Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
151 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.10.2017
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Arbeitskreis Zuschüsse
Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-147/2017
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017
Gemeinderat am 07.12.2017
- öffentlich -
Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine
Begründung:
Entsprechend dem Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses in dessen Sitzung
am 13.09.2017 wurde ein Arbeitskreis gebildet, der am 12.10. und am 6.11. getagt
und die Richtlinien formuliert hat. Auf dieser Grundlage wurden im Anschluss die
Zuschüsse für das Jahr 2017 verteilt.
Anlässlich des Treffens wurde das Zuschusswesen intensiv diskutiert. U.a. wurde
auf folgende Punkte eingegangen, die für die künftige Gestaltung der Zuschüsse
wichtig eingestuft wurden:
- Zuschüsse sind freiwillige Leistungen. Wegen der Bedeutung des
Vereinswesens ist der Rat seinerzeit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
bei der Auffassung verblieben, dass die wichtige Arbeit in den Vereinen einen
erheblichen gesellschaftlichen Beitrag leistet. Es ist deshalb ein Betrag von
30.590 € im Haushalt eines jeden Jahres anzusetzen, solange dies möglich
ist.
- Die im Jahre 2008 formulierten Richtlinien zur Beachtung der Kinder- und
Jugendarbeit sind nach wie vor passend und anwendbar. Im Bereich der
Verteilung von Zuschüssen an Vereine mit Jugendanteilen war es der
Vorschlag der Verwaltung, besonders im Bereich Karneval, die Vergabe nicht
an der Zahl der Tanzgarden, sondern an der Anzahl der Kinder bis einschl. 19
Jahren festzumachen („Kopfpauschale“).
- Die Definition der Vereinssparte „Jugendclub“ ist nicht immer einfach. Neben
eingetragenen Vereinen gibt es auch nicht eingetragene Vereine, die
möglicherweise gleich gute Arbeit leisten. Hier ist eine von Fall zu Fall –
Betrachtung notwendig. Wichtig ist, dass eine Vereinsstruktur vorliegt.
- In Fördergruppe 4 wurden bisher ausschließlich Gesangsvereine
aufgenommen. Warum die Unterscheidung (auch bei den Ansätzen) zur
Fördergruppe 5 vorgenommen wurde, war dem Arbeitskreis nicht klar. Beide
Förderungen wurden in der Fördergruppe 4 (Sonstige Vereine) mit einem
Zuschussbetrag von 150 € zusammengefasst.
- Im Vergleich zu den Hallenbauten verwalten die Interessengemeinschaften in
Jakobwüllesheim und Soller eher kleine Liegenschaften. Sie wurden deshalb der
Fördergruppe 1 entnommen, sollen in den beiden Jahren 2017 und 2018 mit
einem jeweils abgespeckten Zuschuss bedacht (2017 = 1.450 € und 2018 =
1.000 €) und danach in Fördergruppe 2 mit 700 €, adäquat der IG Frangenheim,
eingruppiert werden. Für derartige Fälle wurde die Fördergruppe 5 umgestaltet.
- Fördervereine werden nicht gefördert. Ausnahme war im letzten Jahr der
Förderkreis St. Amandus, der die Verwaltung des JIM-Hauses übernommen
hatte. Das Haus wird heute wieder durch JIM verwaltet.
Der Arbeitskreis ist sich bewusst, dass nicht alle Antragsteller zum Zuge kommen
und vom Rat abgewiesen werden können, wenn mehr Förderanträge als Mittel
vorhanden sind. Keinesfalls sollen wegen Antragsüberhängen die
Grundförderbeträge oder die jeweiligen Fördersätze für die besondere
Jugendförderung gesenkt werden.
Die daraus resultierenden Zuschüsse sind in Anlage 1 wiederzufinden.
Ergänzung:
Mit Mail vom 10.11.2017 (sh. Anlage) dankt die CDU-Fraktion dem Arbeitskreis für
die Ausarbeitung der Förderrichtlinien und trägt vor, die Förderzuschüsse für die
Interessengemeinschaften Soller und Jakobwüllesheim wie ursprünglich in
Fördergruppe 1 zu belassen, weil die Interessengemeinschaften in diesen beiden
Ortschaften übergeordnete Aufgaben für Vereine wie den Gartenbauverein, den
Musikverein usw. übernehmen und daher nicht nur die Größe der
Vereinsliegenschaft zur Festlegung der Förderkategorie maßgeblich ist.
Der Musikverein Ginnick soll in Fördergruppe 3 belassen werden. (Anmerkung der
Verwaltung: Die Änderung der Fördergruppe des Musikvereins war nicht
vorgesehen. Hier handelte es sich um einen Fehler.) Der Satz in Fördergruppe 4 soll
zudem auf 200,00 € festgesetzt werden.
Die Energiezuschüsse sind entsprechend anzupassen.
Der Änderungsantrag ist in der Anlage 2 berücksichtigt.
Nach nochmaliger Rücksprache mit den Ortsvorstehern kann der Argumentation
gefolgt werden. Seitens der Verwaltung bestehen daher gegen diesen Vorschlag
keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegenden Richtlinien zur
Förderung der Musik-, Gesang- und sonstiger Vereine zu beschließen.
Auf dieser Grundlage werden auch die Zuschüsse für 2017 zur Beschlussfassung
empfohlen. Die Variante nach Anlage 2 der Vorlage kommt zum Tragen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
30.590 € bei 04.281.02.00