Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
28.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.11.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Müller, Lena
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-172/2017
Vorlage
für den
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Jakobwüllesheim
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten
Begründung:
Der amtierende Ortsvorsteher der Ortschaft Jakobwüllesheim, Herr Wilhelm Roeb,
legt sein Amt mit Wirkung vom 31.12.2017 nieder.
Zur Neubesetzung des Amtes ab dem 01.01.2018 schlägt die vorschlagsberechtigte
CDU-Fraktion Herrn Patrick Broyer aus Jakobwüllesheim vor.
1. Wahl der Ortsvorsteher
§ 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß legt fest, dass für jede
Ortschaft ein Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen ist. Nach
§ 39 Abs. 6 GO NRW ist dabei das im Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu
berücksichtigen. Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden,
wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Nach dem Gemeindewahlergebnis vom 25.05.2014 wurde der Ortsvorsteher für
Jakobwüllesheim aufgrund des CDU-Vorschlages gewählt. Das Vorschlagsrecht für
die anstehende Nachfolge obliegt somit wiederum der CDU. Herr Patrick Broyer wird
vorgeschlagen. Er erfüllt die Voraussetzungen.
2. Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten
Die Ernennung der Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten erfolgt aufgrund des § 3 Abs. 2
der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß in Verbindung mit § 8
Landesbeamtengesetz NRW durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Gemäß § 61 Landesbeamtengesetz NRW hat der Beamte einen Diensteid zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Patrick Broyer zum Ortsvorsteher der
Ortschaft Jakobwüllesheim ab 01.01.2018.
(Im Anschluss an den Beschluss erfolgt die Ablegung des Diensteides.)