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Vorlage (Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
175 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
14.11.17, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-154/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen für das Jahr 2018 Begründung: 1) Ermittlung der Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Personalkosten und der Geschäftsaufwand wurden aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre errechnet. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für die Einleitung in die Kläranlage sind aus der Anlage ersichtlich. Es besteht derzeit ein Defizit aus dem Abschluss 2016 in Höhe von 577,64 €. Zum Ausgleich des Defizits sind in 2018 250,-- € eingeplant. Nicht ansatzfähige Kosten Die Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die so genannte "Kleineinleiterabgabe" sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird. 2) Kalkulation der Gebühren Die Kosten für die Entsorgung von Abwasser/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes ist aus der Anlage ersichtlich. Es werden drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne Berücksichtigung der Art der Grube kalkuliert. Diese setzen sich zusammen aus den Grundkosten (Gesamtkosten ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche Gesamtmenge) und den jeweiligen Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich zu entsorgenden Mengen ergeben sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre, diese sind aus der Anlage ersichtlich. Durch die anliegende Kalkulation ergeben sich für das Jahr 2018 folgende Gebührensätze: Gebührensatz pro m³, CSB-Wert bis 2.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB-Wert 2.000-30.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB-Wert über 30.000 mg/l 2018 54,85 € 72,12 € 90,85 € 2017 37,88 € 55,52 € 74,65 € Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die vorliegende Gebührenkalkulation hat keine Auswirkungen auf den Haushalt. Ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Nicht ansatzfähige Kosten sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.