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Vorlage (Einführung einer "Feuerwehrrente" für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.11.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-177/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Einführung einer "Feuerwehrrente" für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Begründung: Mit Schreiben vom 18.04.2017 bittet die SPD-Fraktion darum, das die Verwaltung – vor den anstehenden Haushaltsberatungen – in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss und dem Rat der Gemeinde Vettweiß ein Modell für eine zusätzliche Altersvorsorge für aktive freiwillige Feuerwehrfrauen und –männer erarbeitet. Die Verwaltung hat hierzu umfangreich recherchiert. Als einziger Anbieter für eine solche „Feuerwehrrente“ konnte die Provinzial Rheinland Versicherung ermittelt werden. Ein konkretes schriftliches Angebot wurde allerdings nicht vorgelegt. Die Provinzial würde die „Feuerwehrrente“ in einem Rahmenvertrag mit der Gemeinde Vettweiß als betriebliche Altersvorsorge für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß anbieten. Die Gemeinde müsste pro aktiven Feuerwehrmitglied mindesten 25,00 € monatlich in diese betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Zur Zeit verfügt die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß über ca. 160 aktive Mitglieder. Das würde bedeuten das die Gemeinde Vettweiß jährlich mindestens 48.000 € (25 € mtl. pro Person x 12 Monate = 300,00 €; 300,00 € jährlich pro Person x 160 Mitglieder = 48.000,00 €) für die Einführung einer „Feuerwehrrente“ für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß bereitstellen müsste. Die Zusammensetzung der monatlichen 25,00 € müssten noch konkret erarbeitet werden (Sockelbetrag + Betrag für Teilnahme an Übungen/Einsätzen/Schulungen etc.) Weiterhin musste geklärte werden, ob es sich bei der Einführung einer „Feuerwehrrente“ um eine pflichtige Leistung oder eine freiwillige Leistung der Gemeinde Vettweiß handelt. Hierzu wurde die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Düren und der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme gebeten. Beide haben mitgeteilt, dass es sich eindeutig um freiwillige Leistungen handelt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß hat zu der Thematik ebenfalls ihre Stellungnahme eingereicht (siehe Anlage). Aus Sicht der Verwaltung ist die Steigerung der Attraktivität und Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sehr wichtig. Im Brandschutzbedarfsplan wurden unter Punkt 6.1 (Seite 76) geeignete Maßnahmen aufgezeigt und beschlossen. Die Einführung der „Feuerwehrrente“ ist aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine freiwillige finanzielle Leistung handelt für die Gemeinde Vettweiß nicht umsetzbar. Hierzu wird auf die Nebenbestimmungen der Kommunalaufsicht zur Genehmigungsverfügung zu den Haushaltsatzungen 2016/2017 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 verwiesen (siehe auch Anlage Stellungnahme Kommunalaufsicht). Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die „Feuerwehrrente“ für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß nicht einzuführen. Auswirkungen auf den Haushalt: