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Vorlage (Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
17.11.17, 18:00
Aktualisiert
17.11.17, 18:00
Vorlage (Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.11.2017 Dezernat: II Bearbeiter/in: Haußner, Sabrina Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-179/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß Begründung: Die Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001, zuletzt geändert am 14.07.2017, bedarf einer Neufassung, da die neue Flüchtlingsunterkunft, Kettenheimer Straße 14a, nicht mit erfasst ist und künftig die Möglichkeit gegeben sein soll, Wohnungen herauszunehmen und diese an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten Ob eine Unterkunft als Übergangsheim abzurechnen ist, bestimmt sich dann zukünftig nach dem Status der belegenden Personen. Abweichend hiervon kann in Fällen der Anerkennung als Flüchtling eine Abrechnung nach der Satzung oder im Rahmen eines privatrechtlichen Mietverhältnisses erfolgen. Die Neufassung der Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die als Anlage beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: