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Mitteilung (Bericht zur Haushaltslage 2017)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
197 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
19.09.17, 18:01
Aktualisiert
19.09.17, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.08.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-118/2017 Mitteilung für den Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Bericht zur Haushaltslage 2017 Mitteilung: Wie vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.02.2017 beschlossen, berichtet die Verwaltung hiermit zum ersten Mal über die aktuelle Haushaltslage im laufenden Jahr. Allgemeines Der vorliegende Bericht orientiert sich an der Ergebnisrechnung. Alle genannten Zahlen des Berichtes sind vorläufig und spiegeln nur den derzeitigen Stand wieder. Bis zum Jahresabschluss könnten sich noch deutliche Veränderungen ergeben. Es kann daher an dieser Stelle noch keine Aussage zum erwarteten Gesamtergebnis 2017 gemacht werden. Die anliegende Übersicht ist eine verkürzte Darstellung der Ergebnisrechnung mit den bis zum 18.09.2017 gebuchten Beträgen. Diese Beträge lassen sich aber keinesfalls einfach auf den Jahresbetrag hochrechnen. Bei manchen Ertrags-/Aufwandskonten werden bereits Anfang des Jahres nahezu die gesamten geplanten Jahresbeträge gebucht (zB. Steuern, Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage), andere Konten werden vierteljährlich bebucht und wieder andere ausschließlich im Rahmen des Jahresabschlusses (zB Pensionsund Beihilferückstellungen, Abschreibungen, Wertberichtigungen). Es ist daher erforderlich, das Zahlenwerk um die nachfolgenden Erläuterungen zu ergänzen. In der Anlage aufgeführt sind die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen sind bisher nicht entstanden. In der Ergebnisrechnung und so auch in der anliegenden Tabelle ist immer auch das Vorjahresergebnis abgebildet. Da der Jahresabschluss 2016 bekanntermaßen derzeit noch nicht vorliegt, sind die für 2016 angegebenen Zahlen teilweise auch noch nicht vollständig. Buchungen, die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallen, sind noch nicht enthalten. Die anliegende Übersicht umfasst die Zeilen der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen der Ergebnisrechnung (zB 01 „Steuern und Abgaben‘“) sowie ausgewählte Sachkonten (zB 4013000 Gewerbesteuer). Die Beträge der Zeilen der Ergebnisrechnung stellen die Summe der hier zugeordneten Sachkonten dar. Da in der vorliegenden Übersicht nicht alle Sachkonten angezeigt sind, stimmen die Summen der angezeigten Sachkonten in der Regel nicht mit der Summe der jeweiligen Zeile überein. Vielfach ergibt sich die Erläuterung schon aus der Bemerkung in der Anlage, sofern dies nicht der Fall ist, wird auf die nachfolgenden Erklärungen verwiesen. Sachkonto 4013000 Gewerbesteuer Bei der Gewerbesteuer waren im Dezember 2016 in einem Fall Veranlagungen in Höhe von etwa 2,03 Mio. € festgesetzt worden. Die Rechtmäßigkeit der Forderung wurde vorab mit dem Finanzamt Düren und dem zuständigen Steuerberater besprochen. Nach Festsetzung der Gewerbesteuer erhob der Steuerberater Widerspruch gegen den Grundlagenbescheid beim Finanzamt. Der Widerspruch war begründet und zulässig. Der Grundlagenbescheid wurde vom Finanzamt Düren wieder aufgehoben, weil die Gemeinde Vettweiß nicht hebeberechtigte Gemeinde war. Der Gewerbesteuerbescheid war damit ebenfalls aufzuheben. Dies geschah im Januar 2017. Da sich der geschilderte Fall über den Bilanzstichtag 31.12.2016 hinaus bis ins Jahr 2017 erstreckt, ergeben sich für die Buchführung aus der Pflicht zur periodengerechten Zuordnung die nachfolgend beschriebenen Punkte, die bei der Betrachtung der Ergebnisrechnung ebenfalls zu beachten sind: Die Gewerbesteuer in dem vorgenannten Steuerfall ist als Ertrag in 2016 auszuweisen, die Ergebnisrechnung 2016 weist daher insgesamt Gewerbesteuererträge in Höhe von 3,64 Mio. € aus. Im Januar 2017 wurde der Bescheid aufgehoben, was buchungstechnisch zu einem negativen Ertrag führt. Aus diesem Grunde beträgt die Gesamtsumme der bisher veranlagten Gewerbesteuer im Jahr 2017 -124.400€ Die Aufhebung des Bescheides erfolgte zwar nach dem Bilanzstichtag 31.12.2016, allerdings ist vor Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden, dass die Steuerforderung nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis ist bei der Bewertung der Forderungen zum 31.12.2016 zu berücksichtigen (§ 32 I Nr. 3 GemHVO). Die Forderung ist zu 100% abzuschreiben. Somit erscheint zwar ein um 2,03 Mio. € erhöhter Gewerbesteuerertrag in der Ergebnisrechnung 2016, gleichzeitig aber auch eine Aufwandsbuchung in Höhe von 2,03 Mio. € beim Sachkonto 5473000 Wertveränderung beim Umlaufvermögen (enthalten in Zeile 16 sonstige Aufwendungen). Der Sachverhalt beeinflusst somit nicht das Gesamtergebnis des Jahres 2016, wohl aber die beiden Zeilen Steuern und Abgaben (01) und sonstige Aufwendungen (16). Die zum 31.12. einzubuchenden Wertberichtigungen werden im Folgejahr wieder aufgelöst. Dementsprechend wirkt sich die Aufhebung des Gewerbesteuerbescheides im Jahr 2017 ebenfalls nicht auf das Gesamtergebnis, wohl aber auf die beiden Zeilen 01 und 16 aus. Sowohl die Erträge in der einen Zeile, als auch die Aufwendungen in der anderen Zeile sind in 2017 entsprechend niedriger. Um diesen einen Fall bereinigt ergeben sich für das Jahr 2016 Erträge in Höhe von etwa 1,61 Mio. €, somit etwa 430.000€ mehr als geplant. Für 2017 ergeben sich bereinigt derzeit Erträge von etwa 1,91 Mio. €, etwa 700.000 € mehr als geplant. Hier können sich allerdings bis zum Jahresende auch noch Absetzungen ergeben, eine genaue Prognose ist nicht möglich. Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer fliessen in die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuerumlage ein. Bei diesen Berechnungen wird allerdings das IST-Aufkommen (=Einzahlungen) der Gewerbesteuer zugrunde gelegt. In dem geschilderten Fall sind keine Zahlungen geleistet worden, daher ergeben sich aus diesem Sachverhalt keine Änderungen bei den Berechnungen der Schlüsselzuweisung und der Gewerbesteuerumlage. Sachkonto 4142000 Zuw. lfd. Zwecke von Gemeinden (GV) Geplant waren bei diesem Sachkonto Erträge in Höhe von 60.000€ im Bereich der offenen Jugendarbeit (KTR 06.362.01.00). Zusätzliche nicht geplante Erträge in Höhe von 169.717,--€ ergaben sich aus der Sonderauskehrung des LVR im Zusammenhang mit der Klärung der Zuständigkeiten für Integrationshilfen (zu buchen bei 16.611.01.00/4142000). Sachkonten 4321008, 4321009, 4321011 Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Müllabfuhrgebühren Die Sachkonten sind lediglich aus dem Grunde mit aufgeführt, da es sich hierbei um relativ hohe Beträge handelt. Die aufgeführten Sachkonten gehören zu den Gebührenhaushalten Abwasserbeseitigung bzw. Abfallbeseitigung. Die Gebührenhaushalte sind kostendeckend kalkuliert, das bedeutet, dass den Mehrerträgen z.B. bei den Abfallgebühren auch Mehraufwendungen bei den entsprechenden Aufwandskonten entgegenstehen. Sollten durch Mehrerträge am Ende des Jahres Kostenüberdeckungen entstehen, so werden diese Überdeckungen den entsprechenden Rücklagen zugeführt und in den folgenden Jahren an die Gebührenzahler zurückgegeben. Mehrerträge in diesen Bereichen führen somit nicht zu einem besseren Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung. Sachkonto 4421001 Erträge aus Verkauf Altpapier Zum 01.01.2017 ist die Gemeinde Vettweiß dem Zweckverband RegioEntsorgung beigetreten. Die Erträge aus dem Verkauf von Altpapier gehen direkt an die RegioEntsorgung, sie wirken sich mindernd auf die zu zahlende Verbandsumlage aus. Sachkonto 4481005 Kostenerstattung Land Hier werden die Kostenerstattungen des Landes für den Asylbereich verbucht. Zum 01.01.2017 änderte sich der Modus für die Berechnungen der Erstattungsbeträge. Zudem verringerte sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen deutlich. Aus diesen Gründen wird hier das Ergebnis stark vom Ansatz abweichen. Personal- und Versorgungsaufwendung Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden hier nur in der Summe angezeigt. Bei den Personalkosten ist im Jahr 2017 laut Aussage des Fachamtes mit Mehraufwendungen von etwa 150.000€ zu rechnen. Darüber hinaus kann sich das Ergebnis bei den Personalund Versorgungsaufwendungen noch durch Pensions- und Beihilferückstellungen verändern, die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu bilden sind. Die Rückstellungsbeträge ergeben sich aufgrund versicherungsmathematischer Bewertungen der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die Rheinische Versorgungskasse. Diese Bewertungen werden nach Jahresablauf erstellt, zum jetzigen Zeitpunkt kann daher hierzu keine Aussage getroffen werden. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die gesamten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind in 2015 um ca. 227.000 € geringer gewesen als geplant. Nach vorläufiger Bewertung wird das Ergebnis 2016 ähnlich sein. Für 2017 wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen insgesamt niedriger ausfallen. Dass die derzeitigen Gesamtaufwendungen in diesem Bereich mit einer Differenz von 1,48 Mio. € sehr deutlich vom Gesamtansatz abweichen, ist durch den Wechsel zum Zweckverband RegioEntsorgung begründet. Bei der Haushaltsplanung im Jahr 2015 war man noch von einer Abfallentsorgung durch ein Abfuhrunternehmen ausgegangen. Die Aufwendungen die dadurch entstanden wären, wären den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zuzurechnen gewesen. Da die Gemeinde Vettweiß dem Zweckverband RegioEntsorgung beigetreten ist, ist ab 01.01.2017 eine Verbandsumlage zu zahlen. Gleichzeitig entfallen fast alle bisherigen Aufwandspositionen im Abfallbereich. Die Verbandsumlage ist allerdings nicht den Sach- und Dienstleistungen zuzuordnen, sondern den Transferaufwendungen. Dadurch wird der Gesamtbetrag der Sach- und Dienstleistungen 2017 deutlich niedriger ausfallen als geplant, der Gesamtbetrag der Transferaufwendungen entsprechend höher. Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen werden erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht. Beim Abschluss 2015 waren die bilanziellen Abschreibungen um etwa 227.000€ höher ausgefallen als geplant. Für 2016 und 2017 wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis ähnlich ausfällt. Den Abschreibungen stehen allerdings auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Diese Erträge sind in 2015 um etwa 265.000€ höher gewesen als geplant. Auch hier wird für 2016 und 2017 ein ähnliches Ergebnis erwartet. Transferaufwendungen Neben der bereits erläuterten Umlage für den Abfallzweckverband fällt hier die Erhöhung der Jugendamtsumlage deutlich ins Gewicht. Sachkonten 5331002 und 5331007 Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem AsylblG Das Ergebnis bei diesen beiden Sachkonten wird voraussichtlich deutlich unter dem Ansatz bleiben. Allerdings werden die Aufwendungen nicht in dem Maße sinken wie die Erträge unter 4481005 (Kostenerstattungen des Landes, sh oben). Das ist darin begründet, dass nur für die anerkannten Asylbewerber sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen entfallen. Für die abgelehnten Bewerber entfallen zwar die Kostenerstattungen durch das Land, nicht aber die Aufwendungen.