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Vorlage (Brandschutzbedarfsplan 09 2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
2,1 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
25.09.17, 14:33
Aktualisiert
25.09.17, 14:33

Inhalt der Datei

Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 1 – Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß Stand 09/2017 Gemeinde Vettweiß Mitglied der LEADER Region Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Projekt: Projektbearbeitung: In Abstimmung mit: – Seite 2 – Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß Verwaltungsmitarbeiter Thomas Vlatten Dezernat II Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Telefon: 02424/209211 E-Mail: tvlatten@vettweiss.de Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. – Seite 3 – Seite Allgemeiner Teil 1.1 Vorwort 1.2 Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1.3 Aufgaben der Gemeinde nach dem BHKG 1.4 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß 6 7 13 19 Schutzzieldefinition 2.1 Einleitung 2.2 Grundlagen und Definitionen 21 22 Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß 3.1 Die Gemeinde Vettweiß 3.2 Einwohnerzahl 3.3 Größe, Grenzen und Flächennutzung 3.4 Topographie 3.5 Verkehrsinfrastruktur 3.6 Öffentliche Infrastruktur 3.7 Risiken 3.8 Löschwasserversorgung 29 31 32 32 32 33 34 36 Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß 4.1 Allgemeines, Organisation 4.2 Einzelbetrachtung der Löschgruppen - Standorte - Mitglieder - Fahrzeuge 4.3 Materielle Ausstattung und Ausrüstung 4.4 Jugendfeuerwehr 4.5 Ehrenabteilung 4.6 Aufwandsentschädigung und Zuschuss für die Kameradschaftspflege 4.7 Einsatzleitdienst 38 40 72 72 72 73 73 5. Schutzzielfestlegung 74 6. Zukunftssicherung 6.1 Personalentwicklung und Mitgliederwerbung 6.2 Organisatorische Maßnahmen 6.3 Investitionsmaßnahmen 76 76 77 Fortschreibung 77 7. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 4 – Abkürzungen AGBF NW Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) BF Berufsfeuerwehr BHKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (ab 01.01.2016) DIN Deutsche Industrienorm DRK Deutsches Rotes Kreuz ELW Einsatzleitwagen FB Fachbereich FF Freiwillige Feuerwehr FNP Flächennutzungsplan FP Feuerlöschkreiselpumpe FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (bis 31.12.2015) FwDV Feuerwehrdienstvorschrift FWGH Feuerwehrgerätehaus GSG Gefährliche Stoffe und Güter GW-G Gerätewagen Gefahrengut GW-Mess Gerätewagen Messtechnik GW-L Gerätewagen Logistik GW-Öl Gerätewagen Ölabwehr HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug HuPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerschutzkleidung Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 5 – KBM Kreisbrandmeister LdF Leiter der Feuerwehr LF Löschfahrzeug VOFF NRW Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr LVR Landschaftsverband Rheinland MTF/MTW Mannschaftstransportfahrzeug/-wagen OT Ortsteil RW Rüstwagen SLA Schlauchanhänger THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk TLF Tanklöschfahrzeug TS Tragkraftspritze TSA Tragkraftspritzenanhänger TSF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser UVV Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehr“ VV Verwaltungsvorschrift ZDG Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz) ZSKG Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 6 – 1. Allgemeiner Teil 1.1 Vorwort Das Feuerwehrwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01. Januar 2016 neu geregelt worden. Das „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)“ vom 10.02.1998 wurde durch das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst. Nach dem BHKG ist es Aufgabe der Gemeinde, für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Weiterhin haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes treffen Aussagen über:      das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Gemeinde Vettweiß (Schutzziel). den Standort und Wirkungsbereich der Feuerwachen bzw. Feuerwehrgerätehäuser, die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte die Zahl der in einer definierten Zeit zum Einsatzort zu gelangenden Einsatzkräfte, der Investitionen, Beschaffungen und Maßnahmen Die Bedarfsplanung dient der umfassenden und begründeten Information der Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich des Risikopotentials der Gemeinde Vettweiß, der Festlegung der Qualität der Gefahrenabwehr (Schutzzieldefinition) und der Organisation, Größe und Ausstattung einer Feuerwehr. Den politischen Entscheidungsträgern der Gemeinde Vettweiß bleibt es überlassen, welches Sicherheitsniveau die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Vettweiß erreichen muss und mit welcher Qualität die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß arbeiten soll. Hierbei ist die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ (Schnellbrief Nr. 194/2016 StGB NRW vom 11.07.2016), die gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, dem Städtetag, dem Landkreistag und Städte- und Gemeindebund NRW erarbeitet worden ist, zu Grunde zu legen. Die Handreichung ist erarbeitet worden um die unterschiedlichen im Land NRW existierenden Rundverfügungen zu ersetzen und die Vor-Ort-Zuständigkeit und Verantwortlichkeit hervorzuheben. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.03.2012 „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ wird somit durch die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ ersetzt. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 7 – 1.2 Rechtlichen Grundlagen 1. Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) 2. Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte und Gemeindebund NRW 3. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726) 4. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – NRW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 256) (BauO 5. Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, – 222.2.02.02.02/79-48065/06 v. 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650) 6. Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) 7. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) 8. DVGV-Arbeitsblatt W 405. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung 1.2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) – Zitierung Auszugsweise – Teil 1 Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger §1 Ziel und Anwendungsbereich „Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten 1. bei Brandgefahren (Brandschutz) 2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und 3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)“ Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – §2 – Seite 8 – Aufgabenträger „Aufgabenträger sind 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung, 2. die Kreise für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht, 3. die Kreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und 4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.“ „Die Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung war.“ §3 Aufgabe der Gemeinden „Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Sie sind im Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.“ „Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, das wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer/in, der Besitzer/in Sorge zu tragen.“ „Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.“ §4 Aufgaben der Kreise §5 Aufgaben des Landes Teil 2 Organisationen Kapitel 1: Feuerwehr §7 Arten „Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren)“ „Freiwillige Feuerwehr ist die Feuerwehr der Gemeinde.“ Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – §8 Berufsfeuerwehren §9 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr – Seite 9 – „Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig. Sie werden durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen, befördert und entlassen; die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ist zugleich Vorgesetze oder Vorgesetzter.“ „Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.“ § 10 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr § 11 Leitung der Freiwilligen Feuerwehr „Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeister und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie werden durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr und ihre Stellvertreter ehrenamtlich tätig ist, sind sie in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.“ § 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren § 14 Pflichtfeuerwehr Kapitel 2: Katastrophenschutz Kapitel 3: Rechtstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz § 20 Dienstpflichten, Freistellung „Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst verpflichtet.“ „Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis erwachsen.“ Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – § 21 – Seite 10 – Lohnfortzahlung, Verdienstausfall „Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder Dienstherren ehrenamtlicher Angehöriger der Feuerwehr sind verpflichtet Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen. Den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.“ § 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden „Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.“ Teil 3 Gesundheitswesen Teil 4 Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz § 27 Brandsicherheitswachen „Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet drüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Sie kann bei Bedarf Auflagen erteilen.“ „Ist die Veranstalterin oder der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgaben zu übertragen.“ Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst „Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte.“ Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – § 32 – Seite 11 – Ausbildung, Fortbildung und Übungen „Die Gemeinden führen die Grundausbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Führungsausbildung und –fortbildung sowie die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse erfolgt durch die zentrale Ausund Fortbildungsstätte des Landes.“ Teil 5 Durchführung der Abwehrmaßnahmen Kapitel 1: Einsatzleitung § 33 Einsatzleitung „Die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Abwehrmaßnahmen werden von der durch die Gemeinde bestellten Einsatzleiterin oder Einsatzleiter geleitet.“ Kapitel 2: Krisenmanagement Kapitel 3: Überörtliche Hilfeleistung Teil 6 Rechte und Pflichten der Bevölkerung Teil 7 Kosten § 50 Kostenträger „Die Gemeinden und Kreis haben die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden oder übernommenen Aufgaben zu tragen.“ „Das Land leistet Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der Gemeinden und Kreis.“ „Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist nur für den Brandschutz und die übrigen Aufgaben dieses Gesetzes zu verwenden.“ § 52 Kostenersatz „Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich. Für bestimmte Einsätze kann allerdings ein Kostenersatz verlangt werden.“ Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 12 – Teil 8 Aufsicht § 53 Aufsichtsbehörden „Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden ist die Landrätin oder der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.“ Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften 1.2.2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) - Zitierung Auszugsweise – §1 Aufgaben des Zivilschutzes „Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnung und Arbeitsstätten usw. durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie Beseitigung oder Milderung der Folgen. Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz, 2. die Warnung der Bevölkerung, 3. der Katastrophenschutz. §2 Auftragsverwaltung §5 Selbstschutz „Den Gemeinden obliegt der Aufbau, die Förderung und die Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe.“ §6 Warnung der Bevölkerung § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes „Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.“ § 13 Ausstattung Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw. § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 13 – 1.2.3 Landesbauordnung - Zitierung Auszugsweise – § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung „Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.“ „Anforderungen oder Erleichterungen können sich u.a. Erstrecken auf Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen.“ „Die vor genannten Vorschriften gelten u. a. für Hochhäuser, Kirchen und Versammlungsstätten.“ § 72 Behandlung des Bauantrages „Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen … Im Hinblick auf … den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweis und Bauvorlagen erforderlich.“ 1.3 Aufgaben der Gemeinden nach dem BHKG Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löst das bis dahin geltende Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) ab. Durch das BHKG wurden die rechtlichen Grundlagen im Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen grundlegend überarbeitet. Mit dem neuen BHKG werden drei wichtige neue Ziele verfolgt. Es soll das Ehrenamt gestärkt, der Katastrophenschutz hervorgehoben und die Strukturen im Feuerwehrwesen modernisiert werden. Ehrenamt stärken Die Feuerwehr und der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen werden zum überwiegenden Teil von ehrenamtlichen Mitgliedern getragen. Damit dies auch in Zukunft der Fall ist, soll das neue Gesetz das Ehrenamt stärken. Nur dadurch können in einer immer älter werdenden Gesellschaft und in der Konkurrenz mit den vielen anderen attraktiven Freizeitangeboten auch zukünftig genügend Freiwillige für diese wichtigen Ehrenämter gewonnen werden. Entsprechende Regelungen hierzu wurden u.a. in den §§ 9, 13 und 21 BHKG getroffen. Katastrophenschutz hervorheben Im FSHG gab es den Begriff Katastrophe gar nicht, weil man noch in den 1990iger Jahren davon ausging, dass unsere weit entwickelte moderne Gesellschaft vor Katastrophen verschont bleibt. Inzwischen haben wir aber erste Auswirkungen des Klimawandels erlebt, im Münsterland im Winter 2005 beim Stromausfall aufgrund des Schneechaos und im Jahr 2014 bei einem Starkregenereignis sowie im gesamten Bundesland im Jahr 2014 durch den Sturm Ela. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 14 – Auch die Atomkatastrophe von Fukuschima in Japan hat gezeigt, dass hoch entwickelte Technologien erhebliche Gefahren bergen können. Vor diesem Hintergrund schenkt das BHKG einer guten Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen besondere Bedeutung, indem in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BHKG der Begriff der Katastrophe wieder in das Gesetz eingeführt wurde. In den §§ 3, 4, 5 und 35 BHKG wurden u.a. entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingebaut. Strukturen aktualisieren In den letzten 15 Jahren sind die gesetzlichen Grundlagen weitgehend unverändert geblieben. Es hat sich gezeigt, dass auch die gesetzlichen Strukturen des Brand- und Katastrophenschutz an der einen oder anderen Stelle verbessert werden müssen. Dazu wurden vor allem folgende Regelungen in das BHKG aufgenommen: - vorgegebene Qualifikationen für konkrete Aufgaben (u.a. § 12 und § 26 BHKG) - Einführung der Möglichkeit von Betriebsfeuerwehren (§ 15 BHKG) - Beschäftigte der Gemeinden, die Brandverhütungsschauen durchführen (§ 26 BHKG) - Möglichkeit zur Bestellung hauptamtlicher Kreisbrandmeister(innen) (§ 12 BHKG) - Klare Befugnisse der Einsatzleitung (§ 34 BHKG). 1.3.1 Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung Gemäß § 2 (2) BHKG nehmen die Gemeinden und Kreise die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das „Ob“ der Aufgabenwahrnehmung ist für die Gemeinden und Kreise für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche - § 2 (1) BHKG - somit zwingend vorgegeben. Über das „Wie“, also über die Art und Weise, wie die Aufgaben erfüllt werden sollen(z.B. Organisation, Ausstattung, etc. der örtlichen Feuerwehr), können die Gemeinden und Kreise nach pflichtgemäßen Ermessen selbst entscheiden. 1.3.2 Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr Durch das BHKG werden die Gemeinden verpflichtet, für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Weiterhin sind sie im Katastrophenschutz und bei dessen Umsetzung zur landesweiten Hilfe verpflichtet. Gemeinsam mit dem Kreis sind sie im Katastrophenschutz für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Personalaufstellung: Hinsichtlich der personellen Aufstellung der Feuerwehren sind keine Vorschriften bzw. Richtlinien vorhanden. Es obliegt daher jeder Gemeinde selbst, in eigener Zuständigkeit hierüber zu entscheiden. Eine Einschränkung dieser Befugnis besteht lediglich durch die Pflicht, die Feuerwehr in personeller Hinsicht so aufzustellen, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial bewältigt werden kann. Die personelle Zusammenstellung von Löschgruppen und Löschzügen wird jedoch in den Feuerwehrdienstvorschriften „FwDV 3“ des Landes NRW sowie in der „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ beschrieben. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 15 – Folglich lastet auch die volle Verantwortung auf den Kommunen. Sie müssen – wie dies hier im Brandschutzbedarfsplan vorgenommen wird – Schutzziele definieren und dafür Sorge tragen, dass durch die Größe der Feuerwehr diese Ziele realisiert werden können. Jedoch beschränkt sich die Personalaufstellung nicht nur auf die Größenordnung, sondern ebenso auf die Aus- und Fortbildung der einzelnen Feuerwehrmitglieder. Die Gemeinde muss entsprechend der geforderten Leistungsfähigkeit ihren Feuerwehrangehörigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen. Materielle Ausstattung: Die Gemeinden haben des Weiteren die Pflicht, ihren Feuerwehren eine den Anforderungen gerecht werdende materielle Ausstattung bereitzustellen. Unter materieller Ausstattung werden die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrmitglieder, die Feuerwehrhäuser der einzelnen Löschgruppen, feuerwehrtechnische Gerätschaften, das Alarm- und Meldesystem der Kommune sowie die Feuerwehrfahrzeuge zusammengefasst. Bei dieser Ausrüstung der Feuerwehr ist den Gemeinden ein gewisser „Beurteilungsspielraum“ einzugestehen. Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Gemeinden, der Unterschiede bei den vorhandenen Gefahrenpotenzialen und der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten ist eine allgemein verbindliche Festlegung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände nicht möglich. Somit hat jede Gemeinde in Eigenverantwortlichkeit abzuwägen, inwieweit sie dem Bedarf an Ausstattung mit ihren finanziellen Mitteln nachkommen kann, ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu vernachlässigen. Trotz des beschriebenen Beurteilungsspielraumes bestehen weiterhin Vorschriften, die die Gemeinden hinsichtlich der materiellen Ausstattung zu berücksichtigen haben. Die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen muss insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften und den Feuerwehr-Dienstvorschriften genügen. Auch für sämtliche feuerwehrspezifischen Gerätschaften und Fahrzeuge existieren Normvorschriften, um die geforderte Sicherheit zu gewährleisten. Unterhaltung der Feuerwehr: Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre örtlichen Feuerwehren zu unterhalten. Die Feuerwehrmitglieder müssen ständig einsatzbereit und die Einsatzfähigkeit der Geräte muss gewährleistet sein. Hieraus ergibt sich die Pflicht der Kommunen, alle Maßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren dienen. So sind die Gemeinden u.a. für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrmitglieder sowie für die Wartung und Pflege der Geräte und Fahrzeuge zuständig. 1.3.3 Löschwasserversorgung Da die Versorgung mit Löschwasser des Stadt- bzw. Gemeindegebietes die Basis für einen funktionierenden Brandschutz darstellt, müssen die Kommunen eine für ihre lokalen Verhältnisse angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen. Die Ortschaften werden heutzutage mittels Hydranten aus den öffentlichen Wasserleitungen versorgt. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 16 – Stellt die Bauaufsichtsbehörde fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen. Weitere Ausführungen zur Löschwasserversorgung sind Punkt 3.8 zu entnehmen. 1.3.4 Aufgaben der Feuerwehr Der Aufgabenbereich der Feuerwehren in Deutschland ist relativ umfassend anzusehen. Von der originären Aufgabe, der Brandbekämpfung, reicht er über Tätigkeiten zum vorbeugenden Brandschutz bis hin zur technischem Hilfeleistung. Gerade in den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt der feuerwehrtechnischen Arbeit verlagert. Die Tätigkeiten im Bereich technische Hilfeleistung fordern die Feuerwehrangehörigen immer häufiger. Im Nachfolgenden sollen die einzelnen Teilbereiche der Aufgaben der Feuerwehren etwas näher erläutert werden. Präventiver Brandschutz Unter präventivem Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die die Entstehung und Ausbreitung von Schadensfeuern im Voraus begrenzen und im Falle eines Brandes eine effiziente Brandbekämpfung sowie eine schnelle Menschenrettung ermöglichen. Hierunter fallen aber u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung eines Tages der offenen Tür, Mitarbeit bei Brandschauen, Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Baulicher Brandschutz: Heutzutage gewinnt die Feuerfestigkeit der Baumaterialien zunehmend an Bedeutung. Für das Brandverhalten bzw. die Feuerfestigkeit von Baustoffen und –teilen existieren mittlerweile Normen, die die Kontrollen erleichtern. Baulicher Brandschutz spiegelt sich auch in unserer Fluchtwegeplanung bei großen bzw. öffentlichen Bauvorhaben wieder. Grundlage für den baulichen Brandschutz ist in erster Linie die Landesbauordnung. Konstruktiver Brandschutz: In größeren bzw. in öffentlichen Gebäuden sind in aller Regel technische Anlagen installiert, die dem Brandschutz dienen. Hierzu zählen insbesondere Feuer- und Rauchmelder, jedoch auch spezieller Feuerschutztüren, Fluchtwegebeleuchtungen oder vor Ort installierte Handfeuerlöscher. Organisatorischer Brandschutz: Der für die Feuerwehren bedeutendste Aspekt stellt wahrscheinlich der organisatorische Brandschutz dar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bestellung von Brandschutzbeauftragten oder die Erstellung von Alarmplänen. Ferner wird zum organisatorischen Brandschutz aber auch das Schulen im Umgang mit brennbaren Stoffen gezählt. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 17 – 1.3.5 Brandbekämpfung Die Bekämpfung von Bränden ist die originäre und zugleich auch bekannteste Tätigkeit der Feuerwehr. Allerdings sind Brandeinsätze durch den präventiven Brandschutz weniger geworden. Durch technische Fortschritte sind insbesondere Baumaterialien lange nicht mehr so empfänglich für Brände wie vor Jahren. Durch gezielte Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz wird die Bevölkerung besser auch etwaige Brandausbrüche vorbereitet. Bei der Brandbekämpfung wird zwischen verschiedenen Löschverfahren unterschieden. Im Einzelnen sind dies:    Entfernung des brennbaren Stoffes Abkühlung und Erstickung Das Entfernen des brennbaren Stoffes wird beispielsweise oft bei Waldbränden angewandt, indem Schneisen angelegt werden. Das am häufigsten angewandte Löschverfahren ist wohl die Abkühlung durch Wasser, dem eventuell noch ein Tensid zugesetzt wird. Vielfach ist auch die Erstickung von Nutzen. Hierbei wird dem Feuer der Sauerstoff entzogen. Dies erfolgt z.B. durch einfaches Abdecken mit einer Decke oder durch Überziehen einer luftundurchlässigen Schicht (Schaum etc.). Als typische Situation, in der die Feuerwehren zur Brandbekämpfung ausrücken, ist der Zimmerbrand zu bezeichnen. Für die Feuerwehrangehörigen ergeben sich hierbei zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorgehensweise, da bei der Menschenrettung auf zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig vorgegangen werden muss. Die Entscheidung, ob entweder ein Innen- oder ein Außenangriff vorgenommen wird, trifft der jeweilige Einsatzleiter der Feuerwehr. Außenangriff: Bei einem Außenangriff findet die Brandbekämpfung statt, indem Löschmittel durch Gebäudeöffnungen in das Innere eines Gebäudes gespritzt werden. Außenangriffe sollen nach Möglichkeit vermieden werden, da sie im Allgemeinen im Vergleich zu Innenangriffen als weniger effektiv angesehen werden. Jedoch ergibt sich gerade bei weniger personalstarken Feuerwehren öfter die Problematik, dass ein personalintensiver Innenangriff nicht getätigt werden kann. Innenangriff: Innenangriffe werden auch als Regelangriffe bezeichnet, da sich hier das Standardvorgehen der Feuerwehren in der Brandbekämpfung widerspiegelt. Hierbei dringen die Feuerwehrangehörigen mit Atemschutzgeräten in das brennende Gebäude ein, um den Brand gezielt, vor allen Dingen effektiv zu bekämpfen. Für die Feuerwehrangehörigen stellt der Innenangriff zugleich aber auch die risikostärkste Maßnahme dar. Daher ist bei der Menschenrettung, wie bereits erwähnt, auf zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig vorzugehen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 18 – 1.3.6 Technische Hilfeleistung Die Technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit von Menschen, Tieren oder Sachen. Des Weiteren lässt sich die technische Hilfeleistung über den Ausschluss der Brandbekämpfung definieren. Da es sich um technische Tätigkeiten handelt, werden vorwiegend Maschinen oder Aggregate eingesetzt. Voraussetzung für eine funktionierende Hilfeleistung ist jedoch das Vorhandensein technischen Wissens. Die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehrangehörigen in der technischen Hilfeleistung sind sehr umfassend. Deshalb soll an dieser Stelle eine kurze, nicht abschließende Aufstellung der wesentlichen Tätigkeitsfelder genügen.      Patientengerechte Rettung Sicherung verunglückter Fahrzeuge Hilfeleistungen bei Unwetterlagen und Naturkatastrophen Tierrettung ABC-Einsätze (atomare, biologische, chemische Stoffe) 1.3.7 Die Feuerwehr als soziokulturelle Institution Neben den feuerwehrspezifischen Aufgaben nimmt die Freiwillige Feuerwehr auch zahlreiche andere Aufgaben wahr, die unter anderem der Brauchtums- und Kulturpflege dienen und unterstützt die örtlichen Vereinen bei der Organisation von Veranstaltungen. Hierdurch wird gewährleistet, dass Brauchtumspflege auch in der heutigen Zeit, in der es oft an Initiatoren fehlt, nicht an Bedeutung verliert. Auch das Bemühen der Freiwilligen Feuerwehr hinsichtlich der Jugendarbeit sollte an dieser Stelle erwähnt werden. Gerade hier, im ländlichen Raum, gelingt es der Feuerwehr immer noch, die Jugendlichen zu animieren. Die Gemeinschaft, oder eher noch die Kameradschaft, die bei den Feuerwehren vorzufinden ist, stellt gerade für Heranwachsende einen nicht zu unterschätzenden Reiz dar. Allgemein, sowohl in den Jugendabteilungen als auch in der regulären Freiwilligen Feuerwehr, liegt gerade in dieser Gemeinschaft ein maßgeblicher Beweggrund, der die Menschen veranlasst, der Feuerwehr beizutreten. Aus diesen Gründen darf die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr, die über den eigentlichen Aufgabenbereich hinausgeht, nicht unterschätzt werden. Alle außerordentlichen Tätigkeiten, die von Feuerwehrmitgliedern wahrgenommen werden, dienen letztendlich der Allgemeinheit – entweder auf direktem Wege im Rahmen von Festen, Umzügen, wohltätigen Aktionen und dergleichen- oder aber auf indirektem Wege, durch die Stärkung der Mitglieder und den Ausbau der Freiwilligen Feuerwehr zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Brandschutzes für die Bevölkerung. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 19 – 1.4 Aufgaben der Feuerwehr Freiwilligen Vettweiß Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde Vettweiß. Die nachstehenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen. Brandschutz- und Hilfeleistung:  Bekämpfung von Schadenfeuern  Menschenrettung nach Unglücksfällen  Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen  Mitwirken von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz  Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen  Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung  Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung (AA0)  Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen  Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse  Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen  Mitwirkung bei der Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen für Großschadensereignisse  Mitwirkung im Zivilschutz Dienstleistungen für die Polizei  Ausleuchten von Einsatzstellen.  Gestellung von Fahrzeugen und Geräten.  Leichenbergung Dienstleistungen für andere Ämter, z.B. Ordnungsamt  Einfangen von Tieren  Unterstützung bei Kampfmittelräumung  Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt, Lebensmittelbehörde, Untere Wasserbehörde  Aufstellen von Absperrungen  Beseitigung von Verkehrshindernissen  Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten Beschaffung, technische Logistik  Mitwirken bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung  Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung.  Durchführung von Reparaturarbeiten Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 20 – Bauunterhaltung  Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebiet der Verwaltung Jugendarbeit  Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  Regelmäßige Pressearbeit im Amtsblatt der Gemeinde  Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Vettweiß  Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft  Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei) (z.B. Martinszugbegleitung u. a.)  Unterstützung von Vereinen der einzelnen Ortschaften (z.B. Karnevalsumzüge, Schützenfeste, Sportveranstaltungen u.a.)  Unterstützung jeglicher Veranstaltungen im Gemeindegebiet Vettweiß, die im Interesse der Allgemeinheit liegen und dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vettweiß dienen. (z.B. Kulturtage der Gemeinde Vettweiß) Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 21 – 2. Schutzzieldefinition Hierbei ist die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ (Schnellbrief Nr. 194/2016 StGB NRW vom 11.07.2016), die gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, dem Städtetag, dem Landkreistag und Städte- und Gemeindebund NRW erarbeitet worden ist, zu Grunde zu legen. Die Definition der Schutzziele ist der zentrale Punkt des Brandschutzbedarfsplanes. Hier wird festgelegt, welche planerischen Situationen (Schutzzielszenario) die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß bewältigen soll. Es wird festgelegt, nach welcher Zeit der Alarmierung (Hilfsfrist), sie mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln am Einsatzort eintreffen muss (Eintreffzeit). Gleichzeitig wird festgelegt wie verbindlich dieses Ziel zu erfüllen ist (Erreichungsgrad). Die Schutzzieldefinition wird für die kommenden 5 Jahre Grundlage für die Bedarfsplanung und Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß. Sie wird auch Teil und Maßstab zukünftiger Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde. Damit legt die Schutzzieldefinition das Sicherheitsniveau der Gemeinde Vettweiß bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes als politische Grundsatzentscheidung des Rates fest. 2.1 Einleitung – Gesetzliche Rahmenvorgaben Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach § 2 BHKG eine grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere auch, dass die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß jederzeit effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein müssen. Mit der Schutzzieldefinition wird die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß nach § 54 Abs. 1 BHKG ermöglicht. Erst mit Erfüllung gewisser Mindestanforderungen wird ein „Grundschutz“ als gewährleistet angesehen. Diese Mindestanforderungen betreffen  die Hilfsfristen mit bestimmter Personalstäke und Einsatzmittel. Nach § 3 Abs. 1 BHKG „unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung“. Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten zu sorgen. Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 22 – Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um einen „kritischen Wohnungsbrand“ und „kritischen Verkehrsunfall“ bewältigen zu können. Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards des Feuerschutzes, dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen Gesichtspunkten gehandelt wird. Daher muss die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen im Rahmen einer Überprüfung des Leistungsstandes einer Feuerwehr nach § 54 BHKG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach § 54 Abs. 1 BHKG erforderlich werden, um den Feuerschutz zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisationsmangel angelastet werden. 2.2 Grundlagen und Definitionen Die Schutzzieldefinition ist zweistufig: Zunächst muss das gemeindliche Gefahrenpotential analysiert werden und daraus abgeleitet werden, mit welchen kritischen, d.h. lebens- bzw. gesundheitsschädlichen Situationen oder Situationen mit erheblichen Sachwertrisiko üblicherweise zu rechnen ist (Schutzzielszenario). In zweiter Stufe wird festgelegt, welche Mindeststandards die Feuerwehr bei diesen Szenarien zu erfüllen hat, d.h. es wird festgelegt, nach welcher Zeit der Alarmierung (Hilfsfrist), sie mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln am Einsatzort eintreffen muss (Eintreffzeit). Der Ermessensspielraum ist hierbei durch rechtliche und tatsächliche Erkenntnisse nach unten hin stark eingeschränkt. Mit Blick gerade auch auf aufsichts- bzw. haftungsrechtliche Konsequenzen sollten allgemeine Standards und Regeln der Technik berücksichtigt werden. Dabei haben in NRW die sog. O.R.B.I.T.-Studie aus den 70er Jahren, wie die Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren besonderen Stellenwert erlangt. Die AGBF-Qualitätskriterien gehen von einem Brand in einer Obergeschosswohnung eines mehrstöckigen Wohnhauses mit stark verrauchtem Treppenhaus in einer Innenstadt (kritischer Wohnungsbrand) aus. Bei einem solchen kann schon 13 Minuten nach Brandbeginn die Erträglichkeitsgrenze der CO-Konzentration und somit die Ohnmacht der Bewohner erreicht werden. Nach 18 Minuten droht der Tod und kurz darauf der sog. Flash-Over, mit erheblicher Brandausbreitungs- und Sachschadensgefahr. Die AGBF-Qualitätskriterien gehen sodann davon aus, dass es nach Brandbeginn durchschnittlich 3,5 Minuten dauert bis der Brand erstmals gemeldet wird. Von da an verbleiben 9,5 Minuten um mit einer ersten Einheit zur Menschenrettung und ersten Brandeindämmung innerhalb der Erträglichkeitszeit einzutreffen (Hilfsfrist 1) und 14,5 Minuten, um vor dem Flash-Over auf eine Funktionsstärke aufzustocken, die erfolgreiche Brandbekämpfung ermöglicht. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 23 – Diese AGBF Empfehlungen waren den Gemeinden im Regierungsbezirk Köln bislang durch eine Verfügung der Aufsichtsbehörde fast vollständig verbindlich vorgegeben und wurden dementsprechend in den vorausgegangenen Brandschutzbedarfsplänen zu Grunde gelegt. Diese Vorgabe wurde nunmehr gerade mit Blick auf ländlichere Gemeinden durch die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ gelockert, weil die AGBF-Qualitätskriterien von Berufsfeuerwehrkameraden für die Bedarfsplanung in größeren Städten erstellt wurden. Prinzipiell hält die Gemeinde Vettweiß dennoch weiterhin an den bewährten und auch in der Rechtsprechung anerkannten AGBF-Qualitätskriterien fest, jedoch mit Blick darauf, dass die örtlichen Verhältnisse der Gemeinde Vettweiß - ländliche Struktur und große Ausdehnung des Gebietes mit Gliederung in 11 Ortsteile, 2 Wohnplätzen verteilt auf ein ca. 83 km² großes Gemeindegebiet - von den in den AGBF-Qualitätskriterien zu Grunde gelegten örtlichen Verhältnissen abweichen. 2.2.1. Schutzzielszenario Schutzzielszenarien sind Schadensereignisse, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Gemeindegebiet oder in Teilgebieten auftreten können und aufgrund des Schadensausmaßes regelmäßig Personen- und/oder Sachschäden fordern. Solche Ereignisse sind in jeder Gemeinde Brände in Gebäuden und Verkehrsunfallereignisse. Bezüglich der Brandereignisse ist das Schadensausmaß zu definieren, das bei der ortsüblichen Bauweise zu erwarten ist. Dies wird bestimmt durch die Nutzung und Größe, die Bauweise und die zu erwartenden betroffenen Personen, sofern dies Einfluss auf die Funktionsstärke hat. Gleiches gilt auch für Verkehrsunfallereignisse. Diese sollten nach Anzahl der beteiligten Fahrzeuge, Art der Fahrzeuge, Anzahl der betroffenen Personen und der zu erwartenden Unfallfolgen differenziert werden. Unter diesen Gesichtspunkten können unterschiedliche Strukturen innerhalb einer Kommune, beispielsweise verdichteter Kernbereich und Randbereiche zu verschiedenen Schutzzielszenarien für die einzelnen Bereiche führen. Dadurch wird die Aufstellung einer bedarfsgerechten Feuerwehr erreicht und Einheiten in den Randbereichen werden nicht unnötig überfordert. Die AGBF-Qualitätskriterien gehen vom einem Brandschadensereignis „kritischer Wohnungsbrand“ aus, d.h. ein Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und Rauch in der betroffenen Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum. Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich demgegenüber durch eine ländliche Struktur aus. Ganz überwiegend handelt es sich um Einfamilienhäuser, davon die meisten alleinstehend und massiv gebaut. Die Bauweise übersteigt nur in seltenen Ausnahmefällen die Zweigeschossigkeit. Hochhäuser sind nicht vorhanden und nicht geplant. Einzig für die Alten- und Pflegewohnheim in der Ortschaft Vettweiß sowie die Schulgebäude in den Ortschaften Vettweiß und Kelz sind höhere Mindestschutzziele erforderlich. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 24 – Deshalb wird als grundlegendes Brandschutzzielszenario für das gesamte Gemeindegebiet der Brand in einem massiven, zweigeschossigen Einfamilienhaus festgelegt. Zusätzlich wird der Brand in Alten- und Pflegewohnheimen und den Schulgebäude in Vettweiß und Kelz als spezielles Brandschutzzielszenario festgelegt. Als grundlegendes gemeindeweites Schutzzielszenario des Rettungswesens wird ein Verkehrsunfall mit Beteiligung eines PKW und einer eingeklemmten Person festgelegt. Da sich keine unterschiedlichen Anforderungen bei der Bewältigung des grundlegenden Brandschutzzielszenarios und des Rettungsschutzzielszenarios ergeben, wird im Folgenden nicht zwischen ihnen differenziert. 2.2.2. Eintreffzeit Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Wohnungsbrand ist die Menschenrettung. Nach statistischen Angaben der AGBF ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (u.a. die Vergiftung mit Kohlenstoffmonoxid). Je nach Brandentwicklungsdauer, u.a. in Abhängigkeit der Zündquelle, der Menge und Art der Brandlasten, den Zu- und Abluftbedingungen, der Verfügbarkeit von Rauchwarnmeldern und dem Verhalten und Aufenthaltsort der betroffenen Personen, werden diese Menschen unterschiedlich intensiv dem Brandrauch ausgesetzt. Neben den darin enthaltenen toxischen Gasen stellt auch die teilweise sehr hohe Temperatur des Brandrauchs eine erhebliche Gefahr dar. Bei sich ausbreitenden Bränden nimmt die produzierte Rauchmenge exponentiell zu. Personen, die dem Brandrauch ausgesetzt sind, befinden sich in akuter Lebensgefahr. Die Erfahrungen der AGBF zeigen, dass Personen- und Sachschäden mit zunehmender Entwicklungsdauer exponentiell zunehmen. Es muss daher so schnell wie möglich mit der Menschenrettung und der Brandbekämpfung begonnen werden. Die Zeitdauer vom Brandausbruch an setzt sich generell wie folgt zusammen: Bei kreisangehörigen Gemeinden ist zu beachten, dass die Notrufabfrage und Dispositionszeit (2) in der Kreisleitstelle besonders zu berücksichtigen und nicht zu Lasten der gemeindlichen Feuerwehr ausgewiesen wird. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 25 – Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich hauptsächlich solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr regelmäßig unmittelbar beeinflusst und dokumentiert werden können (Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrücke- und Anfahrtszeit). Die AGBF-Qualitätskriterien empfehlen eine 1. Hilfsfrist von 9,5 Minuten - davon 1,5 Minuten als Gesprächs- und Dispositionszeit der Kreisleitstelle und 8 Minuten als Ausrücke- und Anfahrtszeit für die Freiwillige Feuerwehr. Nach weiteren 5 Minuten (2. Hilfsfrist) soll die Funktionsstärke aufgestockt werden. Diese zeitliche Empfehlung geht von einem Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses aus. Wie bereits schon erwähnt befinden sich in der Gemeinde Vettweiß keine Gebäude, die den AGBF-Qualitätskriterien „kritischer Wohnungsbrand“ entsprechen, ist sehr stark ländlich strukturiert und die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß muss weite Anfahrtswege in Kauf nehmen. Deshalb wird für die Gemeinde Vettweiß eine gegenüber den AGBF-Qualitätskriterien aber der „Handreichung zum Brandschutzbedarfsplan“ entsprechenden 1. Hilfsfrist von 10,5 Minuten - davon 1,5 Minuten als Gesprächs- und Dispositionszeit der Kreisleitstelle - 9 Minuten als Ausrücke- und Anfahrtszeit der Freiwillige Feuerwehr Vettweiß festgelegt. An der 2. Hilfsfrist wird an den AGBF-Kriterien von 14,5 Minuten festgehalten. Die Altenheime und Schulgebäude sind mit automatischen Brandmeldeanlagen ausgerüstet. Im Falle einer Auslösung der Brandmeldeanlage wird automatisch die Wehrleitung, Zugführung, der Einsatzleitdienst, der Abschnitt ELW Vettweiß und der 1. Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sowie die Drehleiter und der Atemschutzcontainer des Feuerwehrtechnischen Zentrum des Kreises Düren alarmiert. Dabei muss die Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß die von der AGBF empfohlenen Hilfsfristen von 9,5 Minuten und 14,5 Minuten einhalten. 2.2.3 Funktionsstärke Zur Durchführung der vielfältigen Aufgaben im Feuerwehreinsatz sind Einsatzkräfte und Einsatzmittel erforderlich, die in Einheiten zusammengefasst werden. Innerhalb dieser Einheiten übernehmen die Einsatzkräfte verschiedene Funktionen. Zur Wahrnehmung dieser Funktionen sind teilweise spezielle Ausbildungen vorgeschrieben. Die Funktionsstärke definiert die Leistungsfähigkeit der Einheit hinsichtlich der Anzahl der Einsatzkräfte und der erforderlichen Qualifikation. Sie muss insbesondere auch mit Blick auf Vorschriften zum Schutze der Feuerwehrkameraden und deren Ausbildungsund Einsatzstandards festgelegt werden. Denn eine Vernachlässigung der Eigensicherung ist nach § §17I GUV-V C53 nur in Ausnahmefällen zulässig und kann nicht Grundlage eines Brandschutzbedarfsplanes werden. Funktionsstärken, die Abweichungen von den normalen Vorgehensweisen bedingen, würden die Effektivität beeinträchtigen. Die Feuerwehr gliedert sich prinzipiell in die Einheiten „Gruppe“, „Staffel“ und „selbstständiger Trupp“ bzw. deren Summation im Zug bzw. mehrere Züge als Verband. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 26 – Dabei ist eine Gruppe die Standardeinheit. Sie setzt sich aus 9 Kameraden zusammen: 1 Gruppenführer, 1 Maschinist, 1 Melder, 2 Angriffstrupp, 2 Wassertrupp und 2 Schlauchtrupp. Die Gruppe kann mehrere Aufgaben (z.B. Menschenrettung und Brandbekämpfung) gleichzeitig ausführen (FwDV 3; 5.1). Eine Staffel besteht demgegenüber aus 6 Kameraden: 1 Gruppenführer, 1 Maschinist, 2 Angriffstrupp, 2 Wassertrupp. Sie ist die kleinste Einheit, die eine Menschenrettung aus dem Gefahrenbereich durchführen kann (vgl. FwDV 3; 5.1 ). Ein selbstständiger Trupp ist die kleinste taktische Einheit. Aufgrund der Ausstattung und des geringen Personals ist das Einsatzspektrum begrenzt. Es handelt sich in erster Linie um ergänzende Aufgaben (vgl. FwDV 3; 2.3). Summiert man zwei Einheiten zu einem Zug, wird zusätzlich ein Zugführer mit Zugtrupp benötigt, wobei der Zugtrupp reduziert werden kann. Fügt man mehrere Züge zu einem Verband zusammen, wird zusätzlich ein Verbandsführer notwendig. Gerade bei freiwilligen Feuerwehren hängt die Einsatzmöglichkeit der jeweiligen Einheiten auch stark von der Anzahl der verfügbaren Atemschutzgeräteträger ab. Nur diese dürfen überhaupt in den verrauchten Gefahrenbereich eindringen – z.B. zur Menschenrettung. Zur Eigensicherung ist es außerdem erforderlich, dass ein Sicherungstrupp (Wassertrupp), der ebenfalls mit Atemschutzgeräten ausgerüstet ist, zur Verfügung steht. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß hat zum 01.01.2016 bereits organisatorische Maßnahmen ergriffen und einen Einsatzleitdienst eingerichtet, in dem eine ausgebildete Führungskraft in einer sog. Tagesbereitschaft verfügbar ist. Zur regelmäßig notwendigen Funktionsstärke kann man sich an verschiedenen Empfehlungen orientieren: Die AGBF-Qualitätskriterien empfehlen 10 Funktionen innerhalb der ersten Hilfsfrist und insgesamt 16 Funktionen innerhalb der zweiten Hilfsfrist. Die auf den AGBFQualitätskriterien aufbauende Verfügung der Bezirksregierung Köln sah demgegenüber zur 1. Hilfsfrist 9-10 Funktionen (davon 1 Gruppenführer und im Brandeinsatz min 4. Atemschutzgeräte) und bis zur 2. Hilfsfrist insgesamt 20-21 Funktionen (davon ein Verbands- bzw. Zugführer, 3 Gruppenführer und im Brandeinsatz min. 8 Atemschutzgeräte) vor. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln wurde aber wie bereits schon mehrfach erwähnt, durch die Handreichung des StGB NRW zum Brandschutzbedarfsplan aufgehoben. Die Empfehlungen der AGBF gehen vom Szenario eines kritischen Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses aus. Hier kommt es insbesondere bei der 1. Hilfsfrist auch darauf an, Personen zu retten, während gleichzeitig erste Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden um Sachgüter zu schützen. Die Gemeinde Vettweiß hat aber Szenario „Brand in einem massiven, zweigeschossigen Einfamilienhaus (siehe 2.2.1)“ festgelegt. Bei der der 1. Hilfsfrist steht die Menschenrettung an erster Stelle. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 27 – Hierzu reicht insofern eine Einheit in Staffelstärke, wenn sie mit 4 Atemschutzgeräten ausgerüstet ist, aus. Der Sachwertschutz rückt dadurch etwas in den Hintergrund, wird aber durch die Funktionsstärke der 2. Hilfsfrist kompensiert. Die Funktionsstärke der 1. Hilfsfrist wird daher auf mindestens eine Staffelbesatzung von 6 Feuerwehrkameraden, davon 1 Führungskraft und 4 Atemschutzgeräteträgern festgelegt. Die Funktionsstärke der 2. Hilfsfrist wird daher auf mindestens 19 Feuerwehrkameraden, davon 1 Führungskraft, 1 Zugführer, 2 Gruppenführer und 8 Atemschutzgeräteträger festgelegt. 2.2.4 Erreichungsgrad und Controlling Das Kriterium des Erreichungsgrades muss stets unter Berücksichtigung gemeindespezifischer Belange betrachtet werden und wird beispielsweise durch topografische Besonderheiten, ländliche Strukturen, Verkehrsverhältnisse und Witterungseinflüsse beeinflusst. Als planerischer Erreichungsgrad sollten 90 % angestrebt werden, weil allgemein nicht anzunehmen ist, dass bei üblicher Einsatzhäufigkeit und den durchschnittlichen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen die Kriterien Hilfsfrist und Funktionsstärke infolge von Paralleleinsätzen oder Witterungseinflüssen nicht eingehalten werden können. Außerdem lässt ein Erreichungsgrad von beispielsweise 50% vermuten, dass die individuellen Verhältnisse fehlerhaft berücksichtigt werden. Bereits 90% Erreichungsgrad besagen, dass bei einem von zehn Einsätzen die Feuerwehr später oder mit weniger als den vorgegebenen Einsatzkräften der Einsatzstelle erreicht und dadurch die Rettung erschwert oder sogar gefährdet ist. Diese Art des Planungsfaktors ist insbesondere auf größere Städte mit vielen zeitkritischen Einsätzen ausgelegt. In kleineren Gemeinden kommt es jährlich üblicherweise zu so wenigen schutzzielrelevanten Einsätzen, dass keine ausreichende Datenbasis vorliegt. In den AGBF-Qualitätskriterien heißt es dazu: „Dieses Verfahren zur Ermittlung des Erreichungsgrades ist nur dann sachgerecht, wenn es für das untersuchte Versorgungsgebiet auf einer ausreichenden Datenbasis erfolgt. Das dürfte bei weniger als etwa 50 bemessungsrelevanten Einsätzen nicht mehr der Fall sein. In diesen Fällen können aber die Qualitätskriterien unmittelbar dargestellt werden. Zum Beispiel durch die jeweiligen durchschnittlichen Hilfsfristen oder Funktionsstärken nach Ortsteilen.“ Es sollte aber trotzdem für die Gemeinde Vettweiß ein Erreichungsgrad festgelegt werden. Aufgrund der ländlichen Struktur der Gemeinde Vettweiß mit 10 Ortschaften, 2 Wohnplätzen verteilt auf ein ca. 83 km² großes Gemeindegebiet sind hier 80% sachgerecht und realistisch. Ein Erreichungsgrad von 80% hat den Vorteil, dass zeitkritische Einsätze, bei denen die Hilfsfrist nur knapp verfehlt wurde, der Einsatz aber erfolgreich durch die Freiwillige Feuerwehr abgearbeitet wurde, zu einer Motivation der Feuerwehrkameraden beiträgt. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 28 – Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden. Die konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplans (§ 3 Abs. 3 BHKG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat. Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar. In den nächsten 5 Jahren sind daher alle zeitkritischen Einsätze bzgl. der Hilfsfrist und Einsatzstärke auszuwerten, um dann bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes evtl. einen höheren Erreichungsgrad festzulegen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 29 – 3. Ist-Struktur der Gemeinde Vettweiß 3.1 Die Gemeinde Vettweiß Die Gemeinde Vettweiß liegt im Südosten des Kreises Düren und grenzt mit einem kleinen Stück an den Rhein-Erft-Kreis sowie an den Kreis Euskirchen mit der Stadt Zülpich im Osten, im Südwesten und Westen an die Gemeinden Nideggen und Kreuzau, im Norden an die Gemeinde Nörvenich. Vettweiß liegt in der Zülpicher Börde und grenzt an die Nordeifel. Mitten durch die Gemeinde fließt der Neffelbach, den ein Landschaftsschutzgebiet an beiden Ufern umrahmt. Im Westen angrenzend an die Gemeinde Kreuzau liegt das etwa 670 ha große Naturschutzgebiet „Drover Heide“. 90% dieser Fläche gehören zum Gemeindegebiet Vettweiß. Der höchste Punkt der Gemeinde liegt am Wasserturm Ginnick bei 231 m ü. NN, der tiefste am Neffelbach bei Gladbach bei 120 m ü. NN. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 11 km, in Ost-West-Richtung 12,8 km. Die Gemeinde Vettweiß besteht aus den elf Ortsteilen Vettweiß mit Kettenheim, Ginnick, Froitzheim mit Frangenheim, Soller, Jakobwüllesheim, Kelz, Lüxheim, Gladbach mit Mersheim, Müddersheim, Disternich und Sievernich. Die Gemeinde hat ein gut ausgebautes Straßennetz. Durch das Gemeindegebiet verlaufen die B 56, B 477, die L 264, L 33 und L327. Schnell erreichbar ist die A 1 bei Zülpich, die A 61 bei Erftstadt und die A 4 bei Merzenich. Von Nord nach Süd durchquert die 2002 privatisierte Bördebahn die Gemeinde. Betreiber für regelmäßigen Güterverkehr von Düren nach Zülpich ist die Rurtalbahn, der Personenverkehr von Düren bis nach Euskirchen wird mit dem Bördeexpress betrieben. Der Bördeexpress verkehrt mit vier Zugpaaren im Dreistundentakt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen Euskirchen und Düren. In der Gemeinde gibt es eine Grundschulen mit zwei Standorten in Vettweiß und Kelz. Die Hauptschule befindet sich im Zentralort. Weiterführende Schulen gibt es in Düren, Kreuzau, Erftstadt und Zülpich. Sie sind gut durch den öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen. Kindergärten gibt es in Vettweiß, Froitzheim, Gladbach, Disternich, Kelz und Jakobwüllesheim. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 30 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – 3.2 Einwohnerzahl Einwohnerstatistik (Stichtag 30.06.2017): Ortschaft Einwohner männlich Einwohner weiblich Gesamt Disternich 321 325 646 Froitzheim 422 401 823 Ginnick 197 189 386 Gladbach 364 369 733 Jakobwüllesheim 427 406 833 Kelz 564 559 1.123 Lüxheim 220 205 425 Müddersheim 380 374 754 Sievernich 226 210 436 Soller 374 384 758 Vettweiß 1.267 1.295 2.562 Gesamt 4.762 4.717 9.479 – Seite 31 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 32 – 3.3 Größe, Grenzen und Flächennutzung  Gemeindegebiet: 83,14 km2  Gemeindegrenze: 51,25 km  Angrenzende Städte und Gemeinden und Entfernungen zu den Ortskernen: Nörvenich: 9,1 km Zülpich: 10,2 km Nideggen: 10,9 km Kreuzau: 9,0 km Erftstadt: 16,0 km  Flächen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen: ca. 0,11 km2  Flächen, die zu Wohnzwecken dienen: ca. 4 km²  Flächen, die gewerblichen Zwecken dienen: ca. 0,4 km².  Flächen, die der Versorgung dienen: ca. 0,005 km²  Flächen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen: ca. 78 km²  Flächen, die dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen: ca. 0,3 km²  Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt werden: ca. 11 km²  Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind: ca. 0,03 km² 3.4 Topographie  Höchster Punkt: 231 ü. NN  Niedrigster Punk: 120 ü. NN 3.5 Verkehrsinfrastruktur  Bundesstraßen: B 477 ca. 7,5 km, B 56 ca. 7,0 km  Landstraßen: L 327 ca. 2,0 km, L 33 ca. 11,5 km, L 264 ca. 10,5 km. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 –  Kreisstraßen: K 53 ca. 2,0 km, K 33 ca. 2,5 km, K 28 ca. 5,0 km.  Eisenbahnschienen: ca. 6,6 km.  Wasserläufe (2. Ordnung): ca. 9 km (Neffelbach).  Brückenbauwerke: Befahrbare ca. 2,3 km, nicht befahrbare ca. 15 m  Unterführungen: an der L 33 ca. 5,50 m hoch.  Bahnübergänge: 3 Stück an Straßen 4 Stück an Wirtschaftswegen – Seite 33 – 3.6 Öffentliche Infrastruktur Öffentliche Sicherheit:  Polizeibezirksdienst Vettweiß, Seelenpfad 1. Gesundheit:  1 Internist (Zentralort Vettweiß),  2 praktische Ärzte ( je 1 Arzt im Zentralort Vettweiß und der Ortschaft Gladbach),  1 Zahnarzt (Zentralort Vettweiß),  1 Apotheke und 1 Drogeriemarkt (Zentralort Vettweiß),  mehrere Massagepraxen,  1 Alten- und Pflegewohnheim (Zentralort Vettweiß)  1 Heilpädagogisches Heim des Landschaftsverbandes Rheinland (Zentralort Vettweiß)  Einrichtung für betreutes Wohnen (Zentralort Vettweiß)  Ortsnahe Krankenhäuser in Düren, Lendersdorf, Birkesdorf, Euskirchen und Geriatrie Zülpich Versorger:  Strom: Westnetz GmbH  Gas: e-regio  Telekommunikation: Deutsche Telekom, diverse Mobilfunkanbieter  Wasser: Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Kirchen:  11 Katholische Kirchen. Schulen und Kindergärten:  Schulzentrum Vettweiß (bestehend aus Gemeinschaftshauptschule und Gemeinschaftsgrundschule),  1 Gemeinschaftsgrundschule (Standort Kelz),  Lehrerseminar (Vettweiß) Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 34 –  7 Kindergärten (je 1x in Disternich, Froitzheim, Gladbach, Jakobwüllesheim, Kelz sowie 2x Vettweiß),  1 Schüler- und Jugendbücherei im Schulzentrum Vettweiß. Freizeit und Sport:  14 Kinderspielplätze,  12 Sportplätze, davon: - 1 Kunstrasenplatz mit 400-m-Laufbahn, Sprunganlage, - 5 Sportplätze mit Flutlichtanlage,  7 Tennisplätze,  1 Zweifachturnhalle,  1 Turnhalle,  1 Mehrzweckhalle,  5 Luftgewehrschießstände,  Vielfältige Vereine in sportlichen und kulturellen Bereichen.  7 Dorfgemeinschaftshäuser, mehrere Jugendheime und Jugendräume,  1 Bürgerbegegnungsstätte (Zentralort Vettweiß) Flugplatz:  1 Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in Nähe der Ortschaft Soller Wirtschaft und Industrie:  Gewerbegebiet „Lindchenspfad“ ca. 9,5 ha im Zentralort Vettweiß  Gewerbegebiet „Mersheimer Graben“ ca. 7,3 ha im Zentralort Vettweiß  Gewerbegebiet „ Kettenheimer Straße“ ca. 2,1 ha im Zentralort Vettweiß  Zweigstellen der Sparkasse Düren (Vettweiß) und der Volksbank Düren e.G. (Kelz)  Nahversorgungszentrum mit 2 Verbrauchermärkten, Drogeriemarkt, Friseur und Imbissbetrieb Sonstiges:  Drover Heide als Naherholungsgebiet  8 Aussiedlerhöfe, landwirtschaftlich genutzt,  1 Wasserturm in Ginnick,  6 Windkraftanlagen. 3.7 Risiken Wohnbebauung Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der Gebäudeart und deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich im Gemeindegebiet Vettweiß um Gebäude geringer Höhe (1 bis 2 geschossige Bebauung), die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht alleine durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 35 – Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig bekämpft werden können, sind schwere Rauchvergiftungen möglich (z. B. im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen). Zimmer und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht bemerken. In vielen Fällen erfolgt die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben. Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern, ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten. Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Weiterhin stellt die große Zunahme von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen von Wohngebäuden im Gemeindegebiet für die Feuerwehr eine zusätzliche Gefahrenlage dar. Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfrist in der Lage sein, Personal und Gerätschaften in den Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte vorzunehmen. Straßen- und Schienennetz Die Gemeinde Vettweiß verfügt über ein ausgedehntes Straßennetz. Durch die Berufspendler, den Schwerlastverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden die Bundesstraßen B 56, B 477 und L 264 stark befahren. Der Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet. Bei Verkehrsunfällen ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Die wieder Inbetriebnahme der Bahnstrecke Düren – Euskirchen durch den Bördeexpress stellt ebenfalls ein nicht unerhebliches Risiko dar. Gewerbegebiet In den Gewerbegebieten in Vettweiß sind unterschiedlichste klein- und mittelständige Betriebe angesiedelt. Die Palette umfasst Handwerksbetriebe aller Art, Lagerhallen und Transportbetriebe. Bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht im Voraus zu erkennen sind. Bei Einsätzen muss von der Feuerwehr daher erkundet werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, wo bekannt ist, dass dort Gefahrstoffe lagern bzw. verarbeitet werden, sondern für alle Wirtschaftszweige da dort ebenfalls gefährliche Stoffe und Güter in nicht unerheblicher Menge gelagert werden. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 36 – Waldflächen und Naturschutzgebiete Die Waldflächen im Gemeindegebiet Vettweiß werden von vielen Spaziergängern und Erholungssuchenden genutzt. Im Naturschutzgebiet „Drover Heide“ stehen verschieden ausgewiesen Wanderwege zur Verfügung. Hier besteht insbesondere im Frühjahr und den trockenen Sommermonaten eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Löschwasserversorgung ist bei Einsätzen schwierig und sehr material- und personalintensiv. Sonstige Risiken  Die Nähe zum Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ in der Gemeinde Nörvenich,  Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Soller,  Spritzmittellager der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Vettweiß,  Natopumpstation Lüxheim sowie die quer durch das Gemeindegebiet führende NATO-Treibstoff-Pipeline,  Mehrere Aussiedlerhöfe (z.T. ohne Löschwasserversorgung aus dem Netz),  ehemalige Tongrube Müddersheim (Müddersheimer See)  Jeweils eine Biogasanlage in Vettweiß und Müddersheim  Hähnchenmastbetrieb in Müddersheim  Mehrere Windkrafträder im Gemeindegebiet  Unvorhersehbare Unwetterlagen wie Starkregen, Sturmschäden oder Starkschneefall 3.8 Löschwasserversorgung Löschwasserversorgung im Sinne des Brandschutzes ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, Mittel und Methoden, die der Gewinnung, der Bereitstellung und der Förderung von Löschwasser zum Löschen von Bränden dienen. Nach § 3 Abs. 2 BHKG stellen die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen angemessen Löschwasserversorgung sicher. Die Löschwasserversorgung in der Gemeinde Vettweiß wird durch eine Kooperation mit dem Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden sichergestellt. Es kann bei Bedarf auf das Trinkwassernetz des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden zurückgegriffen werden. Bei dem Trinkwassernetz handelt es sich um ein eng vermaschtes Ringleitungssystem. Es wird eine Menge von mind. 48 cbm/h nach dem Arbeitsblatt W405 DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) sichergestellt. Teilweise liegen höhere Mengen vor. Hydranten, Standrohre mit Entnahmevorrichtung, Schläuche, Kupplungen, Armaturen, Feuerlöschkreiselpumpen und Fahrzeuge müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweiligen Betriebsanleitungen eingesetzt und instandgehalten werden (siehe FwDV 1, DVGW W 331 (M), W 392 (A) bzw. W 400-3B1 (A), W 408 (A), W 408-B1 (A), DIN 14420, DIN 14811, DIN EN 1846-3 etc.). Alle Tätigkeiten zur Löschwasserentnahme müssen von Einsatzkräften ausgeführt werden, die danach geschult, geübt und unterwiesen worden sind. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 37 – Problem und Fragen in Bezug auf Rohrnetzverhältnisse des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden und eventuelle Maßnahmen zum Schutz von Trinkwasser und Rohrnetz stimmen die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß und das Versorgungsunternehmen gemeinsam ab. Kommt es bei der Löschwasserentnahme zur erkennbaren Beeinträchtigung des Trinkwassers oder des Rohrnetzes, muss die Feuerwehr das Versorgungsunternehmen unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden wird die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß entsprechend der v. g. Ausführungen unterweisen. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß wird bei Neuanschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten diese dem Stand der Technik anpassen (z.B. Systemtrenner, Rückflussverhinderer). Grundlegende weitere Details sollten im Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß, dass durch den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden erstellt wird, geregelt werden. An Oberflächengewässern, die der Wasserentnahme dienen, steht der „Neffelbach“ zur Verfügung. Dieser durchfließt die Ortschaften Sievernich, Disternich, Müddersheim, Gladbach und Lüxheim. Folgende Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen und verfügen damit nicht über eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz bzw. von Oberflächengewässern: a) Gut Dirlau, b) Kemperhof c) Gut Veitzheim, Hier hält die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß zur Löschwasserversorgung entsprechende Tanklöschfahrzeuge vor. Darüber hinaus verfügt der Kreis Düren über ein überörtliches Kreiskonzept aus dem weitere Tanklöschfahrzeuge aus anderen Kommunen des Kreises Düren angefordert werden können. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 38 – 4. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß 4.1 Allgemeines, Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß ist Teil des Dezernates II der Verwaltung der Gemeinde Vettweiß. Sie ist angegliedert an das Sachgebiet 3 – Sicherheit und Ordnung. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist Herr Gemeindebrandinspektor Ralf Weyers. Seine beiden Stellvertreter sind Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Elsig und Herr Brandinspektor Stephan Uhde. Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist in den vergangenen Jahren immer wieder den strategischen und taktischen Erfordernissen und dem verfügbaren Personalbestand angepasst worden. Die Alarm- und Ausrückeordnung mit der Einsatzplanung und dem Führungssystem ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den kreisweiten Vorgaben aufgestellt und wird ständig den sich ergebenden und verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß besteht aus 10 Löschgruppen, die in zwei Züge aufgeteilt sind. Die auf der nächsten Seite dargestellte Übersicht zeigt das Organigramm und die derzeitigen Aufgabenverteilung. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 39 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 40 – 4.2 Einzelbetrachtungen der Löschgruppen Löschgruppe Ginnick Standort Baujahr: Baukosten: Standort: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mietobjekt keine, Miete: 51,00 € monatlich Auf dem Acker 1 keine keine Der Unterstellplatz entspricht Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus. nicht den heutiges Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Ginnick Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 10 Jugendfeuerwehr 0 Ehrenabteilung 10 Gesamt 20 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 4 Führerscheinklasse C1 7 Führerscheinklasse C1E 4 Führerscheinklasse CE 3 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 1 Verbandsführer 1 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 4 Grundausbildung 8 Jugendgruppenleiter 0 Erste Hilfe 3 Sprechfunker 7 Maschinist 3 Atemschutzgeräteträger 5 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 3 Strahlenschutz ( alt ) 3 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 2 Technische Hilfeleistung Wald 1 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 1 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 1 – Seite 41 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TSF-W DN-2053 Florian Vettweiß TSF-W-01 Iveco Turbo Daily 65 C15 Magirus / BTG 1:5 5/2007 5/2007 88.000,00 € 20 Jahre 2027 – Seite 42 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 43 – Löschgruppe Froitzheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 1984 30.576,00 € Martinusstraße 31 B Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge untergebracht ja Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum, Sanitäre Anlage inkl. Duschen Das Feuerwehrgerätehaus entspricht nur noch zum Teil den heutigen Anforderungen. Eine energetische und elektrotechnische Sanierung des Gebäudes sollte angestrebt werden. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Froitzheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 20 Jugendfeuerwehr 7 Ehrenabteilung 4 Gesamt 31 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 8 Führerscheinklasse C1 10 Führerscheinklasse C1E 6 Führerscheinklasse CE 5 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Verbandsführer 1 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 0 Grundausbildung 9 Jugendgruppenleiter 4 Erste Hilfe 4 Sprechfunker 9 Maschinist 6 Atemschutzgeräteträger 7 Atemschutzgerätewart 1 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 1 Strahlenschutz ( alt ) 1 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 3 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 0 Technische Hilfeleistung Wald 1 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 1 Kettensägenlehrgang 3 – Seite 44 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug 1: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: LF 20 DN-GV 128 Florian Vettweiß LF 20-01 MAN TGM 13.290 BL Ziegler Z-Cab 1:8 08/2014 08/2014 251.346,00 € 20 Jahre 2034 Besonderheiten: Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 117 Florian Vettweiß MTF-01 Renault Traffic Eigenausbau 1:8 03/2017 11/2012 18.247,00 € 20 Jahre 2032 – Seite 45 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 46 – Löschgruppe Jakobwüllesheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 2000 175.408,00 € Veitzheimer Straße 2 laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge und 1 Anhänger untergebracht ja Fahrzeugabsauganlage, Schulungsraum, Einsatzzentrale für Großschadenslagen Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich in den Anforderungen entsprechend guten Zustand. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder: Personal Löschgruppe: Mitglieder Jakobwüllesheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 16 Jugendfeuerwehr 7 Ehrenabteilung 10 Gesamt 33 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 6 Führerscheinklasse C1 10 Führerscheinklasse C1E 7 Führerscheinklasse CE 5 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Verbandsführer 1 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 3 Grundausbildung 14 Jugendgruppenleiter 3 Erste Hilfe 16 Sprechfunker 14 Maschinist 13 Atemschutzgeräteträger 10 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 2 Strahlenschutz ( alt ) 0 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 1 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 9 Technische Hilfeleistung Wald 6 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 5 Technische Hilfeleistung Öl 6 Kettensägenlehrgang 6 – Seite 47 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug 1: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: LF 10/6 DN-GV 114 Florian Vettweiß LF 10-01 Iveco Magirus 100 E 25 WS Magirus / BTG AluFire 3 1:8 02/2010 02/2010 196.050,01 € 20 Jahre 2030 Besonderheiten: Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 126 Florian Vettweiß MTF-02 Renault Trafic dCi 115 Eigenausbau 1:8 03/2013 10/2010 18.500,00 € 20 Jahre 2033 – Seite 48 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 49 – Löschgruppe Kelz Feuerwehrgerätehaus Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Mietobjekt; Umbau 2008 Miete 0,00 €; 22.000,00 € (Umbau) Michaelstraße 49 1 ja Gerätehaus wird z.Z. um einen Stellplätz erweitert; zwei Absauganlagen sind installiert, Anfang 2016 erhielt das Gerätehaus ein neues Dach Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum größten Teil den heutigen Anforderungen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Kelz Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 20 Jugendfeuerwehr 2 Ehrenabteilung 9 Gesamt 26 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 7 Führerscheinklasse C1 9 Führerscheinklasse C1E 4 Führerscheinklasse CE 4 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 1 Verbandsführer 1 Zugführer 0 Gruppenführer 3 Truppführer 2 Grundausbildung 12 Jugendgruppenleiter 4 Erste Hilfe 13 Sprechfunker 13 Maschinist 8 Atemschutzgeräteträger 12 Atemschutzgerätewart 1 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 2 Strahlenschutz ( alt ) 2 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 1 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 1 Technische Hilfeleistung VU 3 Technische Hilfeleistung Wald 5 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 2 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 5 – Seite 50 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug 1: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: TSF - W DN-2272 Florian Vettweiß TSF - W-02 Mercedes Benz 612 D Vario T2 Schlingmann 1:5 03/2001 03/2001 83.183,34 € 20 Jahre 2021 Besonderheiten: Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 127 Florian Vettweiß MTF-03 Renault Trafic Eigenausbau 1:8 11/2011 06/2014 17.950,00 € 20 Jahre 2034 – Seite 51 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 52 – Löschgruppe Soller Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 2015 124.000,00 € Gangolfusstraße 67 2 ja Fahrzeugabsauganlage für zwei Fahrzeuge Das Feuerwehrgerätehaus entspricht den gültigen Anforderungen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Soller Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 21 Jugendfeuerwehr 6 Ehrenabteilung 13 Gesamt 41 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 11 Führerscheinklasse C1 14 Führerscheinklasse C1E 10 Führerscheinklasse CE 6 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Verbandsführer 0 Zugführer 0 Gruppenführer 4 Truppführer 1 Grundausbildung 4 Jugendgruppenleiter 4 Erste Hilfe 3 Sprechfunker 4 Maschinist 7 Atemschutzgeräteträger 10 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 6 Strahlenschutz ( alt ) 5 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 6 Technische Hilfeleistung Wald 5 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 1 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 2 – Seite 53 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug 1: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: LF 8/6 DN-2696 Florian Vettweiß LF 10-02 Mercedes Benz 917 AF LN2 Schlingmann 1:8 03/1997 03/1997 135.352,53 € 20 Jahre 2017 Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 113 Florian Vettweiß MTF-04 Renault Trafic 1,9 dCi 100 Eigenausbau 1:8 9/2009 3/2005 10.000,00 € 20 Jahre 2029 – Seite 54 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 55 – Löschgruppe Disternich Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 2005 19.125,00 € Kreuzstraße, Vettweiß 1 nein keine Der Unterstellplatz entspricht nur zum Teil den gültigen Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Disternich Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 13 Jugendfeuerwehr 2 Ehrenabteilung 4 Gesamt 19 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 5 Führerscheinklasse C1 6 Führerscheinklasse C1E 3 Führerscheinklasse CE 5 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Verbandsführer 0 Zugführer 0 Gruppenführer 0 Truppführer 0 Grundausbildung 3 Jugendgruppenleiter 1 Erste Hilfe 2 Sprechfunker 6 Maschinist 3 Atemschutzgeräteträger 2 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 0 Strahlenschutz ( alt ) 0 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 1 Technische Hilfeleistung Wald 0 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 0 – Seite 56 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TSF-W DN-2123 Florian Düren 15/48-02 Iveco Magirus Daily 65 C15 Magirus / BTG 1:5 1/2005 1/2005 89.056,36 € 20 Jahre 2025 – Seite 57 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 58 – Löschgruppe Gladbach/Lüxheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 2004 30.600,00 € Donatusweg, Laut Baugenehmigung 1 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 2 Fahrzeuge untergebracht ja Fahrzeugabsauganlage Das Feuerwehrgerätehaus entspricht zum Teil den heutigen Anforderungen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 59 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Gladbach-Lüxheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 12 Jugendfeuerwehr 7 Ehrenabteilung 0 Gesamt 19 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 7 Führerscheinklasse C1 9 Führerscheinklasse C1E 6 Führerscheinklasse CE 5 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Einführung in die Stabsarbeit F/B 5 Teil 2 0 Zugführer 0 Gruppenführer 2 Truppführer 4 Grundausbildung 14 Jugendgruppenleiter 0 Erste Hilfe 13 Sprechfunker 8 Maschinist 3 Atemschutzgeräteträger 8 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 2 Strahlenschutz ( alt ) 1 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 4 Technische Hilfeleistung Wald 4 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 1 Kettensägenlehrgang 3 Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug 1: Tanklöschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TLF 16/25 DN-2753 Florian Vettweiß TLF 3000-02 Mercedes Benz 1120 AF LN 2 Ziegler 1:8 12/1989 12/1989 115.469,40 € 20 Jahre Fahrzeug ist bereits abgeschieben Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 125 Florian Vettweiß MTF-05 Renault Trafic Eigenausbau 1:8 02/2013 05/2010 17.600,00 € 20 Jahre 2033 – Seite 60 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 61 – Löschgruppe Müddersheim Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 2006 18.870,00 € Am Schmittenkreuz 1 nein keine Der Unterstellplatz entspricht Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus. nicht den heutiges Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Müddersheim Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 5 Jugendfeuerwehr 0 Ehrenabteilung 7 Gesamt 12 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 3 Führerscheinklasse C1 3 Führerscheinklasse C1E 1 Führerscheinklasse CE 2 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Verbandführer 0 Zugführer 0 Gruppenführer 1 Truppführer 0 Grundausbildung 2 Jugendgruppenleiter 0 Erste Hilfe 5 Sprechfunker 5 Maschinist 1 Atemschutzgeräteträger 4 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 0 Strahlenschutz ( alt ) 0 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 0 Technische Hilfeleistung Wald 0 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 1 – Seite 62 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug: Löschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: LF 16-TS DN-2708 Florian Vettweiß LFKatS-01 Magirus Deutz FM 130 D9 FA/32 Zeppelin 1:5 --07/1984 0,00 € 20 Jahre Das Fahrzeug ist abgeschrieben. Fahrzeug wurde als Katastrophenschutzfahrzeug übernommen – Seite 63 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 64 – Löschgruppe Sievernich Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: 1950 12.760,00 € Zur alten Schule 1 ja, im Nebengebäude Im Nebengebäude befindet sich ein Aufenthalts- und Schulungsraum Der Unterstellplatz entspricht nicht den Anforderungen an ein heutiges Feuerwehrgerätehaus. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Sievernich Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 7 Jugendfeuerwehr 0 Ehrenabteilung 5 Gesamt 12 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 6 Führerscheinklasse C1 6 Führerscheinklasse C1E 4 Führerscheinklasse CE 4 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 0 Verbandsführer 1 Zugführer 1 Gruppenführer 0 Truppführer 2 Grundausbildung 0 Jugendgruppenleiter 1 Erste Hilfe 6 Sprechfunker 5 Maschinist 4 Atemschutzgeräteträger 5 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 0 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 3 Strahlenschutz ( alt ) 3 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 1 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 1 ABC / GSG 2 1 Technische Hilfeleistung VU 4 Technische Hilfeleistung Wald 4 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 0 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 4 – Seite 65 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug: Tragkraftspritzenfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: TSF-W DN-2346 Florian Vettweiß TSF-W-04 Iveco Tubro Daily 50 C13 Magirus / BTG 1:5 5/2003 5/2003 88.002,00 20 Jahre 2023 – Seite 66 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 67 – Löschgruppe Vettweiß Standort Baujahr: Baukosten: Lage: Stellplätze: Separate Umkleidemöglichkeiten: Besonderheiten: Zustand: Altbau: 1952, Erweiterung: 1983 Altbau: 10.578,00 €, Erweiterung: 64.790,00 € Gereonstraße 119 Laut Baugenehmigung 2 Stellplatz, tatsächlich sind jedoch 3 Fahrzeuge und 1 Anhänger untergebracht Nein Fahrzeugabsauganlage für drei Fahrzeuge, Schulungsraum, Kleiderkammer, Sanitäre Anlage inkl. Dusche sind vorhanden. Das Feuerwehrgerätehaus entspricht im allgemeinem den heutigen Anforderungen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Mitglieder Personal Löschgruppe: Mitglieder Vettweiß Anzahl Einsatzabteilung (Aktive) 29 Jugendfeuerwehr 11 Ehrenabteilung 12 Gesamt 52 Ausbildungsstand aktive Mitglieder Führerscheine Anzahl Führerscheinklasse C 9 Führerscheinklasse C1 11 Führerscheinklasse C1E 9 Führerscheinklasse CE 9 Lehrgänge Anzahl Leiter der Feuerwehr 1 Verbandsführer 1 Zugführer 1 Gruppenführer 3 Truppführer 3 Grundausbildung 14 Jugendgruppenleiter 3 Erste Hilfe 11 Sprechfunker 16 Maschinist 7 Atemschutzgeräteträger 13 Atemschutzgerätewart 0 Gerätewart 1 Gefährliche Stoffe und Güter ( alt ) 5 Strahlenschutz ( alt ) 4 ABC 1 Modul 1 GSG/Bio 0 ABC 1 Modul 2 Strahlenschutz 0 ABC / GSG 2 0 Technische Hilfeleistung VU 4 Technische Hilfeleistung Wald 4 Technische Hilfeleistung Heben und Ziehen 2 Technische Hilfeleistung Öl 0 Kettensägenlehrgang 1 – Seite 68 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 69 – Fahrzeug 1: Hilfeleistungslöschfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: HLF 20/16 DN-GV 116 Florian Vettweiß HLF 20-01 MAN TGM 13.290 Ziegler 1:8 12/2010 12/2010 306.520,00 € 20 Jahre 2030 Fahrzeug 2: Mannschaftstransportfahrzeug Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-GV 115 Florian Vettweiß MTF-06 Renault Trafic Eigenausbau 1:8 06/2010 02/2007 14.800,00 € 20 Jahre 2030 DN-GV - 116 Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug 3: Einsatzleitwagen Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: ELW 1 DN-GV 118 Florian Vettweiß ELW 1-01 Ford Transit FT 100T300 Eigenausbau 1:4 03/2014 01/2005 12.700,00 € 20 Jahre 2025 Fahrzeug wurde 2014 für 45.000,00 € zum ELW umgebaut Weitere Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Fahrzeug des Wehrleiters Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: KdoW DN-GV 130 Florian Vettweiß KdoW-02 VW Tiguan VW 1:5 11/2015 10/2011 26.000,00 € 20 Jahre 2035 – Seite 70 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – Fahrzeug des Einsatzleitdienst Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: KdoW DN-GV 112 Florian Vettweiß KdoW-02 Ford Focus Turnier 1,6 Fun Eigenausbau 1:4 08/2008 10/2006 14.000,00 € 20 Jahre 2028 Besonderheiten: Fahrzeug des Jugendfeuerwehr Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Funkrufname (OPTA) : Fahrgestell / Hersteller: Auf- / Ausbauhersteller: Besatzung: Indienststellung: Erstzulassung: Anschaffungskosten: Abschreibung: Ersatzbeschaffung nach Abschreibung im Jahr: Besonderheiten: MTF DN-205 Volkswagen Transporter T4 TDI Eigenausbau 1:8 06/2006 04/1999 0,00 € 20 Jahre 2026 Fahrzeug wurde vom RWE übernommen – Seite 71 – Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 72 – 4.3 Materielle Ausstattung und Ausrüstung Fahrzeuge Alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sind mit mindestens der vorgeschriebenen DIN/EN-Norm-Beladung bestückt. Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güter“ Die Gemeinde Vettweiß bildet zusammen mit den Gemeinden Merzenich und Nörvenich den Gefahrenabwehrzug „ABC 504“. Die seitens des Kreises Düren vorgegebene Mindestausstattung an Geräten und Ausrüstungsgegenständen (Chemiekalienschutzanzüge u.a.) werden auf dem Löschfahrzeug der LG Jakobwüllesheim vorgehalten. Persönliche Ausrüstung der Wehrleute Alle Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden mit der entsprechenden Dienst- und Schutzkleidung gem. den Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen ausgestattet. Hierzu zählen u. a. Einsatzanzug, Uniform, Helm mit Klappvisier und Nackenschutz, Stiefel, Wetterschutzjacke. Die persönliche Ausrüstung der Wehrleute wird durch die zentrale Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Vettweiß verwaltet. Meldeempfänger Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger. Jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Meldeempfänger ausgestattet. Funktechnische Ausstattung Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit digitalem Fahrzeugfunkgerät nach dem heutigen Stand der Technik ausgestattet. Weiterhin verfügt jede Löschgruppe über ausreichende zwei 2-Meter-Handsprechfunkgeräte nach dem heutigen Stand der Technik. 4.4 Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß besteht zurzeit aus 42 Jugendlichen. In den vergangenen Jahren sind immer wieder Jugendfeuerwehrmehrmitglieder in die aktive Wehr übernommen worden. Die 42 Mädchen und Jungen werden von speziell geschulten Ausbildern umfassend an die Aufgaben im Feuerwehrwesen herangeführt. Nicht zu kurz kommt dabei auch die allgemeine Jugendpflege. Die Mannschaftstransportfahrzeuge in den einzelnen Löschgruppen sowie ein eigenes Mannschaftstransportfahrzeug stehen den Gemeindejugendwarten und der Jugendfeuerwehr für ihre Arbeit zur Verfügung. 4.5 Ehrenabteilung Die Übernahme der aktiven Feuerwehrangehörigen nach dem Erreichen der Altersgrenze oder wegen gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in die Ehrenabteilung ist gewährleistet. Die Förderung und Unterstützung sowie Wertschätzung der Aktivitäten der Ehrenabteilung ist der Gemeinde Vettweiß ein besonderes Anliegen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 73 – 4.6 Aufwandsentschädigung und Zuschuss für die Kameradschaftspflege Aufwandsentschädigung Aufwandsentschädigungen werden jährlich für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (z.B. Wehrleitung, Zugführer, Löschgruppenführer, Beauftragte, Gemeindejugendfeuerwehrwart) im Rahmen der durch Ratsbeschluss im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Zuschuss für die Kameradschaftspflege Den Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und der Jugendfeuerwehr wird jährlich ein Zuschuss zur Förderung der Feuerwehrkameradschaft gezahlt. 4.7 Einsatzleitdienst Anfang des Jahres 2016 hat die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß einen Einsatzleitdienst installiert und stellt eine sog. Tagesbereitschaft dar. Er wird von den entsprechend ausgebildeten Feuerwehrkameraden im wöchentlichen Wechsel ausgeübt. Dieser Einsatzleitdienst soll zur wesentlichen Qualitätsverbesserung der Einsatzabwicklung beitragen. Durch die schnelle Verfügbarkeit des Einsatzleitdienstes ist es bereits in der Frühphase eines Einsatzes möglich, eine Lageeinschätzung zu machen und gezielte Folgerungen daraus zu schließen, sowie eine Strukturierung der Einsatzstelle vorzunehmen. Ziel des Einsatzleitdienstes ist eine frühzeitige Lageeinschätzung an der Einsatzstelle, Strukturierung der Einsatzstelle, Einsatzleiter nach § 33 BHKG, Ansprechpartner für die Leitstelle und Unterstützung der Wehrführung bei Einsätzen. Dem Einsatzleitdienst steht ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 74 – 5. Schutzzielfestlegung Grundsätzlich sind die geforderten Hilfsfristen bei allen „kritischen Einsätzen“ an jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erfüllen. Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich durch eine ländliche Struktur mit 11 Ortschaften, 2 Wohnplätzen verteilt auf ein 83 km² großes Gemeindegebiet aus. Die ländliche Struktur und damit verbundene Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von dort aus zu den jeweiligen Einsatzstellen, die konkreten Verkehrsverhältnisse und Witterungseinflüsse (z.B. Aquaplaning, Glatteis) sind zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Vorgaben wird dadurch erschwert. Dies muss bei der Festsetzung des Schutzzieles unbedingt berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind die baulichen Strukturen im Gemeindegebiet zu beachten. Die Schutzziele in der Gemeinde Vettweiß werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgelegt: a) Der Brand in einem massiven, zweistöckigen Einfamilienhaus b) Der Verkehrsunfall mit Beteiligung eines PKW und eingeklemmter Person c) Der Brand in einem der vorhandenen Alten- und Pflegheime, im Schulzentrum Vettweiß, der Grundschule Kelz und den Kindergärten 1. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß muss bei den Schutzzielen a) und b) nach der Alarmierung bei der 1. Hilfsfrist innerhalb von 9 Minuten mit einer Staffelbesatzung von 6 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft und 4 Atemschutzgeräteträger - und bei der 2. Hilfsfrist innerhalb von 13 Minuten mit 19 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft, 1 Zugführer, 2 Gruppenführer und 8 Atemschutzgeräteträger - beim einem Erreichungsgrad von 80% am Einsatzort sein. 2. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß muss bei dem Schutzziel c) nach der Alarmierung bei der 1. Hilfsfrist innerhalb von 8 Minuten mit einer Staffelbesatzung von 6 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft und 4 Atemschutzgeräteträger - und bei der 2. Hilfsfrist innerhalb von 13 Minuten mit 19 Einsatzkräften – davon 1 Führungskraft, 1 Zugführer, 2 Gruppenführer und 8 Atemschutzgeräteträger – beim einem Erreichungsgrad von 80% am Einsatzort sein. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 75 – Bei kreisangehörigen Gemeinden ist zu beachten, dass die Dispositionszeit (2) in der Kreisleitstelle besonders zu berücksichtigen ist und nicht zu Lasten der gemeindlichen Feuerwehr ausgewiesen wird. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 76 – 6. Zukunftssicherung 6.1 Personalentwicklung u. Mitgliederwerbung Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist an das vorhandene Personal gekoppelt. Zur Erreichung der Schutzziele muss die Gemeinde ausreichend ehrenamtliches, motiviertes und qualifiziertes Personal vorhalten. Hierzu sind geeignete Instrumente zur Personalgewinnung zu etablieren. Folgende Maßnahmen sollen in den nächsten 5 Jahren zur Steigerung der Attraktivität und Förderung des ehrenamtlichen Engagements beitragen:        Steigerung der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung für das Ehrenamt und Nachwuchsförderung insbesondere durch Ideen und Maßnahmen aus den Projekten „Feuerwehrensache“ des Landes NRW und „BördeFeuer“ im Rahmen der Leader-Förderung. Gründung einer Unterstützungsabteilung gem. § 9 Abs. 2 BHKG NRW i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 VOFF-NRW Gründung eines Fördervereines für die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß und die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Fortführung der jährlichen Bezuschussung der Führerscheinausbildung Klassen C/C1/CE für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Honorierung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch angemessene Aufwandsentschädigungen Honorierung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Einführung einer sog. Ehrenamtskarte Anreize für Unternehmen, deren Mitarbeiter bei der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß mitwirken 6.2 Organisatorische Maßnahmen In den nächsten 5 Jahren sollte geprüft werden, inwieweit zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten bestehen, um die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß von belastenden Aufgaben zu befreien. Folgende Entlastungsmöglichkeiten bestehen unter anderem in der Übertragung von verschiedenen Aufgaben an die Verwaltung oder externe Dienstleister:       Wartung, Pflege und Unterhaltung der Feuerwehrfahrzeuge Wartung, Pflege und Unterhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung Geräteprüfung und Geräteinstandsetzung incl. Bearbeitung von Mängelberichten Prüfung und Wartung der Atemschutztechnik Inventarverwaltung Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß unterliegt ebenfalls der demographischen Entwicklung. Erfahrungen aus den einzelnen Löschgruppen zeigen, dass aus heutiger Sicht die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit einzelner Löschgruppen langfristig aufgrund der sinkenden Anzahl von aktiven Einsatzkräften gefährdet ist und dies bei stetig steigenden Einsatzzahlen. Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Stand 09/2017 – – Seite 77 – Damit die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß zukunftsfähig bleibt und sich aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Einsätzen den heutigen Herausausforderungen stellen kann, werden zum 1. Januar 2018 die nachfolgenden Löschgruppen unter Beibehaltung ihrer Standorte zusammengelegt: a. Aus den Löschgruppen Gladbach/Lüxheim und Müddersheim wird die Löschgruppe Gladbach/Müddersheim b. Aus den Löschgruppen Disternich und Sievernich wird die Löschgruppe Sievernich/Disternich c. Aus den Löschgruppen Ginnick und Froitzheim wird die Löschgruppe Froitzheim/Ginnick. Der Feuerwehrgerätehausstandort wird aufgegeben. Eine bedarfsentsprechende Erweiterung zur Unterbringung des Löschfahrzeuges, des Materials und der persönlichen Ausrüstung der Mitglieder der Löschgruppe Ginnick wird am Feuerwehrgerätehaus Froitzheim vorgenommen. Die getroffenen organisatorischen Veränderungen dienen einzig und alleine dazu, in Einsatzfällen diese sicher, effektiv, in ausreichender Personalstärke und mit den erforderlichen Führungskräften bewältigen zu können. Hiervon unberührt bleiben Veranstaltungen, sowie die Unterstützung der einzelnen Standorte, die diese im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft durchführen und erledigen. 6.3 Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahmen wie z.B. die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Funk- und Datentechnik, feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen, Bekleidung, bauliche Veränderungen, werden durch die Wehrleitung rechtzeitig zur Planung des jeweiligen Haushaltes der Gemeinde Vettweiß bei der Verwaltung angezeigt. Durch die Verwaltung werden die angezeigten Maßnahmen der Wehrleitung in die Haushaltsplanung eingearbeitet, in den jeweiligen Haushaltsberatungen abgestimmt und letztendlich durch den Rat der Gemeinde Vettweiß genehmigt und verabschiedet. 7. Fortschreibung Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben. Nach § 3 Abs. 3 BHKG ist der Brandschutzbedarfsplan umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben. Durch die gesetzliche Verpflichtung der Fortschreibung wird deutlich, dass die Arbeit an solchen Plänen kontinuierlich fortgeführt werden muss, um eingetretene Änderungen schnell einarbeiten zu können und den Stand zu aktualisieren. Der Brandschutzbedarfsplan ist hierbei nicht als statistischer Ist-Plan, sondern vielmehr als dynamischer Entwicklungsplan zu sehen. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß wird ständig kontrolliert und fortgeschrieben. Hierdurch wird im Rahmen einer Mittelfristigkeit grundsätzlich eine zeitnahe politische Beteiligung ermöglicht. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan wird bei wesentlichen Änderungen angepasst.