kreis Düren über ein überörtliches
Kreiskonzept aus dem weitere Tanklöschfahrzeuge aus anderen Kommunen des
Kreises Düren angefordert werden können.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 38 –
4. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß
4.1 Allgemeines, Organisation
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß ist Teil des Dezernates II der Verwaltung der
Gemeinde Vettweiß. Sie ist angegliedert an das Sachgebiet 3 – Sicherheit und
Ordnung.
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist Herr Gemeindebrandinspektor Ralf
Weyers. Seine beiden Stellvertreter sind Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Elsig
und Herr Brandinspektor Stephan Uhde.
Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist in den vergangenen Jahren
immer wieder den strategischen und taktischen Erfordernissen und dem verfügbaren
Personalbestand angepasst worden. Die Alarm- und Ausrückeordnung mit der
Einsatzplanung und dem Führungssystem ist entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen und den kreisweiten Vorgaben aufgestellt und wird ständig den sich
ergebenden und verändernden Rahmenbedingungen angepasst.
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß besteht aus 10 Löschgruppen, die in zwei Züge
aufgeteilt sind.
Die auf der nächsten Seite dargestellte Übersicht zeigt das Organigramm und die
derzeitigen Aufgabenverteilung.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 39 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 40 –
4.2 Einzelbetrachtungen der Löschgruppen
Löschgruppe Ginnick
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Standort:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mietobjekt
keine, Miete: 51,00 € monatlich
Auf dem Acker
1
keine
keine
Der Unterstellplatz entspricht
Anforderungen
an
ein
Feuerwehrgerätehaus.
nicht den
heutiges
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Ginnick
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
10
Jugendfeuerwehr
0
Ehrenabteilung
10
Gesamt
20
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
4
Führerscheinklasse C1
7
Führerscheinklasse C1E
4
Führerscheinklasse CE
3
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
1
Verbandsführer
1
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
4
Grundausbildung
8
Jugendgruppenleiter
0
Erste Hilfe
3
Sprechfunker
7
Maschinist
3
Atemschutzgeräteträger
5
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
3
Strahlenschutz ( alt )
3
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
2
Technische Hilfeleistung Wald
1
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
1
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
1
– Seite 41 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TSF-W
DN-2053
Florian Vettweiß TSF-W-01
Iveco Turbo Daily 65 C15
Magirus / BTG
1:5
5/2007
5/2007
88.000,00 €
20 Jahre
2027
– Seite 42 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 43 –
Löschgruppe Froitzheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
1984
30.576,00 €
Martinusstraße 31 B
Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz,
tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge
untergebracht
ja
Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum,
Sanitäre Anlage inkl. Duschen
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht nur
noch zum Teil den heutigen Anforderungen.
Eine energetische und elektrotechnische
Sanierung des Gebäudes sollte angestrebt
werden.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Froitzheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
20
Jugendfeuerwehr
7
Ehrenabteilung
4
Gesamt
31
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
8
Führerscheinklasse C1
10
Führerscheinklasse C1E
6
Führerscheinklasse CE
5
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Verbandsführer
1
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
0
Grundausbildung
9
Jugendgruppenleiter
4
Erste Hilfe
4
Sprechfunker
9
Maschinist
6
Atemschutzgeräteträger
7
Atemschutzgerätewart
1
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
1
Strahlenschutz ( alt )
1
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
3
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
0
Technische Hilfeleistung Wald
1
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
1
Kettensägenlehrgang
3
– Seite 44 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug 1: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
LF 20
DN-GV 128
Florian Vettweiß LF 20-01
MAN TGM 13.290 BL
Ziegler Z-Cab
1:8
08/2014
08/2014
251.346,00 €
20 Jahre
2034
Besonderheiten:
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 117
Florian Vettweiß MTF-01
Renault Traffic
Eigenausbau
1:8
03/2017
11/2012
18.247,00 €
20 Jahre
2032
– Seite 45 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 46 –
Löschgruppe Jakobwüllesheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
2000
175.408,00 €
Veitzheimer Straße 2
laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich
sind jedoch 2 Fahrzeuge und 1 Anhänger
untergebracht
ja
Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum,
Einsatzzentrale für Großschadenslagen
Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich in
den Anforderungen entsprechend guten
Zustand.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder:
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Jakobwüllesheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
16
Jugendfeuerwehr
7
Ehrenabteilung
10
Gesamt
33
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
6
Führerscheinklasse C1
10
Führerscheinklasse C1E
7
Führerscheinklasse CE
5
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Verbandsführer
1
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
3
Grundausbildung
14
Jugendgruppenleiter
3
Erste Hilfe
16
Sprechfunker
14
Maschinist
13
Atemschutzgeräteträger
10
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
2
Strahlenschutz ( alt )
0
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
1
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
9
Technische Hilfeleistung Wald
6
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
5
Technische Hilfeleistung Öl
6
Kettensägenlehrgang
6
– Seite 47 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug 1: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
LF 10/6
DN-GV 114
Florian Vettweiß LF 10-01
Iveco Magirus 100 E 25 WS
Magirus / BTG AluFire 3
1:8
02/2010
02/2010
196.050,01 €
20 Jahre
2030
Besonderheiten:
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 126
Florian Vettweiß MTF-02
Renault Trafic dCi 115
Eigenausbau
1:8
03/2013
10/2010
18.500,00 €
20 Jahre
2033
– Seite 48 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 49 –
Löschgruppe Kelz
Feuerwehrgerätehaus
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Mietobjekt; Umbau 2008
Miete 0,00 €; 22.000,00 € (Umbau)
Michaelstraße 49
1
ja
Gerätehaus wird z.Z. um einen Stellplätz
erweitert; zwei Absauganlagen sind installiert,
Anfang 2016 erhielt das Gerätehaus ein neues
Dach
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum
größten Teil den heutigen Anforderungen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Kelz
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
20
Jugendfeuerwehr
2
Ehrenabteilung
9
Gesamt
26
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
7
Führerscheinklasse C1
9
Führerscheinklasse C1E
4
Führerscheinklasse CE
4
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
1
Verbandsführer
1
Zugführer
0
Gruppenführer
3
Truppführer
2
Grundausbildung
12
Jugendgruppenleiter
4
Erste Hilfe
13
Sprechfunker
13
Maschinist
8
Atemschutzgeräteträger
12
Atemschutzgerätewart
1
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
2
Strahlenschutz ( alt )
2
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
1
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
1
Technische Hilfeleistung VU
3
Technische Hilfeleistung Wald
5
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
2
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
5
– Seite 50 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug 1: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
TSF - W
DN-2272
Florian Vettweiß TSF - W-02
Mercedes Benz 612 D Vario
T2
Schlingmann
1:5
03/2001
03/2001
83.183,34 €
20 Jahre
2021
Besonderheiten:
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 127
Florian Vettweiß MTF-03
Renault Trafic
Eigenausbau
1:8
11/2011
06/2014
17.950,00 €
20 Jahre
2034
– Seite 51 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 52 –
Löschgruppe Soller
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
2015
124.000,00 €
Gangolfusstraße 67
2
ja
Fahrzeugabsauganlage für zwei Fahrzeuge
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht den
gültigen Anforderungen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Soller
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
21
Jugendfeuerwehr
6
Ehrenabteilung
13
Gesamt
41
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
11
Führerscheinklasse C1
14
Führerscheinklasse C1E
10
Führerscheinklasse CE
6
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Verbandsführer
0
Zugführer
0
Gruppenführer
4
Truppführer
1
Grundausbildung
4
Jugendgruppenleiter
4
Erste Hilfe
3
Sprechfunker
4
Maschinist
7
Atemschutzgeräteträger
10
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
6
Strahlenschutz ( alt )
5
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
6
Technische Hilfeleistung Wald
5
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
1
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
2
– Seite 53 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug 1: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
LF 8/6
DN-2696
Florian Vettweiß LF 10-02
Mercedes Benz 917 AF LN2
Schlingmann
1:8
03/1997
03/1997
135.352,53 €
20 Jahre
2017
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 113
Florian Vettweiß MTF-04
Renault Trafic 1,9 dCi 100
Eigenausbau
1:8
9/2009
3/2005
10.000,00 €
20 Jahre
2029
– Seite 54 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 55 –
Löschgruppe Disternich
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
2005
19.125,00 €
Kreuzstraße, Vettweiß
1
nein
keine
Der Unterstellplatz entspricht nur zum Teil den
gültigen
Anforderungen
an
ein
Feuerwehrgerätehaus.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Disternich
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
13
Jugendfeuerwehr
2
Ehrenabteilung
4
Gesamt
19
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
5
Führerscheinklasse C1
6
Führerscheinklasse C1E
3
Führerscheinklasse CE
5
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Verbandsführer
0
Zugführer
0
Gruppenführer
0
Truppführer
0
Grundausbildung
3
Jugendgruppenleiter
1
Erste Hilfe
2
Sprechfunker
6
Maschinist
3
Atemschutzgeräteträger
2
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
0
Strahlenschutz ( alt )
0
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
1
Technische Hilfeleistung Wald
0
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
0
– Seite 56 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TSF-W
DN-2123
Florian Düren 15/48-02
Iveco Magirus Daily 65 C15
Magirus / BTG
1:5
1/2005
1/2005
89.056,36 €
20 Jahre
2025
– Seite 57 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 58 –
Löschgruppe Gladbach/Lüxheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
2004
30.600,00 €
Donatusweg,
Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich
sind jedoch 2 Fahrzeuge untergebracht
ja
Fahrzeugabsauganlage
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum Teil
den heutigen Anforderungen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 59 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Gladbach-Lüxheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
12
Jugendfeuerwehr
7
Ehrenabteilung
0
Gesamt
19
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
7
Führerscheinklasse C1
9
Führerscheinklasse C1E
6
Führerscheinklasse CE
5
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2
0
Zugführer
0
Gruppenführer
2
Truppführer
4
Grundausbildung
14
Jugendgruppenleiter
0
Erste Hilfe
13
Sprechfunker
8
Maschinist
3
Atemschutzgeräteträger
8
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
2
Strahlenschutz ( alt )
1
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
4
Technische Hilfeleistung Wald
4
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
1
Kettensägenlehrgang
3
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug 1: Tanklöschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TLF 16/25
DN-2753
Florian Vettweiß TLF 3000-02
Mercedes Benz 1120 AF LN 2
Ziegler
1:8
12/1989
12/1989
115.469,40 €
20 Jahre
Fahrzeug ist bereits
abgeschieben
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 125
Florian Vettweiß MTF-05
Renault Trafic
Eigenausbau
1:8
02/2013
05/2010
17.600,00 €
20 Jahre
2033
– Seite 60 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 61 –
Löschgruppe Müddersheim
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
2006
18.870,00 €
Am Schmittenkreuz
1
nein
keine
Der Unterstellplatz entspricht
Anforderungen
an
ein
Feuerwehrgerätehaus.
nicht den
heutiges
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Müddersheim
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
5
Jugendfeuerwehr
0
Ehrenabteilung
7
Gesamt
12
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
3
Führerscheinklasse C1
3
Führerscheinklasse C1E
1
Führerscheinklasse CE
2
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Verbandführer
0
Zugführer
0
Gruppenführer
1
Truppführer
0
Grundausbildung
2
Jugendgruppenleiter
0
Erste Hilfe
5
Sprechfunker
5
Maschinist
1
Atemschutzgeräteträger
4
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
0
Strahlenschutz ( alt )
0
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
0
Technische Hilfeleistung Wald
0
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
1
– Seite 62 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug: Löschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
LF 16-TS
DN-2708
Florian Vettweiß LFKatS-01
Magirus Deutz FM 130 D9 FA/32
Zeppelin
1:5
--07/1984
0,00 €
20 Jahre
Das Fahrzeug ist
abgeschrieben.
Fahrzeug wurde als
Katastrophenschutzfahrzeug
übernommen
– Seite 63 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 64 –
Löschgruppe Sievernich
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
1950
12.760,00 €
Zur alten Schule
1
ja, im Nebengebäude
Im Nebengebäude befindet sich ein
Aufenthalts- und Schulungsraum
Der Unterstellplatz entspricht nicht den
Anforderungen an ein heutiges
Feuerwehrgerätehaus.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Sievernich
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
7
Jugendfeuerwehr
0
Ehrenabteilung
5
Gesamt
12
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
6
Führerscheinklasse C1
6
Führerscheinklasse C1E
4
Führerscheinklasse CE
4
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
0
Verbandsführer
1
Zugführer
1
Gruppenführer
0
Truppführer
2
Grundausbildung
0
Jugendgruppenleiter
1
Erste Hilfe
6
Sprechfunker
5
Maschinist
4
Atemschutzgeräteträger
5
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
0
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
3
Strahlenschutz ( alt )
3
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
1
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
1
ABC / GSG 2
1
Technische Hilfeleistung VU
4
Technische Hilfeleistung Wald
4
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
0
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
4
– Seite 65 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
TSF-W
DN-2346
Florian Vettweiß TSF-W-04
Iveco Tubro Daily 50 C13
Magirus / BTG
1:5
5/2003
5/2003
88.002,00
20 Jahre
2023
– Seite 66 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 67 –
Löschgruppe Vettweiß
Standort
Baujahr:
Baukosten:
Lage:
Stellplätze:
Separate
Umkleidemöglichkeiten:
Besonderheiten:
Zustand:
Altbau: 1952, Erweiterung: 1983
Altbau: 10.578,00 €, Erweiterung: 64.790,00 €
Gereonstraße 119
Laut Baugenehmigung 2 Stellplatz, tatsächlich
sind jedoch 3 Fahrzeuge und 1 Anhänger
untergebracht
Nein
Fahrzeugabsauganlage für drei Fahrzeuge,
Schulungsraum, Kleiderkammer, Sanitäre
Anlage inkl. Dusche sind vorhanden.
Das Feuerwehrgerätehaus entspricht im
allgemeinem den heutigen Anforderungen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Mitglieder
Personal Löschgruppe:
Mitglieder
Vettweiß
Anzahl
Einsatzabteilung (Aktive)
29
Jugendfeuerwehr
11
Ehrenabteilung
12
Gesamt
52
Ausbildungsstand aktive Mitglieder
Führerscheine
Anzahl
Führerscheinklasse C
9
Führerscheinklasse C1
11
Führerscheinklasse C1E
9
Führerscheinklasse CE
9
Lehrgänge
Anzahl
Leiter der Feuerwehr
1
Verbandsführer
1
Zugführer
1
Gruppenführer
3
Truppführer
3
Grundausbildung
14
Jugendgruppenleiter
3
Erste Hilfe
11
Sprechfunker
16
Maschinist
7
Atemschutzgeräteträger
13
Atemschutzgerätewart
0
Gerätewart
1
Gefährliche Stoffe und Güter ( alt )
5
Strahlenschutz ( alt )
4
ABC 1 Modul 1 GSG/Bio
0
ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz
0
ABC / GSG 2
0
Technische Hilfeleistung VU
4
Technische Hilfeleistung Wald
4
Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen
2
Technische Hilfeleistung Öl
0
Kettensägenlehrgang
1
– Seite 68 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 69 –
Fahrzeug 1: Hilfeleistungslöschfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
HLF 20/16
DN-GV 116
Florian Vettweiß HLF 20-01
MAN TGM 13.290
Ziegler
1:8
12/2010
12/2010
306.520,00 €
20 Jahre
2030
Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-GV 115
Florian Vettweiß MTF-06
Renault Trafic
Eigenausbau
1:8
06/2010
02/2007
14.800,00 €
20 Jahre
2030
DN-GV - 116
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug 3: Einsatzleitwagen
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
ELW 1
DN-GV 118
Florian Vettweiß ELW 1-01
Ford Transit FT 100T300
Eigenausbau
1:4
03/2014
01/2005
12.700,00 €
20 Jahre
2025
Fahrzeug wurde 2014 für
45.000,00 € zum ELW
umgebaut
Weitere Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
Fahrzeug des Wehrleiters
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
KdoW
DN-GV 130
Florian Vettweiß KdoW-02
VW Tiguan
VW
1:5
11/2015
10/2011
26.000,00 €
20 Jahre
2035
– Seite 70 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
Fahrzeug des Einsatzleitdienst
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
KdoW
DN-GV 112
Florian Vettweiß KdoW-02
Ford Focus Turnier 1,6 Fun
Eigenausbau
1:4
08/2008
10/2006
14.000,00 €
20 Jahre
2028
Besonderheiten:
Fahrzeug des Jugendfeuerwehr
Fahrzeugtyp:
Amtl. Kennzeichen:
Funkrufname (OPTA) :
Fahrgestell / Hersteller:
Auf- / Ausbauhersteller:
Besatzung:
Indienststellung:
Erstzulassung:
Anschaffungskosten:
Abschreibung:
Ersatzbeschaffung nach
Abschreibung im Jahr:
Besonderheiten:
MTF
DN-205
Volkswagen Transporter T4 TDI
Eigenausbau
1:8
06/2006
04/1999
0,00 €
20 Jahre
2026
Fahrzeug wurde vom RWE
übernommen
– Seite 71 –
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 72 –
4.3 Materielle Ausstattung und Ausrüstung
Fahrzeuge
Alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sind mit mindestens der
vorgeschriebenen DIN/EN-Norm-Beladung bestückt.
Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güter“
Die Gemeinde Vettweiß bildet zusammen mit den Gemeinden Merzenich und Nörvenich
den Gefahrenabwehrzug „ABC 504“. Die seitens des Kreises Düren vorgegebene
Mindestausstattung
an
Geräten
und
Ausrüstungsgegenständen
(Chemiekalienschutzanzüge u.a.) werden auf dem
Löschfahrzeug der LG
Jakobwüllesheim vorgehalten.
Persönliche Ausrüstung der Wehrleute
Alle Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden mit der entsprechenden
Dienst- und Schutzkleidung gem. den Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen
ausgestattet. Hierzu zählen
u. a. Einsatzanzug, Uniform, Helm mit Klappvisier und
Nackenschutz, Stiefel, Wetterschutzjacke. Die persönliche Ausrüstung der Wehrleute
wird durch die zentrale Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Vettweiß verwaltet.
Meldeempfänger
Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger. Jedes aktive Mitglied der
Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Meldeempfänger ausgestattet.
Funktechnische Ausstattung
Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit digitalem Fahrzeugfunkgerät nach dem heutigen
Stand der Technik ausgestattet. Weiterhin verfügt jede Löschgruppe über ausreichende
zwei 2-Meter-Handsprechfunkgeräte nach dem heutigen Stand der Technik.
4.4 Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß besteht zurzeit aus 42
Jugendlichen.
In
den
vergangenen
Jahren
sind
immer
wieder
Jugendfeuerwehrmehrmitglieder in die aktive Wehr übernommen worden. Die 42
Mädchen und Jungen werden von speziell geschulten Ausbildern umfassend an die
Aufgaben im Feuerwehrwesen herangeführt. Nicht zu kurz kommt dabei auch die
allgemeine Jugendpflege. Die Mannschaftstransportfahrzeuge in den einzelnen
Löschgruppen sowie ein eigenes Mannschaftstransportfahrzeug
stehen den
Gemeindejugendwarten und der Jugendfeuerwehr für ihre Arbeit zur Verfügung.
4.5 Ehrenabteilung
Die Übernahme der aktiven Feuerwehrangehörigen nach dem Erreichen der
Altersgrenze oder wegen gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
in die Ehrenabteilung ist gewährleistet. Die Förderung und Unterstützung sowie
Wertschätzung der Aktivitäten der Ehrenabteilung ist der Gemeinde Vettweiß ein
besonderes Anliegen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 73 –
4.6 Aufwandsentschädigung und Zuschuss für die Kameradschaftspflege
Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen werden jährlich für die Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß (z.B. Wehrleitung, Zugführer, Löschgruppenführer, Beauftragte,
Gemeindejugendfeuerwehrwart) im Rahmen der durch Ratsbeschluss im Haushaltsplan
zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.
Zuschuss für die Kameradschaftspflege
Den Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und der Jugendfeuerwehr wird
jährlich ein Zuschuss zur Förderung der Feuerwehrkameradschaft gezahlt.
4.7 Einsatzleitdienst
Anfang des Jahres 2016 hat die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß einen Einsatzleitdienst
installiert und stellt eine sog. Tagesbereitschaft dar. Er wird von den entsprechend
ausgebildeten Feuerwehrkameraden im wöchentlichen Wechsel ausgeübt. Dieser
Einsatzleitdienst soll zur wesentlichen Qualitätsverbesserung der Einsatzabwicklung
beitragen. Durch die schnelle Verfügbarkeit des Einsatzleitdienstes ist es bereits in der
Frühphase eines Einsatzes möglich, eine Lageeinschätzung zu machen und gezielte
Folgerungen daraus zu schließen, sowie eine Strukturierung der Einsatzstelle
vorzunehmen. Ziel des Einsatzleitdienstes ist eine frühzeitige Lageeinschätzung an der
Einsatzstelle, Strukturierung der Einsatzstelle, Einsatzleiter nach § 33 BHKG,
Ansprechpartner für die Leitstelle und Unterstützung der Wehrführung bei Einsätzen.
Dem Einsatzleitdienst steht ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 74 –
5. Schutzzielfestlegung
Grundsätzlich sind die geforderten Hilfsfristen bei allen „kritischen Einsätzen“ an jedem
Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erfüllen.
Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich durch eine ländliche Struktur mit 11 Ortschaften,
2 Wohnplätzen verteilt auf ein 83 km² großes Gemeindegebiet aus. Die ländliche
Struktur und damit verbundene Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von dort aus zu
den jeweiligen Einsatzstellen, die konkreten Verkehrsverhältnisse und
Witterungseinflüsse (z.B. Aquaplaning, Glatteis) sind zu berücksichtigen. Die Erfüllung
der Vorgaben wird dadurch erschwert. Dies muss bei der Festsetzung des Schutzzieles
unbedingt berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind die baulichen Strukturen im
Gemeindegebiet zu beachten.
Die Schutzziele in der Gemeinde Vettweiß werden ab dem 01.01.2018 wie folgt
festgelegt:
a) Der Brand in einem massiven, zweistöckigen Einfamilienhaus
b) Der Verkehrsunfall mit Beteiligung eines PKW und eingeklemmter Person
c) Der Brand in einem der vorhandenen Alten- und Pflegheime, im
Schulzentrum Vettweiß, der Grundschule Kelz und den Kindergärten
1. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß muss bei den Schutzzielen a) und b)
nach der Alarmierung bei der 1. Hilfsfrist innerhalb von 9 Minuten mit einer
Staffelbesatzung von 6 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft und 4
Atemschutzgeräteträger - und bei der 2. Hilfsfrist innerhalb von 13 Minuten
mit 19 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft, 1 Zugführer, 2
Gruppenführer und 8 Atemschutzgeräteträger - beim einem
Erreichungsgrad von 80% am Einsatzort sein.
2. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß muss bei dem Schutzziel c) nach der
Alarmierung bei der 1. Hilfsfrist innerhalb von 8 Minuten mit einer
Staffelbesatzung von 6 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft und 4
Atemschutzgeräteträger - und bei der 2. Hilfsfrist innerhalb von 13 Minuten
mit 19 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft, 1 Zugführer, 2
Gruppenführer und 8 Atemschutzgeräteträger – beim einem
Erreichungsgrad von 80% am Einsatzort sein.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 75 –
Bei kreisangehörigen Gemeinden ist zu beachten, dass die Dispositionszeit (2) in
der Kreisleitstelle besonders zu berücksichtigen ist und nicht zu Lasten der
gemeindlichen Feuerwehr ausgewiesen wird.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 76 –
6. Zukunftssicherung
6.1 Personalentwicklung u. Mitgliederwerbung
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist an das vorhandene Personal gekoppelt. Zur
Erreichung der Schutzziele muss die Gemeinde ausreichend ehrenamtliches,
motiviertes und qualifiziertes Personal vorhalten. Hierzu sind geeignete Instrumente zur
Personalgewinnung zu etablieren. Folgende Maßnahmen sollen in den nächsten 5
Jahren zur
Steigerung der Attraktivität und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements beitragen:
Steigerung der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung für das Ehrenamt und
Nachwuchsförderung insbesondere durch Ideen und Maßnahmen aus den
Projekten „Feuerwehrensache“ des Landes NRW und „BördeFeuer“ im Rahmen
der Leader-Förderung.
Gründung einer Unterstützungsabteilung gem. § 9 Abs. 2 BHKG NRW i.V.m. § 1
Abs. 1 Nr. 2 VOFF-NRW
Gründung eines Fördervereines für die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß und die
Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
Fortführung der jährlichen Bezuschussung der Führerscheinausbildung Klassen
C/C1/CE für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
Honorierung
der
ehrenamtlichen
Tätigkeit
durch
angemessene
Aufwandsentschädigungen
Honorierung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Einführung einer sog.
Ehrenamtskarte
Anreize für Unternehmen, deren Mitarbeiter bei der Freiwilligen Feuerwehr
Vettweiß mitwirken
6.2 Organisatorische Maßnahmen
In den nächsten 5 Jahren sollte geprüft werden, inwieweit zusätzliche
Entlastungsmöglichkeiten bestehen, um die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß von belastenden Aufgaben zu befreien. Folgende
Entlastungsmöglichkeiten bestehen unter anderem in der Übertragung von
verschiedenen Aufgaben an die Verwaltung oder externe Dienstleister:
Wartung, Pflege und Unterhaltung der Feuerwehrfahrzeuge
Wartung, Pflege und Unterhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung
Geräteprüfung und Geräteinstandsetzung incl. Bearbeitung von Mängelberichten
Prüfung und Wartung der Atemschutztechnik
Inventarverwaltung
Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß unterliegt ebenfalls der demographischen
Entwicklung. Erfahrungen aus den einzelnen Löschgruppen zeigen, dass aus heutiger
Sicht die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit einzelner Löschgruppen langfristig
aufgrund der sinkenden Anzahl von aktiven Einsatzkräften gefährdet ist und dies bei
stetig steigenden Einsatzzahlen.
Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –
– Seite 77 –
Damit die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß zukunftsfähig bleibt und sich aufgrund der
Vielzahl der unterschiedlichen Einsätzen den heutigen Herausausforderungen stellen
kann, werden zum 1. Januar 2018 die nachfolgenden Löschgruppen unter
Beibehaltung ihrer Standorte zusammengelegt:
a. Aus den Löschgruppen Gladbach/Lüxheim und Müddersheim wird die
Löschgruppe Gladbach/Müddersheim
b. Aus den Löschgruppen Disternich und Sievernich wird die Löschgruppe
Sievernich/Disternich
c. Aus den Löschgruppen Ginnick und Froitzheim wird die Löschgruppe
Froitzheim/Ginnick. Der Feuerwehrgerätehausstandort wird aufgegeben. Eine
bedarfsentsprechende Erweiterung zur Unterbringung des Löschfahrzeuges, des
Materials und der persönlichen Ausrüstung der Mitglieder der Löschgruppe
Ginnick wird am Feuerwehrgerätehaus Froitzheim vorgenommen.
Die getroffenen organisatorischen Veränderungen dienen einzig und alleine dazu, in
Einsatzfällen diese sicher, effektiv, in ausreichender Personalstärke und mit den
erforderlichen Führungskräften bewältigen zu können. Hiervon unberührt bleiben
Veranstaltungen, sowie die Unterstützung der einzelnen Standorte, die diese im
Rahmen der dörflichen Gemeinschaft durchführen und erledigen.
6.3 Investitionsmaßnahmen
Investitionsmaßnahmen wie z.B. die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Funk- und
Datentechnik, feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen, Bekleidung, bauliche
Veränderungen, werden durch die Wehrleitung rechtzeitig zur Planung des jeweiligen
Haushaltes der Gemeinde Vettweiß bei der Verwaltung angezeigt. Durch die
Verwaltung werden die angezeigten Maßnahmen der Wehrleitung in die
Haushaltsplanung eingearbeitet, in den jeweiligen Haushaltsberatungen abgestimmt
und letztendlich durch den Rat der Gemeinde Vettweiß genehmigt und verabschiedet.
7. Fortschreibung
Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verhalten sich
dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan in
regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben.
Nach § 3 Abs. 3 BHKG ist der Brandschutzbedarfsplan umzusetzen und spätestens
alle 5 Jahre fortzuschreiben. Durch die gesetzliche Verpflichtung der Fortschreibung
wird deutlich, dass die Arbeit an solchen Plänen kontinuierlich fortgeführt werden muss,
um eingetretene Änderungen schnell einarbeiten zu können und den Stand zu
aktualisieren. Der Brandschutzbedarfsplan ist hierbei nicht als statistischer Ist-Plan,
sondern vielmehr als dynamischer Entwicklungsplan zu sehen.
Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß wird ständig kontrolliert und
fortgeschrieben. Hierdurch wird im Rahmen einer Mittelfristigkeit grundsätzlich eine
zeitnahe politische Beteiligung ermöglicht. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan
wird bei wesentlichen Änderungen angepasst.