Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.11.2017
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-177/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Einführung einer "Feuerwehrrente" für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.04.2017 bittet die SPD-Fraktion darum, das die Verwaltung –
vor den anstehenden Haushaltsberatungen – in Zusammenarbeit mit dem
zuständigen Ausschuss und dem Rat der Gemeinde Vettweiß ein Modell für eine
zusätzliche Altersvorsorge für aktive freiwillige Feuerwehrfrauen und –männer
erarbeitet. Die Verwaltung hat hierzu umfangreich recherchiert.
Als einziger Anbieter für eine solche „Feuerwehrrente“ konnte die Provinzial
Rheinland Versicherung ermittelt werden. Ein konkretes schriftliches Angebot wurde
allerdings nicht vorgelegt. Die Provinzial würde die „Feuerwehrrente“ in einem
Rahmenvertrag mit der Gemeinde Vettweiß als betriebliche Altersvorsorge für die
aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß anbieten. Die Gemeinde
müsste pro aktiven Feuerwehrmitglied mindesten 25,00 € monatlich in diese
betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Zur Zeit verfügt die Freiwillige Feuerwehr
Vettweiß über ca. 160 aktive Mitglieder. Das würde bedeuten das die Gemeinde
Vettweiß jährlich mindestens 48.000 € (25 € mtl. pro Person x 12 Monate = 300,00 €;
300,00 € jährlich pro Person x 160 Mitglieder = 48.000,00 €) für die Einführung einer
„Feuerwehrrente“ für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
bereitstellen müsste. Die Zusammensetzung der monatlichen 25,00 € müssten noch
konkret erarbeitet werden (Sockelbetrag + Betrag für Teilnahme an
Übungen/Einsätzen/Schulungen etc.)
Weiterhin musste geklärte werden, ob es sich bei der Einführung einer
„Feuerwehrrente“ um eine pflichtige Leistung oder eine freiwillige Leistung der
Gemeinde Vettweiß handelt. Hierzu wurde die Kommunalaufsicht der
Kreisverwaltung Düren und der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme
gebeten. Beide haben mitgeteilt, dass es sich eindeutig um freiwillige Leistungen
handelt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß hat zu der Thematik ebenfalls
ihre Stellungnahme eingereicht (siehe Anlage).
Aus Sicht der Verwaltung ist die Steigerung der Attraktivität und Förderung des
ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sehr wichtig. Im
Brandschutzbedarfsplan wurden unter Punkt 6.1 (Seite 76) geeignete Maßnahmen
aufgezeigt und beschlossen.
Die Einführung der „Feuerwehrrente“ ist aufgrund der Tatsache, dass es sich um
eine freiwillige finanzielle Leistung handelt für die Gemeinde Vettweiß nicht
umsetzbar. Hierzu wird auf die Nebenbestimmungen der Kommunalaufsicht zur
Genehmigungsverfügung zu den Haushaltsatzungen 2016/2017 sowie der
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 verwiesen (siehe
auch Anlage Stellungnahme Kommunalaufsicht).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die
„Feuerwehrrente“ für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß nicht
einzuführen.
Auswirkungen auf den Haushalt: