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Vorlage (Band 1 Teil 1)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
7,5 MB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
28.11.17, 18:01

Inhalt der Datei

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichts der Gemeinde Vettweiß Band I Dipl.-Betriebswirt Peter Müller Wirtschaftsprüfer Philippstraße 27 52349 Düren - Ausfertigungen: 16 - Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 3 2.1 Lage der Gemeinde 2.1.1 2.1.1.1 2.1.2 2.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Unregelmäßigkeiten 2.2.1 2.2.1.1 2.2.2 3 3 3 7 7 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung 8 Nicht durchgeführte Inventuraufnahme 9 Sonstige Unregelmäßigkeiten 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10 11 3.1 Gegenstand der Prüfung 11 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 12 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15 15 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 15 4.1.2 Jahresabschluss 15 4.1.3 Lagebericht 16 4.1.4 Beteiligungsbericht 16 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 17 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 18 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 18 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen 20 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 20 4.3.1 Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur 20 4.3.2 Finanzlage 23 4.3.3 Ertragslage 25 4.3.4 Interkommunaler Kennzahlenvergleich 26 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 29 Anlagenverzeichnis Vorliegender Jahresabschlussbericht besteht aus 2 Bänden. Der Hauptteil ist in Band I zu finden. Die Anlagen gliedern sich wie folgt: BAND I Bilanz zum 31. Dezember 2014 I Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 IIa Gesamtfinanzrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 IIIa Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 IV Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2014 V Lagebericht zum 31. Dezember 2014 Anlage zum Lagebericht 2014 (Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO) VI VIa Beteiligungsbericht VII Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers VIII Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse IX Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses X Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer [...] XI BAND II Teilergebnisrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 IIb Teilfinanzrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 IIIb Blatt 1 1. Prüfungsauftrag Die Gemeinde Vettweiß (nachfolgend auch Gemeinde genannt) hat mich als den in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.12.2014 gewählten Abschlussprüfer beauftragt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014, bestehend aus Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang sowie den Lagebericht zu prüfen. Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses grundsätzlich der örtlichen Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht. Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Vettweiß beschlossen, sich für die Durchführung der Prüfung gem. § 103 Abs. 5 der GO eines Dritten zu bedienen. Erwartungsgemäß habe ich zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage X beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2014 und zur Ergebnisrechnung 2014. Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 103 Abs. 7 GO NRW, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen. Ausdrücklich bestätige ich, dass alle bei der Erfüllung des Prüfungsauftrags beteiligten Personen die Anforderungen gemäß § 321 Abs. 4a HGB hinsichtlich der Unabhängigkeit beachtet haben. Ich habe meine Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Juni bis August 2015 in den Räumen des Rathauses der Gemeinde Vettweiß und in meinem Büro in Düren durchgeführt und am 28.08.2015 beendet. Alle von mir erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Der Bürgermeister hat mir die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 24. Juli 2015 schriftlich bestätigt. Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten. Blatt 2 Über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Bericht. Meinem Bericht habe ich den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, bestehend aus Bilanz (Anlage I), Ergebnisrechnung (Anlage IIa), Finanzrechnung (Anlage IIIa), Teilrechnungen (Anlage IIb und IIIb), Anhang incl. Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel (Anlage IV) und Anlagenspiegel (Anlage V), sowie den geprüften Lagebericht (Anlage VI) beigefügt. Der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW ist als Anlage VII beigefügt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage IX dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses ergeben sich aus Anlage X. Ich habe die Prüfung unter Beachtung des Prüfungsstandards PS 730 "Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes einer Gebietskörperschaft" durchgeführt und den Prüfungsbericht in entsprechender Anwendung des Prüfungsstandards 450 "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt. Meinem Auftrag liegen die als Anlage XI beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit meiner Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit meiner Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde Vettweiß, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten mir gegenüber gelten sollen. Blatt 3 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Lage der Gemeinde 2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter In analoger Anwendung des § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage der Gemeinde im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung. Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen habe. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Insbesondere gehe ich auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben. Die von mir geprüften Unterlagen i.S.v. § 95 Abs. 1 GO umfassten jene Unterlagen, die unmittelbar Gegenstand meiner Prüfung waren, also die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern, die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht, sowie alle Unterlagen, wie Planungsrechnungen, Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an Gremien, die ich im Rahmen meiner Prüfung herangezogen habe. Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde In der Bilanz, im Anhang und im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur Lage der Gemeinde getroffen: · Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.853.880,84 ab. · Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014/2015 wurde ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2014 bis 2025 aufgestellt, vom Rat verabschiedet und von der Kommunalaufsicht genehmigt. · Das kommunale Vermögen besteht zum größten Teil aus dem Anlagevermögen (rd. T€ 78.550,55). Dieses besteht wiederum zu einem großen Teil aus Blatt 4 Infrastrukturvermögen (T € 50.173,01). Das auf der Aktivseite aufgeführte Vermögen ist großteils durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Entsprechende Sonderposten wurden auf der Passivseite in Höhe von T € 46.745,37 ausgewiesen. · Die Positionen des Finanzanlagevermögens haben sich im Vergleich zur Schlussbilanz 2013 geringfügig um +13,7 T€ erhöht. · Der Forderungsbestand des Umlaufvermögens ist mit rd. 528 T€ rd. 213 T€ höher als zum Stichtag 31.12.2013. Dies liegt insbesondere an der Veränderung der Bewertungspraxis bei der Einzelwertberichtigung der Forderungen. · Die Verbindlichkeiten aus Kreditverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betragen T€ 5.500,00 (Vorjahr: T€ 3.900,00). · Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag € 278.726,67 (Vorjahr: € 155.422,94). · Das tatsächliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung 2014 stellt sich gegenüber der Haushaltsplanung verbessert dar. Es ist gelungen, das Defizit von geplant € 1.892.321,00 auf € 1.853.880,84 zu reduzieren. Aufgrund der Prüfung wird festgestellt: Die Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde geben nach meinen Feststellungen eine zutreffende Beurteilung der Lage der Gemeinde wieder. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gemeinde Vettweiß im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Ich halte diese Darstellung für plausibel. Im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde getroffen: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014/2015 wurde erneut ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2025 aufgestellt, vom Rat am 13.02.2014 bzw. 03.04.2014 verabschiedet und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom 16.04.2014 erteilt. Aufgrund der Vorgaben der Orientierungsdaten des Landes und der im HSK 2014-2015 festgeschriebenen Hebesätze sowie geplanten Einsparvorhaben konnte eine genehmigungsfähige Fortschreibung des Blatt 5 Haushaltssicherungskonzeptes entwickelt werden. Die im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2014 – 2025 dargestellten Einzelmaßnahmen beinhalteten folgende Maßnahmen: - Anhebung der Hebesätze auf die fiktiven Hebesätze des Landes, - Ausweisung neuer Windkraftzonen und damit Einnahmegenerierung, - Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich, - Umbau und/oder Vermarktung der Objekte in Müddersheim und Kelz zur eventuellen Nutzung für seniorengerechtes Wohnen, - Reduzierung der Personalkosten, - Einsparungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, - Energetische Einsparungen Zum Zeitpunkt der Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2014 wurden u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. sind in der Umsetzung begriffen: Anhebung der Hebesätze Zum 01.01.2014 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A von 220 auf 270 %, Grundsteuer B von 399 auf 449 % und Gewerbesteuer von 399 auf 449 % erhöht. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde noch keine Hebesatzsatzung beschlossen. Die im Rahmen des vom Rat beschlossenen HSK vorgesehenen Hebesätze sind dem Lagebericht auf S. 19 zu entnehmen. Ausweisung neuer Windkraftzonen Für 2014 und 2015 wurden zwar 50 % der Einnahmen für Pachtzahlungen veranschlagt. Die Erzielung von Einnahmen erscheint z. Z. nicht realistisch, da offensichtlich keine Windkraftanlagen im Gemeindegebiet durch die Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Bei der Aufstellung des Haushalts 2016 ff. werden diese Pachteinnahmen (200.000 €/Jahr) nicht mehr veranschlagt. Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich Aufgrund des Ratsbeschlusses, dass die Grundschulen Kelz, Müddersheim und Vettweiß zusammengeführt werden und die Grundschüler der Gemeinde Vettweiß ab dem Schuljahr 2014 nur noch an einer Grundschule mit zwei Standorten (Vettweiß und Kelz) beschult werden, erfolgte in Müddersheim ab dem Schuljahr 2013 keine Einschulung mehr. Der Standort Müddersheim wurde zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 aufgegeben. Die Gebäude der ehemaligen Grundschule Müddersheim stehen zum Verkauf. Blatt 6 Da eine Realschulkooperation mit der Stadt Zülpich aufgrund geringer Anmeldungen in 2013 nicht zustande gekommen ist, wurde in 2014 ein erneuter Versuch der interkommunalen Zusammenarbeit unternommen. Aufgrund fehlender Nachfrage konnte dies nicht realisiert werden. Unabhängig davon, bestehen Überlegungen, die Grundschüler der Gemeinde Vettweiß komplett im Zentralort zu beschulen. Für den Schulzweig Hauptschule erfolgt keine Bildung einer Eingangsklasse mehr. Die Hauptschule läuft in ca. 3 Jahren aus. Seniorengerechtes Wohnen in den Objekten in Müddersheim und Kelz Die Verwaltung führt Gespräche mit Investoren im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung des Geländes der Grundschule Müddersheim. Zwischenzeitlich gibt es hierzu einen Ratsbeschluss, der eine Vermarktung vorsieht. Die Vermarktung hatte trotz Einschaltung eines Maklers bislang keinen Erfolg. Reduzierung der Personalkosten Die Ansätze der Personalkosten in 2014 konnten nicht eingehalten werden. Dies hat mehrere Ursachen: a) In der Haushaltsplanung wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Landes von einer 1 %-tigen Steigerung der Lohnkosten ausgegangen. Die Tarifabschlüsse waren jedoch erheblich höher. Mehrkosten entstanden auch durch die nicht geplante Rückkehr einer in Elternzeit befindlichen Beamtin sowie verschiedener Personalmaßnahmen (Mehreinsatz Asyl und Geschirrmobil, Umstellung Zahlungstermin Aushilfen und Mehraufwendungen für den Bereitschaftsdienst). Weitere Mehraufwendungen waren im Bereich der Beiträge Versorgungskasse Beamte und bei den Beihilfen zu verzeichnen. Insgesamt kam es zu einer Verschlechterung in Personalbereich aus den vorgenannten Gründen um ca. 100 T€). Für die zukünftigen Haushalte werden in diesem Bereich nicht mehr die per Erlass vorgegebenen Orientierungsdaten des Landes angewendet, sondern eine hauseigene Meinung gebildet, die, ggf. abweichend von den Orientierungsdaten, den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt. b) Ebenfalls negativ wirkte sich die erforderliche Zuführung zur Pensionsrückstellung und zur Beihilferückstellung aus. Insgesamt kam es hier im Bereich des Personalwesens zu einer Verschlechterung von rd. 248 T€. Der Landschaftsverband hat mitgeteilt, dass dies Blatt 7 aufgrund der Anwendung einer aktualisierten Sterbetafel und genaueren Berechnung bei der Beihilfe sowie aufgrund der Rechtslage bei der Besoldung und Versorgung der Beamten erforderlich war. Auf Grund der Prüfung wird festgestellt: Die Darstellungen im Lagebericht sind plausibel. Sie spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider. 2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB (in Verbindung mit § 101 Abs. 1 Satz 5, § 101 Abs. 8, § 103 Abs. 5 GO NRW) habe ich als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Abschlussprüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung der geprüften Kommune wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können. Diese Tatsachen sind von mir bereits dann zu nennen, wenn sie eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung der Fortführung der Tätigkeit ernsthaft zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung der geprüften Kommune bereits wesentlich beeinträchtigt oder ihr Bestand konkret gefährdet ist. Eine Berichtspflicht besteht für mich als Abschlussprüfer nur, wenn ich bei ordnungsmäßiger Durchführung meiner Abschlussprüfung nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichtspflichtige Tatsachen festgestellt habe. An dieser Stelle ist auf die sich ergebende Problematik der prognostizierten Fehlbeträge sowie der damit verbundenen Aufzehrung des Eigenkapitals bei gleichzeitig weiter steigenden Kassenkrediten hinzuweisen. 2.2 Unregelmäßigkeiten Analog § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich auch über bei Durchführung meiner Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Satzung oder gegen sonstige örtliche Vorschriften erkennen Blatt 8 lassen. Festgestellte berichtspflichtige Unrichtigkeiten und Verstöße sind von mir getrennt nach den Vorschriften zur Rechnungslegung und nach den sonstigen Vorschriften im Prüfungsbericht darzustellen. Die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für meinen Bestätigungsvermerk sind zu erläutern. 2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Unter gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder des Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsgrundsätze i.S.d. § 95 GO zu verstehen. Zu den Rechnungslegungsgrundsätzen gehören alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ggf. einschlägiger Normen der Satzung. Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung festzustellen ist, umfassen gem. § 95 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO insbesondere die Vorschriften über die Buchführung und das Inventar (§§ 27 bis 29 GemHVO), über den Ansatz, die Bewertung und die Gliederung der Posten der Bilanz (§§ 32 bis 43 GemHVO ) sowie über die Angaben in Ergebnis- und Finanz-(teil-)rechnungen (§§ 38 bis 40 GemHVO) und in Anhang und Lagebericht (§§ 44 bis 48 GemHVO). Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus erstreckt sich meine Prüfung aber nicht darauf, festzustellen, ob alle Vorschriften beispielsweise des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Preisvorschriften, Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Verbraucherschutzbestimmungen oder sämtliche Umwelt- schutzbestimmungen und dergleichen eingehalten worden sind. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ist nur insoweit Gegenstand der Jahresabschlussprüfung, als die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung betroffen ist. Blatt 9 Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften habe ich bei meiner Prüfung wie folgt festgestellt: Nicht durchgeführte Inventuraufnahme Gem. § 28 (1) GemHVO NRW sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Seit Einführung des NKF (Umstellung ab 01.01.2008) hat die Verwaltung keine erneute vollständige körperliche Inventur durchgeführt. Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Vettweiß mit der Nachholung der ersten Inventurmaßnahmen begonnen. Im wesentlichen wurde ein grundbuchmäßiger Abgleich der Grundstücke des Umlaufvermögens durchgeführt. Für das Jahr 2015 und 2016 sind weitere Inventurmaßnahmen seitens der Gemeinde Vettweiß geplant. Das "Erste Gestz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen - 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG" sieht vor, dass die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen sind. Nach dieser Vorschrift würde sich folgender spätester Inventurstichtag ergeben: Erstaufnahme 01.01.2008 Eröffnungsbilanz Entsprechend der neuen Regelung hätte für Frist 31.12.2012 den zum 01.01.2008 umgestellten Aufgabenbereich eine körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2012 stattfinden müssen. Diese vollständige Folgeinventur wurde bisher nicht durchgeführt und somit nicht in den Jahresabschlüssen 2012, 2013 und 2014 eingearbeitet. Ich empfehle Ihnen, der gesetzlichen Regelung nachzukommen und die geplanten Maßnahmen durchzuführen. Da das System der buchmäßigen Bestandsfortschreibung nach den Ergebnissen meiner Systembeurteilung im Übrigen ausreichend verlässlich ist, ist keine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich. Blatt 10 2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten Auf die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusionen) und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten ist meine Prüfung ihrem Wesen nach nicht ausgerichtet. Im Rahmen meiner Erkenntnismöglichkeiten als Prüfer stelle ich jedoch fest, ob der Jahresabschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält, die aus solchen Gesetzesverstößen entstanden sind. Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder der Arbeitnehmer gegen Gesetz oder Satzung umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Unter die Verstöße der gesetzlichen Vertreter fallen auch wesentliche Verletzungen von Aufstellungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Bei der Durchführung meiner Prüfung habe ich keine Verstöße festgestellt. Blatt 11 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Inventur und des Inventars, die Festsetzung der Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die gegenüber mir als Prüfer gemachten Angaben liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters als gesetzlichem Vertreter der Gemeinde. Meine Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung geprüft. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört vor allem, · dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen wird, · dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und · dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft vermittelt. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Verlaufe meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten. Blatt 12 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses nach den §§ 101 und 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, die Inventur und das Inventar sowie die festgesetzten örtlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben im Inventar und in der Buchführung, des Jahresabschlusses und im Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet. Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes und auf Auskünften des Bürgermeisters und des Kämmerers bzw. der benannten Auskunftspersonen über die wesentlichen Ziele und Risiken. Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Ich habe meine aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen meiner Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet. Im individuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. Blatt 13 Die in meiner Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten meiner Prüfung: - Bewertung und Fortschreibung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden Sonderposten - Ansatz, Bewertung und periodengerechte Abgrenzung der Forderungen, insbesondere der vorgenommenen Wertberichtigungen - Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen Gegenstand meiner Prüfung waren auch die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht. Zugänge zum und Abgänge aus dem Anlagevermögen wurden stichprobenartig anhand vorgelegter Rechnungen / Verträge geprüft. Blatt 14 Die körperliche Bestandsaufnahme des Umlaufvermögens habe ich nicht überprüft, da die wesentlichen Positionen der Aktivseite (das Sachanlagevermögen) durch alternative Prüfungshandlungen (beispielsweise durch spätere Inaugenscheinnahme oder durch Grundbuchnachweis) nachgewiesen und beurteilt werden konnten. Die Prüfung der zutreffenden Bewertung erfolgte durch Stichproben mittels Abgleich der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und sonstiger vorliegender Wertermittlungen (z.B. Gutachterwerte der Wiederbeschaffungskosten). Die Forderungen wurden in Stichproben anhand der Buchführung des Folgejahres und anhand anderer interner Unterlagen auf die richtige Periodenabgrenzung und die Wertigkeit überprüft. Ansatz, Auflösung und Ausweis der Sonderposten wurden maßgeblich anhand vorgelegter Zuwendungsbescheide geprüft. Die Rückstellungen wurden durch Einzelfallprüfungen überprüft. Alle von mir nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden durch die gesetzlichen Vertreter erbracht. Der Bürgermeister und der Kämmerer haben mir die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer Vollständigkeitserklärung am 24. Juli 2015 schriftlich bestätigt. von mir eingeholten Blatt 15 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gemeinde sind nach meinen Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der nach den Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 24.02.2005 (zuletzt geändert am 17.12.2012, VV Muster zur GO und GemHVO) verwendete Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gemeinde ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen meiner Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Haushaltsjahr den gesetzlichen Anforderungen. Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen, insbesondere dem Inventar entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buchführung, in dem nach den Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW sowie der GemHVO aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht. Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von Infoma-Software durchgeführt. Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet. 4.1.2 Jahresabschluss In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach den Vorschriften der GO NRW aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Blatt 16 der ortsspezifischen Regelungen sowie die Satzungsnormen beachtet. Der Jahresabschluss der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2014 ist nach meinen Feststellungen ordnungsmäßig aus dem Inventar, der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW sowie der GemHVO wurden dabei beachtet. Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (§§ 44 ff. GemHVO) ausgeführt wurde. 4.1.3 Lagebericht Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und der Lagebericht enthält die nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben. Mir sind im Rahmen meiner Prüfung keine nach dem Jahresabschlussstichtag eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 4.1.4 Beteiligungsbericht Die Gemeinde Vettweiß hat auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW verzichtet. Stattdessen wurde der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW dem Jahresabschluss nach § 95 GO NRW beigefügt. Die Zulässigkeit des Verzichtes auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW war nicht Gegenstand meiner Prüfung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Beteiligungsbericht nach § 101 GO NRW i.V.m. § 95 GO NRW nicht Gegenstand meiner Prüfung ist. Blatt 17 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Über das Ergebnis meiner Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 95 GO NRW entspricht, berichte ich nachstehend. Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Es ist nicht Gegenstand meiner Feststellungen zur „Gesamtaussage des Jahresabschlusses“, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde selbst darzustellen. Um den Adressaten eine eigene Beurteilung der Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu geben, gehe ich nachstehend im Einzelnen ein auf: - die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§§ 32 ff. GemHVO) - den Einfluss, die Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben; zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweise ich auf die entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage IV), weil ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde. Blatt 18 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Grundsätzlich sind nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 der GemHVO die gewählten Bewertungsmethoden beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot. Nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO sind Durchbrechungen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern. Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen, insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen. Auch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens vorgenommene Änderungen der Bewertungsgrundlagen können, insbesondere wenn sie zielgerichtet und einseitig sind, wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und die Gesamtaussage der Bilanz haben. Folgende Feststellung wurde getroffen: Gegenüber der Bilanz des Vorjahres haben sich keine Änderungen in den Bewertungsgrundlagen ergeben. 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehe ich nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken, sofern - sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach meiner Einschätzung den Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und - sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich auswirkt. Dabei berichte ich im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage im Jahresabschluss Blatt 19 wesentlich zu beeinflussen. Im Hinblick auf Art und Umfang meiner Berichterstattung gelten meine Ausführungen zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend. Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis meiner Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor. Blatt 20 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB, der analog auf den nach der GO zu erstellenden Jahresabschluss anzuwenden ist, schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses insbesondere zur Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen sowie der sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB, erforderlich ist und die Angaben nicht im Anhang enthalten sind. Bilanzstrukturübersichten zur Vermögenslage, Erfolgsquellenanalysen zur Ertragslage und Kapitalflussrechnungen zur Finanzlage können - ergänzt um Kennzahlen zur Ergebnis-, Kapital- und Vermögensstruktur - für die Adressaten eine wesentliche Unterstützung durch meine Prüfung darstellen. Im Übrigen wird auf die Anlage X zu diesem Bericht verwiesen, die umfassendere Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz enthält. 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 4.3.1 Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur Vermögenslage und Kapitalstruktur ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der Bilanzzahlen in TEUR für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2014 (und im Vergleich zum 31. Dezember 2013). Blatt 21 Darstellung der Vermögenslage: 31.12.2014 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände T€ 31.12.2013 % T€ Veränderung % T€ % 27,0 0,0 24,4 0,0 2,6 10,5 4.096,3 18.157,9 50.173,0 4.137,8 76.565,0 5,1 22,5 62,2 5,1 94,9 4.057,2 18.494,5 51.787,2 3.141,4 77.480,3 5,0 22,7 63,6 3,9 95,2 39,1 -336,6 -1.614,2 996,4 -915,3 1,0 -1,8 -3,1 31,7 -1,2 1.958,5 2,4 1.944,8 2,4 13,7 0,7 78.550,5 97,3 79.449,5 97,6 -899,0 -1,1 1.271,5 527,9 278,7 2.078,1 1,6 0,7 0,3 2,6 1.432,7 314,4 155,4 1.902,6 1,8 0,4 0,2 2,3 -161,2 213,5 123,3 175,6 -11,3 67,9 79,3 9,2 63,6 0,1 71,0 0,1 -7,5 -10,5 81.423,1 100,0 -730,9 -0,9 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke 2. Bebaute Grundstücke 3. Infrastrukturvermögen 4. sonstige Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen (i.w.S.) III. Liquide Mittel C. Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtsumme 80.692,2 100,0 (Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.) Das Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 80.692,2. Das Sachanlagevermögen (SAV) stellt mit T€ 76.565,0 den mit Abstand größten Posten des Gemeindevermögens dar (94,9% der Bilanzsumme). Innerhalb des Sachanlagevermögens ist das Infrastukturvermögen (Straßen, Wege, Kanäle) mit T€ 50.173,0 (62,2 %) die größte Einzelposition, gefolgt von den bebauten Grundstücken mit T€ 18.157,9 (22,5 %) und den sonstigen Sachanlagen (T€ 4.137,8 bzw.5,1 %). In zukünftigen Jahren nicht abschreibungspflichtig sind die folgenden Bestandteile des SAV: 1. Unbebaute Grundstücke 2. Bebaute Grundstücke 3. Infrastrukturvermögen T€ 3.978,99 3.406,49 5.985,43 13.370,91 % 4,93 4,22 7,42 16,57 Blatt 22 Darstellung der Kapital-/ Schuldenstruktur: 31.12.2014 31.12.2013 T€ Veränderung T€ % 15.834,1 178,0 0,0 -1.853,9 14.158,2 19,6 0,2 0,0 -2,3 17,5 17.641,7 177,5 0,0 -1.807,2 16.012,0 21,7 0,2 0,0 -2,2 19,7 -1.807,6 0,5 0,0 -46,7 -1.853,8 -10,2 0,3 0,0 2,6 33.753,4 12.814,5 177,5 46.745,4 41,8 15,9 0,2 57,9 33.839,5 13.090,3 162,4 47.092,2 41,6 16,1 0,2 57,9 -86,1 -275,8 15,1 -346,8 -0,3 -2,1 9,3 6.887,7 244,6 415,2 7.547,5 8,5 0,3 0,5 9,4 6.600,3 441,2 317,4 7.358,9 8,1 0,5 0,4 9,0 287,4 -196,6 97,8 188,6 4,4 -44,6 30,8 8.711,1 10,8 7.183,1 8,8 1.528,0 21,3 96,5 0,1 95,6 0,1 0,9 0,9 % T€ % A. Eigenkapital I. Allgemeine Rücklage II. Sonderrücklagen III. Ausgleichsrücklage IV. Jahresfehlbetrag B. Sonderposten I. Zuwendungen II. Beiträge III. sonstige / Gebührenausgleich C. Rückstellungen I. Pensionsrückstellungen II. Instandhaltungsrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten a. Krediten II. Verbindlichkeiten a. Lieferungen und Leistungen III. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen IV. Sonstige Verbindlichkeiten V. Erhaltene Anzahlungen E. Rechnungsabgrenzung Gesamtsumme 67,2 0,1 25,6 0,0 41,6 162,5 132,9 1.609,16 10.616,9 0,2 2,0 13,2 153,7 1.937,53 9.395,5 0,2 2,4 11,5 -20,8 -328,4 1.221,3 -13,5 -16,9 13,0 1.624,4 1.624,4 2,0 2,0 1.564,4 1.564,4 1,9 1,9 60,0 60,0 3,8 80.692,5 100,0 81.423,0 100,0 -730,7 -0,9 (Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.) Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 14.158,2 und stellt somit 17,5 % der Bilanzsumme dar. Zusammen mit den Sonderposten für Zuwendungen und Beiträgen ergibt sich ein Gesamteigenkapital im weiteren Sinne (i.w.S.) von T€ 60.726,1 (Anteil von 75,3 % der Bilanzsumme), welchem Schulden (i.w.S.) in der Gesamthöhe von T€ 19.966,4 (Anteil an der Bilanzsumme 24,7% ) gegenüberstehen. Langfristiges Fremdkapital (sachlich abgegrenzt: Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten, erhaltene Anzahlungen und geschätzte 80% der passiven RAP) ist mit rd. T€ 18.507,5 zu konstatieren. Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu 61% durch Sonderposten (aus Zuwendungen und Beiträge) gedeckt; das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Vermögensgegenstand des Blatt 23 Sachanlagevermögens zu ca. 61% von Dritten (Bund, Land, Kreis, etc., durch Zuschüsse oder Beiträge) finanziert wurde. Die Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen in den Folgejahren können zu mehr als der Hälfte durch den positiven Ergebnisbeitrag aus der parallel durchzuführenden Auflösung der Sonderposten kompensiert werden. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass der Verbindlichkeitenspiegel (vgl. Anlage IV) bei den Fristigkeiten auf die konkrete (geplante) Tilgung abstellt, während im vorherigen Absatz vereinfachend die sachliche Zuordnung nach dem Charakter der Bilanzposition in lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterstellt wurde. 4.3.2 Finanzlage Ein Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde ergibt sich aus der Teilfinanzrechnungen (Anlage IIIb). Gesamtfinanzrechnung (Anlage IIIa) und den Blatt 24 Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt: 31.12.2014 TEUR % 31.12.2013 TEUR % Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Steuern u. ähnl. Abgaben - Zuwendungen u. allg. Umlagen - öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte - Kostenerstattungen und - umlagen - andere 6.578,1 2.116,6 3.059,8 219,8 663,8 12.638,1 52,0 16,7 24,2 1,7 5,3 100,0 6.156,9 1.757,8 2.882,1 183,2 580,7 11.560,8 53,3 15,2 24,9 1,5 5,1 100,0 2.645,2 2.253,1 8.674,6 529,2 14.102,1 18,8 16,0 61,5 3,8 100,0 2.445,1 2.460,3 7.843,0 471,1 13.219,5 18,5 18,6 59,3 3,6 100,0 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen - Transferauszahlungen - andere Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln -1.464,0 -1.658,7 1.368,9 1.307,3 1.347,1 856,7 61,6 490,4 -1.402,3 -1.168,3 1.527,9 1.194,3 125,6 26,0 Überleitung der liquiden Mittel zur Finanzrechnung Stand liquide Mittel 01.01.2014: Stand liquide Mittel 31.12.2014: 155.422,94 € 278.726,67 € Veränderung der liquiden Mittel lt. Bilanz: 123.303,73 € Bestand an fremden Finanzmitteln 3.411,81 € Barkasse EWO 01.01.2014 Barkasse Vorzimmer 01.01.2014 Barkasse EWO 31.12.2014 Barkasse Vorzimmer 31.12.2014 Finanzmittelveränderung lt. Finanzrechnung: 115,00 € 113,40 € - 1.334,30 € 1,60 € 125.608,04 € Blatt 25 4.3.3 Ertragslage Einen Überblick über die Ertragslage der Gemeinde vermitteln die (Gesamt-) Ergebnisrechnung (Anlage IIa) und die Teilergebnisrechnungen (Anlage IIb). Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt: Darstellung der Ertragslage: - Steuern u. ähnl. Abgaben - Zuwendungen u. allg. Umlagen - öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte - Kostenerstattungen und - umlagen - andere ordentliche Aufwendungen - Personalaufwendungen - Aufwendungen für Sach- u. DL - bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - andere Ergebnis der ordentlichen Verwaltungstätigkeit 31.12.2014 31.12.2013 T€ T€ % Veränderung % T€ % 6.511,0 3.434,5 3.170,8 208,1 1.363,0 14.687,4 44,3 23,4 21,6 1,4 9,3 100,0 6.259,2 3.056,7 3.232,7 179,9 1.371,8 14.100,3 44,4 21,7 22,9 1,3 9,7 100,0 251,8 377,8 -61,9 28,2 -8,8 587,1 4,0 12,4 -1,9 15,7 -0,6 2.933,3 2.219,2 2.189,2 8.786,0 309,6 16.437,3 17,8 13,5 13,3 53,5 1,9 100,0 2.637,2 2.255,1 2.234,1 7.807,9 875,8 15.810,1 16,7 14,3 14,1 49,4 5,5 100,0 296,1 -35,9 -44,9 978,1 -566,2 627,2 11,2 -1,6 -2,0 12,5 -64,6 -40,1 -1.749,9 -1.709,8 -103,9 -97,3 -6,6 ordentliches Jahresergebnis -1.853,8 -1.807,1 -46,7 außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 -1.853,8 -1.807,1 -46,7 Finanzergebnis Jahresergebnis Blatt 26 4.3.4 Interkommunaler Kennzahlenvergleich Da zwischenzeitlich seit Einführung des NKF für Kommunen sowohl genügend interne Daten für einen (zeitlichen) Vergleich als auch ausreichend belastbare externe Drittvergleichsdaten vorliegen, werden im Folgenden die bisherigen Bilanzkennzahlen und danach die Erfolgsund Finanzkennzahlen einem interkommunalen Vergleich ausgesetzt. Basis sind die öffentlich zugänglichen Vergleichszahlen der Gemeindeprüfungsanstalt, wobei nur Daten verwendet werden, die aus einer aussagekräftigen Grundgesamtheit stammen. Nachfolgend werden nur ausgewählte Kennzahlen aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Kennzahlenanalyse im Lagebericht (Anlage VI) verwiesen: Interkommunaler Vergleich der Bilanzkennzahlen: Interkommunale Gemeinde Vergleichszahlen * Vettweiß Min. Max. Median 31.12.09 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 Infra-strukturquote = Eigenkapitalquote I = Infrastrukturvermögen x 100 0,1 54,2 37,6 66,0 64,6 64,1 63,7 63,6 62,2 20,8 65,0 33,8 25,6 24,6 22,8 21,6 19,7 17,6 5,9 86,2 63,9 84,6 82,6 80,6 79,5 77,3 75,3 32,8 107,4 89,5 88,5 85,0 86,9 93,0 82,7 89,4 0,7 30,4 4,7 2,2 1,6 4,7 5,5 7,8 9,3 Bilanzsumme Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Eigenkapital + SoPo Eigenkapital- Zuwendungen/Beiträge x 100 quote II = Bilanzsumme Anlagendeckungsgrad II = Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge + Langfristiges Fremdkapital x 100 Anlagevermögen Kurzfr. Verbindlichkeitsquote = kz.fr.Verbindlichkeiten (mit RLZ < 1 Jahr) x100 Bilanzsumme (* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 30.11.2014 Vergleichsjahr 2012) Die Infrastrukturquote der Gemeinde Vettweiß ist im zeitlichen Ablauf konstant, was mit der korrespondierenden jährlichen Reduzierung der Bilanzsumme und durchgeführten Neuinvestitionen zu begründen ist. Die Eigenkapitalquoten I + II verringerten sich aufgrund der Jahresfehlbeträge 2009 - 2013 kontinuierlich. Es ist zu konstatieren, dass die Gemeinde Vettweiß bei der EK-Quote I unter dem Landesdurchschnitt liegt, bei der Ek-Quote II darüber. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass davon auszugehen ist, dass sich die Referenzzahlen für 2014 aufgrund der Blatt 27 voraussichtlichen Fehlbeträge der Referenzkommunen für 2013+2014 weiter reduzieren werden. Der Anlagendeckungsgrad II der Gemeinde Vettweiß ist leicht schwankend und liegt nahe dem Landesdurchschnitt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Gemeinde Vettweiß liegen in den Vergleichsjahren um das NRW-Mittel, deutlich unter dem Höchstwert. Interkommunaler Vergleich der Ertragskennzahlen: Steuererträge (-GewStUmlage - Aufw. Fonds Dt. Einheit) x100 Netto-Steuer Ordentliche Erträge (quote GewSt-Umlage - Aufw. Fonds Dt. Einheit) Interkommunale Vergleichszahlen * Min. Max. Median 2011 Gemeinde Vettweiß 2012 2010 2013 2014 28,0 74,3 55,5 36,4 35,6 41,7 43,5 43,3 Zuwendungsquote Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge 5,5 41,2 18,4 34,0 27,3 28,5 21,7 23,4 Personalintensität Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 12,9 28,6 20,6 15,5 13,5 14,5 14,2 15,3 6,6 29,4 16,6 14,5 16,2 14,6 14,3 13,5 Sach- u. Dienstleistungsintensität Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen x 100 Transferaufwandsquote Transferaufwand x 100 Ordentliche Aufwendungen 36,2 61,0 44,4 47,8 46,0 49,4 49,4 53,5 Abschreibungsintensität Abschreibungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 0,8 15,1 9,9 13,2 15,5 15,6 13,9 13,3 Drittfinanzierungsquote Erträge a. d. Auflösung d. Sonderposten a. Zuwendungen und Beiträgen x 100 25,2 112,7 53,8 77,9 74,4 77,2 74,7 73,9 Ordentliche Aufwendungen Abschreibungen x 100 (* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 30.11.2014 Vergleichsjahr 2012) Die Nettosteuerquote der Gemeinde Vettweiß ist geringer als diejenige der NRW-Vergleichskommune, konnte im Zeitraumvergleich 2010-2014 jedoch gesteigert werden. Blatt 28 Die Zuwendungsquote der Gemeinde Vettweiß zeigt im Zeitverlauf Schwankungen, bedingt durch den Sondereffekt Konjunkturpaket II; sie liegt im Bereich des Mittelwerts, bzw. deutlich unter dem Maximalwert. Bei der Personalintensität liegt die Gemeinde Vettweiß grundsätzlich besser als das Mittelfeld der NRW-Vergleichskommunen, was auch bedingt ist durch die Inanspruchnahme interkommunaler Zusammenarbeit. Bei der Sach- und Dienstleistungsintensität hat sich in 2014 gegenüber 2013 leicht verringert und liegt somit unter dem Landesdurchschnitt. Die Abschreibungsintensität liegt nahe dem Landesdurchschnitt. Die Drittfinanzierungsquote verdeutlicht, dass die Abschreibungen der Gemeinde Vettweiß das Jahresergebnis nur unterproportional im Vergleich zum Landesdurchschnitt belasten und immerhin zu einem großen Anteil durch spiegelbildliche Erträge aus der Auflösung der Sonderposten kompensiert werden können. Während im Landesdurchschnitt rund die Hälfte (53,8%) der Abschreibungen kleinerer Kommunen durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung absorbiert werden können, liegt dieser Wert in Vettweiß bei 73,9%. Blatt 29 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich der Gemeinde Vettweiß für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 (Anlagen I bis V) sowie dem als Anlage VI beigefügten Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Blatt 30 Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die Chan cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist ausgeführt, dass die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Haushaltsjahre 2014 - 2025 durch die Kommunalaufsichtsbehörden genehmigt wurde." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 730/PS 450/PS 400). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus. Düren, 10.08.2015 Peter Müller Wirtschaftsprüfer Anlagen Anlage I BILANZ Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2014 AKTIVA PASSIVA 31.12.2014 € 31.12.2013 € 27.018,68 24.440,66 2.038.009,96 657.043,00 652.401,00 748.886,66 1.997.493,84 657.043,00 652.401,00 750.308,72 2.524.632,24 9.564.195,45 639.386,48 5.429.671,90 2.567.177,43 9.743.057,10 647.346,37 5.536.906,40 5.985.432,18 554.100,12 11.949.223,93 31.419.594,22 264.662,78 742.741,33 3.959,32 1.617.427,40 244.941,49 1.528.714,29 76.565.023,75 5.978.944,99 562.983,37 12.227.622,70 32.739.073,13 278.550,09 762.327,66 4.063,74 1.250.270,52 238.175,01 886.554,81 77.480.299,88 1.558.085,35 135.294,31 1.558.085,35 122.784,36 265.125,00 1.958.504,66 263.934,00 1.944.803,71 1.271.522,60 1.432.731,05 128.319,24 90.197,36 122.173,07 67,35 350,00 341.107,02 91.804,41 90.394,94 87.349,19 67,35 0,00 269.615,89 89.126,01 2.332,59 8.898,23 100.356,83 27.616,22 3.162,89 8.619,17 39.398,28 86.428,29 5.459,25 278.726,67 155.422,94 63.555,13 71.042,03 80.692.243,63 81.423.213,69 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 W ald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit W ohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts und anderen Betriebsgebäuden 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.4 Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 W ertpapiere des Anlagevermögens 1.3.3 Ausleihungen Sonstige Ausleihungen 31.12.2013 € 15.834.067,14 177.964,41 1.853.880,84- 17.641.669,95 177.520,61 1.807.180,55- 14.158.150,71 16.012.010,01 33.753.369,11 12.814.534,78 151.710,22 25.757,79 46.745.371,90 33.839.532,48 13.090.305,19 162.405,92 0,00 47.092.243,59 6.887.688,00 244.645,11 415.196,82 7.547.529,93 6.600.324,00 441.173,43 317.448,99 7.358.946,42 3.211.054,37 5.500.000,00 96.479,25 67.207,26 132.910,25 1.609.162,67 10.616.813,80 3.283.063,16 3.900.000,00 95.633,28 25.623,81 153.733,54 1.937.528,05 9.395.581,84 1.624.377,29 1.564.431,83 80.692.243,63 81.423.213,69 1. Eigenkapital 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2014 € 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Instandhaltungsrückstellungen 3.3 Sonstige Rückstellungen nach § 36 IV, V GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.5 Sonstige Verbindlichkeiten 4.6 Erhaltene Anzahlungen 5. Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, W aren und Grundstücke zum Verkauf 2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 Gebührenforderungen Beitragsforderungen Steuerforderungen Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.3 Privatrechtliche Forderungen 2.3.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.3.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.4 Sonstige Vermögensgegenstände 2.5 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) Anlage IIa GESAMTERGEBNISRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IIIa GESAMTFINANZRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IIIa GESAMTFINANZRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 1 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 2 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 3 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 4 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 5 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 6 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 7 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 8 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 9 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 10 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 11 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 12 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 13 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage IV Blatt 14 Anhang zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage V ANLAGENSPIEGEL zum 31.12. 2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 1 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 2 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 3 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 4 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 5 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 6 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 7 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 8 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 9 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 10 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 11 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 12 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 13 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 14 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 15 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 16 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 17 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 18 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 19 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 20 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 21 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VI Blatt 22 LAGEBERICHT zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VIa ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VIa ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VIa ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß Anlage VIa ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014 Gemeinde Vettweiß