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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015, des Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
11.02.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015, des Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015)

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BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.02.2015 TOP Betreff 4. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015, des Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015, des Ortsfestes am 06.09.2015 und des Adventsmarktes am 29.11.2015 Vorlage: 4/2015 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 19.04.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Fischmarktes mit Kunst- und Handwerkermarkt am 28.06.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Ortsfestes am 06.09.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Adventsmarktes am 29.11.2015 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen