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Mitteilung (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
110 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 18:01
Aktualisiert
28.11.17, 18:01
Mitteilung (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 27.11.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-162/2017 Mitteilung für den Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Zuleitung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW Mitteilung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Das Jahresergebnis 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.196.356,40 € aus. Im Haushaltsplan 2016 war ein Fehlbedarf in Höhe von 1.336.378,57 € eingeplant. Es ist somit im Vergleich zur Planung ein um 140.022,17 € verbessertes Ergebnis zu verzeichnen. Der Jahresabschluss 2016 wird, wie vom Gemeinderat beschlossen, durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen geprüft. Gegebenenfalls kann sich das Ergebnis durch Erkenntnisse während der Prüfung noch verändern. Sobald der Prüfbericht vorliegt, wird dieser dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung und im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auswirkungen auf den Haushalt: