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Vorlage (Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
180 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:01
Aktualisiert
14.11.17, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-156/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2018 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Straßenreinigung Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen. Winterdienst Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die Positionen im Bereich Winterdienst wurde anders als in anderen Gebührenkalkulationen ein Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit Jahre, in denen bedingt durch mehr Winterdienst auch außergewöhnlich mehr Kosten anfallen, nicht zu stark ins Gewicht fallen. 2) Kalkulation der Gebühren Straßenreinigung Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird. Die Rücklage ist aufgelöst, aus Vorjahren besteht ein Defizit in Höhe von 421,07€. Zum Ausgleich des Defizits war bereits 2017 ein Betrag in Höhe von 301,61€ eingeplant, die restlichen 119,46€ sollen 2018 ausgeglichen werden. Im vergangenen Jahr wurde vom Steueramt eine Überprüfung aller zu veranlagenden Grundstücke vorgenommen. Da sich die zu veranlagende Gesamtstrecke als Ergebnis dieser Überprüfung um 1.381m erhöht hat, sinkt der Gebührensatz pro Meter im Vergleich zum Vorjahr. Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen 0,58 € (2017 = 0,67 €) 0,56 € (2017 = 0,64 €) Winterdienst Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (50,88% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf Anliegerstraßen (49,12% der Gesamtstrecke). Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt. Die Rücklage im Bereich Winterdienst beträgt zum 31.12.2016 37.654,64 €. In der Kalkulation 2017 wurde ein Betrag in Höhe von 10.000 € gebührenmindernd eingebracht. Für 2018 wird ein Betrag in Höhe von 15.000 € gebührenmindernd eingeplant. Durch die in den auch die in der zurückgegangen. den Winterdienst Anliegerstraßen. Vorjahren sehr milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten sind Kalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Kosten immer mehr Dies führt in 2018 erneut zu einem deutlich niedrigeren Gebührensatz für in Höhe von nunmehr 0,27 € (2017 = 0,66 €) je Meter Straßenfront auf Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: Der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Für den Bereich Straßenreinigung wird mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 767,01 € (Kalkulation 2017=788,05€) gerechnet, für den Bereich Winterdienst wird mit Kosten in Höhe von 2.545,90 € (2017=3.073,18€) gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen sind ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2018 wird dieser Anteil voraussichtlich 15.504,41 € (Kalkulation 2017 = 23.168 €) betragen. Darüber hinaus hat die vorliegende Gebührenkalkulation keine Auswirkungen auf den Haushalt, ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.