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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
316 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
11.02.15, 13:08
Aktualisiert
11.02.15, 13:08

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.02.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Berens von Rautenfeld, Dagmar vertritt Heidbüchel, Rolf 3. Braks, Egbert 4. Gunkel, Dirk vertritt Breuer, Adolf 5. Heinrichs, Dirk 6. Hohn, Astrid 7. Iven, Axel 8. Kammer, Jürgen 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Lennartz, Ulrich 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Stoffels, Manfred 16. Strohpagel, Birgit vertritt Ackers, Elfriede 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. AL Drewes-Janssen 4. AL Stirnberg Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Eßer regt an, TOP 12 von der Tagesordnung abzusetzen, da der Fachausschuss ebenfalls eine Vertagung beschlossen hat. Hier gegen werden keine Einwendungen erhoben. AM Hohn bittet die Tagesordnungspunkte 8 und 9 in die nächste Sitzungsrunde zu verschieben, da noch offene Fragen bestehen. Die Verwaltung wird zudem gebeten, eine schriftliche Darstellung der Unstimmigkeiten darzustellen. In diesem Zusammenhang bittet AM Dr. Nolten, die entsprechenden Fragen zu formulieren, damit die Verwaltung zielgerichtet antworten kann. AM Hohn sagt eine entsprechende Umsetzung zu. Auf die Frage des AM Iven, ob ein zeitlicher Druck in dieser Angelegenheit bestehe teilt GVD Schmühl mit, das eine Ordnungsverfügung des Kreises Düren gegen die Firma ergangen sei und das Bauleitplanverfahren kurzfristig eingeleitet werden müsse. Über eine weitere Verzögerung werde die Bezirksregierung Köln sicher nicht erfreut sein. Eine Vertagung erscheine aber insoweit sinnvoll, damit die noch bestehenden Fragen beantwortet werden können. Auch hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 61/2014 4. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015, des Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015 Vorlage: 4/2015 5. Verwendung der Sportpauschale 2015 Vorlage: 62/2014 6. Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 59/2014 7. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 Vorlage: 57/2014 1. Ergänzung 8. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 9. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 10. Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim Vorlage: 3/2015 11. Sportlerehrung 2015 Vorlage: 63/2014 12. Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 13. Anfragen -3B. Nichtöffentliche Sitzung 14. Mitteilungen 15. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 3. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 61/2014 GVD Schmühl berichtet, dass eine weitere Änderung in der Hauptsatzung vorgenommen werden müsse. Demnach können die Absätze des § 4 komplett gestrichen werden. Der verbleibende § 4 hat dann folgende Fassung: „Bei Personenstandsfällen, die im Gemeindegebiet Kreuzau eintreten, unterbleibt die Eintragung des Gemeindeteils in den Personenstandsbüchern und -urkunden.“ Beschlussvorschlag: Die Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der der Original-Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015, des Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015 Vorlage: 4/2015 AM Kern teilt mit, dass Bürger, die in unmittelbarer Nähe der Hauptstraße wohnen, sich beim letzten Fischmarkt durch laute Kühlwagengeräusche gestört gefühlt haben. BM Esser berichtet, dass dieses Problem bekannt sei. Der Veranstalter wird dies zukünftig im Sinne der betroffenen Bürger anders regeln. Ergänzend teilt GVD Schmühl mit, dass die angeschriebenen weiteren Institutionen bisher keine negativen Stellungnahmen zu den geplanten vier Veranstaltungen abgegeben haben. AM Iven fragt zur Verwaltungsvorlage, ob eine Blancoverordnung für 10 Jahre beschlossen werde könne. GVD Schmühl erläutert, dass die jeweiligen Veranstaltungsdaten nur für 1 Jahr feststehen und von daher sei eine jährliche Vorlage erforderlich. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Ortsfestes am 06.09.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Adventsmarktes am 29.11.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. -5- Beratungsergebnis: 5. Einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2015 Vorlage: 62/2014 AM Kern führt aus, dass er sich beide Objekte der Vereine angesehen habe und die vorgesehenen Maßnahmen durchaus wünschenswert seien, bittet aber eine Beschlussfassung bis zu den Haushaltsplanberatungen zurückzustellen, da seines Erachtens eine dringende Notwendigkeit nicht gegeben sei. AM Hohn ergänzt, dass der Prozentsatz der Bezuschussung für eigene Maßnahmen der Gemeinde auf 46,25 % festgelegt sei, Mit diesen Mitteln könne nur die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Sporthalle Kreuzau anteilig finanziert werden. AM Dr. Nolten teilt mit, dass eine Verschiebung bis zur Ratssitzung mitgetragen werde, eine sportfachliche Diskussion werde jedoch nicht akzeptiert, diese gehöre in den entsprechenden Fachausschuss. Die Ausschussmitglieder sind einstimmig mit einer Vertagung bis zur nächsten Ratsitzung einverstanden. Beschlussvorschlag: Die Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2015 in Höhe von ca. 47.134,00 Euro wird aus sportfachlicher Sicht in folgendem Umfang befürwortet: V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V. Sanierung des „Kammerstübchens 5.893,37 EUR Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. Pflasterarbeiten auf der Kurt-HoeschKampfbahn 2.500,00 EUR Der zu erwartende Restbetrag aus Mitteln der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2015 wird anteilig bis zu 46,25 vom Hundert der Gesamtkosten für folgende Maßnahme verwendet: Gemeinde Kreuzau Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Sporthalle Kreuzau bis zu 46.250,00 EUR Eine endgültige Zustimmung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Beratungsergebnis: 6. Zurückverwiesen Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 59/2014 BM Eßer führt aus, dass der Bauausschuss keine Beschlussempfehlung getroffen habe und am 04.02.2015 eine Ortsbesichtigung stattgefunden habe. GVD Schmühl berichtet zur Ortsbesichtigung, dass nach Inaugenscheinnahme folgende Maßnahmen folgende gestrichen werden können: 1. GS Winden 521500/2110106 Zaun/Neubau 6.000 € 2. Hauptschule 521500/2120101 Erneuerung Haupteingangstür 10.000 € 3. Realschule 521500/2150101 Sanierung Innentoiletten 20.000 € Gesamtsumme 36.000 € -6In diesem Zusammenhang sagt GVD Schmühl zu, zukünftig eine bessere Prüfung durch die Verwaltung vornehmen zu lassen. Auf entsprechende Anfrage teilt er mit, dass die Maßnahme „Erneuerung der Heizungsrohre“, die mit „LSB OM“ gekennzeichnet worden sei, mit „GS OM“ bezeichnet werden müsse, da lediglich die Heizungsrohre durch das Lehrschwimmbecken geführt werden, die Maßnahme aber für die Grundschule umgesetzt werde. Zur geplanten Erneuerung der Eingangstüre in der Turnhalle Winden führt er aus, dass dieser Ansatz bestehen bleiben solle, da die Türanlage 35 Jahre alt sei und im Falle eines plötzlichen Defekts eine neue Türanlage 8 Wochen Lieferzeit habe. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. AM Kern fragt an, ob der Verwaltungsvertreter die an der Grundschule Stockheim geplante Maßnahme angesehen habe. GVD Schmühl erläutert, dass die Schallschutzverbesserungen in jedem Fall durchgeführt werden sollten, hinsichtlich der Umbauarbeiten für eine mögliche OGS sollte die Angelegenheit im Hinblick auf die Schülerzahlenentwicklung in der Örtlichkeit nochmals diskutiert werden. AM Kern führt weiterhin aus, dass die Ortsbesichtigungen durchaus lehrreich gewesen seien und bittet die Verwaltung, Anträge zukünftig kritischer zu prüfen, bevor der Rat hierüber beschließe. Einstimmig wird die Meinung vertreten, eine Beschlussfassung bis zur Haushaltsplanberatung am 24.02.2015 zurückzustellen wobei darauf hingewiesen wird, dass zunächst über den Haushalt beschlossen werden soll, danach über die Verteilung der Schulpauschale. Beschlussvorschlag: Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 wird zugestimmt: Objekt Konto 521500/ Kostenstelle Maßnahme 2015 Sanierung von 3 Toiletten 30.000 GS Drove 2110102 Sonnenschutz Erw.Neubau/Altbau/OGS 10.000 GS Kreuzau 2110103 GS Stockheim 2110104 Sonnenschutz für OGS Schallschutz in drei Räumen geplante Umbauarbeiten (OGS) 7.000 10.000 10.000 GS OM 2110107 Erneuerung Heizungsrohre 40.000 GS Winden 2110106 Zaun / Neubau TH Stockheim 2110204 TH Winden Hauptschule 2110205 2120101 Erneuerung Heizung /Warmwasser/Solartherme Erneuerung Eingangstür Erneuerung Haupteingangstür Realschule 2150101 Sanierung Innentoiletten 20.000 Sekundarschule 2160101 Renovierung 4 Klassenräume im Bereich der Realschule 40.000 Schulverwaltung 2430101 Umsetzung Medienkonzept Konto 521107 60.000 Großsporthalle Kreuzau 2450101 Umsetzung Brandschutzkonzept KiTa Kreuzau 3650102 KiTa 3650103 Austausch Fußbodenheizungsregler Einbau unzerbrechliche Spiegel Einbau unzerbrechliche Spiegel 6.000 60.000 5.000 10.000 100.000 2.500 1.000 1.000 -7Obermaubach KiTa Thum KiTa Üdingen 3650104 3650105 Erneuerung Außenrollos / Sonnenschutz Einbau unzerbrechliche Spiegel Einbau unzerbrechliche Spiegel Sanierung Toilette (Kloschüsseln, Trennwände, Waschrinne) Glaseinsätze für Gruppenraumtüren Gesamt Beratungsergebnis: 7. 20.000 1.000 1.000 5.000 5.000 444.500 Zurückverwiesen Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 Vorlage: 57/2014 1. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass die Einbringung des Haushalts am 09.12.2014 erfolgt sei und somit die Fraktionen genug Zeit zur Beratung gehabt haben. Zudem wurden Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung beantwortet. Er fragt an, ob es weitere Anträge der Fraktionen zum Haushalt gebe und erläutert, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Einstellung eines Sozialarbeiters für den Asylbereich gestellt habe. AM Iven teilt mit, dass die Fraktionssitzung der SPD am 09.02.2015 stattfinde und im Hinblick auf die Ergänzungsvorlagen der Verwaltung es für seine Fraktion schwierig sei, über die komplexe Thematik zu befinden. BM Eßer führt aus, dass es durch viele Änderungen von Außen zwangsläufig zu diesen Ergänzungsvorlagen kommen müsse, Kämmerer Stirnberg werde noch eine weitere Änderung vortragen, die schriftlich zur Ratssitzung vorgelegt werde. Am 24.02 zur Ratssitzung müsse aber ein Schnitt gemacht und ein Beschluss über den Haushalt gefasst werden. AM Kern stellt fest, dass der Haushalt sich um rund 365.000 € verschlechtere und fragt an, ob beim Gemeindeanteil zur Einkommensteuer die neuesten Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt worden seien. BM Eßer erläutert, dass auf Grundlage der Novembersteuerschätzung die Zahlen berechnet worden seien. Kämmerer Stirnberg erläutert, dass im ersten Entwurf die Maisteuerschätzung zugrunde gelegt werden musste, nunmehr aber die aktuellen Steuerschätzungsdaten vorliegen. Aufgrund dieser Daten haben sich die Zahlen nach unten verändert, was 199.000 € weniger bedeute. AM Dr. Nolten teilt mit, dass die CDUFraktion bisher 2 Anträge zum Haushalt vorbereitet habe und führt folgendes aus: 1. In Kreuzau soll ein konkretes Angebot zur Vermittlung von Asylbewerbern in Arbeit geschaffen werden. Dazu soll die Verwaltung beim Kreis verschiedene Fragen klären. Für dieses Angebot zur Vermittlung von Asylbewerbern in Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren soll im Produktbereich P31 eine neue Kostenstelle gebildet werden. Einen Betrag von 10.000 € im Haushalt 2015 bereit gestellt werden. Die Mittel sollen nur im Falle konkreter Arbeitsvermittlung fließen. 2. Der Haushaltsplan soll zu den einzelnen Produkten und Kostenstellen um Informationen ergänzt werden, die ein konkretes Steuern des Haushaltes durch Bürgerschaft und Politik ermöglichen. Die beiden vorgenannten Anträge werden der Niederschrift beigefügt. AM Kammer fragt an, ob das Vermitteln von Asylbewerbern in Arbeit gesetzlich erlaubt sei. Dr. Nolten erläutert, dass der Kreis derzeit Ideen entwickle und Kreuzau möglicherweise Modellkommune in diesem Zusammenhang werden könne. GOVR Steg erläutert, dass nach gewisser Zeit Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten dürfen. Er sei grundsätzlich optimistisch, dass eine solche Maßnahme Erfolg haben könne. Bedacht werden müsse auch, dass die Einsparungen dieser Sozialhilfemittel zu 100% den Haushalt der Gemeinde entlaste. AM Kammer fragt weiterhin an, wie viele Personen hierfür in Frage kommen würden. -8Herr Steg teilt mit, dass die Zahlen noch ermittelt werden müssen. AM Hohn erläutert, dass sich 2 Grenzen hinsichtlich der Arbeit von Asylbewerbern ergebe: Dieser Personenkreis dürfe nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, nach 15 Monaten Aufenthalt könne jede Arbeit angenommen werden. Zur besseren Vermittlung des Personenkreises schlägt sie vor, dass die Gemeinde Kreuzau, die bekanntlicherweise viele Kontakt zu Firmen habe, bzgl. Praktikumsstellen vermittelnd eintreten könnte. Auch sollte die Einrichtung von Deutschkursen geprüft werden. BM Eßer führt aus, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Einstellung eines Sozialarbeiters für den Asylbereich gestellt habe, eventuell auch in kommunaler Zusammenarbeit mit umliegenden Kommunen. GOVR Steg berichtet, dass ein Kontakt mit den angrenzenden Kommunen erfolgt sei, diese wollen aus haushaltsmäßigen Gründen sich dieser Maßnahme nicht anschließen. Er stellt zudem fest, dass eine volle Stelle für die Gemeinde Kreuzau zuviel sei. Er regt an, die beantragte Maßnahme über die Evangelische Gemeinde zu Düren zu organisieren, hier wäre es möglich eine halbe Stelle einzurichten und einen entsprechenden Zuschuss an die Evangelische Gemeinde zu zahlen, wobei sich der Kostenrahmen auf rund 25.000 € im Jahr belaufe. Bei dieser Konstellation sei der große Vorteil, dass alles organisatorische, auch in Krankheitsfällen, über die Evangelische Gemeinde Düren laufe. Er erläutert weitergehend, dass nicht nur der soziale Aspekt gesehen werden sollte, sondern stellt fest, dass die Verwaltung personell die Kapazitätsgrenze mehr als erreicht habe und schlägt vor, eine halbe Stelle mit EG 6 neu im Bereich der Betreuung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge einzurichten und den Stellenplan entsprechend zu ergänzen. Auch hierbei gehe es finanziell um rund 25.000 €/Jahr sodass sich eine Gesamtsumme von rund 50.000 € ergebe. AM Kammer spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus. BM Eßer führt aus, dass es weitere Änderungen zum Haushalt gebe. AL Stirnberg trägt vor, dass laut Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 02.02.2015 die Gemeinde Kreuzau im Jahre 2015 folgende Zuweisungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalte: Leistungspauschale 206.343,03 € (Haushaltsansatz bisher. Entwurf 150.000 €) Betreuungspauschale 9.722,97 € (Haushaltsansatz bisher. Entwurf 7.000 €) Darüber hinaus werden erstmalig Entlastungsmittel des Bundes bereit gestellt, die für die Gemeinde Kreuzau im Jahr 2015 54.249 € betragen (bisher nicht veranschlagt). Daraus ergibt sich eine Verbesserung im Ergebnisplan 2015 von 113.315 € im Vergleich zu der bisherigen Planung (Stand 1. Ergänzung). BM Eßer bittet, weitere schriftliche Änderungsanträge zum Haushalt kurzfristig der Verwaltung vorzulegen, damit die Sitzungsunterlagen, die spätestens am 11.02.2015 versandt werden müssen, termingerecht zugestellt werden können. Es wird sich einstimmig für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zum Rat am 24.02.2015 ausgesprochen. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 8. mit Zurückverwiesen 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen. 2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt. -93. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 9. Zurückverwiesen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 Beschlussvorschlag: 4. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 5. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt. 6. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 10. Zurückverwiesen Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim Vorlage: 3/2015 Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56 zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ mit Freigabe für die Anlieger des Wohngebietes „Schafsbenden“ wird abgelehnt. Beratungsergebnis: 11. Einstimmig Sportlerehrung 2015 Vorlage: 63/2014 GOVR Steg teilt mit, dass die Liste noch ergänzt werden sollte, da noch eine Meldung des Billardclubs Winden eingegangen sei. Es gehe um die zusätzliche Verleihung von 2 Bonze- und 4 Silbermedaillen an Einzelpersonen sowie eine Medaille an eine Mannschaft des genannten Vereins. Gegen die vorgeschlagene Ergänzung werden keine Widersprüche erhoben. Beschlussvorschlag: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem Gemeindesportverband entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Einstimmig - 10 12. Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 Beratungsergebnis: 13. Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt Anfragen a) AM Kammer bringt seine Anfrage aus der Ratssitzung vom 09.12.2014 in Erinnerung, wobei er moniert habe, dass vom eingesetzten Ordnungsdienst für den ruhenden Straßenverkehr bei Ahndung von Falschparken oder ähnlichem keine Karte hinterlassen werde, sondern 14 Tage später ein Bescheid seitens der Verwaltung zugestellt werde. Der gewollte erzieherische Wert sei nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Benachrichtigung am Fahrzeug angebracht werde. Er fragt den Sachstand an. GVD Schmühl teilt nach kurzer Aussprache mit, dass die Verwaltung zur Ratssitzung eine Mitteilung hierzu erarbeiten werde. b) AM Braks fragt an, warum der TOP 12 Bürgerbefragung noch auf der Tagesordnung stehe, da dieser in der Fachausschusssitzung abgesetzt worden sei. GVD Schmühl teilt mit, dass die Einladung zur heutigen Hauptausschusssitzung bereits vor der Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsaussschusses versandt worden sei, sodass eine Berücksichtigung nicht mehr stattfinden konnte. Die Tagesordnung zum Rat am 24.02. werde am Montag aufgestellt, dann sei der Beratungspunkt nicht mehr aufgeführt. c) AM Hohn teilt mit, dass die die Hausordnung in den Flüchtlingsunterkünften eingesehen habe und folgende problematische Formulierung gefunden habe: „Mahlzeiten dürfen nicht auf dem Zimmer verzehrt werden“. GOVR Steg erläutert, dass diese Formulierung von vielen Bewohnern gewünscht worden sei. - 11 B. Nichtöffentliche Sitzung