Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
129 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-168/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
20.11.2017
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum
"Kindergartenpool"
Begründung:
Es wird Bezug genommen auf die Mitteilungsvorlage V-135/2017 für den Gemeinderat, mit der die Verwaltung ausführlich über die Thematik berichtet hat. Auf der
Ebene der Bürgermeister wurde einvernehmlich unter Zugrundelegung des als
Anlage beigefügten Berechnungsmodells der Auflösung des Kindergartenpools zugestimmt. Das Berechnungsmodell kann bei Bedarf gerne in der Sitzung des Fachausschusses erläutert werden.
Nachfolgend werden die Rand- und Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen
nochmals kurz dargestellt:
- Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31.12.2017 erfolgen,
und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen;
Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen KindergartenJahre.
- Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des
Kindergartenjahres 2014/2015 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der
Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an
den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen
„Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht abgerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben.
- Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016
wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Kindergartenpools zu verhindern und mögliche Rechtsstreite unter Berücksichtigung des
Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der MittelWert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird
sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet.
- Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf
der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet.
- Die Spitzabrechnungen erfolgen im I. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden
Beträge werden zum Ende des II. Quartals 2018 zur Zahlung fällig.
- Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Vettweiß sind dem beiliegenden Abrechnungsmodell zu entnehmen. Danach muss die Gemeinde noch folgende
Zahlungen leisten:
Abrechnungsjahr
abrechnungsfähig
pauschal
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
61.200,21 €
72.924,75 €
75.167,25 €
44.500,00 €
pauschal
2016/2017
44.500,00 €
Summe: € 298.292,21
Die Beträge der anderen Kommunen sind dem Berechnungsmodell ebenfalls zu entnehmen. Die Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch unter dem Vorbehalt
der auf dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen.
Der Entwurf der Vereinbarung zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Vorlage
ebenfalls bei und wird nach Zustimmung der politischen Gremien von den
Bürgermeistern rechtsverbindlich abgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, der Auflösung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017
unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung zuzustimmen und die
Verwaltung zu ermächtigen, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Gemeinde hat für die ausstehenden Abrechnungszeiträume Zahlungen in Höhe
von insgesamt € 298.292,21 zu leisten. Für diese Zahlungen bestehen Rückstellungen in Höhe von € 306.009,09.