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Vorlage (Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
151 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
13.11.17, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.10.2017 Dezernat: S Bearbeiter/in: Arbeitskreis Zuschüsse Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-147/2017 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2017 Gemeinderat am 07.12.2017 - öffentlich - Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine Begründung: Entsprechend dem Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses in dessen Sitzung am 13.09.2017 wurde ein Arbeitskreis gebildet, der am 12.10. und am 6.11. getagt und die Richtlinien formuliert hat. Auf dieser Grundlage wurden im Anschluss die Zuschüsse für das Jahr 2017 verteilt. Anlässlich des Treffens wurde das Zuschusswesen intensiv diskutiert. U.a. wurde auf folgende Punkte eingegangen, die für die künftige Gestaltung der Zuschüsse wichtig eingestuft wurden: - Zuschüsse sind freiwillige Leistungen. Wegen der Bedeutung des Vereinswesens ist der Rat seinerzeit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung bei der Auffassung verblieben, dass die wichtige Arbeit in den Vereinen einen erheblichen gesellschaftlichen Beitrag leistet. Es ist deshalb ein Betrag von 30.590 € im Haushalt eines jeden Jahres anzusetzen, solange dies möglich ist. - Die im Jahre 2008 formulierten Richtlinien zur Beachtung der Kinder- und Jugendarbeit sind nach wie vor passend und anwendbar. Im Bereich der Verteilung von Zuschüssen an Vereine mit Jugendanteilen war es der Vorschlag der Verwaltung, besonders im Bereich Karneval, die Vergabe nicht an der Zahl der Tanzgarden, sondern an der Anzahl der Kinder bis einschl. 19 Jahren festzumachen („Kopfpauschale“). - Die Definition der Vereinssparte „Jugendclub“ ist nicht immer einfach. Neben eingetragenen Vereinen gibt es auch nicht eingetragene Vereine, die möglicherweise gleich gute Arbeit leisten. Hier ist eine von Fall zu Fall – Betrachtung notwendig. Wichtig ist, dass eine Vereinsstruktur vorliegt. - In Fördergruppe 4 wurden bisher ausschließlich Gesangsvereine aufgenommen. Warum die Unterscheidung (auch bei den Ansätzen) zur Fördergruppe 5 vorgenommen wurde, war dem Arbeitskreis nicht klar. Beide Förderungen wurden in der Fördergruppe 4 (Sonstige Vereine) mit einem Zuschussbetrag von 150 € zusammengefasst. - Im Vergleich zu den Hallenbauten verwalten die Interessengemeinschaften in Jakobwüllesheim und Soller eher kleine Liegenschaften. Sie wurden deshalb der Fördergruppe 1 entnommen, sollen in den beiden Jahren 2017 und 2018 mit einem jeweils abgespeckten Zuschuss bedacht (2017 = 1.450 € und 2018 = 1.000 €) und danach in Fördergruppe 2 mit 700 €, adäquat der IG Frangenheim, eingruppiert werden. Für derartige Fälle wurde die Fördergruppe 5 umgestaltet. - Fördervereine werden nicht gefördert. Ausnahme war im letzten Jahr der Förderkreis St. Amandus, der die Verwaltung des JIM-Hauses übernommen hatte. Das Haus wird heute wieder durch JIM verwaltet. Der Arbeitskreis ist sich bewusst, dass nicht alle Antragsteller zum Zuge kommen und vom Rat abgewiesen werden können, wenn mehr Förderanträge als Mittel vorhanden sind. Keinesfalls sollen wegen Antragsüberhängen die Grundförderbeträge oder die jeweiligen Fördersätze für die besondere Jugendförderung gesenkt werden. Die daraus resultierenden Zuschüsse sind in Anlage 1 wiederzufinden. Ergänzung: Mit Mail vom 10.11.2017 (sh. Anlage) dankt die CDU-Fraktion dem Arbeitskreis für die Ausarbeitung der Förderrichtlinien und trägt vor, die Förderzuschüsse für die Interessengemeinschaften Soller und Jakobwüllesheim wie ursprünglich in Fördergruppe 1 zu belassen, weil die Interessengemeinschaften in diesen beiden Ortschaften übergeordnete Aufgaben für Vereine wie den Gartenbauverein, den Musikverein usw. übernehmen und daher nicht nur die Größe der Vereinsliegenschaft zur Festlegung der Förderkategorie maßgeblich ist. Der Musikverein Ginnick soll in Fördergruppe 3 belassen werden. (Anmerkung der Verwaltung: Die Änderung der Fördergruppe des Musikvereins war nicht vorgesehen. Hier handelte es sich um einen Fehler.) Der Satz in Fördergruppe 4 soll zudem auf 200,00 € festgesetzt werden. Die Energiezuschüsse sind entsprechend anzupassen. Der Änderungsantrag ist in der Anlage 2 berücksichtigt. Nach nochmaliger Rücksprache mit den Ortsvorstehern kann der Argumentation gefolgt werden. Seitens der Verwaltung bestehen daher gegen diesen Vorschlag keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegenden Richtlinien zur Förderung der Musik-, Gesang- und sonstiger Vereine zu beschließen. Auf dieser Grundlage werden auch die Zuschüsse für 2017 zur Beschlussfassung empfohlen. Die Variante nach Anlage 2 der Vorlage kommt zum Tragen. Auswirkungen auf den Haushalt: 30.590 € bei 04.281.02.00