Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
175 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
14.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-154/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2018
Begründung:
1) Ermittlung der Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Die voraussichtlichen Personalkosten und der Geschäftsaufwand wurden aus dem
Durchschnitt der letzten 3 Jahre errechnet. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der
ansatzfähigen Personalkosten. Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für
die Einleitung in die Kläranlage sind aus der Anlage ersichtlich.
Es besteht derzeit ein Defizit aus dem Abschluss 2016 in Höhe von 577,64 €. Zum Ausgleich
des Defizits sind in 2018 250,-- € eingeplant.
Nicht ansatzfähige Kosten
Die Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die so genannte "Kleineinleiterabgabe"
sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene
Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird.
2) Kalkulation der Gebühren
Die Kosten für die Entsorgung von Abwasser/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten
der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der
Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine
Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes ist aus der
Anlage ersichtlich.
Es werden drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne Berücksichtigung der
Art der Grube kalkuliert. Diese setzen sich zusammen aus den Grundkosten (Gesamtkosten
ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche Gesamtmenge) und den jeweiligen
Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich zu entsorgenden Mengen ergeben
sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre, diese sind aus der Anlage ersichtlich.
Durch die anliegende Kalkulation ergeben sich für das Jahr 2018 folgende Gebührensätze:
Gebührensatz pro m³, CSB-Wert bis 2.000 mg/l
Gebührensatz pro m³, CSB-Wert 2.000-30.000 mg/l
Gebührensatz pro m³, CSB-Wert über 30.000 mg/l
2018
54,85 €
72,12 €
90,85 €
2017
37,88 €
55,52 €
74,65 €
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die vorliegende Gebührenkalkulation hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Nicht ansatzfähige Kosten
sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.