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Vorlage (Neuverlegung eines Verbindungssammlers durch den Erftverband von der derzeitigen Kläranlage Froitzheim nach Frangenheim; hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages und Eintragungsbewilligungen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
01.09.17, 18:01
Aktualisiert
01.09.17, 18:01
Vorlage (Neuverlegung eines Verbindungssammlers durch den Erftverband von der derzeitigen Kläranlage Froitzheim nach Frangenheim;
hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages und Eintragungsbewilligungen)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.07.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Klein, Franz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-95/2017 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.09.2017 Gemeinderat am 28.09.2017 - öffentlich - Neuverlegung eines Verbindungssammlers durch den Erftverband von der derzeitigen Kläranlage Froitzheim nach Frangenheim; hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages und Eintragungsbewilligungen Begründung: Wie bereits in den vergangenen Sitzungen berichtet wurde, beabsichtigt der Erftverband, die Kläranlage Froitzheim vom Netz zu nehmen. Es ist vorgesehen, einen neuen Sammler von Froitzheim nach Frangenheim zu verlegen. Das Abwasser wird dann ab Frangenheim nach Soller und anschließend über den bereits vorhandenen Transportkanal zur Kläranlage Nörvenich geleitet. Über die Nutzung der gemeindeeigenen Wegeflächen ist mit dem Erftverband ein Nutzungsvertrag zu schließen und die Leitung durch eine Dienstbarkeit dinglich zu sichern. Der Erftverband hat nunmehr einen Nutzungsvertrag und eine Eintragungsbewilligung als Entwurf vorgelegt. Diese sind als Anlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen hiergegen keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, bezüglich der Neuverlegung eines Verbindungssammlers von Froitzheim nach Frangenheim, durch den Erftverband einen entsprechenden Nutzungsvertrag und Eintragungsbewilligungen gemäß dem der Vorlage beigefügten Anlagen abzuschließen.