Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
7,5 MB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
28.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
über die Prüfung
des Jahresabschlusses
zum
31. Dezember 2014
und
des Lageberichts
der
Gemeinde Vettweiß
Band I
Dipl.-Betriebswirt
Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
Philippstraße 27
52349 Düren
- Ausfertigungen: 16 -
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag
1
2. Grundsätzliche Feststellungen
3
2.1
Lage der Gemeinde
2.1.1
2.1.1.1
2.1.2
2.2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
Unregelmäßigkeiten
2.2.1
2.2.1.1
2.2.2
3
3
3
7
7
Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
8
Nicht durchgeführte Inventuraufnahme
9
Sonstige Unregelmäßigkeiten
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
10
11
3.1
Gegenstand der Prüfung
11
3.2
Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
12
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
15
15
4.1.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
15
4.1.2
Jahresabschluss
15
4.1.3
Lagebericht
16
4.1.4
Beteiligungsbericht
16
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
17
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
17
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
17
4.2.3
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
18
4.2.4
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
18
4.2.5
Aufgliederungen und Erläuterungen
20
4.3
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
20
4.3.1
Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur
20
4.3.2
Finanzlage
23
4.3.3
Ertragslage
25
4.3.4
Interkommunaler Kennzahlenvergleich
26
5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
29
Anlagenverzeichnis
Vorliegender Jahresabschlussbericht besteht aus 2 Bänden. Der Hauptteil ist in Band I zu finden.
Die Anlagen gliedern sich wie folgt:
BAND I
Bilanz zum 31. Dezember 2014
I
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
IIa
Gesamtfinanzrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
IIIa
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
IV
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2014
V
Lagebericht zum 31. Dezember 2014
Anlage zum Lagebericht 2014 (Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO)
VI
VIa
Beteiligungsbericht
VII
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
VIII
Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
IX
Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
X
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer [...]
XI
BAND II
Teilergebnisrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
IIb
Teilfinanzrechnungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
IIIb
Blatt 1
1.
Prüfungsauftrag
Die Gemeinde Vettweiß
(nachfolgend auch Gemeinde genannt)
hat mich als den in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.12.2014
gewählten Abschlussprüfer beauftragt, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2014, bestehend aus Bilanz, der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang sowie den Lagebericht zu prüfen.
Gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses grundsätzlich der örtlichen
Rechnungsprüfung, sofern eine solche besteht.
Mangels einer eigenen Rechnungsprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss der
Gemeinde Vettweiß beschlossen, sich für die Durchführung der Prüfung gem. § 103 Abs. 5 der
GO eines Dritten zu bedienen.
Erwartungsgemäß habe ich zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als
Anlage X beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den
einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2014 und zur Ergebnisrechnung 2014.
Dem mir erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 103
Abs. 7 GO NRW, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. meiner Berufssatzung entgegen.
Ausdrücklich bestätige ich, dass alle bei der Erfüllung des Prüfungsauftrags beteiligten
Personen die Anforderungen gemäß § 321 Abs. 4a HGB hinsichtlich der Unabhängigkeit
beachtet haben.
Ich habe meine Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten Juni bis August 2015 in den
Räumen des Rathauses der Gemeinde Vettweiß und in meinem Büro in Düren durchgeführt
und am 28.08.2015 beendet.
Alle von mir erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Der Bürgermeister hat mir
die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 24. Juli 2015 schriftlich
bestätigt.
Art und Umfang meiner Prüfungshandlungen habe ich in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Blatt 2
Über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Bericht.
Meinem Bericht habe ich den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, bestehend
aus Bilanz (Anlage I), Ergebnisrechnung (Anlage IIa), Finanzrechnung (Anlage IIIa),
Teilrechnungen (Anlage IIb und IIIb), Anhang incl. Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel
(Anlage IV) und Anlagenspiegel (Anlage V), sowie den geprüften Lagebericht (Anlage VI)
beigefügt.
Der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW ist als Anlage VII beigefügt.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage IX dargestellt.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
ergeben sich aus Anlage X.
Ich habe die Prüfung unter Beachtung des Prüfungsstandards PS 730 "Prüfung des
Jahresabschlusses und Lageberichtes einer Gebietskörperschaft" durchgeführt und den
Prüfungsbericht in entsprechender Anwendung des Prüfungsstandards 450 "Grundsätze
ordnungsmäßiger
Berichterstattung
bei
Abschlussprüfungen"
des
Instituts
der
Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt.
Meinem Auftrag liegen die als Anlage XI beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
zu Grunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu
Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte
bestimmt. Soweit er mit meiner Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit
meiner Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde Vettweiß, mit
dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen
auch für mögliche Ansprüche des Dritten mir gegenüber gelten sollen.
Blatt 3
2.
Grundsätzliche Feststellungen
2.1
Lage der Gemeinde
2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
In analoger Anwendung des § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in meiner
vorangestellten
Berichterstattung
zur
Beurteilung
der
Lage
der
Gemeinde
im
Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung.
Meine Stellungnahme gebe ich auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der
Gemeinde ab, die ich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
gewonnen habe. Meine Berichtspflicht besteht, soweit mir die geprüften Unterlagen eine
Beurteilung erlauben.
Insbesondere gehe ich auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die
Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde ein, wie sie im Jahresabschluss und im
Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.
Die von mir geprüften Unterlagen i.S.v. § 95 Abs. 1 GO umfassten jene Unterlagen, die
unmittelbar Gegenstand meiner Prüfung waren, also die Inventur, das Inventar und die
Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern, die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die
Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht, sowie alle
Unterlagen, wie Planungsrechnungen, Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an
Gremien, die ich im Rahmen meiner Prüfung herangezogen habe.
Geschäftsverlauf und Lage der Gemeinde
In der Bilanz, im Anhang und im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur
Lage der Gemeinde getroffen:
·
Das
Haushaltsjahr
2014
schließt
mit
einem
Jahresfehlbetrag
in
Höhe
von
€ 1.853.880,84 ab.
·
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014/2015 wurde ein Haushaltssicherungskonzept
für die Jahre 2014 bis 2025 aufgestellt, vom Rat verabschiedet und von der
Kommunalaufsicht genehmigt.
·
Das kommunale Vermögen besteht zum größten Teil aus dem Anlagevermögen (rd.
T€
78.550,55).
Dieses
besteht
wiederum
zu
einem
großen
Teil
aus
Blatt 4
Infrastrukturvermögen (T € 50.173,01).
Das auf der Aktivseite aufgeführte Vermögen ist großteils durch Zuwendungen und
Beiträge finanziert. Entsprechende Sonderposten wurden auf der Passivseite in Höhe
von T € 46.745,37 ausgewiesen.
·
Die Positionen des Finanzanlagevermögens haben sich im Vergleich zur Schlussbilanz
2013 geringfügig um +13,7 T€ erhöht.
·
Der Forderungsbestand des Umlaufvermögens ist mit rd. 528 T€ rd. 213 T€ höher als
zum Stichtag 31.12.2013. Dies liegt insbesondere an der Veränderung der
Bewertungspraxis bei der Einzelwertberichtigung der Forderungen.
·
Die Verbindlichkeiten aus Kreditverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betragen
T€ 5.500,00 (Vorjahr: T€ 3.900,00).
·
Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag € 278.726,67 (Vorjahr: € 155.422,94).
·
Das tatsächliche Ergebnis in der Ergebnisrechnung 2014 stellt sich gegenüber der
Haushaltsplanung verbessert dar. Es ist gelungen, das Defizit von geplant
€ 1.892.321,00 auf € 1.853.880,84 zu reduzieren.
Aufgrund der Prüfung wird festgestellt:
Die Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde geben nach meinen
Feststellungen eine zutreffende Beurteilung der Lage der Gemeinde wieder.
Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gemeinde Vettweiß im Lagebericht
basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Ich halte diese
Darstellung für plausibel.
Im Lagebericht wurden folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu
den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde getroffen:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014/2015 wurde erneut ein Haushaltssicherungskonzept
für die Jahre 2012 bis 2025 aufgestellt, vom Rat am 13.02.2014 bzw. 03.04.2014
verabschiedet und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung
wurde mit Schreiben vom 16.04.2014 erteilt. Aufgrund der Vorgaben der Orientierungsdaten
des Landes und der im HSK 2014-2015 festgeschriebenen Hebesätze sowie geplanten
Einsparvorhaben
konnte
eine
genehmigungsfähige
Fortschreibung
des
Blatt 5
Haushaltssicherungskonzeptes entwickelt werden.
Die
im
Haushaltssicherungskonzept
für
die
Jahre
2014
–
2025
dargestellten
Einzelmaßnahmen beinhalteten folgende Maßnahmen:
-
Anhebung der Hebesätze auf die fiktiven Hebesätze des Landes,
-
Ausweisung neuer Windkraftzonen und damit Einnahmegenerierung,
-
Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich,
-
Umbau und/oder Vermarktung der Objekte in Müddersheim und Kelz zur eventuellen
Nutzung für seniorengerechtes Wohnen,
-
Reduzierung der Personalkosten,
-
Einsparungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
-
Energetische Einsparungen
Zum Zeitpunkt der Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2014 wurden u.a. folgende
Maßnahmen umgesetzt bzw. sind in der Umsetzung begriffen:
Anhebung der Hebesätze
Zum 01.01.2014 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A von 220 auf 270 %,
Grundsteuer B von 399 auf 449 % und Gewerbesteuer von 399 auf 449 % erhöht. Für das
Haushaltsjahr 2015 wurde noch keine Hebesatzsatzung beschlossen.
Die im Rahmen des vom Rat beschlossenen HSK vorgesehenen Hebesätze sind dem
Lagebericht auf S. 19 zu entnehmen.
Ausweisung neuer Windkraftzonen
Für 2014 und 2015 wurden zwar 50 % der Einnahmen für Pachtzahlungen veranschlagt. Die
Erzielung von Einnahmen erscheint z. Z. nicht realistisch, da offensichtlich keine
Windkraftanlagen im Gemeindegebiet durch die Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Bei
der Aufstellung des Haushalts 2016 ff. werden diese Pachteinnahmen (200.000 €/Jahr) nicht
mehr veranschlagt.
Reduzierung der Infrastruktur im Schulbereich
Aufgrund des Ratsbeschlusses, dass die Grundschulen Kelz, Müddersheim und Vettweiß
zusammengeführt werden und die Grundschüler der Gemeinde Vettweiß ab dem Schuljahr
2014 nur noch an einer Grundschule mit zwei Standorten (Vettweiß und Kelz) beschult
werden, erfolgte in Müddersheim ab dem Schuljahr 2013 keine Einschulung mehr. Der
Standort Müddersheim wurde zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 aufgegeben. Die
Gebäude der ehemaligen Grundschule Müddersheim stehen zum Verkauf.
Blatt 6
Da eine Realschulkooperation mit der Stadt Zülpich aufgrund geringer Anmeldungen in 2013
nicht zustande gekommen ist, wurde in 2014 ein erneuter Versuch der interkommunalen
Zusammenarbeit unternommen. Aufgrund fehlender Nachfrage konnte dies nicht realisiert
werden. Unabhängig davon, bestehen Überlegungen, die Grundschüler
der Gemeinde
Vettweiß komplett im Zentralort zu beschulen.
Für den Schulzweig Hauptschule erfolgt keine Bildung einer Eingangsklasse mehr. Die
Hauptschule läuft in ca. 3 Jahren aus.
Seniorengerechtes Wohnen in den Objekten in Müddersheim und Kelz
Die Verwaltung führt Gespräche mit Investoren im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung des
Geländes
der
Grundschule
Müddersheim.
Zwischenzeitlich
gibt
es
hierzu
einen
Ratsbeschluss, der eine Vermarktung vorsieht. Die Vermarktung hatte trotz Einschaltung
eines Maklers bislang keinen Erfolg.
Reduzierung der Personalkosten
Die Ansätze der Personalkosten in 2014 konnten nicht eingehalten werden. Dies hat
mehrere Ursachen:
a) In der Haushaltsplanung wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Landes von einer
1 %-tigen Steigerung der Lohnkosten ausgegangen. Die Tarifabschlüsse waren jedoch
erheblich höher. Mehrkosten entstanden auch durch die nicht geplante Rückkehr einer in
Elternzeit befindlichen Beamtin sowie verschiedener Personalmaßnahmen (Mehreinsatz
Asyl und Geschirrmobil, Umstellung Zahlungstermin Aushilfen und Mehraufwendungen für
den Bereitschaftsdienst). Weitere Mehraufwendungen waren im Bereich der Beiträge
Versorgungskasse Beamte und bei den Beihilfen zu verzeichnen. Insgesamt kam es zu
einer Verschlechterung in Personalbereich aus den vorgenannten Gründen um ca. 100 T€).
Für die zukünftigen Haushalte werden in diesem Bereich nicht mehr die per Erlass
vorgegebenen Orientierungsdaten des Landes angewendet, sondern eine hauseigene
Meinung gebildet, die, ggf. abweichend von den Orientierungsdaten, den tatsächlichen
Bedarf widerspiegelt.
b) Ebenfalls negativ wirkte sich die erforderliche Zuführung zur Pensionsrückstellung und zur
Beihilferückstellung aus. Insgesamt kam es hier im Bereich des Personalwesens zu einer
Verschlechterung von rd. 248 T€. Der Landschaftsverband hat mitgeteilt, dass dies
Blatt 7
aufgrund der Anwendung einer aktualisierten Sterbetafel und genaueren Berechnung bei
der Beihilfe sowie aufgrund der Rechtslage bei der Besoldung und Versorgung der
Beamten erforderlich war.
Auf Grund der Prüfung wird festgestellt:
Die Darstellungen im Lagebericht sind plausibel. Sie spiegeln insgesamt die künftige
Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider.
2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB (in Verbindung mit § 101 Abs. 1 Satz 5, § 101 Abs. 8, § 103
Abs. 5 GO NRW) habe ich als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Abschlussprüfung
festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung der geprüften Kommune
wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können.
Diese
Tatsachen
sind
von
mir
bereits
dann
zu
nennen,
wenn
sie
eine
Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung der Fortführung der Tätigkeit ernsthaft
zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung der geprüften Kommune
bereits wesentlich beeinträchtigt oder ihr Bestand konkret gefährdet ist.
Eine Berichtspflicht besteht für mich als Abschlussprüfer nur, wenn ich bei ordnungsmäßiger
Durchführung meiner Abschlussprüfung nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichtspflichtige
Tatsachen festgestellt habe.
An dieser Stelle ist auf die sich ergebende Problematik der prognostizierten Fehlbeträge
sowie der damit verbundenen Aufzehrung des Eigenkapitals bei gleichzeitig weiter
steigenden Kassenkrediten hinzuweisen.
2.2
Unregelmäßigkeiten
Analog § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich auch über bei Durchführung meiner Prüfung
festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen
zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von
Arbeitnehmern gegen Gesetz, Satzung oder gegen sonstige örtliche Vorschriften erkennen
Blatt 8
lassen.
Festgestellte berichtspflichtige Unrichtigkeiten und Verstöße sind von mir getrennt nach den
Vorschriften zur Rechnungslegung und nach den sonstigen Vorschriften im Prüfungsbericht
darzustellen. Die sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für meinen
Bestätigungsvermerk sind zu erläutern.
2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
Unter gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses oder des
Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsgrundsätze i.S.d. § 95 GO zu verstehen. Zu den
Rechnungslegungsgrundsätzen
gehören
alle
für
die
Rechnungslegung
geltenden
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ggf.
einschlägiger Normen der Satzung.
Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung festzustellen ist,
umfassen gem. § 95 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO insbesondere die Vorschriften
über die Buchführung und das Inventar (§§ 27 bis 29 GemHVO), über den Ansatz, die
Bewertung und die Gliederung der Posten der Bilanz (§§ 32 bis 43 GemHVO ) sowie über
die Angaben in Ergebnis- und Finanz-(teil-)rechnungen (§§ 38 bis 40 GemHVO) und in
Anhang und Lagebericht (§§ 44 bis 48 GemHVO).
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung
solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht
Rechnung zu tragen ist.
Darüber hinaus erstreckt sich meine Prüfung aber nicht darauf, festzustellen, ob alle
Vorschriften beispielsweise des Steuerrechts, des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts,
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Preisvorschriften, Vorschriften des
Außenwirtschaftsrechts,
Verbraucherschutzbestimmungen
oder
sämtliche
Umwelt-
schutzbestimmungen und dergleichen eingehalten worden sind.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ist nur insoweit Gegenstand der
Jahresabschlussprüfung, als die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung betroffen ist.
Blatt 9
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften habe ich bei meiner
Prüfung wie folgt festgestellt:
Nicht durchgeführte Inventuraufnahme
Gem. § 28 (1) GemHVO NRW sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre
durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Seit Einführung des NKF (Umstellung ab 01.01.2008) hat die Verwaltung keine erneute
vollständige körperliche Inventur durchgeführt. Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Vettweiß mit
der Nachholung der ersten Inventurmaßnahmen begonnen. Im wesentlichen wurde ein
grundbuchmäßiger Abgleich der Grundstücke des Umlaufvermögens durchgeführt. Für das
Jahr 2015 und 2016 sind weitere Inventurmaßnahmen seitens der Gemeinde Vettweiß
geplant.
Das "Erste Gestz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden
und
Gemeindeverbände
im
Land
Nordrhein-Westfalen
-
1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG" sieht vor, dass die Vermögensgegenstände
mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen sind. Nach dieser
Vorschrift würde sich folgender spätester Inventurstichtag ergeben:
Erstaufnahme
01.01.2008
Eröffnungsbilanz
Entsprechend
der
neuen
Regelung
hätte
für
Frist
31.12.2012
den
zum
01.01.2008
umgestellten
Aufgabenbereich eine körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2012 stattfinden müssen.
Diese vollständige Folgeinventur wurde bisher nicht durchgeführt und somit nicht in den
Jahresabschlüssen 2012, 2013 und 2014 eingearbeitet.
Ich empfehle Ihnen, der gesetzlichen Regelung nachzukommen und die geplanten
Maßnahmen durchzuführen.
Da das System der buchmäßigen Bestandsfortschreibung nach den Ergebnissen meiner
Systembeurteilung im Übrigen ausreichend verlässlich ist, ist keine Einschränkung des
Bestätigungsvermerkes erforderlich.
Blatt 10
2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten
Auf die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (z.B. Untreuehandlungen,
Unterschlagungen,
Kollusionen)
und
außerhalb
der
Rechnungslegung
begangener
Ordnungswidrigkeiten ist meine Prüfung ihrem Wesen nach nicht ausgerichtet. Im Rahmen
meiner Erkenntnismöglichkeiten als Prüfer stelle ich jedoch fest, ob der Jahresabschluss
keine wesentlichen falschen Angaben enthält, die aus solchen Gesetzesverstößen
entstanden sind.
Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder der Arbeitnehmer gegen Gesetz oder Satzung
umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die
Rechnungslegung beziehen. Unter die Verstöße der gesetzlichen Vertreter fallen auch
wesentliche Verletzungen von Aufstellungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit
der Erstellung des Jahresabschlusses.
Bei der Durchführung meiner Prüfung habe ich keine Verstöße festgestellt.
Blatt 11
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1
Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Inventur und des Inventars, die
Festsetzung der Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die gegenüber mir als Prüfer gemachten
Angaben liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters als gesetzlichem Vertreter der
Gemeinde. Meine Aufgabe als Prüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der
Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen.
Im Rahmen des mir erteilten Auftrags habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss
und
den
Lagebericht
sowie
die
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchhaltung geprüft.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört vor allem,
·
dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht
und geordnet vorgenommen wird,
·
dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen
Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und
·
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft vermittelt.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben meiner Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und
Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Verlaufe
meiner Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in
dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten.
Blatt 12
3.2
Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen habe ich
im Rahmen meiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das
durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggf.
erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird.
Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses nach den §§ 101 und 103 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die Buchführung, die Inventur und das Inventar sowie die festgesetzten örtlichen
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei
von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben
im Inventar und in der Buchführung, des Jahresabschlusses und im Lagebericht auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungs-,
Bewertungs-
und
Gliederungsgrundsätze
und
der
wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für mein Prüfungsurteil bildet.
Im Rahmen meines risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeitete ich zunächst eine
Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen
Umfeldes und auf Auskünften des Bürgermeisters und des Kämmerers bzw. der benannten
Auskunftspersonen über die wesentlichen Ziele und Risiken.
Meine Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und
Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.
Ich habe meine aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen meiner
Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet.
Im individuellen Prüfungsprogramm habe ich die Schwerpunkte meiner Prüfung, Art und
Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von
Mitarbeitern festgelegt. Hierbei habe ich die Grundsätze der Wesentlichkeit und der
Risikoorientierung beachtet.
Blatt 13
Die in meiner Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsziele führten zu folgenden
Schwerpunkten meiner Prüfung:
- Bewertung und Fortschreibung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden
Sonderposten
- Ansatz, Bewertung und periodengerechte Abgrenzung der Forderungen, insbesondere
der vorgenommenen Wertberichtigungen
- Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Gegenstand meiner Prüfung waren auch die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht.
Zugänge zum und Abgänge aus dem Anlagevermögen wurden stichprobenartig anhand
vorgelegter Rechnungen / Verträge geprüft.
Blatt 14
Die körperliche Bestandsaufnahme des Umlaufvermögens habe ich nicht überprüft, da die
wesentlichen Positionen der Aktivseite (das Sachanlagevermögen) durch alternative Prüfungshandlungen (beispielsweise durch spätere Inaugenscheinnahme oder durch Grundbuchnachweis) nachgewiesen und beurteilt werden konnten. Die Prüfung der zutreffenden
Bewertung erfolgte durch Stichproben mittels Abgleich der historischen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und sonstiger vorliegender Wertermittlungen (z.B. Gutachterwerte der
Wiederbeschaffungskosten).
Die Forderungen wurden in Stichproben anhand der Buchführung des Folgejahres und
anhand anderer interner Unterlagen auf die richtige Periodenabgrenzung und die Wertigkeit
überprüft.
Ansatz, Auflösung und Ausweis der Sonderposten wurden maßgeblich anhand vorgelegter
Zuwendungsbescheide geprüft.
Die Rückstellungen wurden durch Einzelfallprüfungen überprüft.
Alle von mir nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung benötigten
Aufklärungen und Nachweise wurden durch die gesetzlichen Vertreter erbracht. Der
Bürgermeister und der Kämmerer haben mir die Vollständigkeit der Buchführung, des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
in
einer
Vollständigkeitserklärung am 24. Juli 2015 schriftlich bestätigt.
von
mir
eingeholten
Blatt 15
4.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gemeinde sind nach meinen Feststellungen
vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der nach den Vorgaben des Runderlasses des
Innenministeriums NRW vom 24.02.2005 (zuletzt geändert am 17.12.2012, VV Muster zur
GO und GemHVO) verwendete Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche
Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gemeinde ausreichenden
Gliederungstiefe.
Soweit im Rahmen meiner Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese
alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist
numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege anhand der Angaben in den Konten
möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Haushaltsjahr den
gesetzlichen Anforderungen.
Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung
und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen, insbesondere dem Inventar entnommenen
Informationen führen nach dem Ergebnis meiner Prüfung zu einer ordnungsgemäßen
Abbildung in der Buchführung, in dem nach den Rechnungslegungsvorschriften der GO
NRW sowie der GemHVO aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht.
Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von Infoma-Software durchgeführt.
Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten
ist gewährleistet.
4.1.2 Jahresabschluss
In dem mir zur Prüfung vorgelegten, nach den Vorschriften der GO NRW aufgestellten
Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
Blatt 16
der ortsspezifischen Regelungen sowie die Satzungsnormen beachtet.
Der
Jahresabschluss
der
Gemeinde
Vettweiß
zum
31.12.2014 ist
nach
meinen
Feststellungen ordnungsmäßig aus dem Inventar, der Buchführung und aus den weiteren
geprüften
Unterlagen
abgeleitet.
Die
für
die
Aufstellung
des
Jahresabschlusses
einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW sowie der
GemHVO wurden dabei beachtet.
Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von mir nicht an
anderer Stelle berichtet wird, stelle ich fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die
gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (§§ 44 ff.
GemHVO) ausgeführt wurde.
4.1.3 Lagebericht
Meine Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei
meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und der Lagebericht enthält die
nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben.
Mir sind im Rahmen meiner Prüfung keine nach dem Jahresabschlussstichtag eingetretenen
Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
4.1.4 Beteiligungsbericht
Die Gemeinde Vettweiß hat auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO
NRW verzichtet. Stattdessen wurde der Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW dem
Jahresabschluss nach § 95 GO NRW beigefügt.
Die Zulässigkeit des Verzichtes auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO
NRW war nicht Gegenstand meiner Prüfung. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der
Beteiligungsbericht nach § 101 GO NRW i.V.m. § 95 GO NRW nicht Gegenstand meiner
Prüfung ist.
Blatt 17
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Über das Ergebnis meiner Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss
vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 95 GO NRW entspricht, berichte ich
nachstehend.
Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stelle ich fest, dass der Jahresabschluss
insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Es
ist
nicht
Gegenstand
meiner
Feststellungen
zur
„Gesamtaussage
des
Jahresabschlusses“, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
selbst darzustellen.
Um den Adressaten eine eigene Beurteilung der Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen
und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu
geben, gehe ich nachstehend im Einzelnen ein auf:
-
die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§§ 32 ff. GemHVO)
-
den Einfluss, die Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende
Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben; zu den
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderungen bei der
Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von
Ermessensspielräumen.
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Zur
Darstellung
der
wesentlichen
Bewertungsgrundlagen
verweise
ich
auf
die
entsprechenden Angaben im Anhang (Anlage IV), weil ihre Aufnahme in den vorliegenden
Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde.
Blatt 18
4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
Grundsätzlich sind nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 der GemHVO die gewählten Bewertungsmethoden
beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von
Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot.
Nach
§ 44
Abs. 2
Nr. 2
GemHVO
sind
Durchbrechungen
der
Ansatz-
und
Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu
erläutern.
Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen,
insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen.
Auch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens vorgenommene Änderungen der
Bewertungsgrundlagen können, insbesondere wenn sie zielgerichtet und einseitig sind,
wesentliche Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und die Gesamtaussage der Bilanz
haben.
Folgende Feststellung wurde getroffen:
Gegenüber
der
Bilanz
des
Vorjahres
haben
sich
keine
Änderungen
in
den
Bewertungsgrundlagen ergeben.
4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehe ich
nachfolgend auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind Maßnahmen, die
sich auf Ansatz und / oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
auswirken, sofern
- sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach meiner Einschätzung den
Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und
- sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses wesentlich auswirkt.
Dabei berichte ich im Einzelnen über Sachverhaltsgestaltungen, die dazu geeignet sind, die
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage im Jahresabschluss
Blatt 19
wesentlich zu beeinflussen.
Im Hinblick auf Art und Umfang meiner Berichterstattung gelten meine Ausführungen zu den
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen entsprechend.
Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis
meiner Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor.
Blatt 20
4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen
§ 321 Abs. 2 Satz 5 HGB, der analog auf den nach der GO zu erstellenden Jahresabschluss
anzuwenden ist, schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum
Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses insbesondere zur Erläuterung der
Bewertungsgrundlagen
und
deren
Änderungen
sowie
der
sachverhaltsgestaltenden
Maßnahmen nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB, erforderlich ist und die Angaben nicht im
Anhang enthalten sind.
Bilanzstrukturübersichten zur Vermögenslage, Erfolgsquellenanalysen zur Ertragslage und
Kapitalflussrechnungen zur Finanzlage können - ergänzt um Kennzahlen zur Ergebnis-,
Kapital- und Vermögensstruktur - für die Adressaten eine wesentliche Unterstützung durch
meine Prüfung darstellen.
Im Übrigen wird auf die Anlage X zu diesem Bericht verwiesen, die umfassendere
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz enthält.
4.3
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
4.3.1 Vermögens- / Schuldenlage und Kapitalstruktur
Vermögenslage und Kapitalstruktur ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der
Bilanzzahlen in TEUR für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2014 (und im Vergleich zum
31. Dezember 2013).
Blatt 21
Darstellung der Vermögenslage:
31.12.2014
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
T€
31.12.2013
%
T€
Veränderung
%
T€
%
27,0
0,0
24,4
0,0
2,6
10,5
4.096,3
18.157,9
50.173,0
4.137,8
76.565,0
5,1
22,5
62,2
5,1
94,9
4.057,2
18.494,5
51.787,2
3.141,4
77.480,3
5,0
22,7
63,6
3,9
95,2
39,1
-336,6
-1.614,2
996,4
-915,3
1,0
-1,8
-3,1
31,7
-1,2
1.958,5
2,4
1.944,8
2,4
13,7
0,7
78.550,5
97,3
79.449,5
97,6
-899,0
-1,1
1.271,5
527,9
278,7
2.078,1
1,6
0,7
0,3
2,6
1.432,7
314,4
155,4
1.902,6
1,8
0,4
0,2
2,3
-161,2
213,5
123,3
175,6
-11,3
67,9
79,3
9,2
63,6
0,1
71,0
0,1
-7,5
-10,5
81.423,1 100,0
-730,9
-0,9
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke
2. Bebaute Grundstücke
3. Infrastrukturvermögen
4. sonstige Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen (i.w.S.)
III. Liquide Mittel
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtsumme
80.692,2 100,0
(Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.)
Das Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 80.692,2.
Das Sachanlagevermögen (SAV) stellt mit T€ 76.565,0 den mit Abstand größten Posten des
Gemeindevermögens dar (94,9% der Bilanzsumme). Innerhalb des Sachanlagevermögens
ist das Infrastukturvermögen (Straßen, Wege, Kanäle) mit T€ 50.173,0 (62,2 %) die größte
Einzelposition, gefolgt von den bebauten Grundstücken mit T€ 18.157,9 (22,5 %) und den
sonstigen Sachanlagen (T€ 4.137,8 bzw.5,1 %).
In zukünftigen Jahren nicht abschreibungspflichtig sind die folgenden Bestandteile des SAV:
1. Unbebaute Grundstücke
2. Bebaute Grundstücke
3. Infrastrukturvermögen
T€
3.978,99
3.406,49
5.985,43
13.370,91
%
4,93
4,22
7,42
16,57
Blatt 22
Darstellung der Kapital-/
Schuldenstruktur:
31.12.2014
31.12.2013
T€
Veränderung
T€
%
15.834,1
178,0
0,0
-1.853,9
14.158,2
19,6
0,2
0,0
-2,3
17,5
17.641,7
177,5
0,0
-1.807,2
16.012,0
21,7
0,2
0,0
-2,2
19,7
-1.807,6
0,5
0,0
-46,7
-1.853,8
-10,2
0,3
0,0
2,6
33.753,4
12.814,5
177,5
46.745,4
41,8
15,9
0,2
57,9
33.839,5
13.090,3
162,4
47.092,2
41,6
16,1
0,2
57,9
-86,1
-275,8
15,1
-346,8
-0,3
-2,1
9,3
6.887,7
244,6
415,2
7.547,5
8,5
0,3
0,5
9,4
6.600,3
441,2
317,4
7.358,9
8,1
0,5
0,4
9,0
287,4
-196,6
97,8
188,6
4,4
-44,6
30,8
8.711,1
10,8
7.183,1
8,8
1.528,0
21,3
96,5
0,1
95,6
0,1
0,9
0,9
%
T€
%
A. Eigenkapital
I. Allgemeine Rücklage
II. Sonderrücklagen
III. Ausgleichsrücklage
IV. Jahresfehlbetrag
B. Sonderposten
I. Zuwendungen
II. Beiträge
III. sonstige / Gebührenausgleich
C. Rückstellungen
I. Pensionsrückstellungen
II. Instandhaltungsrückstellungen
III. Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten a. Krediten
II. Verbindlichkeiten a. Lieferungen und
Leistungen
III. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
IV. Sonstige Verbindlichkeiten
V. Erhaltene Anzahlungen
E. Rechnungsabgrenzung
Gesamtsumme
67,2
0,1
25,6
0,0
41,6
162,5
132,9
1.609,16
10.616,9
0,2
2,0
13,2
153,7
1.937,53
9.395,5
0,2
2,4
11,5
-20,8
-328,4
1.221,3
-13,5
-16,9
13,0
1.624,4
1.624,4
2,0
2,0
1.564,4
1.564,4
1,9
1,9
60,0
60,0
3,8
80.692,5
100,0
81.423,0
100,0
-730,7
-0,9
(Hinweis: Rundungsdifferenzen sind möglich.)
Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 14.158,2 und stellt somit 17,5 % der Bilanzsumme dar.
Zusammen mit den Sonderposten für Zuwendungen und Beiträgen ergibt sich ein
Gesamteigenkapital im weiteren Sinne (i.w.S.) von T€ 60.726,1 (Anteil von 75,3 % der
Bilanzsumme), welchem Schulden (i.w.S.) in der Gesamthöhe von T€ 19.966,4 (Anteil an der
Bilanzsumme 24,7% ) gegenüberstehen.
Langfristiges Fremdkapital (sachlich abgegrenzt: Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten
aus Investitionskrediten, erhaltene Anzahlungen und geschätzte 80% der passiven RAP) ist
mit rd. T€ 18.507,5 zu konstatieren.
Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu 61% durch Sonderposten (aus Zuwendungen und
Beiträge) gedeckt; das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Vermögensgegenstand des
Blatt 23
Sachanlagevermögens zu ca. 61% von Dritten (Bund, Land, Kreis, etc., durch Zuschüsse
oder Beiträge) finanziert wurde.
Die Ergebnisbelastungen aus Abschreibungen in den Folgejahren können zu mehr als der
Hälfte durch den positiven Ergebnisbeitrag aus der parallel durchzuführenden Auflösung der
Sonderposten kompensiert werden.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass der Verbindlichkeitenspiegel
(vgl. Anlage IV) bei den Fristigkeiten auf die konkrete (geplante) Tilgung abstellt, während im
vorherigen Absatz vereinfachend die sachliche Zuordnung nach dem Charakter der
Bilanzposition in lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterstellt wurde.
4.3.2 Finanzlage
Ein Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel der
Gemeinde
ergibt
sich
aus
der
Teilfinanzrechnungen (Anlage IIIb).
Gesamtfinanzrechnung
(Anlage
IIIa)
und
den
Blatt 24
Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt:
31.12.2014
TEUR
%
31.12.2013
TEUR
%
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Steuern u. ähnl. Abgaben
- Zuwendungen u. allg. Umlagen
- öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
- Kostenerstattungen und - umlagen
- andere
6.578,1
2.116,6
3.059,8
219,8
663,8
12.638,1
52,0
16,7
24,2
1,7
5,3
100,0
6.156,9
1.757,8
2.882,1
183,2
580,7
11.560,8
53,3
15,2
24,9
1,5
5,1
100,0
2.645,2
2.253,1
8.674,6
529,2
14.102,1
18,8
16,0
61,5
3,8
100,0
2.445,1
2.460,3
7.843,0
471,1
13.219,5
18,5
18,6
59,3
3,6
100,0
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- u. Dienstleistungen
- Transferauszahlungen
- andere
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
-1.464,0
-1.658,7
1.368,9
1.307,3
1.347,1
856,7
61,6
490,4
-1.402,3
-1.168,3
1.527,9
1.194,3
125,6
26,0
Überleitung der liquiden Mittel zur Finanzrechnung
Stand liquide Mittel 01.01.2014:
Stand liquide Mittel 31.12.2014:
155.422,94 €
278.726,67 €
Veränderung der liquiden Mittel lt. Bilanz:
123.303,73 €
Bestand an fremden Finanzmitteln
3.411,81 €
Barkasse EWO 01.01.2014
Barkasse Vorzimmer 01.01.2014
Barkasse EWO 31.12.2014
Barkasse Vorzimmer 31.12.2014
Finanzmittelveränderung lt. Finanzrechnung:
115,00 €
113,40 €
-
1.334,30 €
1,60 €
125.608,04 €
Blatt 25
4.3.3 Ertragslage
Einen
Überblick
über
die
Ertragslage
der
Gemeinde
vermitteln
die
(Gesamt-)
Ergebnisrechnung (Anlage IIa) und die Teilergebnisrechnungen (Anlage IIb).
Stark komprimiert sind die folgenden wesentlichen Einzelfaktoren dargestellt:
Darstellung der
Ertragslage:
- Steuern u. ähnl. Abgaben
- Zuwendungen u. allg. Umlagen
- öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
- Kostenerstattungen und - umlagen
- andere
ordentliche Aufwendungen
- Personalaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- u. DL
- bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- andere
Ergebnis der ordentlichen
Verwaltungstätigkeit
31.12.2014
31.12.2013
T€
T€
%
Veränderung
%
T€
%
6.511,0
3.434,5
3.170,8
208,1
1.363,0
14.687,4
44,3
23,4
21,6
1,4
9,3
100,0
6.259,2
3.056,7
3.232,7
179,9
1.371,8
14.100,3
44,4
21,7
22,9
1,3
9,7
100,0
251,8
377,8
-61,9
28,2
-8,8
587,1
4,0
12,4
-1,9
15,7
-0,6
2.933,3
2.219,2
2.189,2
8.786,0
309,6
16.437,3
17,8
13,5
13,3
53,5
1,9
100,0
2.637,2
2.255,1
2.234,1
7.807,9
875,8
15.810,1
16,7
14,3
14,1
49,4
5,5
100,0
296,1
-35,9
-44,9
978,1
-566,2
627,2
11,2
-1,6
-2,0
12,5
-64,6
-40,1
-1.749,9
-1.709,8
-103,9
-97,3
-6,6
ordentliches Jahresergebnis
-1.853,8
-1.807,1
-46,7
außerordentliches Ergebnis
0,0
0,0
0,0
-1.853,8
-1.807,1
-46,7
Finanzergebnis
Jahresergebnis
Blatt 26
4.3.4 Interkommunaler Kennzahlenvergleich
Da zwischenzeitlich seit Einführung des NKF für Kommunen sowohl genügend interne Daten
für einen (zeitlichen) Vergleich als auch ausreichend belastbare externe Drittvergleichsdaten
vorliegen, werden im Folgenden die bisherigen Bilanzkennzahlen und danach die Erfolgsund Finanzkennzahlen einem interkommunalen Vergleich ausgesetzt. Basis sind die
öffentlich zugänglichen Vergleichszahlen der Gemeindeprüfungsanstalt, wobei nur Daten
verwendet werden, die aus einer aussagekräftigen Grundgesamtheit stammen. Nachfolgend
werden nur ausgewählte Kennzahlen aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Kennzahlenanalyse
im Lagebericht (Anlage VI) verwiesen:
Interkommunaler Vergleich der Bilanzkennzahlen:
Interkommunale
Gemeinde
Vergleichszahlen *
Vettweiß
Min.
Max.
Median 31.12.09 31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14
Infra-strukturquote =
Eigenkapitalquote I =
Infrastrukturvermögen x
100
0,1
54,2
37,6
66,0
64,6
64,1
63,7
63,6
62,2
20,8
65,0
33,8
25,6
24,6
22,8
21,6
19,7
17,6
5,9
86,2
63,9
84,6
82,6
80,6
79,5
77,3
75,3
32,8
107,4
89,5
88,5
85,0
86,9
93,0
82,7
89,4
0,7
30,4
4,7
2,2
1,6
4,7
5,5
7,8
9,3
Bilanzsumme
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Eigenkapital + SoPo
Eigenkapital- Zuwendungen/Beiträge x
100
quote II =
Bilanzsumme
Anlagendeckungsgrad II =
Eigenkapital + SoPo
Zuwendungen/Beiträge +
Langfristiges
Fremdkapital x 100
Anlagevermögen
Kurzfr.
Verbindlichkeitsquote =
kz.fr.Verbindlichkeiten
(mit RLZ < 1 Jahr) x100
Bilanzsumme
(* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 30.11.2014 Vergleichsjahr 2012)
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Vettweiß ist im zeitlichen Ablauf konstant, was mit der
korrespondierenden
jährlichen
Reduzierung
der
Bilanzsumme
und
durchgeführten
Neuinvestitionen zu begründen ist.
Die Eigenkapitalquoten I + II verringerten sich aufgrund der Jahresfehlbeträge 2009 - 2013
kontinuierlich. Es ist zu konstatieren, dass die Gemeinde Vettweiß bei der EK-Quote I unter
dem Landesdurchschnitt liegt, bei der Ek-Quote II darüber. Zudem ist darauf hinzuweisen,
dass davon auszugehen ist, dass sich die Referenzzahlen für 2014 aufgrund der
Blatt 27
voraussichtlichen Fehlbeträge der Referenzkommunen für 2013+2014 weiter reduzieren
werden.
Der Anlagendeckungsgrad II der Gemeinde Vettweiß ist leicht schwankend und liegt nahe
dem Landesdurchschnitt.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Gemeinde Vettweiß liegen in den Vergleichsjahren um
das NRW-Mittel, deutlich unter dem Höchstwert.
Interkommunaler Vergleich der Ertragskennzahlen:
Steuererträge (-GewStUmlage - Aufw. Fonds Dt.
Einheit) x100
Netto-Steuer
Ordentliche Erträge (quote
GewSt-Umlage - Aufw.
Fonds Dt. Einheit)
Interkommunale
Vergleichszahlen *
Min.
Max.
Median
2011
Gemeinde
Vettweiß
2012
2010
2013
2014
28,0
74,3
55,5
36,4
35,6
41,7
43,5
43,3
Zuwendungsquote
Erträge aus Zuwendungen
x 100
Ordentliche Erträge
5,5
41,2
18,4
34,0
27,3
28,5
21,7
23,4
Personalintensität
Personalaufwendungen x
100
Ordentliche
Aufwendungen
12,9
28,6
20,6
15,5
13,5
14,5
14,2
15,3
6,6
29,4
16,6
14,5
16,2
14,6
14,3
13,5
Sach- u.
Dienstleistungsintensität
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen x 100
Transferaufwandsquote
Transferaufwand x 100
Ordentliche
Aufwendungen
36,2
61,0
44,4
47,8
46,0
49,4
49,4
53,5
Abschreibungsintensität
Abschreibungen x 100
Ordentliche
Aufwendungen
0,8
15,1
9,9
13,2
15,5
15,6
13,9
13,3
Drittfinanzierungsquote
Erträge a. d. Auflösung d.
Sonderposten a.
Zuwendungen und
Beiträgen x 100
25,2
112,7
53,8
77,9
74,4
77,2
74,7
73,9
Ordentliche
Aufwendungen
Abschreibungen x 100
(* Quelle: homepage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW; Stand: 30.11.2014 Vergleichsjahr 2012)
Die Nettosteuerquote der Gemeinde Vettweiß ist geringer als diejenige der NRW-Vergleichskommune, konnte im Zeitraumvergleich 2010-2014 jedoch gesteigert werden.
Blatt 28
Die Zuwendungsquote der Gemeinde Vettweiß zeigt im Zeitverlauf Schwankungen, bedingt
durch den Sondereffekt Konjunkturpaket II; sie liegt im Bereich des Mittelwerts, bzw. deutlich
unter dem Maximalwert.
Bei der Personalintensität liegt die Gemeinde Vettweiß grundsätzlich besser als das Mittelfeld der NRW-Vergleichskommunen, was auch bedingt ist durch die Inanspruchnahme
interkommunaler Zusammenarbeit.
Bei der Sach- und Dienstleistungsintensität hat sich in 2014 gegenüber 2013 leicht verringert
und liegt somit unter dem Landesdurchschnitt.
Die Abschreibungsintensität liegt nahe dem Landesdurchschnitt.
Die Drittfinanzierungsquote verdeutlicht, dass die Abschreibungen der Gemeinde Vettweiß
das Jahresergebnis nur unterproportional im Vergleich zum Landesdurchschnitt belasten und
immerhin zu einem großen Anteil durch spiegelbildliche Erträge aus der Auflösung der Sonderposten kompensiert werden können. Während im Landesdurchschnitt rund die Hälfte
(53,8%) der Abschreibungen kleinerer Kommunen durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung absorbiert werden können, liegt dieser Wert in Vettweiß bei 73,9%.
Blatt 29
5.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich der Gemeinde Vettweiß für
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 (Anlagen
I bis V) sowie dem als Anlage VI beigefügten Lagebericht folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des
Inventars,
der
Übersicht
der
örtlich
festgelegten
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde
Vettweiß. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur,
des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich
habe
meine
Prüfung
des
Jahresabschlusses
und
des
Lageberichts
nach
§ 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW)
festgestellten
deutschen
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Ab-
schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Inventar,
Übersicht
über
die
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauer
der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Blatt 30
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung,
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
Vettweiß. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde und stellt die Chan cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht zur
angespannten Ertragslage hin. Dort ist ausgeführt, dass die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für die Haushaltsjahre 2014 - 2025 durch die Kommunalaufsichtsbehörden
genehmigt wurde."
Vorstehenden Prüfungsbericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften
und
den
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Berichterstattung
bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 730/PS 450/PS 400).
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts setzt meine vorherige Zustimmung voraus.
Düren, 10.08.2015
Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
Anlagen
Anlage I
BILANZ
Gemeinde Vettweiß
zum
31.12.2014
AKTIVA
PASSIVA
31.12.2014
€
31.12.2013
€
27.018,68
24.440,66
2.038.009,96
657.043,00
652.401,00
748.886,66
1.997.493,84
657.043,00
652.401,00
750.308,72
2.524.632,24
9.564.195,45
639.386,48
5.429.671,90
2.567.177,43
9.743.057,10
647.346,37
5.536.906,40
5.985.432,18
554.100,12
11.949.223,93
31.419.594,22
264.662,78
742.741,33
3.959,32
1.617.427,40
244.941,49
1.528.714,29
76.565.023,75
5.978.944,99
562.983,37
12.227.622,70
32.739.073,13
278.550,09
762.327,66
4.063,74
1.250.270,52
238.175,01
886.554,81
77.480.299,88
1.558.085,35
135.294,31
1.558.085,35
122.784,36
265.125,00
1.958.504,66
263.934,00
1.944.803,71
1.271.522,60
1.432.731,05
128.319,24
90.197,36
122.173,07
67,35
350,00
341.107,02
91.804,41
90.394,94
87.349,19
67,35
0,00
269.615,89
89.126,01
2.332,59
8.898,23
100.356,83
27.616,22
3.162,89
8.619,17
39.398,28
86.428,29
5.459,25
278.726,67
155.422,94
63.555,13
71.042,03
80.692.243,63
81.423.213,69
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 W ald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit W ohnbauten
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts und anderen Betriebsgebäuden
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.4 Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
1.3.2 W ertpapiere des Anlagevermögens
1.3.3 Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
31.12.2013
€
15.834.067,14
177.964,41
1.853.880,84-
17.641.669,95
177.520,61
1.807.180,55-
14.158.150,71
16.012.010,01
33.753.369,11
12.814.534,78
151.710,22
25.757,79
46.745.371,90
33.839.532,48
13.090.305,19
162.405,92
0,00
47.092.243,59
6.887.688,00
244.645,11
415.196,82
7.547.529,93
6.600.324,00
441.173,43
317.448,99
7.358.946,42
3.211.054,37
5.500.000,00
96.479,25
67.207,26
132.910,25
1.609.162,67
10.616.813,80
3.283.063,16
3.900.000,00
95.633,28
25.623,81
153.733,54
1.937.528,05
9.395.581,84
1.624.377,29
1.564.431,83
80.692.243,63
81.423.213,69
1. Eigenkapital
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2014
€
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Jahresfehlbetrag
2. Sonderposten
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Instandhaltungsrückstellungen
3.3 Sonstige Rückstellungen nach § 36 IV, V GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von Kreditinstituten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.5 Sonstige Verbindlichkeiten
4.6 Erhaltene Anzahlungen
5. Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, W aren und Grundstücke zum Verkauf
2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
Gebührenforderungen
Beitragsforderungen
Steuerforderungen
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.3 Privatrechtliche Forderungen
2.3.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.3.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.3.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen
2.4 Sonstige Vermögensgegenstände
2.5 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)
Anlage IIa
GESAMTERGEBNISRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IIIa
GESAMTFINANZRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IIIa
GESAMTFINANZRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 1
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 2
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 3
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 4
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 5
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 6
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 7
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 8
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 9
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 10
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 11
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 12
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 13
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage IV
Blatt 14
Anhang zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage V
ANLAGENSPIEGEL zum 31.12. 2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 1
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 2
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 3
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 4
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 5
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 6
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 7
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 8
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 9
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 10
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 11
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 12
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 13
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 14
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 15
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 16
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 17
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 18
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 19
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 20
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 21
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VI
Blatt 22
LAGEBERICHT zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VIa
ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VIa
ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VIa
ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß
Anlage VIa
ANGABEN NACH § 95 (2) GO NRW zum 31.12.2014
Gemeinde Vettweiß