Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
316 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
11.02.15, 13:08
Aktualisiert
11.02.15, 13:08
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NIEDERSCHRIFT
über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.02.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Berens von Rautenfeld, Dagmar vertritt Heidbüchel, Rolf
3. Braks, Egbert
4. Gunkel, Dirk vertritt Breuer, Adolf
5. Heinrichs, Dirk
6. Hohn, Astrid
7. Iven, Axel
8. Kammer, Jürgen
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Lennartz, Ulrich
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Stoffels, Manfred
16. Strohpagel, Birgit vertritt Ackers, Elfriede
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. AL Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
BM Eßer regt an, TOP 12 von der Tagesordnung abzusetzen, da der Fachausschuss ebenfalls
eine Vertagung beschlossen hat. Hier gegen werden keine Einwendungen erhoben. AM Hohn
bittet die Tagesordnungspunkte 8 und 9 in die nächste Sitzungsrunde zu verschieben, da noch
offene Fragen bestehen. Die Verwaltung wird zudem gebeten, eine schriftliche Darstellung der
Unstimmigkeiten darzustellen. In diesem Zusammenhang bittet AM Dr. Nolten, die
entsprechenden Fragen zu formulieren, damit die Verwaltung zielgerichtet antworten kann. AM
Hohn sagt eine entsprechende Umsetzung zu. Auf die Frage des AM Iven, ob ein zeitlicher Druck
in dieser Angelegenheit bestehe teilt GVD Schmühl mit, das eine Ordnungsverfügung des Kreises
Düren gegen die Firma ergangen sei und das Bauleitplanverfahren kurzfristig eingeleitet werden
müsse. Über eine weitere Verzögerung werde die Bezirksregierung Köln sicher nicht erfreut sein.
Eine Vertagung erscheine aber insoweit sinnvoll, damit die noch bestehenden Fragen beantwortet
werden können. Auch hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 61/2014
4.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am
19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015, des
Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015
Vorlage: 4/2015
5.
Verwendung der Sportpauschale 2015
Vorlage: 62/2014
6.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 59/2014
7.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2015
Vorlage: 57/2014 1. Ergänzung
8.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
9.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
10.
Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße
„Schafsbenden“ in Bogheim
Vorlage: 3/2015
11.
Sportlerehrung 2015
Vorlage: 63/2014
12.
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
13.
Anfragen
-3B.
Nichtöffentliche Sitzung
14.
Mitteilungen
15.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 61/2014
GVD Schmühl berichtet, dass eine weitere Änderung in der Hauptsatzung vorgenommen werden
müsse. Demnach können die Absätze des § 4 komplett gestrichen werden. Der verbleibende § 4
hat dann folgende Fassung: „Bei Personenstandsfällen, die im Gemeindegebiet Kreuzau
eintreten, unterbleibt die Eintragung des Gemeindeteils in den Personenstandsbüchern und
-urkunden.“
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der der Original-Niederschrift beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um
Düren“ am 19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am
28.06.2015, des Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015
Vorlage: 4/2015
AM Kern teilt mit, dass Bürger, die in unmittelbarer Nähe der Hauptstraße wohnen, sich beim
letzten Fischmarkt durch laute Kühlwagengeräusche gestört gefühlt haben. BM Esser berichtet,
dass dieses Problem bekannt sei. Der Veranstalter wird dies zukünftig im Sinne der betroffenen
Bürger anders regeln. Ergänzend teilt GVD Schmühl mit, dass die angeschriebenen weiteren
Institutionen bisher keine negativen Stellungnahmen zu den geplanten vier Veranstaltungen
abgegeben haben. AM Iven fragt zur Verwaltungsvorlage, ob eine Blancoverordnung für 10 Jahre
beschlossen werde könne. GVD Schmühl erläutert, dass die jeweiligen Veranstaltungsdaten nur
für 1 Jahr feststehen und von daher sei eine jährliche Vorlage erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
2)
3)
4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015 für den Bereich des
Ortsteiles Kreuzau,
Ortsfestes am 06.09.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
Adventsmarktes am 29.11.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
-5-
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig
Verwendung der Sportpauschale 2015
Vorlage: 62/2014
AM Kern führt aus, dass er sich beide Objekte der Vereine angesehen habe und die
vorgesehenen Maßnahmen durchaus wünschenswert seien, bittet aber eine Beschlussfassung bis
zu den Haushaltsplanberatungen zurückzustellen, da seines Erachtens eine dringende
Notwendigkeit nicht gegeben sei. AM Hohn ergänzt, dass der Prozentsatz der Bezuschussung für
eigene Maßnahmen der Gemeinde auf 46,25 % festgelegt sei, Mit diesen Mitteln könne nur die
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Sporthalle Kreuzau anteilig finanziert werden. AM
Dr. Nolten teilt mit, dass eine Verschiebung bis zur Ratssitzung mitgetragen werde, eine
sportfachliche Diskussion werde jedoch nicht akzeptiert, diese gehöre in den entsprechenden
Fachausschuss. Die Ausschussmitglieder sind einstimmig mit einer Vertagung bis zur nächsten
Ratsitzung einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2015 in Höhe von ca. 47.134,00 Euro wird aus
sportfachlicher Sicht in folgendem Umfang befürwortet:
V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V.
Sanierung des „Kammerstübchens
5.893,37 EUR
Kreuzauer Sport-Club 05 e.V.
Pflasterarbeiten auf der Kurt-HoeschKampfbahn
2.500,00 EUR
Der zu erwartende Restbetrag aus Mitteln der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung
gestellten Sportpauschale für das Jahr 2015 wird anteilig bis zu 46,25 vom Hundert der
Gesamtkosten für folgende Maßnahme verwendet:
Gemeinde Kreuzau
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
in der Sporthalle Kreuzau
bis zu 46.250,00 EUR
Eine endgültige Zustimmung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Beratungsergebnis:
6.
Zurückverwiesen
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der
gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 59/2014
BM Eßer führt aus, dass der Bauausschuss keine Beschlussempfehlung getroffen habe und am
04.02.2015 eine Ortsbesichtigung stattgefunden habe. GVD Schmühl berichtet zur
Ortsbesichtigung, dass nach Inaugenscheinnahme folgende Maßnahmen folgende gestrichen
werden können:
1. GS Winden
521500/2110106
Zaun/Neubau
6.000 €
2. Hauptschule
521500/2120101
Erneuerung Haupteingangstür
10.000 €
3. Realschule
521500/2150101
Sanierung Innentoiletten
20.000 €
Gesamtsumme
36.000 €
-6In diesem Zusammenhang sagt GVD Schmühl zu, zukünftig eine bessere Prüfung durch die
Verwaltung vornehmen zu lassen. Auf entsprechende Anfrage teilt er mit, dass die Maßnahme
„Erneuerung der Heizungsrohre“, die mit „LSB OM“ gekennzeichnet worden sei, mit „GS OM“
bezeichnet werden müsse, da lediglich die Heizungsrohre durch das Lehrschwimmbecken geführt
werden, die Maßnahme aber für die Grundschule umgesetzt werde. Zur geplanten Erneuerung der
Eingangstüre in der Turnhalle Winden führt er aus, dass dieser Ansatz bestehen bleiben solle, da
die Türanlage 35 Jahre alt sei und im Falle eines plötzlichen Defekts eine neue Türanlage 8
Wochen Lieferzeit habe. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
AM Kern fragt an, ob der Verwaltungsvertreter die an der Grundschule Stockheim geplante
Maßnahme angesehen habe. GVD Schmühl erläutert, dass die Schallschutzverbesserungen in
jedem Fall durchgeführt werden sollten, hinsichtlich der Umbauarbeiten für eine mögliche OGS
sollte die Angelegenheit im Hinblick auf die Schülerzahlenentwicklung in der Örtlichkeit nochmals
diskutiert werden. AM Kern führt weiterhin aus, dass die Ortsbesichtigungen durchaus lehrreich
gewesen seien und bittet die Verwaltung, Anträge zukünftig kritischer zu prüfen, bevor der Rat
hierüber beschließe. Einstimmig wird die Meinung vertreten, eine Beschlussfassung bis zur
Haushaltsplanberatung am 24.02.2015 zurückzustellen wobei darauf hingewiesen wird, dass
zunächst über den Haushalt beschlossen werden soll, danach über die Verteilung der
Schulpauschale.
Beschlussvorschlag:
Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre
2015 wird zugestimmt:
Objekt
Konto
521500/
Kostenstelle
Maßnahme
2015
Sanierung von 3 Toiletten
30.000
GS Drove
2110102
Sonnenschutz
Erw.Neubau/Altbau/OGS
10.000
GS Kreuzau
2110103
GS Stockheim
2110104
Sonnenschutz für OGS
Schallschutz in drei Räumen
geplante Umbauarbeiten (OGS)
7.000
10.000
10.000
GS OM
2110107
Erneuerung Heizungsrohre
40.000
GS Winden
2110106
Zaun / Neubau
TH Stockheim
2110204
TH Winden
Hauptschule
2110205
2120101
Erneuerung Heizung
/Warmwasser/Solartherme
Erneuerung Eingangstür
Erneuerung Haupteingangstür
Realschule
2150101
Sanierung Innentoiletten
20.000
Sekundarschule
2160101
Renovierung 4 Klassenräume im
Bereich der Realschule
40.000
Schulverwaltung
2430101
Umsetzung Medienkonzept Konto
521107
60.000
Großsporthalle
Kreuzau
2450101
Umsetzung Brandschutzkonzept
KiTa Kreuzau
3650102
KiTa
3650103
Austausch Fußbodenheizungsregler
Einbau unzerbrechliche Spiegel
Einbau unzerbrechliche Spiegel
6.000
60.000
5.000
10.000
100.000
2.500
1.000
1.000
-7Obermaubach
KiTa Thum
KiTa Üdingen
3650104
3650105
Erneuerung Außenrollos /
Sonnenschutz
Einbau unzerbrechliche Spiegel
Einbau unzerbrechliche Spiegel
Sanierung Toilette (Kloschüsseln,
Trennwände, Waschrinne)
Glaseinsätze für Gruppenraumtüren
Gesamt
Beratungsergebnis:
7.
20.000
1.000
1.000
5.000
5.000
444.500
Zurückverwiesen
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2015
Vorlage: 57/2014 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass die Einbringung des Haushalts am 09.12.2014 erfolgt sei und somit die
Fraktionen genug Zeit zur Beratung gehabt haben. Zudem wurden Fragen zum Haushalt durch die
Verwaltung beantwortet. Er fragt an, ob es weitere Anträge der Fraktionen zum Haushalt gebe und
erläutert, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Einstellung eines Sozialarbeiters für den
Asylbereich gestellt habe. AM Iven teilt mit, dass die Fraktionssitzung der SPD am 09.02.2015
stattfinde und im Hinblick auf die Ergänzungsvorlagen der Verwaltung es für seine Fraktion
schwierig sei, über die komplexe Thematik zu befinden. BM Eßer führt aus, dass es durch viele
Änderungen von Außen zwangsläufig zu diesen Ergänzungsvorlagen kommen müsse, Kämmerer
Stirnberg werde noch eine weitere Änderung vortragen, die schriftlich zur Ratssitzung vorgelegt
werde. Am 24.02 zur Ratssitzung müsse aber ein Schnitt gemacht und ein Beschluss über den
Haushalt gefasst werden. AM Kern stellt fest, dass der Haushalt sich um rund 365.000 €
verschlechtere und fragt an, ob beim Gemeindeanteil zur Einkommensteuer die neuesten
Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt worden seien. BM Eßer erläutert, dass auf Grundlage
der Novembersteuerschätzung die Zahlen berechnet worden seien. Kämmerer Stirnberg erläutert,
dass im ersten Entwurf die Maisteuerschätzung zugrunde gelegt werden musste, nunmehr aber
die aktuellen Steuerschätzungsdaten vorliegen. Aufgrund dieser Daten haben sich die Zahlen
nach unten verändert, was 199.000 € weniger bedeute. AM Dr. Nolten teilt mit, dass die CDUFraktion bisher 2 Anträge zum Haushalt vorbereitet habe und führt folgendes aus:
1. In Kreuzau soll ein konkretes Angebot zur Vermittlung von Asylbewerbern in Arbeit geschaffen
werden. Dazu soll die Verwaltung beim Kreis verschiedene Fragen klären. Für dieses Angebot
zur Vermittlung von Asylbewerbern in Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren soll im
Produktbereich P31 eine neue Kostenstelle gebildet werden. Einen Betrag von 10.000 € im
Haushalt 2015 bereit gestellt werden. Die Mittel sollen nur im Falle konkreter Arbeitsvermittlung
fließen.
2. Der Haushaltsplan soll zu den einzelnen Produkten und Kostenstellen um Informationen
ergänzt werden, die ein konkretes Steuern des Haushaltes durch Bürgerschaft und Politik
ermöglichen. Die beiden vorgenannten Anträge werden der Niederschrift beigefügt.
AM Kammer fragt an, ob das Vermitteln von Asylbewerbern in Arbeit gesetzlich erlaubt sei.
Dr. Nolten erläutert, dass der Kreis derzeit Ideen entwickle und Kreuzau möglicherweise
Modellkommune in diesem Zusammenhang werden könne. GOVR Steg erläutert, dass nach
gewisser Zeit Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten dürfen. Er sei
grundsätzlich optimistisch, dass eine solche Maßnahme Erfolg haben könne. Bedacht werden
müsse auch, dass die Einsparungen dieser Sozialhilfemittel zu 100% den Haushalt der Gemeinde
entlaste. AM Kammer fragt weiterhin an, wie viele Personen hierfür in Frage kommen würden.
-8Herr Steg teilt mit, dass die Zahlen noch ermittelt werden müssen. AM Hohn erläutert, dass sich 2
Grenzen hinsichtlich der Arbeit von Asylbewerbern ergebe: Dieser Personenkreis dürfe nach 3
Monaten Aufenthalt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, nach 15
Monaten Aufenthalt könne jede Arbeit angenommen werden. Zur besseren Vermittlung des
Personenkreises schlägt sie vor, dass die Gemeinde Kreuzau, die bekanntlicherweise viele
Kontakt zu Firmen habe, bzgl. Praktikumsstellen vermittelnd eintreten könnte. Auch sollte die
Einrichtung von Deutschkursen geprüft werden.
BM Eßer führt aus, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Einstellung eines Sozialarbeiters für
den Asylbereich gestellt habe, eventuell auch in kommunaler Zusammenarbeit mit umliegenden
Kommunen. GOVR Steg berichtet, dass ein Kontakt mit den angrenzenden Kommunen erfolgt sei,
diese wollen aus haushaltsmäßigen Gründen sich dieser Maßnahme nicht anschließen. Er stellt
zudem fest, dass eine volle Stelle für die Gemeinde Kreuzau zuviel sei. Er regt an, die beantragte
Maßnahme über die Evangelische Gemeinde zu Düren zu organisieren, hier wäre es möglich eine
halbe Stelle einzurichten und einen entsprechenden Zuschuss an die Evangelische Gemeinde zu
zahlen, wobei sich der Kostenrahmen auf rund 25.000 € im Jahr belaufe. Bei dieser Konstellation
sei der große Vorteil, dass alles organisatorische, auch in Krankheitsfällen, über die Evangelische
Gemeinde Düren laufe.
Er erläutert weitergehend, dass nicht nur der soziale Aspekt gesehen werden sollte, sondern stellt
fest, dass die Verwaltung personell die Kapazitätsgrenze mehr als erreicht habe und schlägt vor,
eine halbe Stelle mit EG 6 neu im Bereich der Betreuung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge
einzurichten und den Stellenplan entsprechend zu ergänzen. Auch hierbei gehe es finanziell um
rund 25.000 €/Jahr sodass sich eine Gesamtsumme von rund 50.000 € ergebe. AM Kammer
spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.
BM Eßer führt aus, dass es weitere Änderungen zum Haushalt gebe. AL Stirnberg trägt vor, dass
laut Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 02.02.2015 die Gemeinde Kreuzau im Jahre 2015
folgende Zuweisungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalte:
Leistungspauschale 206.343,03 € (Haushaltsansatz bisher. Entwurf 150.000 €)
Betreuungspauschale 9.722,97 € (Haushaltsansatz bisher. Entwurf 7.000 €)
Darüber hinaus werden erstmalig Entlastungsmittel des Bundes bereit gestellt, die für die
Gemeinde Kreuzau im Jahr 2015 54.249 € betragen (bisher nicht veranschlagt).
Daraus ergibt sich eine Verbesserung im Ergebnisplan 2015 von 113.315 € im Vergleich zu
der bisherigen Planung (Stand 1. Ergänzung).
BM Eßer bittet, weitere schriftliche Änderungsanträge zum Haushalt kurzfristig der Verwaltung
vorzulegen, damit die Sitzungsunterlagen, die spätestens am 11.02.2015 versandt werden
müssen, termingerecht zugestellt werden können. Es wird sich einstimmig für eine Vertagung des
Tagesordnungspunktes bis zum Rat am 24.02.2015 ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
mit
Zurückverwiesen
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
-93. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
Zurückverwiesen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
Beschlussvorschlag:
4. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
5. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
10.
Zurückverwiesen
Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der
Straße „Schafsbenden“ in Bogheim
Vorlage: 3/2015
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56
zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ mit Freigabe für die Anlieger des
Wohngebietes „Schafsbenden“ wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
11.
Einstimmig
Sportlerehrung 2015
Vorlage: 63/2014
GOVR Steg teilt mit, dass die Liste noch ergänzt werden sollte, da noch eine Meldung des
Billardclubs Winden eingegangen sei. Es gehe um die zusätzliche Verleihung von 2 Bonze- und 4
Silbermedaillen an Einzelpersonen sowie eine Medaille an eine Mannschaft des genannten
Vereins. Gegen die vorgeschlagene Ergänzung werden keine Widersprüche erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem
Gemeindesportverband entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
- 10 12.
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
Beratungsergebnis:
13.
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt
Anfragen
a) AM Kammer bringt seine Anfrage aus der Ratssitzung vom 09.12.2014 in Erinnerung, wobei er
moniert habe, dass vom eingesetzten Ordnungsdienst für den ruhenden Straßenverkehr bei
Ahndung von Falschparken oder ähnlichem keine Karte hinterlassen werde, sondern 14 Tage
später ein Bescheid seitens der Verwaltung zugestellt werde. Der gewollte erzieherische Wert sei
nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Benachrichtigung am Fahrzeug angebracht werde.
Er fragt den Sachstand an. GVD Schmühl teilt nach kurzer Aussprache mit, dass die Verwaltung
zur Ratssitzung eine Mitteilung hierzu erarbeiten werde.
b) AM Braks fragt an, warum der TOP 12 Bürgerbefragung noch auf der Tagesordnung stehe, da
dieser in der Fachausschusssitzung abgesetzt worden sei.
GVD Schmühl teilt mit, dass die Einladung zur heutigen Hauptausschusssitzung bereits vor der
Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsaussschusses versandt worden sei, sodass eine
Berücksichtigung nicht mehr stattfinden konnte. Die Tagesordnung zum Rat am 24.02. werde am
Montag aufgestellt, dann sei der Beratungspunkt nicht mehr aufgeführt.
c) AM Hohn teilt mit, dass die die Hausordnung in den Flüchtlingsunterkünften eingesehen habe
und folgende problematische Formulierung gefunden habe: „Mahlzeiten dürfen nicht auf dem
Zimmer verzehrt werden“. GOVR Steg erläutert, dass diese Formulierung von vielen Bewohnern
gewünscht worden sei.
- 11 B. Nichtöffentliche Sitzung