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Vorlage (Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum "Kindergartenpool")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
129 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
10.11.17, 10:15
Aktualisiert
10.11.17, 10:15
Vorlage (Kindertageseinrichtungen;
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.11.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-168/2017 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 20.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum "Kindergartenpool" Begründung: Es wird Bezug genommen auf die Mitteilungsvorlage V-135/2017 für den Gemeinderat, mit der die Verwaltung ausführlich über die Thematik berichtet hat. Auf der Ebene der Bürgermeister wurde einvernehmlich unter Zugrundelegung des als Anlage beigefügten Berechnungsmodells der Auflösung des Kindergartenpools zugestimmt. Das Berechnungsmodell kann bei Bedarf gerne in der Sitzung des Fachausschusses erläutert werden. Nachfolgend werden die Rand- und Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen nochmals kurz dargestellt: - Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31.12.2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen; Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen KindergartenJahre. - Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/2015 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen „Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht abgerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben. - Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Kindergartenpools zu verhindern und mögliche Rechtsstreite unter Berücksichtigung des Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der MittelWert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet. - Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet. - Die Spitzabrechnungen erfolgen im I. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des II. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. - Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Vettweiß sind dem beiliegenden Abrechnungsmodell zu entnehmen. Danach muss die Gemeinde noch folgende Zahlungen leisten: Abrechnungsjahr abrechnungsfähig pauschal 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 61.200,21 € 72.924,75 € 75.167,25 € 44.500,00 € pauschal 2016/2017 44.500,00 € Summe: € 298.292,21 Die Beträge der anderen Kommunen sind dem Berechnungsmodell ebenfalls zu entnehmen. Die Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch unter dem Vorbehalt der auf dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen. Der Entwurf der Vereinbarung zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Vorlage ebenfalls bei und wird nach Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern rechtsverbindlich abgeschlossen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Gemeinde hat für die ausstehenden Abrechnungszeiträume Zahlungen in Höhe von insgesamt € 298.292,21 zu leisten. Für diese Zahlungen bestehen Rückstellungen in Höhe von € 306.009,09.