Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
20.11.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-171/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
20.11.2017
- öffentlich -
Eventuelle Durchführung eines Musikschulangebotes in den Räumen der
Schule Vettweiß;
hier: Antrag von Herrn Klaus Thomas vom 07.07.2017
Begründung:
Am 07.07.2017 stellte der Ausschussvorsitzende Klaus Thomas den Antrag auf
Prüfung der Durchführung eines Musikschulangebotes in den Räumen der Schule
Vettweiß durch die Musikschule Düren; ggfls. in Kooperation mit anderen
Kommunen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund des vg. Antrages hat die Verwaltung Kontakt zu den Gemeinden Nörvenich
und Kreuzau, der Stadt Nideggen sowie zur Musikschule Düren aufgenommen. Die
Gemeinde Nörvenich und die Stadt Nideggen bekunden grundsätzliches Interesse
an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich „Musikschulangebot“ weisen
aber darauf hin, dass eine Kostenbeteiligung allerdings nicht möglich ist. In der Gemeinde Kreuzau besteht seit Jahren ein Angebot durch die Musikschule des Jungen
Orchesters Kreuzau e.V., so dass eine Ergänzung als nicht erforderlich angesehen
wird. Das hiesige Anschreiben sowie die Antworten der 3 vg. Kommunen sind als Anlage beigefügt.
Für Frau Nolte von der Musikschule Düren ist es denkbar, dass in Vettweiß zunächst
eine Kooperation in kleinem Umfang beginnt und diese dann langsam ausgebaut
wird. Hierfür würde sich ihrer Meinung nach der „Kurs musikalische Grundschule“ anbieten, in dem je Kurs 6-8 Kinder erste Erfahrungen mit einer Blockflöte oder einem
Keyboard sammeln können. Solche Kurse könnten im 1. oder 2. Schuljahr beginnen.
Denkbar wäre auch eine Bläserklasse für das 3. oder 4. Schuljahr.
Ein Instrumentalunterricht macht lt. Angaben von Frau Nolte nur dann Sinn, wenn
ausreichend Schüler und Schülerinnen hieran teilnehmen würden.
Abschließend wies Frau Nolte darauf hin, dass das Angebot „musikalische Früherziehung“ für Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren gedacht ist und hier das
Problem besteht, dass die meisten Kindertageseinrichtungen keine kostenpflichtigen
Angebote in ihren Räumen durchführen dürfen. Möglich wäre ein solches Angebot
eventuell nach den Kindergartenzeiten in Räumen der Grundschule anzubieten.
Angaben zu den Kosten für die verschiedenen Angebote liegen der Verwaltung
bislang nicht vor. Zuletzt hat die Musikschule pro Jahreswochenstunde einen Betrag
in Höhe von € 300,00 gefordert. Dieser Betrag ist lt. Angaben der Musikschule aber
bereits seit 17 Jahren nicht mehr angepasst worden, so dass nunmehr eine neue
Kalkulation des Stundensatzes angestoßen und darauf hingewiesen wurde, dass der
neue Stundensatz deutlich höher ausfallen wird.
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales nimmt die
Mitteilung zur Kenntnis.